Ratgeber

Dringlichkeitscode auf der Überweisung: So kommen Sie schneller zum Facharzt

Mit dem Code auf der Überweisung vermittelt die Terminservicestelle einen Facharzttermin mit gesetzlicher Frist. Hier erfahren Sie, was der „Dringlichkeitscode“ wirklich ist, wer ihn vergibt, wie Sie ihn einlösen – und was Sie tun können, wenn Sie keinen bekommen.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Was ist der Dringlichkeitscode auf der Überweisung?
  2. Wer bekommt einen Dringlichkeitscode – und wer entscheidet?
  3. Facharzttermin mit Dringlichkeitscode: So gehen Sie vor
  4. Welche Fristen gelten mit Vermittlungscode?
  5. Dringlichkeitscode: Wo anrufen und wie online buchen?
  6. Facharzttermin ohne Dringlichkeitscode: Ihre Möglichkeiten
  7. Wie gut funktioniert die Vermittlung mit Code?
  8. Dauerhaft schneller: der Weg als Privatpatient
Das Wichtigste in Kürze
  • Der „Dringlichkeitscode“ ist der Vermittlungscode auf der Überweisung; mit ihm vermittelt die Terminservicestelle 116 117 einen Facharzttermin (Anlage 28 Bundesmantelvertrag-Ärzte, BT-Drs. 21/3858).
  • Die Terminservicestelle muss binnen einer Woche vermitteln; die Wartezeit darf vier Wochen nicht überschreiten, in der Radiologie drei Wochen – sonst gibt es einen ambulanten Termin im Krankenhaus (§ 75 Abs. 1a SGB V).
  • Ob ein Fall dringlich ist, entscheidet die überweisende Ärztin oder der Arzt; für Routine- und Früherkennungsuntersuchungen gilt nur eine „angemessene Frist“.
  • 2025 vermittelten die Terminservicestellen rund 1,94 Millionen Termine, 98 % fristgerecht, im Schnitt nach 10 Tagen (KBV-Evaluationsbericht).
  • Dauerhaft schneller geht es meist als Privatpatient: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in unter vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025).

Der Dringlichkeitscode auf der Überweisung ist der Vermittlungscode, mit dem die Terminservicestelle 116 117 für gesetzlich Versicherte einen Facharzttermin bucht. Sie muss binnen einer Woche vermitteln, und die Wartezeit darf vier Wochen nicht überschreiten – sonst gibt es einen ambulanten Termin im Krankenhaus (§ 75 Abs. 1a SGB V). Ob ein Fall dringlich ist, entscheidet die überweisende Ärztin oder der Arzt (Stand: Oktober 2026).

Was ist der Dringlichkeitscode auf der Überweisung?

„Dringlichkeitscode“ ist ein Alltagswort. Offiziell heißt er Vermittlungscode. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/3858 vom 28.01.2026): Die Überweisung muss zum Nachweis des Anspruchs „einen sogenannten Vermittlungscode enthalten“, der „häufig als sogenannter Dringlichkeitscode bezeichnet wird“. Zusätzlich kann die Ärztin oder der Arzt die Dringlichkeit auf der Überweisung kennzeichnen.

Die Details regelt die Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) – ein Vertrag zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband. Danach meldet sich die versicherte Person (oder auf Wunsch die Praxis) bei der Terminservicestelle mit diesen Angaben: Vermittlungscode, Überweisungsauftrag, Kontaktdaten, gegebenenfalls Geburtsdatum und ein Hinweis auf eingeschränkte Mobilität (§ 3 Anlage 28 BMV-Ä).

Wichtig zu wissen: Die Kennzeichnung auf der Überweisung entscheidet, welche Frist gilt. Der überweisende Arzt markiert, ob es sich um eine Überweisung mit Vier-Wochen-Frist handelt oder um eine „verschiebbare Untersuchung“ (§ 4 Abs. 2 Anlage 28 BMV-Ä). Für verschiebbare Untersuchungen vermittelt die Terminservicestelle nur „in einer angemessenen Frist“.

Wer bekommt einen Dringlichkeitscode – und wer entscheidet?

Die Entscheidung liegt bei der Ärztin oder dem Arzt, nicht bei Ihnen und nicht bei der Krankenkasse. Einen Anspruch auf die Kennzeichnung „dringlich“ gibt es nicht. Seriös ist deshalb nur dieser Rat: Schildern Sie Ihrer Hausarztpraxis offen, dass Sie bisher keinen Facharzttermin bekommen haben, und fragen Sie, ob eine Überweisung mit Vermittlungscode in Ihrem Fall infrage kommt.

