Inhalt (16 Abschnitte)
- Haben Kassenpatienten Anspruch auf ein Einzelzimmer?
- Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus?
- Was ein Einzelzimmer bietet: die Komfortelemente
- Einzelzimmer oder Zweibettzimmer?
- Die Zuzahlung kommt hinzu – und steigt 2027
- So bekommen Sie als Kassenpatient ein Einzelzimmer
- Einzelzimmer und Chefarzt: zwei Wahlleistungen
- Selbst zahlen, Zusatzversicherung oder PKV?
- Krankenhaus-Zusatzversicherung: Darauf achten Sie
- Rechenbeispiel: Wann lohnt sich die Zusatzversicherung?
- Als Kassenpatient auf die Privatstation
- Einzelzimmer bei der Geburt und für Begleitpersonen
- Einzelzimmer für Privatversicherte: Was der Tarif regelt
- Psychiatrie, Psychosomatik und Reha
- Einzelzimmer steuerlich absetzen?
- Weitere Ratgeber zu Wahlleistungen im Krankenhaus
- Kassenpatienten haben keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer; die gesetzliche Kasse zahlt das medizinisch Notwendige einschließlich Unterkunft (§ 39 SGB V).
- Ein Einbettzimmer kostete 2024 im Bundesdurchschnitt 132,04 € pro Tag, ein Zweibettzimmer 67,90 € – von 91,00 € in Sachsen-Anhalt bis 155,60 € in Berlin (PKV-Verband).
- Der Entlassungstag wird nicht berechnet; die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Tag, ab 2027 15 €, kommt hinzu.
- Wahlleistungen müssen vor der Behandlung schriftlich oder in Textform vereinbart werden, nach Unterrichtung über die Entgelte (§ 17 KHEntgG).
- Absichern lässt sich das Einzelzimmer mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung oder – wenn Sie dürfen – mit der privaten Krankenversicherung je nach Tarif.
Ein Einzelzimmer im Krankenhaus bekommen Kassenpatienten nur als Wahlleistung gegen Aufpreis – 2024 im Bundesdurchschnitt 132,04 € pro Tag, von 91,00 € in Sachsen-Anhalt bis 155,60 € in Berlin (PKV-Verband). Die Wahlleistung vereinbaren Sie vor der Behandlung schriftlich oder in Textform (§ 17 KHEntgG); dauerhaft absichern lässt sie sich mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung oder der PKV je nach Tarif (Stand: Oktober 2026).
Haben Kassenpatienten Anspruch auf ein Einzelzimmer?
Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Krankenhaus alle Leistungen, die für die medizinische Versorgung notwendig sind – einschließlich Unterkunft und Verpflegung (§ 39 Abs. 1 SGB V). Das Krankenhausentgeltgesetz nennt das „allgemeine Krankenhausleistungen“: die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung (§ 2 Abs. 2 KHEntgG). In der Praxis heißt das meist ein Mehrbettzimmer und die Behandlung durch die diensthabenden Ärztinnen und Ärzte. Alles darüber hinaus ist eine Wahlleistung.
Eine Ausnahme gibt es: Ist ein Einzelzimmer medizinisch notwendig, etwa zur Isolation, gehört es in der Regel zur medizinisch zweckmäßigen Versorgung und damit zu den allgemeinen Krankenhausleistungen – dann zahlen Sie keinen Zuschlag. Ob das der Fall ist, entscheidet das Krankenhaus.
Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus?
Die Preise legt jedes Krankenhaus selbst fest, orientiert an der Gemeinsamen Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des PKV-Verbands: ein Basispreis plus Zuschläge für Komfortelemente wie Sanitärzone, Ausstattung, Lage, Verpflegung und Service. Der Entlassungstag wird nicht berechnet. Die Entgelte dürfen nach § 17 Abs. 1 KHEntgG „in keinem unangemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen“; der PKV-Verband prüft nach eigenen Angaben das Wahlleistungsangebot von fast 800 Krankenhäusern.
Was ein Einbettzimmer pro Tag kostet – nach Bundesland
Durchschnittlicher Zuschlag für die Wahlleistung Einbettzimmer 2024 in Euro pro Berechnungstag (der Entlassungstag zählt nicht)
PKV-Verband, „PKV in Zahlen 2024“ (Januar 2026), S. 13. Gedruckt sind Bundesdurchschnitt (132,04 €), Berlin (155,60 €) und Sachsen-Anhalt (91,00 €); die übrigen Länderwerte sind aus der Grafik abgelesen (auf etwa 0,10 € genau).
