Inhalt (9 Abschnitte)
- Was ist ein Selbstzahler-Termin?
- Warum kommen Selbstzahler schneller an einen Termin?
- Was kostet ein Selbstzahler-Termin?
- Selbstzahler-Termin mit oder ohne Überweisung?
- Ihre Rechte als Selbstzahler
- Kann man Selbstzahler-Termine bei der Krankenkasse einreichen?
- Erst die kostenlosen Wege prüfen
- Selbst zahlen oder versichern?
- Alle Ratgeber zum Selbstzahler-Termin
- Bei einem Selbstzahler-Termin bezahlen Sie als Kassenpatient die Behandlung selbst; die Praxis rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab wie bei Privatpatienten.
- Ein ausführlicher Facharzttermin kostet zum Schwellenwert 41,56 €, ein Hautarzt-Check mit Auflichtmikroskopie 48,26 €, ein MRT des Knies 251,80 € (Punktwert 5,82873 Cent, eigene Berechnung).
- Bei online buchbaren Ersterterminen warteten Privatversicherte und Selbstzahler im Herbst 2025 im Schnitt 29,7 Tage, gesetzlich Versicherte 49,1 Tage (Homburg-Studie, Fachzentrum Finanzen GmbH).
- Die Praxis muss Sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB); über dem 2,3-fachen Satz braucht es eine schriftliche Begründung (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
- Die Krankenkasse erstattet Selbstzahler-Rechnungen in der Regel nicht; eine ambulante Zusatzversicherung oder – wenn Sie dürfen – die PKV übernimmt Privatrechnungen je nach Tarif.
Ein Selbstzahler-Termin ist ein Arzttermin, den Sie als Kassenpatient privat bezahlen – oft deutlich früher verfügbar: Bei online buchbaren Ersterterminen warteten Privatversicherte und Selbstzahler im Herbst 2025 im Schnitt 29,7 Tage, gesetzlich Versicherte 49,1 Tage (Homburg-Studie 2026). Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte – ein ausführlicher Facharzttermin kostet zum Schwellenwert 41,56 €, ein MRT des Knies 251,80 €; die Kasse erstattet das in der Regel nicht (Stand: Oktober 2026).
Was ist ein Selbstzahler-Termin?
„Selbstzahler“ heißt: Sie bezahlen die ärztliche Leistung selbst, statt sie über die Krankenversichertenkarte abzurechnen. Für Kassenpatienten gibt es drei typische Situationen:
Privatsprechstunde
Eine Kassenpraxis bietet zusätzlich Termine an, die privat abgerechnet werden – oft früher als der nächste Kassentermin.
Privatpraxis
Die Ärztin oder der Arzt hat keine Kassenzulassung und behandelt ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler.
Leistung auf Verlangen (IGeL)
Eine Untersuchung, die die Kasse nicht bezahlt, etwa eine Vorsorge außerhalb der Richtlinien. Sie ist nur berechenbar, wenn Sie sie verlangen (§ 1 Abs. 2 GOÄ).
In allen drei Fällen rechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab – genau wie bei Privatversicherten. Der Unterschied zum Privatpatienten liegt nicht in der Rechnung, sondern darin, wer sie bezahlt: Privatversicherten erstattet die Versicherung je nach Tarif, Selbstzahler tragen die Kosten selbst.
Sonderfall IGeL: Leistungen, die die Kasse nicht zahlt
Individuelle Gesundheitsleistungen sind ein großer Markt: Laut IGeL-Report 2024 des Medizinischen Dienstes setzen Arztpraxen damit mindestens 2,4 Mrd. € pro Jahr um, allein in der Frauenheilkunde und der Augenheilkunde jeweils rund 500 Mio. €. Nur 26 % der Befragten fühlten sich gut informiert. Bei IGeL geht es – anders als beim Selbstzahler-Termin für eine Kassenleistung – um Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog gehören. Lassen Sie sich Nutzen und Kosten vorher erklären und die Kosteninformation in Textform geben (§ 630c Abs. 3 BGB).
Warum kommen Selbstzahler schneller an einen Termin?
