Inhalt (9 Abschnitte)
- Kassenpatient vs. Privatpatient: Was den Unterschied macht
- Der große Vergleich: Kassenpatient und Privatpatient im Überblick
- Abrechnung: EBM für Kassenpatienten, GOÄ für Privatpatienten
- Termine: Wie lange Kassen- und Privatpatienten warten
- In der Praxis: Arztwahl, Überweisung und Rezept
- Im Krankenhaus: Mehrbettzimmer oder Wahlleistung
- Beitrag und Kosten: Einkommen gegen Tarif
- Kassenpatient oder Privatpatient – was passt zu Ihnen?
- Vom Kassen- zum Privatpatienten: Ihre Wege
- Der Kern des Unterschieds ist die Abrechnung: Kassenpatienten bekommen eine Sachleistung nach dem EBM, Privatpatienten eine Rechnung nach der GOÄ, bei der jede Leistung einzeln bezahlt wird.
- Beispiel Orthopädie: Die Kasse zahlt eine Grundpauschale von 24,46 € für den Behandlungsfall im Quartal (EBM 4/2026); privat kostet schon ein ausführlicher Termin 41,56 € (GOÄ, Schwellenwert).
- Privatpatienten kommen schneller zum Facharzt: 60 % in weniger als vier Wochen gegenüber 35 % der Kassenpatienten (G-BA-Versichertenbefragung 2025).
- Im Krankenhaus haben Kassenpatienten keinen Anspruch auf Einbettzimmer oder Chefarzt und zahlen ab 2027 eine Zuzahlung von 15 € pro Tag; Privatpatienten bekommen diese Wahlleistungen je nach Tarif.
- Der GKV-Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, der PKV-Beitrag nach Alter, Tarif und Gesundheit bei Vertragsbeginn.
Kassenpatient vs. Privatpatient: Der Kern des Unterschieds ist die Abrechnung. Kassenpatienten bekommen eine Sachleistung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) innerhalb eines Budgets, Privatpatienten eine Rechnung nach der GOÄ, bei der jede Leistung einzeln bezahlt wird. Daraus folgen schnellere Termine – 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in unter vier Wochen, Kassenpatienten zu 35 % – und Unterschiede bei Arztwahl und Krankenhaus (Stand: Oktober 2026).
Kassenpatient vs. Privatpatient: Was den Unterschied macht
Als Kassenpatient schließen Sie mit der Praxis keinen eigenen Zahlungsvertrag. Sie zeigen Ihre elektronische Gesundheitskarte und bekommen die Behandlung als Sachleistung; die Praxis rechnet über die Kassenärztliche Vereinigung ab. Als Privatpatient sind Sie selbst Vertragspartner der Praxis: Sie bekommen eine Rechnung, bezahlen sie und reichen sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein, die nach Ihrem Tarif erstattet.
Rund 74,36 Mio. Menschen sind gesetzlich versichert (BMG, Stand 01.09.2026), 8,79 Mio. privat vollversichert (PKV-Verband, Ende 2025). Beide Gruppen sitzen oft im selben Wartezimmer – mit unterschiedlichen Regeln. Die wichtigsten zeigt die Übersicht.