Im Bundesdurchschnitt kostete das Einbettzimmer 2024 132,04 € pro Tag (2023: 130,14 €, 2022: 124,36 €), das Zweibettzimmer 67,90 €. Die Höchstsätze für Komfortelemente steigen jährlich mit dem Preisindex für Beherbergung und Gastronomie – 2025 um 8,1 %, 2026 um 6,2 %. Alle Länderwerte mit Vorjahresvergleich stehen auf der Seite Einzelzimmer-Kosten je Bundesland; was ein Aufenthalt in Ihrem Bundesland kostet, rechnet der Krankenhaus-Komfort-Rechner – zum Beispiel:
| Aufenthalt | Einbettzimmer | Zweibettzimmer | Zuzahlung GKV |
|---|---|---|---|
| 4 Nächte, Bundesdurchschnitt | 528 € | 272 € | 75 € |
| 6 Nächte, Bundesdurchschnitt | 792 € | 407 € | 105 € |
| 10 Nächte, Bundesdurchschnitt | 1.320 € | 679 € | 165 € |
Was ein Einzelzimmer bietet: die Komfortelemente
Der Zimmerpreis setzt sich aus einem Basispreis und Zuschlägen für einzelne Komfortelemente zusammen. Für jedes Element legt die Gemeinsame Empfehlung von DKG und PKV-Verband Höchstsätze fest, die jährlich angepasst werden:
| Komfortelement | Einbettzimmer | Zweibettzimmer |
|---|---|---|
| Sanitärzone (z. B. eigenes Bad) | 21,99 € | 16,48 € |
| Sonstige Ausstattung | 12,85 € | 11,08 € |
| Größe und Lage | 23,92 € | 14,68 € |
| Verpflegung | 23,92 € | 23,92 € |
| Service | 20,21 € | 20,21 € |
Dazu kommt der Basispreis, der sich nach der Gemeinsamen Empfehlung aus einer krankenhausindividuellen Bezugsgröße für die Unterkunft ableitet (80 % beim Einbettzimmer, 30 % beim Zweibettzimmer). Deshalb kostet das gleiche Zimmer in zwei Kliniken unterschiedlich viel. Fragen Sie nach, welche Komfortelemente im Preis stecken – das Krankenhaus muss Sie vor der Vereinbarung schriftlich unterrichten.
Einzelzimmer oder Zweibettzimmer?
Das Zweibettzimmer kostet im Schnitt rund halb so viel (67,90 € gegenüber 132,04 € pro Tag) und ist bei vielen Zusatztarifen die günstigere Leistungsstufe. Das Einbettzimmer bietet volle Privatsphäre – für viele wichtig nach Operationen, bei längeren Aufenthalten oder wenn Angehörige häufig zu Besuch kommen. Manche Tarife zahlen beim Einbettzimmer nur den Zweibett-Zuschlag; dann tragen Sie die Differenz. Ein Ersatz-Krankenhaustagegeld zahlen manche Tarife, wenn Sie auf die Wahlleistung verzichten. Preise je Bundesland: Zweibettzimmer im Krankenhaus.
Die Zuzahlung kommt hinzu – und steigt 2027
Unabhängig vom Zimmer zahlen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung je Kalendertag im Krankenhaus, höchstens für 28 Tage im Jahr (§ 39 Abs. 4 SGB V). Sie beträgt 2026 10 € pro Tag. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steigt sie ab dem 01.01.2027 auf 15 € – höchstens 420 € statt 280 € im Jahr (BGBl. 2026 I Nr. 228).
Krankenhaus-Zuzahlung für Kassenpatienten: 2027 um 50 % höher
Gesetzliche Zuzahlung je Kalendertag und höchstens pro Jahr (28 Tage), in Euro
§ 61 Satz 2 und § 39 Abs. 4 SGB V; ab 01.01.2027 15 € je Kalendertag laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 23, Art. 8 Abs. 2); Jahreswerte eigene Berechnung.
So bekommen Sie als Kassenpatient ein Einzelzimmer
1. Vor der Aufnahme fragen
Fragen Sie bei der Anmeldung nach Einbett- oder Zweibettzimmer und lassen Sie sich die Preisliste geben. Das Krankenhaus muss Sie vor der Vereinbarung schriftlich über die Entgelte unterrichten (§ 17 Abs. 2 KHEntgG).
2. Wahlleistung vereinbaren
Sie unterschreiben die Wahlleistungsvereinbarung schriftlich oder bestätigen sie in Textform – vor der Leistung. Das Zimmer darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Sie auch den Chefarzt wählen (§ 17 Abs. 4 KHEntgG).
