Ratgeber

Facharzt ohne Überweisung: Was Kassenpatienten dürfen – und was sich ändern soll

Brauche ich für den Facharzt eine Überweisung? Für Kassenpatienten lautet die Antwort heute meistens: nein. Trotzdem kann eine Überweisung Ihnen den Termin deutlich erleichtern. Hier sind die Regeln mit Paragraf, die Ausnahmen und der Stand der Pläne für ein Primärarztsystem.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Darf ich als Kassenpatient ohne Überweisung zum Facharzt?
  2. Welche Fachärzte gehen ohne Überweisung – und welche nicht?
  3. Facharzttermin ohne Überweisung: Wann eine Überweisung trotzdem hilft
  4. Überweisung zum Facharzt: Was auf dem Schein steht
  5. Hausarztprogramm: Hier gilt die Überweisungspflicht schon heute
  6. Ohne Überweisung schneller zum Facharzt: fünf Wege
  7. Primärarztsystem: Kommt die Überweisungspflicht für alle?
  8. Direkt zum Facharzt – auch künftig: der Weg als Privatpatient
Das Wichtigste in Kürze
  • Gesetzlich Versicherte dürfen die meisten Fachärzte ohne Überweisung aufsuchen – es gilt die freie Arztwahl unter den Vertragsärzten (§ 76 SGB V).
  • Nur auf Überweisung gibt es Labor, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie, Strahlentherapie und Transfusionsmedizin; Ausnahme ist das Mammographie-Screening (§ 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte).
  • Für einen Termin über die Terminservicestelle 116 117 mit Vier-Wochen-Frist brauchen Sie meist eine Überweisung mit Vermittlungscode – nicht beim Augenarzt, Frauenarzt und in der Psychotherapie.
  • Wer im Hausarztprogramm (HzV) eingeschrieben ist, geht schon heute nur mit Überweisung zum Facharzt, außer zu Augen- und Frauenärzten (§ 73b SGB V).
  • Ein verbindliches Primärarztsystem ist im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart; ein Gesetzentwurf lag am 18.10.2026 nicht vor, erste Wirkungen erwartet das Gesundheitsministerium nicht vor 2028.

Zum Facharzt ohne Überweisung dürfen gesetzlich Versicherte heute in den meisten Fällen: Es gilt die freie Arztwahl unter den Vertragsärzten (§ 76 SGB V). Nur auf Überweisung gibt es Labor, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie, Strahlentherapie und Transfusionsmedizin (§ 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Für einen Termin mit Vier-Wochen-Frist über die 116 117 brauchen Sie aber meist eine Überweisung mit Vermittlungscode (Stand: Oktober 2026).

Darf ich als Kassenpatient ohne Überweisung zum Facharzt?

Ja. § 76 Abs. 1 SGB V gibt gesetzlich Versicherten das Recht, unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten, medizinischen Versorgungszentren und ermächtigten Einrichtungen frei zu wählen. Ein Hausarzt als Pflicht-Lotse ist – außer im freiwilligen Hausarztprogramm – nicht vorgeschrieben. Sie legen in der Facharztpraxis Ihre elektronische Gesundheitskarte vor (§ 13 Abs. 1 BMV-Ä) und werden als Kassenpatient behandelt, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen.

Zwei Einschränkungen gibt es auch ohne Überweisungspflicht. Erstens sollen Sie den Arzt innerhalb eines Kalendervierteljahres nur aus wichtigem Grund wechseln (§ 76 Abs. 3 SGB V). Zweitens dürfen andere als die zugelassenen Ärzte – etwa reine Privatpraxen – nur in Notfällen zulasten der Kasse in Anspruch genommen werden (§ 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Wer eine Privatpraxis aufsucht, zahlt dort in der Regel selbst.

Facharzt in einer anderen Stadt?

