Inhalt (7 Abschnitte)
- Ein Datum für das Primärarztsystem gibt es noch nicht: Am 18.10.2026 lag kein Gesetzentwurf vor; das Bundesgesundheitsministerium kündigte ihn in der Regierungsbefragung am 23.09.2026 für „wahrscheinlich im November“ an.
- Erste Auswirkungen hält das Ministerium „nicht vor 2028“ für realistisch (Interview vom 08.05.2026).
- Laut Koalitionsvertrag 2025 sollen Haus- und Kinderarztpraxen oder die 116 117 den Bedarf für einen Facharzttermin feststellen und einen Zeitkorridor („Termingarantie“) festlegen; Ausnahmen gelten für Augenheilkunde und Gynäkologie.
- Für bestimmte chronisch Kranke sind Lösungen wie Jahresüberweisungen angekündigt; ob Psychotherapie direkt zugänglich bleibt, ist offen.
- Die bisherigen Pläne betreffen die gesetzliche Krankenversicherung; für Privatversicherte richtet sich der Weg zum Facharzt nach ihrem Tarif.
Ab wann das Primärarztsystem kommt, steht noch nicht fest: Am 18.10.2026 lag kein Gesetzentwurf vor. Das Bundesgesundheitsministerium hat ihn für „wahrscheinlich im November“ 2026 angekündigt und hält erste Auswirkungen „nicht vor 2028“ für realistisch. Geplant ist laut Koalitionsvertrag 2025, dass gesetzlich Versicherte zuerst über Haus- oder Kinderarztpraxis bzw. die 116 117 zum Facharzt gehen – mit Ausnahmen für Augenheilkunde und Gynäkologie (Stand: Oktober 2026).
Primärarztsystem: ab wann? Der Zeitplan bis heute
2025: Koalitionsvertrag
CDU, CSU und SPD vereinbaren „ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte“ – mit Ausnahmen für Augenheilkunde und Gynäkologie.
27.01.2026: Dialogprozess
Das Bundesgesundheitsministerium startet den Fachdialog mit Verbänden des Gesundheitswesens zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens.
08.05.2026: Zeithorizont
Das Ministerium nennt erste Auswirkungen „nicht vor 2028“ realistisch; am 06.05.2026 hört der Gesundheitsausschuss Sachverständige zu einem Antrag der Grünen-Fraktion an.
23.09.2026: Entwurf angekündigt
In der Regierungsbefragung kündigt das Ministerium den Gesetzentwurf für „dieses Jahr, wahrscheinlich im November“ an.
Wie geht es weiter? Nach einem Referentenentwurf folgen Stellungnahmen der Verbände, ein Kabinettsbeschluss, die Beratung im Bundestag und – je nach Ausgestaltung – im Bundesrat. Erst das verkündete Gesetz bestimmt, ab wann welche Regel gilt. Realistisch ist nach den Aussagen des Ministeriums ein Start in Stufen frühestens ab 2028. Wir aktualisieren diese Seite und den Primärarztsystem-Check, sobald ein Entwurf veröffentlicht ist.
Was ist ein Primärarztsystem?
In einem Primärarztsystem ist eine Ärztin oder ein Arzt der Grundversorgung die erste Anlaufstelle – meist die Hausarztpraxis, bei Kindern die Kinderarztpraxis. Sie behandelt selbst, was sie behandeln kann, und überweist gezielt an Fachärzte. Heute ist das in Deutschland freiwillig: Gesetzlich Versicherte können die meisten Fachärzte direkt aufsuchen (§ 76 SGB V); verbindlich ist der Hausarzt als Lotse nur für Teilnehmende am Hausarztprogramm nach § 73b SGB V. Was heute ohne Überweisung geht, erklärt der Ratgeber Facharzt ohne Überweisung.
