Ratgeber

Privatpatient-Vorteile: Termine, Leistungen, Arztwahl – was belegt ist

Über Privatpatienten wird viel erzählt. Wir haben nur aufgeschrieben, was sich belegen lässt – mit Studie, Paragraf und Datum: von der Wartezeit auf den Facharzttermin über die freie Arztwahl bis zu Leistungen, die Ihnen kein Gesetz nachträglich kürzen kann.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Privatpatient-Vorteile auf einen Blick
  2. Vorteil 1: Als Privatpatient schneller zum Facharzt
  3. Vorteil 2: Freie Arztwahl – auch Privatpraxen
  4. Vorteil 3: Leistungen, die Ihnen kein Gesetz nachträglich kürzt
  5. Vorteil 4: Chefarzt und Einbettzimmer – je nach Tarif
  6. Vorteil 5: Ein Beitrag, der nicht mit dem Einkommen steigt
  7. Vorteil 6: Zufriedener versichert
  8. Was Sie als Privatpatient wissen sollten – und wie es gelöst wird
  9. So bekommen Sie die Vorteile als Privatpatient
Das Wichtigste in Kürze
  • Privatpatienten kommen schneller zum Facharzt: 60 % bekommen einen Termin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025).
  • Bei online buchbaren Ersterterminen warteten Privatversicherte und Selbstzahler im Schnitt 29,7 Tage, Kassenpatienten 49,1 Tage (Homburg-Studie 2026, Herausgeber: Beratungsunternehmen).
  • Als Privatpatient sind Sie nicht auf Ärzte mit Kassenzulassung beschränkt; je nach Tarif kommen Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und Heilpraktiker hinzu.
  • In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen vertraglich zugesichert: Der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG); in der GKV steigen 2027 dagegen die Zuzahlungen um 50 %.
  • 70 % der Privatversicherten sind mit dem Gesundheitssystem sehr oder eher zufrieden, bei gesetzlich Versicherten 46 %.

Die Vorteile als Privatpatient sind vor allem schnellere Facharzttermine – 60 % der Privatversicherten bekommen einen Termin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025) –, die freie Wahl auch unter Privatpraxen und je nach Tarif Chefarzt und Einbettzimmer. In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen zudem vertraglich zugesichert (§ 206 VVG, Stand: Oktober 2026).

Privatpatient-Vorteile auf einen Blick

60 vs. 35 %
bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen – Privat- gegenüber gesetzlich Versicherten
G-BA-Versichertenbefragung 2025
13 vs. 37 %
warten länger als zwei Monate auf den Facharzttermin
G-BA-Versichertenbefragung 2025
29,7 vs. 49,1
Tage bis zum frühesten online buchbaren Ersttermin – Privat- gegenüber Kassenpatienten
Homburg-Studie 2026
70 vs. 46 %
sind mit dem Gesundheitssystem sehr oder eher zufrieden
G-BA-Versichertenbefragung 2025
Belegte Vorteile als Privatpatient mit Quelle, Stand 18.10.2026. Leistungen der privaten Krankenversicherung immer je nach Tarif.
VorteilWas belegt istQuelle
Schnellere Facharzttermine60 % in unter vier Wochen (GKV: 35 %)G-BA-Versichertenbefragung 2025
Freie Arztwahlauch Praxen ohne Kassenzulassung; GKV nur zugelassene Ärzte, andere nur im Notfall§ 76 Abs. 1 SGB V; Tarifbedingungen
Sichere LeistungenVollversicherung ordentlich unkündbar; kein gesetzlicher Leistungsabbau im Vertrag§ 206 Abs. 1 VVG
Krankenhaus-KomfortChefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer je nach TarifTarifbedingungen; § 17 KHEntgG
Beitrag ohne EinkommensbezugBeitrag nach Alter, Tarif und Gesundheit bei Vertragsbeginn; Arbeitgeber zahlt bei Angestellten die Hälfte§ 257 SGB V
Höhere Zufriedenheit70 % zufrieden (GKV: 46 %)G-BA-Versichertenbefragung 2025

Vorteil 1: Als Privatpatient schneller zum Facharzt

Der bekannteste Vorteil ist zugleich der am besten belegte. Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ließ vom 11.11. bis 11.12.2025 3.970 Versicherte befragen. 60 % der Privatversicherten bekamen ihren letzten Facharzttermin in weniger als vier Wochen, bei den gesetzlich Versicherten waren es 35 %. Länger als zwei Monate warteten 13 % der Privat-, aber 37 % der gesetzlich Versicherten.