Der große Vergleich: Kassenpatient und Privatpatient im Überblick
| Thema | Kassenpatient | Privatpatient |
|---|---|---|
| Abrechnung | Sachleistung, EBM, Budget | Rechnung nach GOÄ, jede Leistung einzeln |
| Facharzttermin in unter 4 Wochen | 35 % | 60 % |
| Arztwahl | Ärzte mit Kassenzulassung, andere nur im Notfall (§ 76 SGB V) | auch Privatpraxen; Erstattung nach Tarif |
| Terminvermittlung | Terminservicestelle 116 117: Termin binnen vier Wochen (§ 75 Abs. 1a SGB V) | direkt in der Praxis, oft in eigenen Sprechzeiten |
| Arzneimittel | Zuzahlung 10 %, ab 2027 mindestens 7,50 €, höchstens 15 € | Privatrezept, Erstattung nach Tarif |
| Krankenhaus | Mehrbettzimmer, diensthabender Arzt; Zuzahlung 10 €/Tag, ab 2027 15 € | je nach Tarif Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer |
| Leistungsumfang | vom Gesetzgeber festgelegt, änderbar (§ 12 SGB V) | vertraglich zugesichert, Vollversicherung ordentlich unkündbar (§ 206 VVG) |
| Beitrag | nach Einkommen bis zur Bemessungsgrenze | nach Alter, Tarif und Gesundheit bei Vertragsbeginn |
| Familie | beitragsfreie Familienversicherung möglich | eigener Beitrag je Person; Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung (§ 198 VVG) |
Abrechnung: EBM für Kassenpatienten, GOÄ für Privatpatienten
Für gesetzlich Versicherte gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab. Jede Leistung hat eine Punktzahl, die mit dem Orientierungswert multipliziert wird – 2026 sind das 12,7404 Cent je Punkt (KBV), 2027 steigt er um 2,2 %. Viele Leistungen sind Pauschalen für den ganzen Behandlungsfall im Quartal. Bezahlt wird aus einer Gesamtvergütung, die die Krankenkassen „mit befreiender Wirkung“ an die Kassenärztliche Vereinigung zahlen (§ 87a Abs. 3 SGB V): Mehr Leistungen bedeuten nicht automatisch mehr Geld für die Praxis. Hausärztliche Leistungen sind nach § 87a Abs. 3c SGB V inzwischen vollständig zu vergüten, fachärztliche nicht.
Für Privatpatienten gilt die Gebührenordnung für Ärzte: Punktzahl mal 5,82873 Cent mal Steigerungsfaktor, ohne Begründung bis zum 2,3-fachen Satz (§ 5 GOÄ). Jede Leistung wird bei jedem Termin einzeln bezahlt. Wie groß der Unterschied ist, zeigt ein vereinfachter Vergleich:
| Fachrichtung | Kasse: Grundpauschale je Quartal | Privat: je Termin (GOÄ) |
|---|---|---|
| Orthopädie (GOÄ 3 + 7) | 24,46 € | 41,56 € |
| Haut (GOÄ 1 + 7 + 750) | 18,22 € | 48,26 € |
| Augen (GOÄ 1 + 1242 + 1256) | 14,91 € | 44,51 € |
| Innere Medizin, allgemeine internistische Versorgung (GOÄ 3 + 7) | 23,44 € | 41,56 € |
Über alle Praxen gerechnet kommt das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP, ein Institut des PKV-Verbands) zu dem Ergebnis, dass die ambulant-ärztliche Vergütung für Privatversicherte etwa beim 2,3-fachen der GKV-Vergütung liegt; 2023 waren das 7,99 Mrd. € mehr, im Schnitt 73.839 € je Praxis (WIP, März 2025). Mehr dazu im Ratgeber Warum bekommen Privatpatienten schneller Termine?
Termine: Wie lange Kassen- und Privatpatienten warten
Die Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA (November/Dezember 2025, 3.970 Befragte) zeigt den Unterschied deutlich: 60 % der Privatversicherten bekamen ihren Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 %. Länger als zwei Monate warteten 13 % der Privat- und 37 % der gesetzlich Versicherten. Gesetzlich Versicherte, die warten mussten, warteten 2024 im Schnitt 42 Tage (BT-Drs. 21/3858).
Wie lange Versicherte auf einen Facharzttermin warten
Anteil der Befragten nach Wartezeit beim letzten Facharzttermin, in Prozent – Privatversicherte warten deutlich seltener lange
Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, Erhebung 11.11.–11.12.2025 (Dynata, N = 3.970; Abb. 20: PKV n = 416, GKV n = 3.282), veröffentlicht April 2026. Rundungsbedingt nicht immer 100 %.
Kassenpatienten haben dafür ein eigenes Werkzeug: Mit Überweisung vermittelt die Terminservicestelle 116 117 binnen einer Woche einen Facharzttermin, die Wartezeit darf vier Wochen nicht überschreiten (§ 75 Abs. 1a SGB V). Wie das am besten klappt, erklärt der Ratgeber Terminservicestelle 116 117. Ihre voraussichtliche Wartezeit je Fachrichtung zeigt der Wartezeit-Rechner.