Der Koalitionsvertrag begründet den Plan mit dem Ziel einer „möglichst zielgerichteten Versorgung“ und einer „schnelleren Terminvergabe“. In seinem Interview vom 08.05.2026 beschreibt das Ministerium die Idee so: Bürgerinnen und Bürger sollen besser durch das System gelotst, die bisher ungesteuerten Wege direkt in die Facharztpraxen begrenzt und Haus- oder Kinderarztpraxen als Primärversorger aufgestellt werden – ergänzt um einen digitalen Zugang per App oder telefonisch für die Bedarfseinschätzung. Typische Fragen dieser Einschätzung seien: Brauche ich einen Facharzttermin – und wie schnell? Daran soll eine am Bedarf ausgerichtete Terminvergabe gekoppelt werden. In der Regierungsbefragung am 23.09.2026 betonte das Ministerium außerdem, Kinder- und Hausärzte sollten im neuen System eine zentrale Rolle spielen, und die Ersteinschätzung über die 116 117 solle „komplett“ ausgebaut werden. Digitale Zusammenarbeit der Praxen soll dabei laut Interview vom 08.05.2026 „gang und gäbe“ werden.
Was im Primärarztsystem geplant ist
| Element | Inhalt laut Plänen | Stand |
|---|---|---|
| Erste Anlaufstelle | Haus- und Kinderärzte, in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag | Koalitionsvertrag |
| Termingarantie | Primärärzte oder die 116 117 stellen den medizinisch notwendigen Bedarf fest und legen einen Zeitkorridor fest; die KV vermittelt | Koalitionsvertrag |
| Ersatz im Krankenhaus | gelingt die Vermittlung nicht, ambulanter Facharztzugang im Krankenhaus | Koalitionsvertrag |
| Ausnahmen | Augenheilkunde, Gynäkologie; genannt außerdem Zahnärzte und bestimmte chronische Erkrankungen | Koalitionsvertrag; KBV 29.01.2026 |
| Chronisch Kranke | „geeignete Lösungen“, etwa Jahresüberweisungen oder ein Fachinternist als steuernder Primärarzt im Einzelfall | Koalitionsvertrag |
| Digitale Ersteinschätzung | strukturierte Ersteinschätzung über digitale Wege in Verbindung mit Telemedizin; Ausbau der Ersteinschätzung über die 116 117 | Koalitionsvertrag; Regierungsbefragung |
| Psychotherapie | ob der Direktzugang bleibt, sollte noch erarbeitet werden | offen (KBV 29.01.2026) |
| Hausarztprogramme | Selektiv- und Kollektivvertrag sollen „gleichberechtigt nebeneinanderstehen“ | BMG-Interview 08.05.2026 |
Die Bundesregierung hat außerdem angekündigt, im Zuge des Primärversorgungssystems die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführten Sondervergütungen „umfassend“ zu überprüfen und die Terminvermittlung so auszugestalten, dass Termine nach medizinischer Notwendigkeit verfügbar sind (BT-Drs. 21/3858). Ein Teil davon ist schon beschlossen: Ab dem 01.01.2027 entfallen die Zuschläge für vermittelte Termine (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).
Welche Ausnahmen soll es geben?
Ausdrücklich im Koalitionsvertrag stehen zwei Fachgebiete: „Ausnahmen gelten bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie.“ Zum Auftakt des Dialogprozesses am 27.01.2026 nannte die damalige Ministerin laut KBV-Bericht außerdem Zahnärzte als Beispiel; auch für bestimmte chronische Erkrankungen solle ein Direktzugang zum Facharzt bestehen bleiben. Ob Patientinnen und Patienten weiterhin direkt eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten aufsuchen können, müsse noch erarbeitet werden.
Für Patientinnen und Patienten „mit einer spezifischen schweren chronischen Erkrankung“ kündigt der Koalitionsvertrag „geeignete Lösungen“ an – genannt werden Jahresüberweisungen oder ein Fachinternist als steuernder Primärarzt im Einzelfall. Wie diese Gruppen abgegrenzt werden, steht erst im Gesetzentwurf. Ihre persönliche Einordnung nach heutigem Planungsstand zeigt der Primärarztsystem-Check.
