Ratgeber

Chefarztbehandlung: Kosten nach GOÄ, Abrechnung und Beispielrechnung

Für die Chefarztbehandlung gibt es keine Preisliste wie für das Einzelzimmer. Jede einzelne Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet – mit einem Abschlag für den Krankenhausaufenthalt. So entsteht die Rechnung, so viel kosten typische Leistungen, und so prüfen Sie, ob alles stimmt.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Wie wird die Chefarztbehandlung abgerechnet?
  2. Faktor 2,3, 3,5 oder mehr: Was ist erlaubt?
  3. Was kosten typische Chefarzt-Leistungen?
  4. Beispielrechnung: fünf Tage Chefarztbehandlung
  5. Warum die Chefarztbehandlung meist der größte Posten ist
  6. Chefarztrechnung prüfen: die Checkliste
  7. Wer zahlt die Chefarztbehandlung?
  8. Kommt eine neue GOÄ?
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Chefarztbehandlung wird je Leistung nach der GOÄ abgerechnet: Punktzahl × 5,82873 Cent × Steigerungsfaktor (§ 5 GOÄ), bei stationärer Behandlung minus 25 % (§ 6a GOÄ).
  • Ohne schriftliche Begründung darf der Wahlarzt bis zum 2,3-fachen Satz berechnen, bei MRT und anderen technischen Leistungen bis zum 1,8-fachen; der Höchstsatz liegt bei 3,5 bzw. 2,5.
  • In unserer Beispielrechnung kosten fünf Tage Chefarztbehandlung ohne Operation zum Regelsatz 114,94 € – rund 23 € pro Tag; ein MRT des Knies durch den Radiologie-Chefarzt kommt mit 188,85 € hinzu.
  • Die Vereinbarung gilt für alle beteiligten Wahlärzte (Wahlarztkette, § 17 Abs. 3 KHEntgG) – bei Operationen rechnen auch Chirurgie und Anästhesie ab, und die Rechnung wird deutlich höher.
  • In der PKV entfielen 2024 21,35 % der Krankenhausleistungen auf die Chefarztbehandlung, aber nur 4,02 % auf das Einbettzimmer (PKV-Verband).

Die Chefarztbehandlung kostet keinen Pauschalpreis: Jede Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet – Punktzahl × 5,82873 Cent × Steigerungsfaktor, im Krankenhaus abzüglich 25 % (§§ 5, 6a GOÄ). Eine Chefarzt-Visite kostet so zum Regelsatz 7,04 €, fünf Tage Behandlung ohne Operation in unserer Beispielrechnung 114,94 €; Operation, Narkose und Bildgebung kommen hinzu, weil alle beteiligten Wahlärzte abrechnen (Stand: Oktober 2026).

Wie wird die Chefarztbehandlung abgerechnet?

Die Chefarztbehandlung heißt im Gesetz „wahlärztliche Leistung“. Sie wird nicht vom Krankenhaus pauschal, sondern von jeder beteiligten Wahlärztin und jedem Wahlarzt einzeln nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Der Rechenweg hat vier Schritte:

  1. Punktzahl: Jede Leistung hat im Gebührenverzeichnis eine Nummer und eine Punktzahl, etwa die Visite im Krankenhaus (Nr. 45) 70 Punkte.
  2. Einfachsatz: Punktzahl × Punktwert 5,82873 Cent (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Für die Visite: 4,08 €.
  3. Steigerungsfaktor: Je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen multipliziert der Arzt mit einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5 – bei technischen Leistungen wie dem MRT zwischen 1,0 und 2,5 (§ 5 Abs. 2 und 3 GOÄ). In der Regel bis 2,3 bzw. 1,8: Visite zum 2,3-fachen Satz 9,38 €.
  4. Minderung: Bei stationärer Behandlung wird jede Gebühr um 25 % gemindert, bei Belegärzten und niedergelassenen anderen Ärzten um 15 % (§ 6a GOÄ). Die Visite kostet damit 7,04 €.

Neben den geminderten Gebühren darf der Arzt keine weiteren Kosten berechnen; Auslagen wie Arzneimittel und Materialien, die verbraucht werden, sind gesondert möglich (§ 6a Abs. 2, § 10 GOÄ). Die Kosten für Unterkunft und allgemeine Krankenhausleistungen rechnet das Krankenhaus getrennt ab – bei Kassenpatienten mit der Krankenkasse, das Einzelzimmer als eigene Wahlleistung.