Dass Privatversicherte und Selbstzahler im Schnitt kürzer warten, zeigen mehrere Erhebungen. Die Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA (Erhebung Ende 2025, N = 3.970) ergab: 60 % der Privatversicherten bekamen ihren letzten Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 %. Bei online buchbaren Ersterterminen über eine große Buchungsplattform lag der Unterschied im Herbst 2025 bei 19,4 Tagen – mit großen Unterschieden je Fachrichtung:
Früheste online buchbare Facharzttermine: GKV gegenüber PKV
Durchschnittliche Wartezeit in Tagen je Fachrichtung (Ersttermin über Doctolib, Herbst 2025); „PKV“ schließt Selbstzahler ein
Homburg, „Zugang zu ambulanten Facharztterminen nach Versicherungsstatus“, Fachzentrum Finanzen GmbH 2026 (25.971 Ärztinnen und Ärzte, erhoben 18.10.–06.11.2025). PKV-Werte für Neurologie, Urologie, Haut und Frauen aus GKV-Wert minus ausgewiesener Differenz berechnet. Herausgeber ist ein Beratungsunternehmen; telefonisch vergebene Termine sind nicht erfasst.
Die Zahlen stammen aus einer Auswertung von 25.971 Ärztinnen und Ärzten, herausgegeben von einem Beratungsunternehmen (Homburg, Fachzentrum Finanzen GmbH); telefonisch vergebene Termine sind nicht erfasst, und „PKV“ schließt dort Selbstzahler ein. Nur 43,5 % der Ärztinnen und Ärzte zeigten überhaupt einen Online-Termin für gesetzlich Versicherte.
Wichtig für die Einordnung: Vertragsärzte müssen mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten (§ 19a Ärzte-Zulassungsverordnung) und dürfen Sie nicht dazu drängen, statt der Kassenleistung eine Privatbehandlung zu wählen (§ 128 Abs. 5a SGB V). Ein Selbstzahler-Termin ist also ein Angebot, keine Pflicht – und kein Weg an der Kasse vorbei, auf den Sie verwiesen werden dürfen.
Was kostet ein Selbstzahler-Termin?
Die GOÄ rechnet in drei Schritten: Punktzahl der Leistung × Punktwert 5,82873 Cent × Steigerungsfaktor (§ 5 GOÄ). Für Beratung, Untersuchung, Ultraschall und Psychotherapie gilt ein Faktor bis 3,5, ohne schriftliche Begründung bis 2,3. Für MRT und andere technische Leistungen gilt bis 2,5, ohne Begründung bis 1,8.
| Leistung (GOÄ-Nummern) | Einfachsatz | Schwellenwert | Höchstsatz |
|---|---|---|---|
| Kurzer Termin: Beratung + symptombezogene Untersuchung (1 + 5) | 9,32 € | 21,44 € | 32,64 € |
| Ausführlicher Termin: eingehende Beratung + Untersuchung eines Organsystems (3 + 7) | 18,07 € | 41,56 € | 63,24 € |
| Hautarzt-Check mit Auflichtmikroskopie (1 + 7 + 750) | 20,98 € | 48,26 € | 73,44 € |
| Augenhintergrund + Augeninnendruck (1 + 1242 + 1256) | 19,35 € | 44,51 € | 67,73 € |
| Ultraschall Bauch mit Beratung (1 + 410 + 3 × 420) | 30,30 € | 69,69 € | 106,08 € |
| MRT Knie (5729) | 139,89 € | 251,80 € | 349,72 € |
| MRT Kopf (5700) | 256,46 € | 461,64 € | 641,16 € |
| Psychotherapie-Sitzung, 50 Minuten, Verhaltenstherapie (870) | 43,72 € | 100,55 € | 153,00 € |
Ihre tatsächliche Rechnung hängt davon ab, welche Leistungen die Praxis erbringt; Laborwerte oder Auslagen wie Kontrastmittel kommen hinzu. Ihren Fall – mit Faktor, Zahl der Termine pro Jahr und Vergleich zu einem Zusatztarif – rechnet der Selbstzahler-Kostenrechner. Einzelne Fachrichtungen erklären wir ausführlich, etwa Hautarzt, MRT und Psychotherapie (siehe Übersicht unten).
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie die Beträge entstehen: Die eingehende Beratung (Nr. 3) hat 150 Punkte. 150 × 5,82873 Cent ergibt den Einfachsatz von 8,74 €; zum Schwellenwert 2,3 sind es 20,11 €. Kommt die vollständige Untersuchung eines Organsystems (Nr. 7, 160 Punkte) dazu – zum Schwellenwert 21,45 € –, kostet der Termin 41,56 €. Jede Einzelgebühr wird dabei auf den Cent gerundet (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Eine neue GOÄ ist in Vorbereitung: Bundesärztekammer und PKV-Verband halten ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für erreichbar. Bis dahin gelten die Beträge dieser Seite.