Die Anlage 28 nennt Fälle, in denen die Vier-Wochen-Frist nicht gilt (§ 4 Abs. 1 und 3):

  • Früherkennungsuntersuchungen – sie gelten als verschiebbar.
  • Verlaufskontrollen bei medizinisch nicht akuten Erkrankungen.
  • Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit, etwa für Gutachten.
  • Bagatellerkrankungen – wenn ein Warten von mehr als vier Wochen hingenommen werden kann; das beurteilt der überweisende Arzt (§ 4 Abs. 4).

In diesen Fällen hilft die Terminservicestelle trotzdem – nur eben ohne feste Vier-Wochen-Grenze. Eine Ausnahme machen termingebundene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder ab der U3: Für sie gelten die normalen Fristen.

Facharzttermin mit Dringlichkeitscode: So gehen Sie vor

1. Überweisung mit Code besorgen

In der Regel in Ihrer Hausarztpraxis. Der Vermittlungscode steht auf der Überweisung. Die Überweisung lautet meist auf das Fachgebiet, nicht auf einen bestimmten Arzt – das wahrt Ihre freie Arztwahl.

2. Termin buchen

Online über den 116117-Terminservice oder die App 116117, telefonisch unter 116 117 – rund um die Uhr. Halten Sie Code, Überweisung und Gesundheitskarte bereit.

3. Termin wahrnehmen

Bringen Sie Vermittlungscode und Gesundheitskarte mit und beachten Sie die Hinweise aus der Terminbestätigung. Einen bestimmten Arzt können Sie nicht verlangen (§ 5 Abs. 1 Anlage 28 BMV-Ä).

4. Bei Bedarf umbuchen

Passt der Termin nicht, sagen Sie sofort Bescheid – dann soll ein weiterer Termin angeboten werden. Laut Barmer verliert der Code nach zweimaliger Absage seine Gültigkeit.

Ausführlich mit allen Kanälen erklärt das die Seite Terminservicestelle 116 117. Wie lange Sie in Ihrer Fachrichtung ohne Code im Schnitt warten würden, zeigt der Wartezeit-Rechner.

Welche Fristen gelten mit Vermittlungscode?

Fristen der Terminservicestellen. Quellen: § 75 Abs. 1a SGB V und Anlage 28 BMV-Ä (Fassung 06.12.2021), abgerufen 18.10.2026.
RegelInhaltFundstelle
Vermittlungbinnen einer Woche, gerechnet ab dem Tag Ihrer Kontaktaufnahme§ 75 Abs. 1a S. 3 SGB V; § 2 Abs. 1 Anlage 28
Wartezeithöchstens vier Wochen nach Ablauf der Wochenfrist; Radiologie drei Wochen§ 75 Abs. 1a S. 5 SGB V; § 2 Abs. 1 Anlage 28
Ersatz im Krankenhausgelingt keine Vermittlung, Krankenhaustermin innerhalb einer weiteren Woche§ 75 Abs. 1a S. 7 SGB V; § 2 Abs. 2 Anlage 28
Psychotherapeutische AkutbehandlungWartezeit höchstens zwei Wochen§ 75 Abs. 1a S. 15 SGB V
Akutfall nach ErsteinschätzungTermin spätestens am Tag nach der Kontaktaufnahme, ohne Überweisung§ 9 Anlage 28
Entfernungzumutbar: Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum nächsten geeigneten Facharzt plus höchstens 30 Minuten, bei spezialisierten Fachärzten plus 60 Minuten§ 6 Anlage 28

Rechnet man Wochenfrist und Wartezeit zusammen, liegt der Termin also spätestens rund fünf Wochen nach Ihrem Anruf – so beschreibt es auch die Barmer. Alle Details zur Frist und wie Sie sie durchsetzen, lesen Sie im Ratgeber Facharzttermin innerhalb von 4 Wochen.

Dringlichkeitscode: Wo anrufen und wie online buchen?

Die richtige Adresse ist die Terminservicestelle Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Sie erreichen sie bundesweit unter 116 117 – ohne Vorwahl, rund um die Uhr und aus deutschen Fest- und Mobilfunknetzen kostenlos (116117.de). Online buchen Sie über den 116117-Terminservice im Browser oder in der App 116117. Diesen Terminservice können laut KBV ausschließlich gesetzlich Versicherte nutzen.