Wie lange Versicherte auf einen Facharzttermin warten

Anteil der Befragten nach Wartezeit beim letzten Facharzttermin, in Prozent – Privatversicherte warten deutlich seltener lange

0 %20 %40 %60 %189unter 1 Woche42271–4 Wochen24221–2 Monate10282–6 Monate39über 6 Monate
PrivatversicherteGesetzlich Versicherte

Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, Erhebung 11.11.–11.12.2025 (Dynata, N = 3.970; Abb. 20: PKV n = 416, GKV n = 3.282), veröffentlicht April 2026. Rundungsbedingt nicht immer 100 %.

Auch die Erfahrungen unterscheiden sich: „Trotz Überweisung keinen Termin bekommen“ berichteten 15 % der gesetzlich und 6 % der privat Versicherten. Bei online buchbaren Ersterterminen über Doctolib warteten Kassenpatienten im Herbst 2025 im Schnitt 49,1 Tage, Privatversicherte und Selbstzahler 29,7 Tage. Diese Auswertung stammt von der Fachzentrum Finanzen GmbH (Homburg, 2026), einem Beratungsunternehmen; sie ist nicht begutachtet und erfasst keine telefonisch vergebenen Termine. Zum Vergleich die amtliche Zahl: Gesetzlich Versicherte, die warten mussten, warteten 2024 im Schnitt 42 Tage auf einen Facharzttermin (BT-Drs. 21/3858).

Warum das so ist, erklärt der Ratgeber Warum bekommen Privatpatienten schneller Termine? – sachlich, mit Vergütung und Budget. Wie lange Sie in Ihrer Fachrichtung voraussichtlich warten, zeigt der Wartezeit-Rechner.

Vorteil 2: Freie Arztwahl – auch Privatpraxen

Gesetzlich Versicherte wählen frei unter den Ärztinnen und Ärzten mit Kassenzulassung. Andere Ärzte dürfen sie zulasten der Kasse nur in Notfällen in Anspruch nehmen (§ 76 Abs. 1 SGB V). Wer eine reine Privatpraxis aufsucht, zahlt als Kassenpatient also selbst.

Als Privatpatient sind Sie an die Kassenzulassung nicht gebunden: Sie können auch Privatärztinnen und Privatärzte aufsuchen, die keine Kassenpatienten behandeln. Welche Ärzte und Leistungen erstattet werden, regeln Ihre Tarifbedingungen – manche Tarife setzen bewusst auf ein Primärarzt- oder Hausarztprinzip. Was eine Praxis „nur für Privatpatienten“ bedeutet, lesen Sie im Ratgeber Arzt nimmt nur Privatpatienten.

Vorteil 3: Leistungen, die Ihnen kein Gesetz nachträglich kürzt

In der gesetzlichen Krankenversicherung legt der Gesetzgeber fest, was die Kasse zahlt. Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 12 Abs. 1 SGB V) – und der Gesetzgeber kann den Katalog ändern. Genau das ist 2026 geschehen: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) steigen ab 01.01.2027 die Zuzahlungen um 50 %, im Krankenhaus von 10 auf 15 € pro Tag; der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 %, Homöopathie entfällt als Satzungsleistung.

In der privaten Krankenversicherung gilt dagegen Ihr Vertrag. Der Versicherer kann die Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG), und den vereinbarten Leistungsumfang kann der Gesetzgeber nicht per Gesetz kürzen. Was Sie heute vereinbaren, gilt auch in zehn oder dreißig Jahren. Wie sich die GKV-Kürzungen im Einzelnen auswirken, zeigt der Vergleich GKV oder PKV.