3. Rechnung prüfen
Abgerechnet werden die Berechnungstage ohne Entlassungstag. Eine Reservierung, etwa während eines Aufenthalts auf der Intensivstation, darf nur nach ausdrücklicher Vereinbarung höchstens vier Tage berechnet werden, gemindert um 25 %.
Einen Anspruch auf ein freies Zimmer gibt es nicht. Ist kein Einzelzimmer frei, bekommen Sie das Zweibettzimmer oder das Mehrbettzimmer – und zahlen entsprechend weniger oder nichts. Wer eine Zusatzversicherung hat, zeigt sie bei der Aufnahme vor; je nach Tarif rechnet das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer ab.
Einzelzimmer und Chefarzt: zwei Wahlleistungen
Zur Unterkunft kommt häufig die wahlärztliche Behandlung, umgangssprachlich Chefarztbehandlung. Sie wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet, bei stationärer Behandlung mit 25 % Abschlag (§ 6a GOÄ). Wählen Sie sie, gilt die Vereinbarung für alle beteiligten angestellten und beamteten Ärzte des Hauses, etwa auch in Anästhesie und Radiologie – die sogenannte Wahlarztkette (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Die Chefarztbehandlung ist meist der größere Posten: In der privaten Krankenversicherung entfielen 2024 21,35 % der Krankenhausleistungen auf sie, 4,02 % auf das Einbettzimmer und 3,40 % auf das Zweibettzimmer (PKV-Verband). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Wahlleistungsvereinbarung unwirksam, wenn das Krankenhaus vorher nicht ausreichend über die Entgelte unterrichtet hat (BGH, III ZR 169/97 und III ZR 375/02). Was im Vertrag stehen muss, zeigt unsere Checkliste zur Wahlleistungsvereinbarung.
Selbst zahlen, Zusatzversicherung oder PKV?
| Weg | Für wen | Kosten | Gut zu wissen |
|---|---|---|---|
| Selbst bezahlen | alle | Ø 132,04 € pro Tag (Einbett), 67,90 € (Zweibett) | nur nach Vereinbarung vor der Leistung; kein Anspruch auf ein freies Zimmer |
| Krankenhaus-Zusatzversicherung | gesetzlich Versicherte | Zweibett-Tarif „sehr gut“ ab 31 € im Monat mit 32 Jahren, ab 49 € mit 52 Jahren (Finanztest 4/2026) | Gesundheitsfragen üblich; Wartezeit bis 3 Monate, bei Entbindung bis 8 Monate (§ 197 VVG) |
| Private Krankenversicherung | Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige, Beamte, Studierende mit Befreiung | Beitrag nach Alter und Tarif; Arbeitgeber zahlt bei Angestellten die Hälfte | Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt je nach Tarif vertraglich zugesichert |
Wer ohnehin in die PKV darf, sichert das Einzelzimmer am direktesten über den Tarif – zusammen mit allen anderen Vorteilen als Privatpatient, etwa schnelleren Facharztterminen: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Termin in unter vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025). Ob Sie dürfen, zeigt der Privat-versichern-Check. Wer gesetzlich versichert bleibt, schließt die Zusatzversicherung am besten ab, bevor ein Aufenthalt absehbar ist. Ob Chefarzt und Einbettzimmer im PKV-Tarif sinnvoll sind, erklärt der Ratgeber zu Chefarztbehandlung und Einbettzimmer in der PKV.
Krankenhaus-Zusatzversicherung: Darauf achten Sie
- Zimmerart: Einbett- oder Zweibettzimmer – und ob beim Einbettzimmer der volle Zuschlag oder nur der Zweibett-Zuschlag erstattet wird.
- Chefarzt: Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5-fach) oder darüber; Finanztest bewertete 2026 nur Tarife, die mindestens bis zum 3,5-fachen Satz zahlen.
- Wartezeiten: höchstens drei Monate, bei Entbindung bis zu acht Monate (§ 197 VVG); die genauen Regeln stehen in den Tarifbedingungen.
- Gesundheitsfragen: Sie entscheiden über Annahme, Zuschläge oder Ausschlüsse. Ein spezialisierter Partner-Experte klärt vorab, welche Tarife infrage kommen.
- Beitrag im Alter: Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter – wer früh abschließt, zahlt meist weniger: Laut Finanztest 4/2026 kostete ein mit „sehr gut“ bewerteter Zweibett-Tarif mit 32 Jahren ab 31 €, bei Abschluss mit 52 Jahren ab 49 € im Monat.
- Privatkliniken: ob auch reine Privatkliniken ohne Kassenzulassung erstattet werden.