Was das für Ihren nächsten Facharzttermin heißen würde
| Fachgruppe | Heute | Nach den Plänen |
|---|---|---|
| Hautarzt, Orthopädie, HNO, Urologie, Neurologie, Kardiologie, Rheumatologie | direkt möglich | voraussichtlich erst Haus- oder Kinderarztpraxis bzw. 116 117 |
| Augenarzt, Frauenarzt | direkt möglich | Ausnahme laut Koalitionsvertrag – weiter direkt |
| Zahnarzt | direkt möglich | als Ausnahme genannt |
| Psychotherapie | direkt; 116 117 ohne Überweisung | offen |
| Radiologie (z. B. MRT), Labor | nur mit Überweisung | unverändert nur mit Überweisung |
Für Ihre Fachrichtungen gibt es eigene Ratgeber mit Wartezeiten und Wegen, zum Beispiel Hautarzt-Termin schnell bekommen oder Augenarzt-Termin schnell bekommen.
Zur Dimension: 2024 zählte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung rund 579 Millionen Behandlungsfälle in der vertragsärztlichen Versorgung, davon rund 328 Millionen bei Fachärztinnen und Fachärzten (BT-Drs. 21/3858). Ein Primärarztsystem würde einen Teil dieser Wege neu ordnen – entsprechend groß sind die Anforderungen an Hausarztpraxen, 116 117 und digitale Ersteinschätzung.
Primärarztsystem: Vorteile und Nachteile für Versicherte
Was es bringen soll
- Termine nach medizinischer Dringlichkeit statt nach Zufall, mit festgelegtem Zeitkorridor
- eine feste Ansprechpartnerin oder ein fester Ansprechpartner, der Befunde zusammenführt
- Ersatztermin im Krankenhaus, wenn die Vermittlung nicht gelingt
- digitale Ersteinschätzung rund um die Uhr
Was Versicherte bedenken sollten
- ein zusätzlicher Schritt vor den meisten Facharztbesuchen
- weniger direkte Wahl der Facharztpraxis
- Erfolg hängt an Hausarztkapazitäten und funktionierender Digitalisierung
- laut KBV spart eine bessere Steuerung „zumindest kurzfristig kein Geld“
Ob die Wartezeiten tatsächlich sinken, ist offen. Ausgangspunkt ist ernst: Gesetzlich Versicherte, die warten mussten, warteten 2024 im Schnitt 42 Tage auf einen Facharzttermin, 9 Tage mehr als 2019 (BT-Drs. 21/3858). Das Ministerium selbst nannte in der Regierungsbefragung je nach Studienansatz 36 bis 41 Tage und sagte: „Da müssen wir besser werden.“ Alle Zahlen finden Sie auf der Seite Wartezeit Facharzttermin.
Was heute gilt – und was Sie jetzt schon tun können
Bis ein Gesetz in Kraft ist, gelten die heutigen Regeln – und die bieten mehr kostenlose Abkürzungen, als viele wissen:
- Freie Arztwahl: Die meisten Fachärzte erreichen Sie ohne Überweisung (§ 76 SGB V); nur Radiologie, Labor, Nuklearmedizin, Pathologie und einige weitere Fachgebiete verlangen eine Überweisung.
- Vier-Wochen-Frist: Mit Überweisung und Vermittlungscode vermittelt die 116 117 binnen einer Woche einen Termin innerhalb von vier Wochen (§ 75 Abs. 1a SGB V).
- Hausarzt-Vermittlung: Bei dringendem Bedarf vereinbart die Hausarztpraxis den Termin selbst
- Offene Sprechstunde: Viele Facharztgruppen müssen mindestens fünf Stunden pro Woche ohne Termin öffnen (§ 19a Ärzte-ZV).
Das Primärarztsystem ist nicht die einzige Baustelle. Der Bundestag hat am 15.10.2026 die Notfallreform beschlossen, mit der die 116 117 in Terminservice und Akutleitstelle aufgeteilt werden soll; der Kabinettsentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation sieht die digitale Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen in der ePA-App vor. Und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhöht ab 2027 die Zuzahlungen um 50 % – mehr dazu im Überblick über das GKV-Spargesetz.
Und Privatversicherte?
Die bisherigen Pläne betreffen die gesetzliche Krankenversicherung: Der Koalitionsvertrag verankert das Primärarztsystem in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag – beides Instrumente des Sozialgesetzbuchs V. Privatversicherte haben einen privatrechtlichen Vertrag; ihr Weg zum Facharzt richtet sich nach ihrem Tarif. Viele Tarife erlauben den direkten Facharztbesuch, manche sehen ein Primärarzt- oder Hausarztprinzip vor. Eine ausdrückliche Aussage zur PKV enthält bisher keine der Quellen – deshalb formulieren wir vorsichtig. Alle Details stehen auf der Seite Primärarztsystem für Privatversicherte.
