Ratgeber

Ambulante Zusatzversicherung: als Kassenpatient Privatpatient beim Arzt

Gesetzlich versichert bleiben und beim Arzt trotzdem Privatpatient sein: Das verspricht eine ambulante Zusatzversicherung. Was solche Tarife leisten können, wo die Unterschiede liegen und ab wie vielen Arztbesuchen im Jahr sich ein Tarif rechnet, lesen Sie hier – ohne Tarif-Ranking, mit Rechenweg.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. So funktioniert die ambulante Zusatzversicherung als Privatpatient beim Arzt
  2. Was eine ambulante Zusatzversicherung zahlen kann – je nach Tarif
  3. Was kostet eine ambulante Zusatzversicherung – und wann rechnet sie sich?
  4. Gesundheitsfragen und Wartezeiten: vor dem ersten Bedarf abschließen
  5. Checkliste: Darauf achten Sie beim Abschluss
  6. Ambulant, stationär oder beides?
  7. Was eine Zusatzversicherung nicht ändert
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit einer ambulanten Zusatzversicherung lassen sich gesetzlich Versicherte beim Arzt privat behandeln; der Zusatzversicherer erstattet die Rechnung nach der GOÄ im Umfang des Tarifs.
  • Die Tarife unterscheiden sich stark: Erstattung bis zum Schwellenwert oder Höchstsatz der GOÄ, mit oder ohne Privatärzte, mit oder ohne Jahreshöchstbetrag.
  • Beim Antrag gibt es in der Regel Gesundheitsfragen; die Wartezeit beträgt höchstens drei Monate, für Psychotherapie, Entbindung und Zahnbehandlung höchstens acht Monate (§ 197 VVG).
  • Rechnerisch lohnt sich ein Tarif, solange sein Beitrag unter Ihren Selbstzahler-Kosten liegt: Bei vier ausführlichen Facharztterminen im Jahr (4 × 41,56 €) sind das 13,85 € im Monat.
  • Der Versicherer kann eine Zusatzversicherung nur in den ersten drei Versicherungsjahren ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 2 VVG).

Eine ambulante Zusatzversicherung macht Sie als Kassenpatient beim Arzt zum Privatpatienten: Sie lassen sich privat behandeln, und der Zusatzversicherer erstattet die Rechnung nach der GOÄ im Umfang des Tarifs. Gesetzlich versichert bleiben Sie trotzdem. Beim Antrag gibt es in der Regel Gesundheitsfragen, die Wartezeit beträgt höchstens drei Monate (§ 197 VVG). Ob sich ein Tarif rechnet, zeigt der Vergleich mit Ihren Selbstzahler-Kosten (Stand: Oktober 2026).

So funktioniert die ambulante Zusatzversicherung als Privatpatient beim Arzt

Die ambulante Zusatzversicherung ist ein privater Vertrag neben Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie ändert nichts an Ihrer Mitgliedschaft in der GKV, eröffnet Ihnen aber einen zweiten Weg in die Praxis: als Privatpatient. Der Ablauf:

1. Privattermin vereinbaren

In der Privatsprechstunde einer Kassenpraxis oder – je nach Tarif – in einer Praxis ohne Kassenzulassung. Als Kassenpatient bestätigen Sie schriftlich, dass Sie privat behandelt werden möchten (§ 18 Abs. 8 BMV-Ä).

2. Rechnung nach GOÄ

Die Praxis rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte ab: Punktzahl mal 5,82873 Cent mal Steigerungsfaktor, ohne Begründung bis zum 2,3-fachen Satz (§ 5 GOÄ).

3. Bezahlen und einreichen

Sie bezahlen die Rechnung und reichen sie beim Zusatzversicherer ein.

4. Erstattung nach Tarif

Der Versicherer erstattet im Umfang Ihres Tarifs – vollständig, bis zu einem bestimmten GOÄ-Satz oder bis zu einem Jahresbetrag.