Selbstzahler-Termin mit oder ohne Überweisung?
Die Überweisung ist ein Instrument der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie regelt, wann Sie eine Kassenleistung bei einem Facharzt bekommen – Radiologie, Labor, Nuklearmedizin und einige andere Fächer erbringen Kassenleistungen zum Beispiel nur auf Überweisung (§ 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Für die Terminservicestelle 116 117 brauchen Sie in der Regel eine Überweisung, außer beim Augenarzt, beim Frauenarzt und in der Psychotherapie (§ 75 Abs. 1a SGB V).
Als Selbstzahler bezahlen Sie die Behandlung dagegen privat. Ob die Praxis dafür eine ärztliche Überweisung oder eine Fragestellung Ihrer Hausärztin sehen möchte, entscheidet sie selbst – gerade bei Untersuchungen wie einem MRT lohnt die Nachfrage bei der Terminbuchung. Eine Überweisung mit Vermittlungscode („Dringlichkeitscode“) brauchen Sie dagegen, wenn Sie den kostenlosen Weg über die Terminservicestelle gehen wollen.
Ihre Rechte als Selbstzahler
- Kosten vorher in Textform: Weiß die Praxis, dass die Kasse die Behandlung nicht vollständig bezahlt, muss sie Sie vor Beginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
- Begründung über dem Schwellenwert: Liegt der Faktor über 2,3 (bei MRT über 1,8), muss die Rechnung das für die einzelne Leistung verständlich begründen (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
- Vollständige Rechnung: Datum, GOÄ-Nummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz je Leistung (§ 12 Abs. 2 GOÄ); Leistungen auf Verlangen müssen als solche bezeichnet sein (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
- Honorarvereinbarung nur vorher: Ein Faktor über 3,5 braucht eine schriftliche Vereinbarung vor der Behandlung nach persönlicher Absprache – für MRT, Röntgen und Labor ist sie nicht erlaubt (§ 2 GOÄ).
- Online buchen mit Blick aufs Kleingedruckte: Das Landgericht Berlin II hat am 18.11.2025 entschieden, dass ein Terminportal beim Filter „gesetzlich versichert“ keine reinen Selbstzahler-Termine zeigen darf (Az. 52 O 149/25, nicht rechtskräftig). Achten Sie auf die Terminart und mögliche Ausfallhonorare. Mehr dazu unter Doctolib und Selbstzahler-Termine.
So buchen Sie einen Selbstzahler-Termin richtig
- Terminart prüfen: Steht beim Termin „Selbstzahler“, „Privatsprechstunde“ oder „Privatpatienten und Selbstzahler“? Dann bezahlen Sie selbst.
- Leistung klären: Fragen Sie, was beim Termin gemacht wird – Beratung, Untersuchung, Ultraschall? Danach richtet sich der Preis.
- Preis vorab: Bitten Sie um die Kosteninformation in Textform, etwa per E-Mail, mit GOÄ-Nummern und Faktor.
- Ausfallhonorar beachten: Manche Praxen verlangen eine Gebühr, wenn Sie nicht rechtzeitig absagen. Lesen Sie die Bedingungen vor der Buchung.
- Rechnung aufbewahren: Für eine Zusatzversicherung, eine Kostenerstattung oder die Steuererklärung brauchen Sie die Originalrechnung.
Kann man Selbstzahler-Termine bei der Krankenkasse einreichen?
In der Regel nicht. Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt Sachleistungen bei zugelassenen Ärzten; eine Privatrechnung erstattet sie grundsätzlich nicht. Es gibt drei Ausnahmen bzw. Alternativen:
- Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V: Sie können statt der Sachleistung Kostenerstattung wählen und informieren Ihre Kasse vorher. Erstattet wird höchstens, was die Kasse als Sachleistung gezahlt hätte, abzüglich bis zu 5 % Verwaltungskosten; Sie sind mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Nicht zugelassene Ärzte nur mit vorheriger Zustimmung der Kasse. Details: Kostenerstattungsprinzip.
- Erstattung bei Systemversagen nach § 13 Abs. 3 SGB V: Konnte eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbracht werden, kann die Kasse die Kosten erstatten – praktisch relevant vor allem bei Psychotherapie in Privatpraxen, mit Antrag vor Beginn.