Nicht verwechseln: Unter derselben Nummer erreichen Sie außerhalb der Sprechzeiten auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie immer den Notruf 112. Nach der vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossenen Notfallreform soll die 116 117 künftig in Terminservice und Akutleitstelle aufgeteilt werden; die Zustimmung des Bundesrats stand bei Redaktionsschluss noch aus.

Facharzttermin ohne Dringlichkeitscode: Ihre Möglichkeiten

Keinen Code bekommen? Dann bleiben Ihnen mehrere legale Wege – kostenlos und kostenpflichtig:

Ohne Überweisung über die 116 117

Für Augenarzt, Frauenarzt, Hausarzt, Kinder- und Jugendarzt sowie Psychotherapie vermittelt die Terminservicestelle auch ohne Überweisung; sie fragt dann selbst nach der Dringlichkeit (§ 3 Abs. 3 Anlage 28 BMV-Ä). Mehr dazu: Facharzt ohne Überweisung.

Vermittlung durch die Hausarztpraxis

Hausärztinnen und Hausärzte dürfen dringend erforderliche Facharzttermine selbst vermitteln (§ 73 Abs. 1 SGB V). Wie das funktioniert, erklärt die Seite Facharzttermin über den Hausarzt.

Offene Sprechstunde

Viele Facharztgruppen – darunter Augen-, Frauen-, Haut-, HNO-, Neurologie-, Orthopädie- und Urologie-Praxen – müssen mindestens fünf Stunden pro Woche ohne Termin öffnen (§ 19a Ärzte-ZV, § 17 BMV-Ä).

Selbstzahler-Termin

Ein ausführlicher Facharzttermin kostet nach der Gebührenordnung für Ärzte zum Schwellenwert 41,56 €. Ihren Fall rechnet der Selbstzahler-Rechner.

Auch manche Krankenkassen helfen bei der Suche nach nicht dringenden Terminen – mit eigenen Regeln und ohne gesetzliche Frist.

Wie gut funktioniert die Vermittlung mit Code?

1,94 Mio.
Termine vermittelten die Terminservicestellen 2025
KBV-Evaluationsbericht 2025
98 %
davon fristgerecht
KBV-Evaluationsbericht 2025
10 Tage
durchschnittliche Vermittlungsdauer
KBV-Evaluationsbericht 2025

Die Nachfrage wächst stark: 2019 gingen bei den Terminservicestellen 572.436 Anrufe ein, 2024 waren es 3.424.985 Vermittlungswünsche (BT-Drs. 21/3858). Die Vermittlungsquote lag 2025 bei 46 % – nicht jeder Wunsch führt zu einem Termin, etwa weil keine Überweisung vorlag oder der Wunsch zurückgezogen wurde. Wer mit Überweisung und Code anruft, erfüllt die wichtigste Voraussetzung für eine Vermittlung.

Ab dem 01.01.2027 ändert sich die Vergütung: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz streicht die Zuschläge und die Vergütung außerhalb des Budgets, die Praxen bisher für Termine über die Terminservicestelle bekamen (§ 87 Abs. 2c SGB V; KV Sachsen-Anhalt, Infoletter vom 28.07.2026). Ihr Anspruch auf Vermittlung binnen der Frist bleibt bestehen. Wie sich das auf das Terminangebot auswirkt, ist offen.

Drei häufige Irrtümer zum Dringlichkeitscode

  • „Mit Code darf ich mir die Praxis aussuchen.“ Nein – die Terminservicestelle vermittelt einen Termin in zumutbarer Entfernung, einen Anspruch auf eine bestimmte Ärztin oder einen bestimmten Arzt gibt es nicht (§ 5 Abs. 1 Anlage 28 BMV-Ä).
  • „Die Krankenkasse vergibt den Code.“ Nein – der Code kommt mit der Überweisung aus der Praxis; vermittelt wird über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung.
  • „Ohne Code keine Chance.“ Nein – für Augenarzt, Frauenarzt und Psychotherapie vermittelt die 116 117 ohne Überweisung, viele Fachpraxen haben offene Sprechstunden, und Ihre Hausarztpraxis kann selbst vermitteln.

Dauerhaft schneller: der Weg als Privatpatient

Der Dringlichkeitscode hilft im Einzelfall – und nur, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Fall als dringlich einstuft. Wer generell schneller und mit freier Terminwahl zum Facharzt will, erreicht das am verlässlichsten als Privatpatient. In der Versichertenbefragung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss bekamen 60 % der Privatversicherten ihren letzten Facharzttermin in weniger als vier Wochen, bei gesetzlich Versicherten waren es 35 %. Länger als zwei Monate warteten 13 % der Privat- und 37 % der gesetzlich Versicherten.