Wer die freie Facharztwahl dauerhaft behalten möchte und in die private Krankenversicherung darf, hat damit ein starkes Argument mehr. Hinzu kommt der Zeitvorteil schon heute: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025). In die PKV dürfen Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (77.400 € im Jahr 2026, 2027 voraussichtlich 84.150 €, Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend), hauptberuflich Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung. Prüfen Sie es mit dem Privat-versichern-Check – oder lassen Sie sich mit dem kostenlosen Termin-Wege-Check alle Wege zeigen, ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das Primärarztsystem?
Das steht noch nicht fest. Am 18.10.2026 lag kein Gesetzentwurf vor. Das Bundesgesundheitsministerium hat ihn in der Regierungsbefragung am 23.09.2026 für „wahrscheinlich im November“ 2026 angekündigt und hält erste Auswirkungen „nicht vor 2028“ für realistisch. Danach müssen Kabinett, Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat beraten.
Was ist ein Primärarztsystem?
Ein System, in dem Patienten zuerst eine Primärärztin oder einen Primärarzt – meist die Haus- oder Kinderarztpraxis – aufsuchen, die bei Bedarf an den Facharzt überweisen. Laut Koalitionsvertrag soll in Deutschland zusätzlich die 116 117 den Bedarf feststellen können und ein Zeitkorridor für den Facharzttermin festgelegt werden.
Welche Ausnahmen soll es im Primärarztsystem geben?
Der Koalitionsvertrag nennt Augenheilkunde und Gynäkologie. Zum Start des Dialogprozesses wurden außerdem Zahnärzte und ein Direktzugang für bestimmte chronische Erkrankungen genannt (KBV, 29.01.2026). Ob Psychotherapie direkt zugänglich bleibt, sollte noch erarbeitet werden. Verbindlich wird all das erst mit dem Gesetz.
Welche Nachteile hat ein Primärarztsystem?
Für Versicherte kommt vor den meisten Facharztbesuchen ein zusätzlicher Schritt hinzu, und die direkte Wahl einer Facharztpraxis wird eingeschränkt. Ob Wartezeiten sinken, hängt davon ab, wie Termingarantie, Hausarztkapazitäten und digitale Ersteinschätzung umgesetzt werden. Die KBV wies zum Auftakt darauf hin, dass eine bessere Steuerung zumindest kurzfristig kein Geld spart.
Gibt es schon einen Gesetzentwurf zum Primärarztsystem?
Nein, Stand 18.10.2026 nicht. Seit dem 27.01.2026 läuft ein Dialogprozess des Bundesgesundheitsministeriums mit Verbänden des Gesundheitswesens. Im Bundestag gab es am 06.05.2026 eine Anhörung zu einem Antrag der Grünen-Fraktion (Drs. 21/2823), aber keinen Regierungsentwurf.
Gilt das Primärarztsystem auch für Privatversicherte?
Die bisherigen Pläne betreffen die gesetzliche Krankenversicherung: Der Koalitionsvertrag verankert das System in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag, beides Instrumente des Sozialgesetzbuchs V. Für Privatversicherte gilt ihr Tarif. Ausführlich: Seite „Primärarztsystem für Privatversicherte“.
Quellen
- Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPD (PDF), S. 76 – Kapitel Gesundheit, Abschnitt Ambulante Versorgung
- BMG: Start des Dialogprozesses zur Erarbeitung eines Primärversorgungssystems – 27.01.2026
- KBV-Praxisnachrichten: Auftakt des Dialogprozesses zum Primärversorgungssystem – 29.01.2026
- BMG: Interview im Deutschen Ärzteblatt – 08.05.2026
- BMG: Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag – 23.09.2026
- Deutscher Bundestag: hib – Anhörung zum Primärversorgungssystem – 06.05.2026
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/3858 (PDF) – 28.01.2026
- § 73b SGB V – Hausarztzentrierte Versorgung – abgerufen 18.10.2026
- § 76 SGB V – Freie Arztwahl – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.