Die freie Arztwahl gilt bundesweit. Ein Detail kennen allerdings wenige: Wer „ohne zwingenden Grund“ nicht einen der nächsterreichbaren Vertragsärzte aufsucht, muss dadurch entstehende Mehrkosten selbst tragen (§ 76 Abs. 2 SGB V) – praktisch betrifft das vor allem Fahrtkosten, wenn die Kasse solche überhaupt übernimmt. Der Facharztbesuch selbst bleibt Kassenleistung. Wer gezielt eine weiter entfernte Praxis wählt, weil sie schneller Termine vergibt, sollte das wissen. Umgekehrt muss die Terminservicestelle Ihnen nur einen Termin in zumutbarer Entfernung vermitteln; bei Haus- und allgemeinen Fachärzten sind das höchstens 30 Minuten mehr Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln als zur nächsten geeigneten Praxis (§ 6 Anlage 28 BMV-Ä).

Welche Fachärzte gehen ohne Überweisung – und welche nicht?

Facharzt ohne Überweisung für gesetzlich Versicherte (ohne Hausarztprogramm). Quellen: § 76 SGB V; § 13 Abs. 4 BMV-Ä; § 75 Abs. 1a SGB V; § 3 Abs. 3 Anlage 28 BMV-Ä; Stand 18.10.2026.
FachgebietDirekt in die Praxis?Vermittlung über 116 117 ohne Überweisung?
Augenheilkundejaja
Frauenheilkunde (Gynäkologie)jaja
Psychotherapiejaja (Sprechstunde, Akutbehandlung, probatorische Sitzungen)
Dermatologie, HNO, Orthopädie, Urologie, Neurologie, Chirurgiejanein – Überweisung mit Vermittlungscode nötig
Innere Medizin (z. B. Kardiologie, Rheumatologie, Gastroenterologie)janein – Überweisung mit Vermittlungscode nötig
Radiologie (z. B. MRT, CT, Röntgen)nur mit Überweisung (Ausnahme Mammographie-Screening)nein
Labor, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizinnur mit Überweisungnein

Hausarzt und Kinder- und Jugendarzt erreichen Sie selbstverständlich direkt; auch über die 116 117 brauchen Sie dafür keine Überweisung. Wer ein MRT braucht, findet die Wege mit Überweisung und als Selbstzahler auf der Seite MRT-Termin schneller bekommen.

Facharzttermin ohne Überweisung: Wann eine Überweisung trotzdem hilft

Dass Sie ohne Überweisung gehen dürfen, heißt nicht, dass Sie ohne Überweisung schneller sind. Im Gegenteil – die Überweisung ist oft der Schlüssel zu den kostenlosen Abkürzungen:

  • Terminservicestelle mit Frist: Für die meisten Fachgruppen vermittelt die 116 117 nur mit Überweisung und Vermittlungscode – dann aber binnen einer Woche einen Termin innerhalb von vier Wochen (§ 75 Abs. 1a SGB V). Details im Ratgeber Dringlichkeitscode auf der Überweisung.
  • Vermittlung durch die Hausarztpraxis: Bei dringendem Bedarf vereinbart die Praxis den Termin selbst – oft binnen weniger Tage. Mehr unter Facharzttermin über den Hausarzt.
  • Informationsfluss: Auf der Überweisung stehen Auftrag, Befunde und Fragestellung. Das erspart Doppeluntersuchungen; der Facharzt ist an den Überweisungsauftrag gebunden.
  • Ersatztermin im Krankenhaus: Wird über die Terminservicestelle ein Krankenhaustermin vermittelt, behandelt das Krankenhaus im Umfang der Überweisung (§ 7 Anlage 28 BMV-Ä).

Laut den Erläuterungen der KBV zur Vordruckvereinbarung soll die Überweisung „nicht auf den Namen eines bestimmten Vertragsarztes, sondern auf die Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung“ ausgestellt werden – so bleibt Ihre freie Arztwahl gewahrt. Beginnt die Behandlung erst im Folgequartal, kann die Überweisung weiterverwendet werden.