Rechenbeispiel: Wann lohnt sich die Zusatzversicherung?
Ein Zweibett-Tarif für 31 € im Monat kostet 372 € im Jahr. Sechs Nächte im Einbettzimmer kosten selbst bezahlt rund 792 €, im Zweibettzimmer rund 407 € – ohne Chefarzt. Ein einziger Aufenthalt entspricht damit grob ein bis zwei Jahresbeiträgen. Wie oft man ins Krankenhaus muss, lässt sich nicht vorhersagen; viele schließen die Versicherung deshalb aus Sicherheitsgründen ab, bevor ein Aufenthalt absehbar ist. Ihren Fall rechnet der Krankenhaus-Komfort-Rechner mit dem Preis Ihres Bundeslands.
Als Kassenpatient auf die Privatstation
Viele Krankenhäuser bündeln Wahlleistungszimmer auf einer eigenen Station mit mehr Komfort und Service. Auch Kassenpatienten können dort untergebracht werden, wenn sie die Wahlleistung vereinbaren und bezahlen oder eine Zusatzversicherung sie übernimmt. Ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht; das Krankenhaus entscheidet nach Verfügbarkeit. Die medizinische Behandlung bleibt dieselbe – es sei denn, Sie wählen zusätzlich die Chefarztbehandlung.
Einzelzimmer bei der Geburt und für Begleitpersonen
Viele Geburtskliniken bieten Einbett- oder Familienzimmer an, in denen der Partner mit übernachten kann. Die Preise legt jede Klinik fest; das Klinikum Hochsauerland nennt etwa für 2026 140 € je Berechnungstag für das Familienzimmer in der Geburtshilfe. Eine Begleitperson gehört nur dann zur allgemeinen Krankenhausleistung, wenn sie medizinisch notwendig ist (§ 2 Abs. 2 KHEntgG). Wer das Familienzimmer über eine Zusatzversicherung absichern will, muss die Wartezeit von bis zu acht Monaten bei Entbindung beachten (§ 197 VVG). Mehr dazu: Einzel- und Familienzimmer zur Geburt.
Einzelzimmer für Privatversicherte: Was der Tarif regelt
Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es das Einzelzimmer nicht automatisch – es hängt vom Tarif ab. Manche Tarife sehen das Einbettzimmer vor, andere das Zweibettzimmer oder nur die allgemeinen Krankenhausleistungen; manche zahlen beim Einbettzimmer nur den Zweibett-Zuschlag. Verzichten Sie auf eine versicherte Wahlleistung, zahlen viele Tarife ein Ersatz-Krankenhaustagegeld – in der PKV machte es 2024 0,62 % der Krankenhausleistungen aus (PKV-Verband). Wer in die PKV wechselt, legt den Krankenhausschutz also selbst fest – ein Vorteil gegenüber der GKV, in der Wahlleistungen nicht zum Leistungskatalog gehören.
Psychiatrie, Psychosomatik und Reha
Auch in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken gibt es Wahlleistungen; für sie gelten über § 16 der Bundespflegesatzverordnung dieselben Regeln wie im Krankenhausentgeltgesetz – schriftliche Vereinbarung vor der Leistung und Unterrichtung über die Entgelte. Für Rehabilitationskliniken gelten eigene Regeln der jeweiligen Kostenträger; fragen Sie dort vorab, ob und zu welchem Preis ein Einzelzimmer möglich ist.
Einzelzimmer steuerlich absetzen?
Krankheitskosten, die Sie selbst tragen, können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein – aber nur, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Die liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl bei 1 bis 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 33 Abs. 3 EStG). Ob das Finanzamt Wahlleistungen wie das Einzelzimmer anerkennt, hängt vom Einzelfall ab. Diese Information ersetzt keine Steuerberatung.
Weitere Ratgeber zu Wahlleistungen im Krankenhaus
Chefarztbehandlung als Kassenpatient
Kein Anspruch, aber buchbar: wie Kassenpatienten den Chefarzt bekommen und was dabei zu beachten ist.
Weiterlesen KrankenhausChefarztbehandlung: Kosten nach GOÄ
Wie die Chefarztrechnung entsteht, was typische Leistungen kosten und wie Sie die Rechnung prüfen.
Weiterlesen KrankenhausEinzelzimmer-Kosten je Bundesland
Was ein Einzelzimmer pro Tag kostet – alle 16 Länder, Entwicklung seit 2022 und Rechenbeispiele.
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Was die Krankenhaus-Zusatzversicherung zahlt, was sie kostet und wann sie sich rechnet.
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In fünf Schritten zum Einzelzimmer ohne Zusatzversicherung – mit Vertrags-Checkliste und Kosten je Land.