Vorteil 4: Chefarzt und Einbettzimmer – je nach Tarif

Im Krankenhaus zahlt die Kasse die allgemeinen Krankenhausleistungen, meist im Mehrbettzimmer und durch den diensthabenden Arzt (§ 39 SGB V). Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sind Wahlleistungen. Kassenpatienten zahlen sie selbst: Ein Einbettzimmer kostete 2024 im Bundesdurchschnitt 132,04 € pro Tag, ein Zweibettzimmer 67,90 €, in Berlin beim Einbettzimmer sogar 155,60 € (PKV-Verband, „PKV in Zahlen 2024“). Die Chefarztbehandlung kommt nach der GOÄ hinzu.

In der privaten Krankenversicherung sind diese Leistungen je nach Tarif fest eingeschlossen. Dass sie genutzt werden, zeigen die Zahlen: 2024 entfielen 21,35 % der stationären PKV-Leistungen auf die Chefarztbehandlung, 4,02 % auf das Einbettzimmer und 3,40 % auf das Zweibettzimmer (PKV-Verband). Ob sich ein Tarif mit Chefarzt und Einbettzimmer für Sie lohnt, erklärt der Ratgeber zu Chefarzt und Einbettzimmer in der PKV; was Sie als Kassenpatient zahlen würden, rechnet der Krankenhaus-Komfort-Rechner.

Vorteil 5: Ein Beitrag, der nicht mit dem Einkommen steigt

In der GKV steigt der Beitrag mit dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze – 2027 laut Kabinettsbeschluss 6.375 € im Monat. Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einnahmen, auch auf Miet- und Kapitalerträge (§ 240 SGB V). Der Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Selbstständige liegt 2027 bei rund 1.345,13 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (mit Kind, eigene Berechnung).

In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach Eintrittsalter, Tarif und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn – nicht nach dem Einkommen. Gehaltserhöhung, Bonus oder Mieteinnahmen ändern ihn nicht. Angestellte bekommen die Hälfte vom Arbeitgeber, 2026 bis 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V). Für das Alter sorgen Alterungsrückstellungen vor – Ende 2025 insgesamt 355,4 Mrd. € (PKV-Verband) –, und der gesetzliche 10-%-Zuschlag dämpft den Beitrag ab 65 (§§ 149, 150 VAG). Neugeborene versichern Sie ohne Gesundheitsprüfung nach, wenn Sie sie binnen zwei Monaten anmelden (§ 198 VVG).

Vorteil 6: Zufriedener versichert

Am Ende zählt, wie Versicherte ihre Versorgung erleben. In der G-BA-Befragung waren 70 % der Privatversicherten mit dem Gesundheitssystem sehr oder eher zufrieden, aber nur 46 % der gesetzlich Versicherten. Ein Grund liegt in der Vergütung: Privatleistungen werden nach der GOÄ einzeln bezahlt. Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP, März 2025) liegt die ambulant-ärztliche Vergütung für Privatversicherte etwa beim 2,3-fachen dessen, was dieselben Leistungen nach den Regeln der GKV kosten würden; 2023 ergab das einen Mehrumsatz von 7,99 Mrd. €, im Schnitt 73.839 € je Arztpraxis. Das WIP ist ein Institut des PKV-Verbands; nach seiner Einschätzung tragen Privatversicherte damit maßgeblich zur Finanzierung der Versorgung bei – Praxen, Personal und Geräte stehen am Ende allen Patienten zur Verfügung.

Wichtig für die Einordnung: Zufriedenheit ist ein Gesamturteil. Sie umfasst Wartezeiten, Leistungsumfang und Erreichbarkeit der Praxen. Gerade bei der Erreichbarkeit zeigt die Befragung einen Unterschied: „niemanden erreicht“ gaben 18 % der gesetzlich und 13 % der privat Versicherten an. Auch Termine über Online-Portale wie Doctolib oder Jameda vereinbarten Privatversicherte häufiger (23 % gegenüber 17 %).

Was Sie als Privatpatient wissen sollten – und wie es gelöst wird

Zu einem ehrlichen Bild gehören die Punkte, die Sie vor dem Wechsel klären. Für jeden gibt es eine Lösung:

Rechnungen statt Karte

Sie bekommen Arztrechnungen und reichen sie beim Versicherer ein. Wer wenige Rechnungen einreicht, kann je nach Tarif eine Beitragsrückerstattung bekommen; ein Selbstbehalt senkt den Beitrag.