In der Praxis: Arztwahl, Überweisung und Rezept
Arztwahl: Kassenpatienten wählen frei unter den Ärzten mit Kassenzulassung; andere Ärzte dürfen sie zulasten der Kasse nur im Notfall aufsuchen (§ 76 Abs. 1 SGB V). Privatpatienten können auch zu Privatärzten ohne Kassenzulassung gehen – was erstattet wird, regelt der Tarif.
Überweisung: Kassenpatienten können die meisten Fachärzte mit ihrer Versichertenkarte direkt aufsuchen; für die Vermittlung über die 116 117 brauchen sie aber eine Überweisung, außer beim Augenarzt, beim Frauenarzt und in der Psychotherapie. Nur auf Überweisung arbeiten etwa Radiologie und Labor (§ 13 Abs. 4 BMV-Ä). Mehr dazu im Ratgeber Facharzt ohne Überweisung. Bei Privatpatienten hängt es vom Tarif ab, ob ein Hausarzt zuerst aufgesucht werden muss.
Rezept: Kassenpatienten zahlen in der Apotheke eine Zuzahlung von 10 % des Preises; ab 01.01.2027 mindestens 7,50 € und höchstens 15 € je Mittel (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). Privatpatienten bekommen ein Privatrezept und reichen die Quittung ein; ob ein Selbstbehalt gilt, steht im Tarif.
Im Krankenhaus: Mehrbettzimmer oder Wahlleistung
Kassenpatienten bekommen im Krankenhaus alles medizinisch Notwendige einschließlich Unterkunft und Verpflegung (§ 39 Abs. 1 SGB V) – meist im Mehrbettzimmer und durch den diensthabenden Arzt. Dazu zahlen Erwachsene eine Zuzahlung von 10 € pro Kalendertag, ab 01.01.2027 15 €, höchstens für 28 Tage im Jahr – also bis zu 420 € statt 280 €.
Krankenhaus-Zuzahlung für Kassenpatienten: 2027 um 50 % höher
Gesetzliche Zuzahlung je Kalendertag und höchstens pro Jahr (28 Tage), in Euro
§ 61 Satz 2 und § 39 Abs. 4 SGB V; ab 01.01.2027 15 € je Kalendertag laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 23, Art. 8 Abs. 2); Jahreswerte eigene Berechnung.
Privatpatienten bekommen je nach Tarif die Chefarztbehandlung und ein Ein- oder Zweibettzimmer. Als Kassenpatient können Sie das als Wahlleistung dazukaufen: Ein Einbettzimmer kostete 2024 im Bundesdurchschnitt 132,04 € pro Tag, ein Zweibettzimmer 67,90 € (PKV-Verband). Was das in Ihrem Bundesland ausmacht, rechnet der Krankenhaus-Komfort-Rechner; Hintergründe stehen auf der Seite Einzelzimmer im Krankenhaus.
Beitrag und Kosten: Einkommen gegen Tarif
In der GKV steigt der Beitrag mit dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2027 laut Kabinettsbeschluss 6.375 € im Monat (Bundesrat ausstehend). Angestellte mit einem Gehalt darüber zahlen 2027 voraussichtlich rund 672,56 € Arbeitnehmeranteil (mit Kind, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, eigene Berechnung). Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind beitragsfrei familienversichert.
In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag, der sich nach Eintrittsalter, Tarif und Gesundheit bei Vertragsbeginn richtet. Der durchschnittliche Beitrag lag 2026 bei rund 617 € im Monat (PKV-Verband); Stiftung Warentest fand für 35-Jährige den günstigsten empfehlenswerten Rundum-Tarif ab 649 € (Finanztest 3/2025) – ein Beispiel, kein Angebot. Angestellte bekommen die Hälfte vom Arbeitgeber, 2026 bis 613,22 € im Monat. Was für Ihre Familie günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab – GKV oder PKV: die Entscheidung im Detail.
Kassenpatient oder Privatpatient – was passt zu Ihnen?