Faktor 2,3, 3,5 oder mehr: Was ist erlaubt?

Bis 2,3 (technisch 1,8)

Der Regelfall. Bis zu diesem Schwellenwert braucht der Arzt keine Begründung (§ 5 Abs. 2 GOÄ).

Bis 3,5 (technisch 2,5)

Nur mit schriftlicher, verständlicher Begründung für die einzelne Leistung (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Auf Verlangen muss der Arzt sie näher erläutern.

Über 3,5

Nur mit Honorarvereinbarung vor der Leistung, nach persönlicher Absprache, schriftlich (§ 2 GOÄ) – stationär nur für höchstpersönlich erbrachte Leistungen, für MRT, Röntgen und Labor nie.

Eine weitere Grenze schützt Sie, wenn der Chefarzt nicht selbst tätig wird: Erbringen weder der Wahlarzt noch sein vorher benannter ständiger Vertreter eine wahlärztliche Leistung persönlich, darf höchstens der 2,3-fache Satz berechnet werden, bei technischen Leistungen der 1,8-fache (§ 5 Abs. 5 GOÄ). Eine Honorarvereinbarung muss Nummer, Bezeichnung, Steigerungssatz und Betrag nennen und den Hinweis enthalten, dass eine Erstattung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist; Sie bekommen eine Kopie (§ 2 Abs. 2 GOÄ).

Was kosten typische Chefarzt-Leistungen?

Wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus nach GOÄ, jeweils nach Minderung um 25 % (§ 6a GOÄ). Punktwert 5,82873 Cent; Punktzahlen: Gebührenverzeichnis der GOÄ (MRT-Nummern laut Abschrift, rechnerisch geprüft). Regelsatz 2,3 bzw. 1,8 (MRT), Höchstsatz 3,5 bzw. 2,5. Eigene Berechnung, Stand 18.10.2026.
Leistung (GOÄ-Nr.)PunkteRegelsatz −25 %Höchstsatz −25 %
Beratung (1)808,04 €12,24 €
Eingehende Beratung, mind. 10 Minuten (3)15015,08 €22,95 €
Untersuchung eines Organsystems (7)16016,09 €24,48 €
Ganzkörperstatus (8)26026,15 €39,78 €
Visite im Krankenhaus (45)707,04 €10,71 €
Zweitvisite im Krankenhaus (46)505,03 €7,65 €
Ultraschall eines Organs (410)20020,11 €30,60 €
Ruhe-EKG (651)25325,44 €38,71 €
MRT eines Gelenks, z. B. Knie (5729)2.400188,85 €262,29 €
MRT Kopf (5700)4.400346,23 €480,87 €

Zum Vergleich: Ambulant – etwa in einer Chefarzt-Privatsprechstunde – entfällt die Minderung, dort kostet zum Beispiel das MRT des Knies zum Regelsatz 251,80 €. Ambulante Selbstzahler-Preise rechnet der Selbstzahler-Kostenrechner.

Beispielrechnung: fünf Tage Chefarztbehandlung

Wie sich eine Rechnung zusammensetzt, zeigt ein vereinfachtes Beispiel: fünf Tage stationäre Behandlung in der Inneren Medizin ohne Operation, mit Aufnahmeuntersuchung, Visiten, Ultraschall und EKG durch die Chefärztin, dazu ein MRT des Knies durch den Chefarzt der Radiologie.

Vereinfachte Beispielrechnung nach GOÄ mit Minderung um 25 % (§ 6a GOÄ). Welche Nummern im Einzelfall nebeneinander berechnet werden dürfen, regeln die Abrechnungsbestimmungen der GOÄ. Ohne Labor, Auslagen, Operation und Narkose. Eigene Berechnung, Stand 18.10.2026 – kein Kostenvoranschlag.
Tag und Leistungen (GOÄ-Nr.)RegelsatzHöchstsatz
Tag 1: eingehende Beratung (3) + Ganzkörperstatus (8)41,23 €62,73 €
Tag 2: Visite (45) + Ultraschall (410) + Ruhe-EKG (651)52,59 €80,02 €
Tag 3 bis 5: je eine Visite (3 × Nr. 45)21,12 €32,13 €
Innere Medizin, 5 Tage114,94 €174,88 €
Radiologie: MRT Knie (5729), Regelsatz 1,8 bzw. Höchstsatz 2,5188,85 €262,29 €
Zusammen303,79 €437,17 €

Ohne das MRT entspricht das Beispiel rund 23 € pro Tag zum Regelsatz. Bei einer Operation sieht die Rechnung anders aus: Dann berechnen die operierende Chefärztin, die Anästhesie und gegebenenfalls Radiologie und Labor ihre Leistungen zusätzlich – die Gebühren für den Eingriff und die Narkose können die Rechnung um ein Vielfaches erhöhen. Für Ihre eigene Planung fragen Sie vorab, welche Leistungen geplant sind; einen Kostenvoranschlag muss das Krankenhaus nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht vorlegen.