- Ambulante Zusatzversicherung: Sie erstattet Privatrechnungen nach der GOÄ je nach Tarif – auch bei Privatärzten und in der Privatsprechstunde. Mehr unter ambulante Zusatzversicherung.
Selbst getragene Krankheitskosten können außerdem als außergewöhnliche Belastung steuerlich zählen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen (§ 33 EStG) – die Regeln stehen im Ratgeber zur Steuer (siehe Übersicht unten).
Erst die kostenlosen Wege prüfen
Bevor Sie selbst zahlen, lohnt ein Blick auf die kostenlosen Wege – sie sind gesetzlich geregelt und haben feste Fristen:
1. Überweisung mit Dringlichkeitscode
Hält Ihre Hausärztin einen zeitnahen Facharzttermin für nötig, kennzeichnet sie das auf der Überweisung mit einem Vermittlungscode. Ob er vergeben wird, entscheidet die Ärztin. Mehr: Dringlichkeitscode auf der Überweisung.
2. Terminservicestelle 116 117
Sie muss binnen einer Woche einen Termin vermitteln; die Wartezeit darf vier Wochen nicht überschreiten, in der Radiologie drei Wochen (§ 75 Abs. 1a SGB V). 2025 vermittelte sie 1,94 Mio. Termine, 98 % fristgerecht. Mehr: Terminservicestelle 116 117.
3. Termin im Krankenhaus
Gelingt keine fristgerechte Vermittlung, muss die Terminservicestelle einen ambulanten Termin in einem Krankenhaus anbieten (§ 75 Abs. 1a SGB V).
Der Haken: Die Vermittlung bestimmt nicht, bei welchem Arzt Sie landen, und die zumutbare Fahrzeit ist länger als zur nächstgelegenen Praxis. Wer einen bestimmten Arzt oder einen schnelleren Termin möchte, landet deshalb oft doch beim Selbstzahler-Termin – oder bei einer Versicherung, die ihn bezahlt.
Selbst zahlen oder versichern?
Selbst zahlen passt, wenn …
- Sie nur ab und zu einen schnellen Termin brauchen
- es um eine planbare Einzelleistung geht, deren Preis Sie vorher kennen
- Sie die kostenlosen Wege schon ausgeschöpft haben
Eine Versicherung lohnt eher, wenn …
- Sie regelmäßig Fachärzte oder Privatpraxen aufsuchen – dann stellt Sie eine ambulante Zusatzversicherung je nach Tarif wie einen Privatpatienten
- Sie dauerhaft Privatpatient sein möchten und dürfen – dann ist die private Krankenversicherung der direkte Weg (Privat-versichern-Check)
- Sie auch im Krankenhaus Einzelzimmer und Chefarzt möchten
Eine Faustregel: Vier ausführliche Facharzttermine zum Schwellenwert kosten rund 166 € im Jahr, zwei MRT-Untersuchungen des Knies rund 504 €. Ein Zusatztarif lohnt sich rechnerisch, wenn sein Jahresbeitrag darunter liegt und er Ihre Leistungen tatsächlich erstattet – Erstattungsgrenzen, Wartezeiten von bis zu drei Monaten (bei Psychotherapie bis zu acht, § 197 VVG) und Gesundheitsfragen klären Sie vorher. Wer in die PKV darf, profitiert doppelt: Privatpatienten bekommen zu 60 % einen Facharzttermin in unter vier Wochen, und der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab. Welcher Weg zu Ihnen passt, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check.
Alle Ratgeber zum Selbstzahler-Termin
Kosten je Fachrichtung, Rechte bei Online-Buchungen, der Unterschied zum Privatpatienten und die Steuer – unsere Ratgeber im Überblick:
Hautarzt als Selbstzahler: Kosten
Was der Hautarzt-Termin als Selbstzahler nach GOÄ kostet – mit Hautkrebs-Screening und Beispielrechnungen.
Weiterlesen SelbstzahlerMRT als Selbstzahler: Kosten
Was ein MRT von Knie, Wirbelsäule oder Kopf als Selbstzahler kostet – mit Kontrastmittel-Serie und Beispielen.
Weiterlesen SelbstzahlerDoctolib und Selbstzahler-Termine
Was das Urteil zu Selbstzahler-Terminen bedeutet und wie Kassenpatienten online richtig buchen.
Weiterlesen SelbstzahlerSelbstzahler oder privat versichert?
Gleiche Rechnung, anderer Zahler: der Unterschied zwischen Selbstzahler und Privatversichertem.