Der Nutzen liegt vor allem beim Zugang: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025). Wie eine Zusatzversicherung konkret zu schnelleren Terminen beitragen kann – und wo ihre Grenzen liegen –, erklärt der Ratgeber Zusatzversicherung für schnellere Termine.

Was eine ambulante Zusatzversicherung zahlen kann – je nach Tarif

„Ambulante Zusatzversicherung“ ist ein Sammelbegriff. Hinter dem Namen stecken Tarife mit sehr unterschiedlichem Umfang. Diese Bausteine sollten Sie kennen und im Tarif nachlesen:

Mögliche Leistungsbausteine ambulanter Zusatztarife und Prüffragen. Umfang immer je nach Tarif; maßgeblich sind die Tarifbedingungen. Stand 18.10.2026.
BausteinWas er abdecken kannPrüffrage
Privatärztliche BehandlungErstattung von GOÄ-Rechnungen bei Kassen- und PrivatpraxenBis zu welchem Satz – Schwellenwert (2,3) oder Höchstsatz (3,5)?
Ärzte ohne KassenzulassungBehandlung in reinen PrivatpraxenSind Privatärzte ausdrücklich eingeschlossen?
Differenz zur KassenleistungÜbernahme des Eigenanteils bei Kostenerstattung nach § 13 SGB VWie rechnet der Tarif die Vorleistung der Kasse an?
Weitere ambulante Leistungenz. B. Sehhilfen, Heilpraktiker oder VorsorgeleistungenGibt es dafür eigene Höchstbeträge?
BegrenzungenJahreshöchstbeträge, Staffel in den ersten VersicherungsjahrenWie viel ist im ersten und zweiten Jahr erstattungsfähig?

Ein Tarif, der Privatärzte und den Höchstsatz der GOÄ einschließt, kommt dem Status als Privatpatient beim Arzt am nächsten. Wenn Ihnen vor allem Privatpraxen wichtig sind, lesen Sie den Ratgeber Privatarzt-Zusatzversicherung.

Was kostet eine ambulante Zusatzversicherung – und wann rechnet sie sich?

Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Tarif und Leistungsumfang ab. Einen aktuellen unabhängigen Preisvergleich für ambulante Zusatztarife können wir nicht zitieren; Spannen ohne Beleg nennen wir bewusst nicht. Sinnvoller ist der umgekehrte Weg: Rechnen Sie aus, was Sie im Jahr als Selbstzahler zahlen würden. Bis zu diesem Betrag – geteilt durch zwölf – rechnet sich ein Tarif, der Ihre Rechnungen vollständig erstattet:

Break-even: Monatsbeitrag, bis zu dem ein Tarif rechnerisch günstiger ist als selbst zu zahlen (volle Erstattung vorausgesetzt). GOÄ-Beträge eigene Berechnung mit Punktwert 5,82873 Cent, Stand 18.10.2026.
Nutzung im JahrSelbst gezahlt pro JahrTarif lohnt bis (pro Monat)
2 × Hautarzt-Check mit Auflichtmikroskopie (48,26 €)96,52 €8,04 €
4 × eingehende Beratung + Untersuchung (41,56 €)166,24 €13,85 €
6 × eingehende Beratung + Untersuchung (41,56 €)249,36 €20,78 €
4 × eingehende Beratung + Untersuchung zum Höchstsatz (63,24 €)252,96 €21,08 €
4 × eingehende Beratung + Untersuchung + 1 MRT Knie (251,80 €)418,04 €34,84 €

Die Rechnung zeigt zweierlei: Wer selten zum Facharzt geht, zahlt oft günstiger selbst. Wer regelmäßig geht, teure Untersuchungen erwartet oder Privatpraxen nutzen möchte, profitiert eher von einem Tarif – vorausgesetzt, Erstattungsgrenzen und Wartezeit passen. Ihre eigene Nutzung rechnet der Selbstzahler-Rechner durch, inklusive Vergleich mit einem Monatsbeitrag Ihrer Wahl.

