Rechner

Einzelzimmer-Krankenhaus-Rechner: Kosten je Bundesland, Tage und Zusatzbeitrag

Ein Einzelzimmer bekommen Kassenpatienten nur gegen Aufpreis. Wie hoch er in Ihrem Bundesland ist, was ein Aufenthalt kostet und wie viele Monatsbeiträge einer Zusatzversicherung das entspricht, zeigt der Rechner.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Einzelzimmer im Krankenhaus: Was der Rechner rechnet
  2. Einbett- und Zweibettzimmer: Preise je Bundesland
  3. Drei Rechenbeispiele
  4. Selbst bezahlen, Zusatzversicherung oder PKV?
  5. Worauf Sie bei der Wahlleistungsvereinbarung achten
  6. Grenzen des Rechners
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Einbettzimmer kostete 2024 im Bundesdurchschnitt 132,04 € pro Tag, ein Zweibettzimmer 67,90 € (PKV-Verband, „PKV in Zahlen 2024“).
  • Am teuersten war das Einbettzimmer in Berlin (155,60 €), am günstigsten in Sachsen-Anhalt (91,00 €).
  • Der Entlassungstag wird nicht berechnet; sechs Nächte im Einbettzimmer kosten im Bundesdurchschnitt rund 792 €.
  • Die gesetzliche Zuzahlung steigt ab 01.01.2027 von 10 auf 15 € pro Tag, höchstens 28 Tage im Jahr – sie kommt zum Zimmerpreis hinzu.
  • Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Zweibettzimmer kostete für 32-Jährige ab 31 € im Monat (Finanztest 4/2026).

Ein Einzelzimmer im Krankenhaus kostete 2024 im Bundesdurchschnitt rund 132 € pro Tag, ein Zweibettzimmer rund 68 € – in Berlin rund 156 €, in Sachsen-Anhalt 91 € für das Einbettzimmer (PKV-Verband). Sechs Nächte im Einbettzimmer kosten damit rund 792 €; die gesetzliche Zuzahlung von 15 € pro Tag ab 2027 kommt hinzu. Rechnen Sie Ihren Aufenthalt durch:

–
Zuschlag pro Tag (2024)
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Zimmer selbst bezahlt
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Gesetzliche Zuzahlung (zahlen Sie ohnehin)
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Zusatzversicherung pro Jahr
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So viele Monatsbeiträge kostet Ihr Aufenthalt

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Stand 18.10.2026. Preise: PKV-Verband, „PKV in Zahlen 2024“ (Januar 2026), Durchschnitt 2024; gedruckt sind Bundesdurchschnitt, Berlin (Einbett), Nordrhein-Westfalen (Zweibett) und Sachsen-Anhalt, die übrigen Länderwerte sind aus der Grafik abgelesen. Einzelne Kliniken weichen ab; die Höchstsätze für Komfortelemente werden jährlich angepasst (2026: plus 6,2 %). Zuzahlung: § 61 SGB V, ab 2027 GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Vergleichsbeitrag: 31 € = günstigster mit „sehr gut“ bewerteter Zweibettzimmer-Tarif für 32-Jährige laut Finanztest 4/2026 – ersetzen Sie ihn durch Ihr Angebot. Ohne Chefarztbehandlung.

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  • Zuschlag pro Tag und pro Aufenthalt in Ihrem Bundesland
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Einzelzimmer im Krankenhaus: Was der Rechner rechnet

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Krankenhaus alles medizinisch Notwendige einschließlich Unterkunft und Verpflegung (§ 39 SGB V) – das ist in der Regel das Mehrbettzimmer. Wer ein Einbett- oder Zweibettzimmer möchte, vereinbart eine Wahlleistung und bezahlt einen Zuschlag. Der Rechner nimmt dafür die Durchschnittspreise, die der PKV-Verband für jedes Bundesland veröffentlicht, und rechnet in vier Schritten:

  1. Zuschlag pro Tag: Durchschnittspreis 2024 für Ihr Bundesland und die gewählte Zimmerart.
  2. Zimmer selbst bezahlt: Zuschlag × Nächte. Der Entlassungstag wird bei der Unterkunft nicht berechnet (Gemeinsame Empfehlung DKG/PKV-Verband).
  3. Zuzahlung: 10 € (2026) bzw. 15 € (ab 2027) × Kalendertage im Krankenhaus, höchstens 28 Tage im Jahr. Die zahlen Sie als Kassenpatient in jedem Fall.
  4. Vergleich: Zimmerkosten geteilt durch den Monatsbeitrag einer Zusatzversicherung – so sehen Sie, wie vielen Monatsbeiträgen ein Aufenthalt entspricht.

