Inhalt (6 Abschnitte)
- Der Koalitionsvertrag 2025 vereinbart ein „verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl“ durch Haus- und Kinderärzte – mit Ausnahmen für Augenheilkunde und Gynäkologie.
- Hausarztpraxis oder 116 117 sollen den Bedarf für einen Facharzttermin feststellen und einen Zeitkorridor festlegen; gelingt die Vermittlung nicht, soll ein ambulanter Termin im Krankenhaus möglich sein.
- Am 18.10.2026 gab es keinen Gesetzentwurf; das Gesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für den Herbst angekündigt und erwartet erste Wirkungen nicht vor 2028.
- Die Pläne betreffen die gesetzliche Krankenversicherung; für Privatversicherte richtet sich der Weg zum Facharzt nach ihrem Tarif.
- Für chronisch Kranke sind Lösungen wie Jahresüberweisungen angekündigt; Zahnärzte wurden als Direktzugang genannt.
Ob Sie vom geplanten Primärarztsystem betroffen wären, hängt von Versicherung und Fachgruppe ab: Gesetzlich Versicherte sollen laut Koalitionsvertrag künftig zuerst über die Hausarztpraxis oder die 116 117 zum Facharzt gehen, mit Ausnahmen für Augenheilkunde und Gynäkologie. Ein Gesetzentwurf lag am 18.10.2026 nicht vor; erste Wirkungen erwartet das Gesundheitsministerium nicht vor 2028. Prüfen Sie Ihren Fall:
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Planungsstand 18.10.2026: Koalitionsvertrag 2025 (S. 76), Dialogprozess des Bundesgesundheitsministeriums seit 27.01.2026, Ankündigungen vom 29.01., 08.05. und 23.09.2026. Es gibt noch keinen Gesetzentwurf – die Einordnung kann sich ändern. Heutige Regeln: § 76 SGB V, § 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte, § 75 Abs. 1a SGB V. Keine Rechtsberatung.
Auf das Primärarztsystem vorbereitet sein
Wir senden Ihnen den Facharzt-Fahrplan und informieren Sie, wenn sich der Gesetzgebungsstand ändert. Auf Wunsch zeigt Ihnen ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk, ob Sie als Privatpatient direkt zum Facharzt gehen können. Ihre Fachgruppen-Auswahl übertragen wir nicht.
- Was geplant ist – mit Datum und Quelle
- Ihre Wege zum Facharzt heute und künftig
- Facharzt-Fahrplan als PDF
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Facharzt-Fahrplan als PDFPrimärarztsystem: Was geplant ist
Heute können gesetzlich Versicherte unter den zugelassenen Ärztinnen und Ärzten frei wählen und die meisten Fachärzte ohne Überweisung aufsuchen (§ 76 SGB V). Das soll sich ändern. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 setzt auf „ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag“. Die Kernelemente:
- Erst Primärarzt: Hausärzte und Kinderärzte oder die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebene Rufnummer 116 117 stellen fest, ob ein Facharzttermin medizinisch nötig ist.
- Termingarantie: Sie legen dafür einen Zeitkorridor fest; die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Termine vermitteln. Gelingt das nicht, soll ein ambulanter Facharzttermin im Krankenhaus möglich sein.
- Ausnahmen: Augenheilkunde und Gynäkologie. Für chronisch Kranke sind „geeignete Lösungen“ angekündigt, etwa Jahresüberweisungen.
- Digitale Ersteinschätzung: eine flächendeckende digitale Ersteinschätzung mit Telemedizin.