Warum der erstattete GOÄ-Satz so wichtig ist

Ein Beispiel zeigt, wie viel an einer einzigen Tarifzeile hängt. Rechnet eine Praxis eine eingehende Beratung mit Untersuchung (GOÄ-Nrn. 3 + 7) mit Begründung zum Höchstsatz ab, kostet der Termin 63,24 €. Erstattet Ihr Tarif nur bis zum Schwellenwert von 2,3, bekommen Sie 41,56 € zurück – 21,68 € tragen Sie selbst. Bei vier Terminen im Jahr sind das 86,72 €. Ein Tarif bis zum Höchstsatz hätte die Rechnungen vollständig übernommen. Über dem Schwellenwert muss die Praxis jede Leistung schriftlich begründen (§ 12 Abs. 3 GOÄ); eine Honorarvereinbarung über den Höchstsatz hinaus ist nur vorher und schriftlich möglich (§ 2 GOÄ) und wird von Versicherern nicht unbedingt erstattet.

Gesundheitsfragen und Wartezeiten: vor dem ersten Bedarf abschließen

Zwei Punkte entscheiden darüber, ob eine ambulante Zusatzversicherung zum richtigen Zeitpunkt hilft:

  • Gesundheitsfragen: Beim Antrag wird in der Regel nach Ihrem Gesundheitszustand gefragt. Je nach Antwort nimmt der Versicherer Sie normal an, mit Zuschlag, mit Leistungsausschluss oder gar nicht. Die Lösung: Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk klärt vorab, welche Tarife infrage kommen – auf Wunsch anonym. Wie das auch mit Vorerkrankung klappt, erklärt der Ratgeber zur Zusatzversicherung mit Vorerkrankung.
  • Wartezeiten: Die allgemeine Wartezeit beträgt höchstens drei Monate, für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie höchstens acht Monate (§ 197 Abs. 1 VVG). Wer erst abschließt, wenn ein Termin drängt, hat davon zunächst nichts.
  • Kündigung durch den Versicherer: Eine Zusatzversicherung ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Der Versicherer kann sie deshalb ordentlich kündigen – aber nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre zum Ende eines Versicherungsjahres, mit drei Monaten Frist (§ 206 Abs. 2 VVG). Danach ist eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer ausgeschlossen.

Checkliste: Darauf achten Sie beim Abschluss

  • Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5) – nicht nur bis zum Schwellenwert
  • Privatärzte ohne Kassenzulassung eingeschlossen, wenn Sie Privatpraxen nutzen möchten
  • Jahreshöchstbeträge und Staffel in den ersten Jahren passen zu Ihrer erwarteten Nutzung
  • Wartezeit und Leistungsbeginn vor Ihrem nächsten geplanten Termin
  • Gesundheitsfragen vollständig und richtig beantwortet – im Zweifel vorab anonym klären lassen
  • Kombination mit Kostenerstattung nach § 13 SGB V geprüft, falls der Tarif die Vorleistung der Kasse anrechnet
  • Beitragsentwicklung im Alter: Fragen Sie, wie der Tarif kalkuliert ist

Ambulant, stationär oder beides?

Eine ambulante Zusatzversicherung betrifft die Behandlung beim niedergelassenen Arzt. Für das Krankenhaus gibt es eigene Tarife, die Wahlleistungen wie Zweibett- oder Einbettzimmer und Chefarztbehandlung erstatten. Ein Einbettzimmer kostete Kassenpatienten 2024 im Bundesdurchschnitt 132,04 € pro Tag, ein Zweibettzimmer 67,90 € (PKV-Verband). Der günstigste mit „sehr gut“ bewertete Krankenhaus-Zusatztarif mit Zweibettzimmer kostete laut Finanztest 4/2026 für 32-Jährige 31 € im Monat, bei Abschluss mit 52 Jahren 49 €. Beides lässt sich kombinieren; was Ihnen wichtiger ist, sortiert der kostenlose Termin-Wege-Check. Alles zum Krankenhaus steht auf der Seite Einzelzimmer im Krankenhaus.