Überweisung zum Facharzt: Was auf dem Schein steht

Haben Sie eine Überweisung, lohnt ein Blick auf die Angaben. Laut den Erläuterungen der KBV zum Überweisungsschein (Muster 6) kreuzt die überweisende Praxis an, wofür überwiesen wird – das bestimmt, was die Facharztpraxis tun darf:

Arten der Überweisung nach den Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung (Anlage 2 BMV-Ä), Muster 6; abgerufen 18.10.2026.
ArtBedeutung
AuftragsleistungDie Facharztpraxis erbringt genau die angegebenen Leistungen; eine Erweiterung braucht die Zustimmung der überweisenden Praxis.
KonsiliaruntersuchungDiagnostische Abklärung; Art und Umfang bestimmt die Facharztpraxis, das Ergebnis geht an die überweisende Praxis.
Mit- oder WeiterbehandlungDie Facharztpraxis behandelt begleitend oder übernimmt die gesamte Behandlung in ihrem Fachgebiet.

Was Sie zum Facharzttermin mitbringen

In jedem Fall Ihre elektronische Gesundheitskarte – Sie müssen sie vor jeder Inanspruchnahme vorlegen (§ 13 Abs. 1 BMV-Ä). Ohne Karte oder Ersatzbescheinigung darf die Praxis die Behandlung Erwachsener ablehnen, außer bei akuter Behandlungsbedürftigkeit (§ 13 Abs. 7 BMV-Ä). Haben Sie eine Überweisung, bringen Sie sie zusammen mit der Karte mit, bei einem Termin über die Terminservicestelle auch den Vermittlungscode. Befunde und eine Liste Ihrer Medikamente helfen der Praxis zusätzlich.

Und bei Kindern?

Kinder- und Jugendärzte erreichen Sie direkt – auch im Hausarztprogramm bleibt ihre direkte Inanspruchnahme unberührt (§ 73b Abs. 3 SGB V). Für Termine über die 116 117 brauchen Sie beim Kinderarzt keine Überweisung. Termingebundene Vorsorgeuntersuchungen ab der U3 vermittelt die Terminservicestelle mit den normalen Fristen; damit das innerhalb der vorgesehenen Toleranzgrenzen klappt, sollten Sie sich spätestens fünf Wochen vor deren Ende melden (§ 4 Abs. 5 Anlage 28 BMV-Ä).

Hausarztprogramm: Hier gilt die Überweisungspflicht schon heute

Eine wichtige Ausnahme von der freien Facharztwahl haben viele Versicherte selbst gewählt: die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) nach § 73b SGB V, oft „Hausarztprogramm“ oder „Hausarztmodell“ genannt. Die Teilnahme ist freiwillig. Wer teilnimmt, verpflichtet sich, nur einen gewählten Hausarzt in Anspruch zu nehmen und ambulante fachärztliche Behandlung „mit Ausnahme der Leistungen der Augenärzte und Frauenärzte nur auf dessen Überweisung“; Kinder- und Jugendärzte bleiben direkt zugänglich. Die Bindung gilt mindestens ein Jahr; binnen zwei Wochen nach der Erklärung können Sie ohne Begründung widerrufen. Weitere Ausnahmen und die Folgen von Verstößen regelt Ihre Krankenkasse in der Teilnahmeerklärung.

Prüfen Sie im Zweifel in Ihren Unterlagen oder bei Ihrer Kasse, ob Sie eingeschrieben sind, bevor Sie direkt zum Facharzt gehen.

Ohne Überweisung schneller zum Facharzt: fünf Wege

1. Offene Sprechstunde

Augen-, Frauen-, Haut-, HNO-, Neurologie-, Orthopädie- und Urologie-Praxen sowie Chirurgen und Psychiater müssen mindestens fünf Stunden pro Woche ohne vorherige Terminvereinbarung öffnen (§ 19a Abs. 1 Ärzte-ZV, § 17 BMV-Ä). Die KVen müssen diese Zeiten im Internet gesondert ausweisen.

2. 116 117 ohne Code

Für Augenarzt, Frauenarzt und Psychotherapie vermittelt die Terminservicestelle ohne Überweisung – mit gesetzlicher Frist.

3. Online buchen

Viele Praxen bieten Online-Termine an; achten Sie auf Hinweise wie „Selbstzahler“.