Warum die Chefarztbehandlung meist der größte Posten ist

21,35 %
Anteil der Chefarztbehandlung an den PKV-Krankenhausleistungen 2024
PKV-Verband
4,02 %
Anteil des Einbettzimmers
PKV-Verband
2,01 Mrd. €
Mehrumsatz durch Wahlleistungen der PKV-Vollversicherten 2023
WIP 03/2025

Die Zahlen der privaten Krankenversicherung zeigen, wo das Geld hingeht: Auf die Chefarztbehandlung entfiel 2024 mehr als das Fünffache dessen, was für das Einbettzimmer gezahlt wurde. Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) beziffert den Mehrumsatz durch Wahlleistungen der Privatversicherten für 2023 auf 2,01 Mrd. € – 15,7 % der stationären Ausgaben, „im Wesentlichen von wahlärztlichen Mehrleistungen getrieben“. Der Grund ist die Wahlarztkette: Die Vereinbarung gilt für alle an der Behandlung beteiligten liquidationsberechtigten Ärzte des Hauses und die von ihnen veranlassten Leistungen externer Ärzte (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Wie Sie die Vereinbarung richtig schließen, erklärt die Seite Wahlleistungsvereinbarung.

Chefarztrechnung prüfen: die Checkliste

  • Vereinbarung: Gab es vor der Behandlung eine schriftliche oder in Textform geschlossene Wahlleistungsvereinbarung mit vorheriger Unterrichtung über die Entgelte (§ 17 Abs. 2 KHEntgG)?
  • Pflichtangaben: Stehen für jede Leistung Datum, Nummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz auf der Rechnung (§ 12 Abs. 2 GOÄ)?
  • Minderung: Ist der Minderungsbetrag von 25 % (Belegarzt 15 %) ausgewiesen (§ 6a, § 12 Abs. 2 Nr. 3 GOÄ)?
  • Begründung: Liegt bei Faktoren über 2,3 (technisch über 1,8) eine verständliche Begründung für die einzelne Leistung vor (§ 12 Abs. 3 GOÄ)?
  • Persönliche Leistung: Hat der Wahlarzt oder sein vorher benannter Vertreter die Leistung erbracht? Sonst gilt höchstens der 2,3- bzw. 1,8-fache Satz (§ 5 Abs. 5 GOÄ).
  • Auslagen: Sind Auslagen einzeln mit Betrag und Art aufgeführt (§ 12 Abs. 2 Nr. 5 GOÄ)?

Wer eine GOÄ-Rechnung Zeile für Zeile nachrechnen möchte, findet ein passendes Werkzeug im GOÄ-Rechner für Arztrechnungen. Wichtig zu wissen: Fällig wird das Honorar erst, wenn Sie eine Rechnung bekommen haben, die der GOÄ entspricht (§ 12 Abs. 1 GOÄ). Fehlen Pflichtangaben oder die Begründung für einen erhöhten Faktor, dürfen Sie eine korrigierte Rechnung verlangen, bevor Sie zahlen. Haben Sie eine Zusatzversicherung, reichen Sie die Rechnungen dort ein.

Wer zahlt die Chefarztbehandlung?

Als Kassenpatient zahlen Sie sie selbst – oder eine Krankenhaus-Zusatzversicherung übernimmt sie je nach Tarif. Achten Sie darauf, bis zu welchem GOÄ-Satz erstattet wird: Finanztest 4/2026 hat nur Tarife bewertet, die mindestens bis zum 3,5-fachen Satz zahlen; der günstigste „sehr gute“ Zweibett-Tarif mit Chefarzt kostete ab 31 € im Monat für 32-Jährige. Details unter Krankenhaus-Zusatzversicherung; wie Sie die Behandlung als Kassenpatient vereinbaren, steht unter Chefarztbehandlung als Kassenpatient.