Einbett- und Zweibettzimmer: Preise je Bundesland

Durchschnittliche Tagespreise 2024 in Euro, gerundet. Quelle: PKV-Verband, „PKV in Zahlen 2024“, S. 13 (Januar 2026). Gedruckte Werte: bundesweit 132,04/67,90 €, Berlin Einbett 155,60 €, Nordrhein-Westfalen Zweibett 75,59 €, Sachsen-Anhalt 91,00/43,91 €; übrige Werte aus der Grafik abgelesen.
BundeslandEinbettzimmerZweibettzimmer
Baden-Württemberg136 €67 €
Bayern150 €71 €
Berlin156 €75 €
Brandenburg102 €52 €
Bremen124 €69 €
Hamburg139 €74 €
Hessen129 €71 €
Mecklenburg-Vorpommern110 €50 €
Niedersachsen115 €61 €
Nordrhein-Westfalen141 €76 €
Rheinland-Pfalz123 €67 €
Saarland135 €67 €
Sachsen108 €54 €
Sachsen-Anhalt91 €44 €
Schleswig-Holstein113 €60 €
Thüringen114 €59 €
Bundesdurchschnitt132 €68 €

Der Bundesdurchschnitt für das Einbettzimmer ist seit 2022 von 124,36 € über 130,14 € (2023) auf 132,04 € gestiegen. Für 2025 und 2026 haben DKG und PKV-Verband die Höchstsätze für Komfortelemente um 8,1 % bzw. 6,2 % angehoben – aktuelle Klinikpreise können also über den Werten von 2024 liegen. Fragen Sie im Zweifel die Preisliste Ihres Krankenhauses an; sie muss Sie vor der Vereinbarung schriftlich über die Entgelte unterrichten (§ 17 Abs. 2 KHEntgG).

Drei Rechenbeispiele

Eigene Beispielrechnungen mit dem Rechner, Zuzahlung ab 2027, Vergleichsbeitrag 31 € im Monat. Stand 18.10.2026.
FallZimmer selbst bezahltZuzahlungentspricht Monatsbeiträgen
Bundesdurchschnitt, Einbettzimmer, 6 Nächte792 €105 €25,6
Bayern, Einbettzimmer, 4 Nächte600 €75 €19,3
Sachsen-Anhalt, Zweibettzimmer, 10 Nächte439 €165 €14,2

Im ersten Beispiel kosten sechs Nächte im Einbettzimmer so viel wie gut zwei Jahre Zusatzbeitrag. Dazu kommt, was der Rechner bewusst nicht einrechnet: die Chefarztbehandlung. Sie wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet, bei stationärer Behandlung mit 25 % Abschlag (§ 6a GOÄ), und ist meist der größere Posten – in der privaten Krankenversicherung entfielen 2024 21,35 % der Krankenhausleistungen auf die Chefarztbehandlung und 4,02 % auf das Einbettzimmer.

Selbst bezahlen, Zusatzversicherung oder PKV?

Selbst bezahlen

Sie vereinbaren die Wahlleistung vor der Behandlung schriftlich oder in Textform mit dem Krankenhaus (§ 17 Abs. 2 KHEntgG). Einen Anspruch auf ein freies Zimmer gibt es nicht.

Krankenhaus-Zusatzversicherung

Sie bleiben gesetzlich versichert; der Tarif zahlt je nach Leistungsumfang Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt. Gesundheitsfragen und Wartezeiten klären Sie vorab.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie dürfen, vereinbaren Sie Wahlleistungen je nach Tarif dauerhaft im Vertrag. Ob die PKV für Sie offensteht, zeigt der Privat-versichern-Check.

Alle Hintergründe zu Anspruch, Kosten und Ablauf finden Sie auf der Seite Einzelzimmer im Krankenhaus. Welcher Weg zu Ihrem Budget passt, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check.