Wer betroffen wäre – nach Fachgruppe
| Fachgruppe | Heute (GKV) | Künftig nach den Plänen (GKV) |
|---|---|---|
| Hautarzt, Orthopädie, Kardiologie, Neurologie, HNO, Urologie, Innere | direkt möglich | voraussichtlich erst Hausarztpraxis oder 116 117 |
| Augenarzt, Frauenarzt | direkt möglich | Ausnahme laut Koalitionsvertrag – weiter direkt |
| Zahnarzt | direkt möglich | als Direktzugang genannt (KBV, 29.01.2026) |
| Psychotherapie | direkt; 116 117 ohne Überweisung | noch offen |
| Radiologie (MRT), Labor, Nuklearmedizin | nur mit Überweisung | unverändert nur mit Überweisung |
Die drei Beispiele des Checks: Gesetzlich versichert, Hautarzt – „voraussichtlich ja“, künftig erst über Hausarztpraxis oder 116 117. Gesetzlich versichert, Augenarzt – „nein, Ausnahme geplant“. Privat versichert, Orthopädie – „nach bisherigen Plänen nein“, der Weg richtet sich nach dem Tarif.
Zeitplan: Was bis heute passiert ist
2025: Koalitionsvertrag
Verbindliches Primärarztsystem vereinbart, Ausnahmen für Augenheilkunde und Gynäkologie.
27.01.2026: Dialogprozess
Das Gesundheitsministerium startet den Dialog mit Ärzteschaft, Kassen und Patientenvertretung; erste Wirkungen werden nicht vor 2028 erwartet.
Herbst 2026: Referentenentwurf angekündigt
In der Regierungsbefragung am 23.09.2026 kündigte das Ministerium den Entwurf für „wahrscheinlich November“ an. Danach folgen Kabinett, Bundestag und Bundesrat.
Parallel laufen zwei Vorhaben, die den Weg zum Termin verändern: Der Bundestag hat am 15.10.2026 die Notfallreform beschlossen, mit der die 116 117 in Terminservice und Akutleitstelle aufgeteilt werden soll. Und der Kabinettsentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation (Juli 2026) sieht vor, die digitale Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen in die ePA-App zu integrieren. Den laufenden Stand verfolgen wir auf der Seite Wartezeit Facharzttermin.
Privatversicherte und das Primärarztsystem
Die bisherigen Pläne beziehen sich auf die gesetzliche Krankenversicherung: Hausarztzentrierte Versorgung und Kollektivvertrag sind Instrumente des Sozialgesetzbuchs V. Privatversicherte haben einen privatrechtlichen Vertrag; ihr Weg zum Facharzt richtet sich nach dem Tarif. Tarife ohne Primärarztprinzip erstatten den direkten Facharztbesuch nach ihren Bedingungen; manche Tarife haben ein Primärarzt- oder Hausarztprinzip und erstatten ohne Überweisung weniger – ein Punkt, den ein spezialisierter Partner-Experte beim Tarifvergleich prüft.
Direkt zum Facharzt – Ihre Wege
- Private Krankenversicherung: wenn Sie dürfen – Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige, Beamte, Studierende mit Befreiung. Prüfen Sie es mit dem Privat-versichern-Check.
- Ambulante Zusatzversicherung: Sie bleiben gesetzlich versichert; lassen Sie sich privat behandeln, erstattet der Tarif die Rechnung je nach Bedingungen.
- Selbstzahler: Die Rechnung folgt der Gebührenordnung für Ärzte – der Selbstzahler-Rechner zeigt die Kosten.
Das klären Sie vorher
- ob Ihr künftiger PKV-Tarif ein Primärarztprinzip hat
- welche Leistungen eine Zusatzversicherung bei Privatbehandlung erstattet – und mit welcher Wartezeit
- wie der Gesetzentwurf die Ausnahmen regelt – wir aktualisieren den Check, sobald er vorliegt
Was Sie heute schon tun können
Bis das Primärarztsystem kommt, gelten die heutigen Regeln – und die bieten mehr, als viele wissen. Drei Wege helfen schon jetzt, schneller zum Facharzt zu kommen:
- Überweisung mit Vermittlungscode: Hält Ihre Hausarztpraxis den Termin für dringlich, kennzeichnet sie das auf der Überweisung. Die Terminservicestelle 116 117 muss dann binnen einer Woche vermitteln, die Wartezeit darf vier Wochen nicht überschreiten (§ 75 Abs. 1a SGB V). 2025 gelang das in 98 % der Fälle fristgerecht (KBV-Evaluationsbericht).