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Was Einbett- und Familienzimmer zur Geburt kosten, was die Kasse zahlt und wie Sie früh vorsorgen.
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Was im Vertrag über Einzelzimmer und Chefarzt stehen muss – und woran Sie eine unwirksame Vereinbarung erkennen.
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Was das Zweibettzimmer pro Tag kostet, wann es Standard ist und wie es sich günstig absichern lässt.
Weiterlesen KrankenhausEinzelzimmer steuerlich absetzen?
Wann selbst bezahlte Wahlleistungen die Steuer senken können – mit Rechenbeispiel zur zumutbaren Belastung.
WeiterlesenWas ein Aufenthalt in Ihrem Bundesland kostet, zeigt der Krankenhaus-Komfort-Rechner; alle Wege, auch beim Arzt wie ein Privatpatient behandelt zu werden, finden Sie unter Privatpatient werden. Welcher Weg zu Ihrem Budget passt, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check – ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Einzelzimmer im Krankenhaus?
Als Kassenpatient zahlen Sie es selbst, wenn keine Zusatzversicherung es übernimmt; die gesetzliche Kasse zahlt nur die allgemeinen Krankenhausleistungen. Privatversicherte bekommen es, wenn ihr Tarif das Einbettzimmer einschließt. Ausnahme: Ist ein Einzelzimmer medizinisch notwendig, etwa zur Isolation, gehört es zur allgemeinen Krankenhausleistung.
Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus pro Tag?
2024 im Bundesdurchschnitt 132,04 €, laut PKV-Verband – in Berlin 155,60 €, in Sachsen-Anhalt 91,00 €. Ein Zweibettzimmer kostete im Schnitt 67,90 €. Einzelne Kliniken liegen je nach Ausstattung darüber oder darunter; die Höchstsätze für Komfortelemente steigen jährlich (2026: plus 6,2 %).
Kann ich als Kassenpatient ein Einzelzimmer bekommen?
Ja, als Wahlleistung: Sie vereinbaren sie vor der Unterbringung schriftlich oder in Textform mit dem Krankenhaus, nachdem es Sie über die Preise informiert hat (§ 17 KHEntgG). Einen Anspruch auf ein freies Zimmer gibt es nicht – bei Vollbelegung kann das Krankenhaus ablehnen.
Lohnt sich ein Einzelzimmer im Krankenhaus?
Das ist eine Frage der persönlichen Wünsche: Viele Patientinnen und Patienten schätzen Ruhe und Privatsphäre, gerade nach Operationen. Finanziell lohnt sich eine Zusatzversicherung, wenn Sie die Wahlleistung tatsächlich nutzen würden: Sechs Nächte im Einbettzimmer kosten im Schnitt rund 792 € – das entspricht rund 26 Monatsbeiträgen von 31 €.
Ist das Einzelzimmer im Krankenhaus steuerlich absetzbar?
Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen (§ 33 EStG) – je nach Einkommen und Familienstand 1 bis 7 % der Einkünfte. Ob das Finanzamt Wahlleistungen wie das Einzelzimmer anerkennt, ist eine Frage des Einzelfalls; das klären Sie mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein.
Gibt es ein Einzelzimmer bei der Geburt?
Viele Kliniken bieten Einbett- oder Familienzimmer als Wahlleistung an; die Preise legt jede Klinik selbst fest. Ein Beispiel: Das Klinikum Hochsauerland nennt für 2026 140 € je Berechnungstag für das Familienzimmer in der Geburtshilfe. Für eine Zusatzversicherung gilt bei Entbindung eine Wartezeit von bis zu acht Monaten (§ 197 VVG).
Quellen
- PKV-Verband: PKV in Zahlen 2024 (Zahlenbericht, PDF) – Januar 2026, S. 12–13
- § 39 SGB V – Krankenhausbehandlung – abgerufen 18.10.2026
- § 2 KHEntgG – Krankenhausleistungen – abgerufen 18.10.2026
- § 17 KHEntgG – Wahlleistungen – abgerufen 18.10.2026
- DKG/PKV-Verband: Gemeinsame Empfehlung Wahlleistung Unterkunft – seit 01.08.2002, jährlich angepasst
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Zuzahlung 15 € ab 01.01.2027
- Stiftung Warentest: Krankenhauszusatzversicherung im Vergleich (Finanztest 4/2026) – 16.03.2026
- § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen – abgerufen 18.10.2026
- Klinikum Hochsauerland: Wahlleistungspreise Unterkunft, Stand 2026 (PDF) – Beispiel einer Klinik
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.