Worauf Sie bei der Wahlleistungsvereinbarung achten

  • Vorher vereinbaren: Wahlleistungen müssen vor der Erbringung vereinbart werden, nach schriftlicher Unterrichtung über die Entgelte (§ 17 Abs. 2 KHEntgG). Ohne diese Unterrichtung ist die Vereinbarung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam.
  • Zimmer und Arzt getrennt: Das Krankenhaus darf das Einzelzimmer nicht davon abhängig machen, dass Sie auch die Chefarztbehandlung wählen (§ 17 Abs. 4 KHEntgG).
  • Wahlarztkette: Wählen Sie die Chefarztbehandlung, gilt die Vereinbarung für alle beteiligten angestellten und beamteten Ärzte des Hauses, zum Beispiel auch in Anästhesie und Labor (§ 17 Abs. 3 KHEntgG).
  • Reservierung: Bei einer Reservierung des Einbettzimmers, etwa während eines Aufenthalts auf der Intensivstation oder im Kreißsaal, darf das Krankenhaus nur nach ausdrücklicher Vereinbarung höchstens vier Tage berechnen, gemindert um 25 % (Gemeinsame Empfehlung).

Grenzen des Rechners

Die Länderwerte sind Durchschnitte über alle Krankenhäuser mit Wahlleistungsangebot; der Preis einer Klinik hängt von Ausstattung, Lage und Service ab. Der Rechner zeigt keine Chefarztkosten, weil sie sich nach den erbrachten Leistungen richten. Er rechnet nicht ein, dass eine Zusatzversicherung je nach Tarif Erstattungsgrenzen oder Selbstbehalte hat. Bei geplanten Aufenthalten lohnt sich ein Kostenvoranschlag der Klinik; die Bedingungen einer Zusatzversicherung prüft ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk kostenlos mit Ihnen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus pro Tag?

Im Bundesdurchschnitt 2024 rund 132 € pro Tag (132,04 €), laut PKV-Verband. Je nach Bundesland reicht die Spanne von 91,00 € in Sachsen-Anhalt bis 155,60 € in Berlin; einzelne Kliniken liegen darüber oder darunter. Ein Zweibettzimmer kostete im Schnitt 67,90 € pro Tag.

Wird der Entlassungstag im Krankenhaus berechnet?

Für die Wahlleistung Unterkunft nicht: Nach der Gemeinsamen Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des PKV-Verbands wird der Entlassungstag nicht berechnet. Deshalb rechnet der Rechner mit Nächten. Die gesetzliche Zuzahlung gilt dagegen je Kalendertag, also auch für den Entlassungstag.

Muss ich als Kassenpatient die Zuzahlung zusätzlich zum Einzelzimmer zahlen?

Ja. Die Zuzahlung von 10 € pro Tag – ab 2027 15 € – für höchstens 28 Tage im Jahr ist Ihr Eigenanteil an der Kassenleistung (§ 61, § 39 Abs. 4 SGB V). Den Zimmerzuschlag zahlen Sie zusätzlich, wenn keine Versicherung ihn übernimmt.

Lohnt sich eine Krankenhaus-Zusatzversicherung?

Rechnerisch dann, wenn Sie die Wahlleistung tatsächlich nutzen würden. Sechs Nächte im Einbettzimmer kosten im Bundesdurchschnitt rund 792 € – das entspricht rund 26 Monatsbeiträgen von 31 €. Die Chefarztbehandlung, die viele Tarife zusätzlich zahlen, kostet meist mehr als das Zimmer: In der PKV entfallen 21,35 % der Krankenhausleistungen auf sie, 4,02 % auf das Einbettzimmer.

Kann ich die Zusatzversicherung kurz vor einer Operation abschließen?

Meist bringt das wenig: Zusatzversicherungen stellen in der Regel Gesundheitsfragen, und es gelten Wartezeiten von bis zu drei Monaten, bei Entbindung bis zu acht Monaten (§ 197 VVG). Schließen Sie sie deshalb ab, bevor ein Aufenthalt absehbar ist. Ein spezialisierter Partner-Experte klärt die Bedingungen vorab.

Quellen

  1. PKV-Verband: PKV in Zahlen 2024 (Zahlenbericht, PDF) – Januar 2026, S. 12–13
  2. DKG/PKV-Verband: Gemeinsame Empfehlung zur Bemessung der Entgelte für die Wahlleistung Unterkunft – in Kraft seit 01.08.2002, jährlich angepasst
  3. § 17 KHEntgG – Wahlleistungen – abgerufen 18.10.2026
  4. § 61 SGB V – Zuzahlungen – Fassung bis 31.12.2026
  5. BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – verkündet 29.07.2026; Zuzahlung 15 € ab 01.01.2027
  6. Stiftung Warentest: Krankenhauszusatzversicherung im Vergleich (Finanztest 4/2026) – 16.03.2026
  7. § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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