Weiterlesen SelbstzahlerPsychotherapie selbst zahlen: Kosten
Was eine Sitzung kostet, wann die Kasse eine Privattherapie erstattet und welche kostenlosen Wege es gibt.
Weiterlesen SelbstzahlerPrivatarzt-Kosten steuerlich absetzen
Wann Selbstzahler- und Privatarztrechnungen die Steuer senken können – und welche Nachweise Sie brauchen.
WeiterlesenHäufige Fragen
Was kostet ein Selbstzahler-Termin beim Facharzt?
Das hängt von den Leistungen ab, abgerechnet wird nach der GOÄ. Zum Schwellenwert kostet eine Beratung mit symptombezogener Untersuchung 21,44 €, eine eingehende Beratung mit Untersuchung eines Organsystems 41,56 €, ein Ultraschall des Bauchs mit Beratung 69,69 € und ein MRT des Knies 251,80 €. Was Ihr Termin kostet, rechnet unser Selbstzahler-Rechner.
Bekommt man als Selbstzahler schneller einen Termin?
Oft ja. Bei online buchbaren Ersterterminen über eine große Buchungsplattform warteten Privatversicherte und Selbstzahler im Herbst 2025 im Schnitt 29,7 Tage, gesetzlich Versicherte 49,1 Tage; nur 43,5 % der untersuchten Ärztinnen und Ärzte zeigten überhaupt Online-Termine für Kassenpatienten (Homburg-Studie 2026, Herausgeber Fachzentrum Finanzen GmbH). Eine Garantie für einen schnellen Termin gibt es nicht.
Kann man Selbstzahler-Termine bei der Krankenkasse einreichen?
In der Regel nicht – die Kasse zahlt nur ihre Sachleistungen bei zugelassenen Ärzten. Ausnahmen: Haben Sie vorher Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt, erstattet sie höchstens den Kassensatz abzüglich bis zu 5 % Verwaltungskosten. Bei Psychotherapie kann eine Erstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich sein, wenn kein Kassenplatz vermittelt werden konnte – Antrag vor Beginn.
Brauche ich als Selbstzahler eine Überweisung?
Die Überweisungsregeln gelten für Kassenleistungen – zum Beispiel bekommen Kassenpatienten radiologische Leistungen wie ein MRT nur auf Überweisung (§ 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Ob eine Praxis für eine Privatbehandlung eine ärztliche Überweisung oder Fragestellung verlangt, entscheidet sie selbst; fragen Sie bei der Terminbuchung nach.
Darf der Arzt mir nur einen Selbstzahler-Termin anbieten?
Vertragsärzte müssen mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten (§ 19a Ärzte-ZV) und dürfen Versicherte nicht dazu beeinflussen, statt der Kassenleistung eine Privatbehandlung zu wählen (§ 128 Abs. 5a SGB V). Ob ein bestimmter Termin frei ist, ist aber eine Frage der Praxisorganisation. Bekommen Sie keinen Kassentermin, hilft die Terminservicestelle 116 117.
Ist ein Selbstzahler das Gleiche wie ein Privatpatient?
Bei der Abrechnung ja – beide zahlen nach der GOÄ. Der Unterschied: Privatversicherten erstattet die Versicherung die Rechnung je nach Tarif, Selbstzahler tragen sie selbst. Ausführlich erklärt das unser Ratgeber „Ist Selbstzahler wie privat versichert?“.
Quellen
- § 630c BGB – Informationspflichten (Kosten in Textform) – abgerufen 18.10.2026
- § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren – abgerufen 18.10.2026
- § 12 GOÄ – Fälligkeit und Abrechnung – abgerufen 18.10.2026
- GOÄ – Gebührenverzeichnis (Anlage) – abgerufen 18.10.2026
- § 13 SGB V – Kostenerstattung – abgerufen 18.10.2026
- § 75 SGB V – Terminservicestellen – abgerufen 18.10.2026
- § 19a Ärzte-ZV – Sprechstunden – abgerufen 18.10.2026
- Homburg: Zugang zu ambulanten Facharztterminen nach Versicherungsstatus (Studienseite) – Fachzentrum Finanzen GmbH, 2026; Herausgeber ist ein Beratungsunternehmen
- Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA 2025 (PDF) – Erhebung 11.11.–11.12.2025, N = 3.970
- vzbv: Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt – LG Berlin II, 18.11.2025, 52 O 149/25, nicht rechtskräftig
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.