Private Krankenversicherung – wenn Sie dürfen

  • Angestellte mit einem Jahresgehalt über 77.400 € (2026), 2027 voraussichtlich über 84.150 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend)
  • hauptberuflich Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Studierende mit Befreiung binnen drei Monaten
  • Leistungen vertraglich zugesichert; der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG)

Für alle anderen

  • ambulante Zusatzversicherung: Abrechnung wie ein Privatpatient je nach Tarif
  • Selbstzahler-Termin im Einzelfall
  • Gesundheitsfragen beim Antrag: Lösung ist eine anonyme Risikovoranfrage über den Partner-Experten

Ob die private Krankenversicherung für Sie offensteht, prüft der Privat-versichern-Check in einer Minute. Wichtig für Ihre Entscheidung: Auch PKV-Beiträge können steigen (Alterungsrückstellungen dämpfen das im Alter), jede Person zahlt einen eigenen Beitrag, und ab 55 ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung meist ausgeschlossen. All das klärt ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk mit Ihnen. Welche Wege insgesamt zu Ihnen passen, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check – ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Was ist ein Dringlichkeitscode auf der Überweisung?

Gemeint ist der Vermittlungscode, den die Überweisung für die Terminvermittlung über die Terminservicestelle enthält. Die Bundesregierung schreibt dazu, er werde „häufig als sogenannter Dringlichkeitscode bezeichnet“ (BT-Drs. 21/3858). Mit dem Code bucht die 116 117 für Sie einen Facharzttermin; die Ärztin oder der Arzt kennzeichnet zusätzlich, ob der Fall dringlich oder verschiebbar ist.

Wie bekomme ich einen Dringlichkeitscode?

Über die Überweisung Ihrer Haus- oder Facharztpraxis. Ob die Ärztin oder der Arzt die Überweisung als dringlich kennzeichnet, ist eine medizinische Entscheidung – einen Anspruch darauf gibt es nicht. Für Augenarzt, Frauenarzt, Hausarzt, Kinderarzt und Psychotherapie brauchen Sie für die Vermittlung keine Überweisung (§ 3 Abs. 3 Anlage 28 BMV-Ä).

Wo rufe ich mit dem Dringlichkeitscode an?

Bei der Terminservicestelle Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 – rund um die Uhr und aus deutschen Netzen kostenlos. Online buchen Sie über den 116117-Terminservice oder die App 116117. Halten Sie Überweisung, Vermittlungscode und Gesundheitskarte bereit.

Was passiert, wenn die Terminservicestelle keinen Termin findet?

Dann muss sie Ihnen einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten (§ 75 Abs. 1a Satz 7 SGB V), laut Anlage 28 BMV-Ä innerhalb einer weiteren Woche. Das gilt nicht für verschiebbare Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen.

Kann ich einen vermittelten Termin absagen?

Ja. Sagen Sie rechtzeitig über den Patientenservice ab; im ersten Kontakt oder kurz danach soll die Terminservicestelle einen weiteren Termin anbieten (§ 5 Anlage 28 BMV-Ä). Laut Barmer verliert der Vermittlungscode nach zweimaliger Absage seine Gültigkeit.

Gibt es einen Dringlichkeitscode für Privatpatienten?

Nein. Der Terminservice der 116 117 steht laut KBV ausschließlich gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Privatpatienten vereinbaren ihre Termine direkt mit der Praxis – und bekommen sie belegbar schneller: 60 % innerhalb von vier Wochen gegenüber 35 % bei gesetzlich Versicherten (G-BA-Versichertenbefragung 2025).

Quellen

  1. § 75 SGB V – Inhalt und Umfang der Sicherstellung (Abs. 1a: Terminservicestellen) – abgerufen 18.10.2026
  2. KBV/GKV-Spitzenverband: Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte – Vereinbarung über Terminservicestellen (PDF) – Fassung vom 06.12.2021, abgerufen 18.10.2026
  3. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/3858 (PDF) – 28.01.2026
  4. KBV: Evaluationsbericht 116117 Terminservicestellen 2025 (PDF) – veröffentlicht 29.06.2026
  5. 116117.de: Fragen und Antworten zum Patientenservice – abgerufen 18.10.2026
  6. Barmer: Termine beim Facharzt – abgerufen 18.10.2026
  7. Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (PDF) – Erhebung 11/12-2025, veröffentlicht April 2026
  8. KV Sachsen-Anhalt: Infoletter zum Spargesetz – Auswirkungen auf die Honorare ab 2027 (PDF) – 28.07.2026
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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