Was eine Zusatzversicherung nicht ändert

So nützlich ein Zusatztarif ist: Sie bleiben gesetzlich versichert. Ihr GKV-Beitrag richtet sich weiter nach Ihrem Einkommen, die Leistungen der Kasse legt weiter der Gesetzgeber fest – 2027 steigen etwa die Zuzahlungen um 50 % (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). Ob eine Praxis Ihnen einen Privattermin gibt, entscheidet die Praxis; eine Termin-Garantie bringt kein Tarif. Und den Zusatzbeitrag zahlen Sie allein, ohne Arbeitgeberzuschuss.

Wer all das dauerhaft lösen möchte und darf, für den ist die private Krankenversicherung der direkte Weg: Privatpatient bei jedem Arzt und – je nach Tarif – im Krankenhaus, mit vertraglich zugesicherten Leistungen (§ 206 Abs. 1 VVG) und für Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss bis 613,22 € im Monat (2026). Wählen dürfen sie Angestellte mit einem Jahresgehalt über 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026), hauptberuflich Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung. Ob das für Sie gilt, prüft der Privat-versichern-Check; alle Wege vergleicht die Seite Privatpatient werden.

Häufige Fragen

Was bringt eine ambulante Zusatzversicherung als Kassenpatient?

Sie werden beim Arzt privat abgerechnet und können Privatsprechstunden und – je nach Tarif – Praxen ohne Kassenzulassung nutzen. Der Zusatzversicherer erstattet die Rechnung nach der GOÄ im Umfang des Tarifs. Gesetzlich versichert bleiben Sie trotzdem, mit allen Kassenleistungen und einer bestehenden Familienversicherung.

Gibt es eine Zusatzversicherung, mit der ich Privatpatient beim Arzt bin?

Ja, ambulante Zusatzversicherungen erstatten Privatbehandlungen beim Arzt. Wie weit der Schutz reicht, hängt vom Tarif ab: bis zu welchem GOÄ-Satz erstattet wird, ob Privatärzte eingeschlossen sind und ob es Jahreshöchstbeträge gibt. Einen Vergleich mit allen Bedingungen macht ein spezialisierter Partner-Experte mit Ihnen.

Was kostet eine ambulante Zusatzversicherung?

Der Beitrag hängt von Alter, Tarif und Leistungsumfang ab; einen aktuellen unabhängigen Preisvergleich für diese Tarife können wir nicht zitieren. Rechnen Sie andersherum: Bei vier ausführlichen Facharztterminen im Jahr zum GOÄ-Schwellenwert zahlen Sie selbst 166,24 € – ein Tarif, der das vollständig erstattet, rechnet sich bis 13,85 € im Monat.

Gibt es eine ambulante Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Beim Antrag wird in der Regel nach Ihrer Gesundheit gefragt. Welche Tarife für Sie infrage kommen und zu welchen Bedingungen, klärt ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk vorab – auf Wunsch mit einer anonymen Risikovoranfrage, bevor Sie einen Antrag stellen.

Ab wann zahlt die ambulante Zusatzversicherung?

Nach der Wartezeit: höchstens drei Monate, für Psychotherapie, Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie höchstens acht Monate (§ 197 Abs. 1 VVG). Schließen Sie den Tarif deshalb ab, bevor ein Termin drängt.

Quellen

  1. § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 18.10.2026
  2. § 206 VVG – Kündigung des Versicherers – abgerufen 18.10.2026
  3. § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren – abgerufen 18.10.2026
  4. GOÄ – Gebührenverzeichnis (Anlage) – abgerufen 18.10.2026
  5. § 13 SGB V – Kostenerstattung – abgerufen 18.10.2026
  6. Stiftung Warentest: Krankenhauszusatzversicherung im Vergleich (Finanztest 4/2026) – 16.03.2026
  7. Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (PDF) – veröffentlicht April 2026
  8. KBV: Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), § 18 Abs. 8 (PDF) – Fassung vom 01.04.2026
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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