Privatpatient passt, wenn …
- Ihnen schnelle Facharzttermine und freie Arztwahl wichtig sind
- Sie im Krankenhaus Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer möchten
- Sie vertraglich gesicherte Leistungen wollen, die kein Gesetz kürzt
- Sie in die PKV dürfen – oder eine Zusatzversicherung als Brücke nutzen
Kassenpatient bleiben, wenn …
- Sie rechtlich (noch) nicht in die PKV wechseln dürfen
- Partner und Kinder beitragsfrei familienversichert sind und das so bleiben soll
- Ihnen die kostenlosen Wege – Dringlichkeitscode und 116 117 – reichen
- Sie die Vorteile gezielt mit einer Zusatzversicherung ergänzen
Vom Kassen- zum Privatpatienten: Ihre Wege
Dauerhaft Privatpatient werden Angestellte mit einem Jahresgehalt über 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027), hauptberuflich Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung – das prüft der Privat-versichern-Check. Alle anderen werden beim Arzt mit Zusatzversicherung, Kostenerstattung oder als Selbstzahler privat abgerechnet; die Wege erklärt der Ratgeber Privatpatient trotz gesetzlicher Krankenkasse. Welche Vorteile belegt sind, lesen Sie unter Privatpatient-Vorteile. Den passenden Weg für Sie zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kassenpatient und Privatpatient?
Kassenpatienten zeigen ihre Versichertenkarte und bekommen eine Sachleistung; die Praxis rechnet über die Kassenärztliche Vereinigung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab ab, innerhalb eines Budgets. Privatpatienten bekommen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte und reichen sie bei ihrer privaten Krankenversicherung ein. Daraus folgen die Unterschiede bei Terminen, Arztwahl und Krankenhaus.
Werden Privatpatienten besser behandelt als Kassenpatienten?
Medizinisch gelten für alle dieselben Standards der Ärztinnen und Ärzte. Belegt sind Unterschiede beim Zugang: Privatpatienten bekommen häufiger schnell einen Termin (60 % gegenüber 35 % in unter vier Wochen) und können je nach Tarif Chefarzt, Einbettzimmer und Privatpraxen nutzen. Kassenleistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein (§ 12 SGB V).
Wie rechnet der Arzt bei Kassen- und Privatpatienten ab?
Bei Kassenpatienten nach dem EBM: Punktzahl mal Orientierungswert, 2026 12,7404 Cent je Punkt, viele Leistungen als Pauschale je Quartal. Bei Privatpatienten nach der GOÄ: Punktzahl mal 5,82873 Cent mal Steigerungsfaktor, jede Leistung einzeln. Laut WIP liegt die ambulante Vergütung für Privatversicherte im Schnitt etwa beim 2,3-fachen.
Kann ich als Kassenpatient wie ein Privatpatient behandelt werden?
Ja, bei der Abrechnung: als Selbstzahler, über Kostenerstattung nach § 13 SGB V oder mit einer ambulanten Zusatzversicherung, die Privatrechnungen je nach Tarif erstattet. Dauerhaft und mit allen Vorteilen geht das mit der privaten Krankenversicherung – wenn Sie sie wählen dürfen.
Zahlen Privatpatienten im Krankenhaus eine Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Tag – ab 01.01.2027 15 €, höchstens 28 Tage im Jahr – gilt für gesetzlich Versicherte (§ 39 Abs. 4, § 61 SGB V). In der privaten Krankenversicherung regelt der Tarif, ob und welcher Selbstbehalt anfällt.
Quellen
- KBV: Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Stand 4/2026 (PDF) – erstellt 01.10.2026
- KBV: EBM und Orientierungswert 2026 – abgerufen 18.10.2026
- KBV-Praxisnachrichten: Orientierungswert steigt 2027 um 2,2 Prozent – Meldung vom 17.09.2026
- § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren – abgerufen 18.10.2026
- § 87a SGB V – Regionale Euro-Gebührenordnung, Gesamtvergütung – abgerufen 18.10.2026
- Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (PDF) – veröffentlicht April 2026
- WIP: Mehrumsatz und Leistungsausgaben von PKV-Versicherten, Jahresbericht 2025 (PDF) – März 2025
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Regelungstext, PDF) – Zuzahlungen ab 01.01.2027
- § 76 SGB V – Freie Arztwahl – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.