Gesundheitsprüfung

Beim Antrag fragt der Versicherer nach Ihrer Gesundheit. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Partner-Experten zeigt vorab, wer Sie zu welchen Bedingungen annimmt.

Beitrag je Person

In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag. Kinder versichern Sie binnen zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung nach (§ 198 VVG); bei Beamten trägt die Beihilfe einen Großteil.

Langfristig entscheiden

Ab 55 ist der Weg zurück in die GKV meist ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ein Partner-Experte rechnet deshalb auch den Beitrag im Alter mit Ihnen durch.

So bekommen Sie die Vorteile als Privatpatient

Alle Vorteile zusammen – beim Arzt, im Krankenhaus und vertraglich abgesichert – bietet die private Krankenversicherung. Wählen dürfen sie Angestellte mit einem Jahresgehalt über 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend), hauptberuflich Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Studierende mit Befreiung binnen drei Monaten. Ob das für Sie gilt, prüft der Privat-versichern-Check.

Wer (noch) nicht in die PKV darf, holt sich einen Teil der Vorteile mit einer Zusatzversicherung: ambulant für die Privatbehandlung beim Arzt, stationär für Chefarzt und Zweibettzimmer. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Privatpatient trotz gesetzlicher Krankenkasse; alle Wege im Überblick stehen auf der Seite Privatpatient werden. Welcher Weg zu Ihrem Ziel und Budget passt, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check – ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Welche Vorteile haben Privatpatienten beim Arzt?

Belegt sind vor allem schnellere Termine: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025). Dazu kommt die freie Wahl auch unter Privatpraxen ohne Kassenzulassung und eine Abrechnung nach der GOÄ, bei der jede Leistung einzeln vergütet wird. Welche Leistungen erstattet werden, regelt der Tarif.

Welche Vorteile haben Privatpatienten im Krankenhaus?

Je nach Tarif die Behandlung durch die Chefärztin oder den Chefarzt und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Kassenpatienten haben darauf keinen Anspruch und zahlen solche Wahlleistungen selbst – ein Einbettzimmer kostete 2024 im Bundesdurchschnitt 132,04 € pro Tag (PKV-Verband).

Werden Privatpatienten bevorzugt behandelt?

Bei der Terminvergabe zeigen die Zahlen einen deutlichen Vorsprung: Privatversicherte warten seltener lange. Medizinisch dringende Fälle haben Vorrang, und Vertragsärzte müssen gesetzlich Versicherten mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstunden anbieten (§ 19a Ärzte-ZV). Einen Freifahrtschein gibt es nicht: 13 % der Privatversicherten warteten länger als zwei Monate.

Lohnt es sich, Privatpatient zu sein?

Für viele, die es dürfen, ja – vor allem wegen schnellerer Termine, freier Arztwahl, wählbarer Krankenhausleistungen und eines Beitrags, der nicht mit dem Einkommen steigt. Entscheidend sind Alter, Familie, Tarif und Gesundheit bei Vertragsbeginn. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk rechnet das mit Ihnen kostenlos durch.

Kann ich die Vorteile eines Privatpatienten auch als Kassenpatient bekommen?

Teilweise. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung werden Sie beim Arzt je nach Tarif privat abgerechnet, mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung bekommen Sie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt. Die vertragliche Sicherheit der Vollversicherung und den einkommensunabhängigen Beitrag bietet nur die private Krankenversicherung.

Quellen

  1. Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (PDF) – Erhebung 11/12-2025, veröffentlicht April 2026
  2. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/3858 (PDF) – 28.01.2026
  3. Homburg: Zugang zu ambulanten Facharztterminen nach Versicherungsstatus (Studienseite) – Fachzentrum Finanzen GmbH, 2026
  4. § 206 VVG – Kündigung des Versicherers – abgerufen 18.10.2026
  5. § 76 SGB V – Freie Arztwahl – abgerufen 18.10.2026
  6. BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – ausgegeben 29.07.2026
  7. PKV-Verband: Zahlenbericht „PKV in Zahlen 2024“ (PDF) – Januar 2026
  8. WIP: Mehrumsatz und Leistungsausgaben von PKV-Versicherten, Jahresbericht 2025 (PDF) – März 2025
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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