Privatversicherte bekommen die Chefarztbehandlung je nach Tarif vertraglich zugesichert – und der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). Ob Sie in die PKV dürfen, prüft der Privat-versichern-Check. Beamtinnen und Beamte prüfen zusätzlich, was die Beihilfe erstattet: Chefarztbehandlung und Beihilfe.

Kommt eine neue GOÄ?

Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium im Juli 2026 einen aktualisierten gemeinsamen Entwurf für eine neue Gebührenordnung übergeben; ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 halten sie für erreichbar. Der PKV-Verband rechnet in den ersten drei Jahren mit Ausgabensteigerungen von bis zu 13,2 %. Ein Referentenentwurf lag im Oktober 2026 noch nicht vor – bis dahin gilt die heutige GOÄ, und alle Beträge auf dieser Seite beruhen auf ihr. Was das Einzelzimmer zusätzlich kostet, zeigt der Krankenhaus-Komfort-Rechner; welcher Weg zu Ihnen passt, der kostenlose Termin-Wege-Check.

Häufige Fragen

Was kostet eine Chefarztbehandlung?

Es gibt keinen Festpreis. Jede Leistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet und bei stationärer Behandlung um 25 % gemindert – zum Beispiel eine Visite 7,04 €, eine eingehende Beratung 15,08 €, ein Ganzkörperstatus 26,15 € und ein MRT des Knies 188,85 € zum Regelsatz. Bei Operationen kommen die Gebühren für Eingriff und Narkose hinzu, die den größten Teil ausmachen können.

Was kostet eine Chefarztbehandlung pro Tag?

Einen Tagessatz gibt es nicht, weil jede Leistung einzeln abgerechnet wird. In unserer vereinfachten Beispielrechnung – fünf Tage internistische Behandlung ohne Operation mit Aufnahmeuntersuchung, Visiten, Ultraschall und EKG – kommen zum Regelsatz 114,94 € zusammen, rund 23 € pro Tag. Mit Operation, Narkose oder aufwendiger Bildgebung ist es ein Vielfaches.

Wie wird die Chefarztbehandlung abgerechnet?

Jeder beteiligte Wahlarzt schickt eine eigene Rechnung nach der GOÄ. Sie muss für jede Leistung Datum, Nummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz sowie den Minderungsbetrag nach § 6a enthalten (§ 12 Abs. 2 GOÄ). Liegt der Faktor über 2,3 (bei technischen Leistungen über 1,8), muss die Überschreitung schriftlich begründet sein (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Warum bekomme ich nach der Chefarztbehandlung mehrere Rechnungen?

Wegen der Wahlarztkette: Die Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung beteiligten liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses und die von ihnen veranlassten externen Leistungen (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Chirurgie, Anästhesie, Radiologie und Labor rechnen deshalb jeweils selbst ab.

Darf der Chefarzt mehr als den 3,5-fachen Satz verlangen?

Nur mit einer Honorarvereinbarung, die vor der Leistung nach persönlicher Absprache schriftlich getroffen wird (§ 2 GOÄ). Bei stationären wahlärztlichen Leistungen ist sie nur für Leistungen zulässig, die der Wahlarzt höchstpersönlich erbringt, und für MRT, Röntgen und Labor gar nicht. Ob Ihre Versicherung den Mehrbetrag erstattet, ist offen – darauf muss die Vereinbarung hinweisen.

Quellen

  1. § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren – abgerufen 18.10.2026
  2. § 6a GOÄ – Gebühren bei stationärer Behandlung – abgerufen 18.10.2026
  3. § 12 GOÄ – Fälligkeit und Abrechnung – abgerufen 18.10.2026
  4. § 2 GOÄ – Abweichende Vereinbarung – abgerufen 18.10.2026
  5. GOÄ – Gebührenverzeichnis (Anlage) – Punktzahlen bis Nummer 718 amtlich geprüft; MRT-Nummern laut Abschrift abrechnungsstelle.com
  6. § 17 KHEntgG – Wahlleistungen – abgerufen 18.10.2026
  7. PKV-Verband: PKV in Zahlen 2024 (Zahlenbericht, PDF) – Januar 2026, S. 12
  8. WIP: Mehrumsatz und Leistungsausgaben der Privatversicherten, Jahresbericht 2025 (PDF) – 03/2025
  9. Bundesärztekammer: GOÄ-Entwurf übergeben (31.07.2026) – Inkrafttreten 01.01.2028 „erreichbar“
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

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