- Hausarztpraxis als Vermittler: Viele Hausarztpraxen vermitteln Facharzttermine direkt. Von Oktober 2024 bis September 2025 waren das bundesweit fast 4,5 Millionen Fälle (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung). Das kommt dem geplanten System schon heute nahe.
- Privat behandeln lassen: Als Selbstzahler, mit einer ambulanten Zusatzversicherung oder – wenn Sie dürfen – mit der privaten Krankenversicherung haben Sie die freie Terminwahl auch in Privatpraxen. 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025).
Wie lange Sie in Ihrer Fachrichtung im Schnitt warten, zeigt der Wartezeit-Rechner.
Grenzen des Checks
Der Check gibt die Pläne so wieder, wie sie am 18.10.2026 öffentlich bekannt waren. Ob es bei den Ausnahmen bleibt, wie Jahresüberweisungen funktionieren und ab wann das System gilt, entscheidet der Gesetzgeber. Heute gelten weiter die freie Arztwahl und die Terminvermittlung über die 116 117 mit der Vier-Wochen-Frist. Welche Wege zum Facharzt Ihnen schon jetzt offenstehen, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check.
Häufige Fragen
Ab wann kommt das Primärarztsystem?
Ein Datum gibt es noch nicht. Am 18.10.2026 lag kein Gesetzentwurf vor. Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für den Herbst 2026 angekündigt (Regierungsbefragung 23.09.2026: „wahrscheinlich im November“) und erwartet erste Wirkungen nicht vor 2028 (Interview 08.05.2026).
Welche Fachärzte sind vom Primärarztsystem ausgenommen?
Der Koalitionsvertrag nennt ausdrücklich Augenheilkunde und Gynäkologie. Zum Start des Dialogprozesses im Januar 2026 nannte die damalige Ministerin außerdem Zahnärzte und bestimmte chronisch Kranke als Direktzugang (KBV, 29.01.2026). Verbindlich wird das erst mit dem Gesetz.
Gilt das Primärarztsystem auch für Privatversicherte?
Die bisherigen Pläne betreffen die gesetzliche Krankenversicherung: Der Koalitionsvertrag verankert das System in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag, beides Instrumente des Sozialgesetzbuchs V. Für Privatversicherte gilt ihr Tarif – manche PKV-Tarife haben ein eigenes Primärarztprinzip und erstatten ohne Überweisung weniger.
Was ändert sich für chronisch Kranke?
Der Koalitionsvertrag kündigt „geeignete Lösungen“ an, zum Beispiel Jahresüberweisungen oder einen Fachinternisten als steuernden Primärarzt im Einzelfall. Wie das genau aussieht, steht erst im Gesetzentwurf.
Brauche ich heute eine Überweisung zum Facharzt?
In der Regel nicht: Gesetzlich Versicherte können unter den zugelassenen Ärzten frei wählen (§ 76 SGB V). Nur auf Überweisung gibt es unter anderem Radiologie, Labor, Nuklearmedizin und Pathologie (§ 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Für die Terminvermittlung über die 116 117 brauchen Sie meist eine Überweisung – außer beim Augenarzt, Frauenarzt und in der Psychotherapie.
Quellen
- Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPD (PDF), S. 76 – Kapitel Gesundheit
- BMG: Start des Dialogprozesses zur Erarbeitung eines Primärversorgungssystems – 27.01.2026
- KBV-Praxisnachrichten: Auftakt des Dialogprozesses zum Primärversorgungssystem – 29.01.2026
- BMG: Interview im Deutschen Ärzteblatt – 08.05.2026
- BMG: Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag – 23.09.2026
- § 76 SGB V – Freie Arztwahl – abgerufen 18.10.2026
- KBV: Bundesmantelvertrag-Ärzte (PDF), § 13 Abs. 4 – Fassung 01.04.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.