4. Terminservice der Krankenkasse

Einige Kassen suchen für Sie, teils ohne Überweisung.

5. Selbstzahler-Termin

Privat abgerechnet nach der GOÄ; ein ausführlicher Facharzttermin kostet zum Schwellenwert 41,56 €. Kosten vorab in Textform geben lassen (§ 630c Abs. 3 BGB).

Primärarztsystem: Kommt die Überweisungspflicht für alle?

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 kündigt „ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag“ an. „Ausnahmen gelten bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie.“ Für Patientinnen und Patienten mit einer spezifischen schweren chronischen Erkrankung sollen „geeignete Lösungen“ wie Jahresüberweisungen kommen. Primärärzte oder die 116 117 sollen den Bedarf für einen Facharzttermin feststellen und einen Zeitkorridor festlegen.

Wichtig: Das sind Pläne. Ein Gesetzentwurf lag am 18.10.2026 nicht vor; das Gesundheitsministerium erwartet erste Wirkungen nicht vor 2028 (Interview vom 08.05.2026). Bis dahin dürfen Sie wie gewohnt ohne Überweisung zum Facharzt. Den aktuellen Stand verfolgen wir unter Primärarztsystem: ab wann? Was die Pläne für Ihre Fachgruppe bedeuten würden, zeigt der Primärarztsystem-Check.

Direkt zum Facharzt – auch künftig: der Weg als Privatpatient

Die bisherigen Pläne für ein Primärarztsystem betreffen die gesetzliche Krankenversicherung: Der Koalitionsvertrag verankert es in Instrumenten des Sozialgesetzbuchs V. Für Privatversicherte richtet sich der Weg zum Facharzt nach ihrem Tarif – viele Tarife erlauben den direkten Facharztbesuch, manche sehen ein Primärarzt- oder Hausarztprinzip vor. Was dazu bisher bekannt ist, lesen Sie unter Primärarztsystem für Privatversicherte.

Hinzu kommt der Zeitvorteil: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025). In die private Krankenversicherung dürfen Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (77.400 € im Jahr 2026, 2027 voraussichtlich 84.150 €, Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend), hauptberuflich Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung – prüfen Sie es mit dem Privat-versichern-Check. Welche Wege für Sie insgesamt passen, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Facharzttermin eine Überweisung?

Als Kassenpatient in der Regel nicht: Sie können unter den zugelassenen Ärzten frei wählen (§ 76 SGB V) und zeigen beim Facharzt Ihre Gesundheitskarte vor. Eine Überweisung brauchen Sie für Radiologie, Labor, Nuklearmedizin, Pathologie, Strahlentherapie und Transfusionsmedizin (§ 13 Abs. 4 BMV-Ä) – und für die Terminvermittlung mit Frist über die 116 117 bei den meisten Fachgruppen.

Welche Fachärzte darf ich ohne Überweisung aufsuchen?

Zum Beispiel Augen-, Frauen-, Haut-, HNO-Ärzte, Orthopäden, Urologen, Neurologen und fachärztlich tätige Internisten wie Kardiologen – sofern Sie nicht im Hausarztprogramm eingeschrieben sind. Bei der Terminservicestelle 116 117 brauchen Sie ohne Überweisung nur für Augenarzt, Frauenarzt, Hausarzt, Kinderarzt und Psychotherapie keinen Vermittlungscode.

Kann ich als Kassenpatient ohne Überweisung zum MRT?

Nein. Radiologinnen und Radiologen dürfen gesetzlich Versicherte nur auf Überweisung behandeln (§ 13 Abs. 4 BMV-Ä); eine Ausnahme ist das Mammographie-Screening. Mit Überweisung und Vermittlungscode gilt für radiologische Termine über die 116 117 sogar eine verkürzte Frist von drei Wochen (§ 75 Abs. 1a SGB V).

Wie lange gilt eine Überweisung zum Facharzt?

Die Überweisung wird für das Quartal ausgestellt. Beginnt die Behandlung erst im Folgequartal, kann sie laut den Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung weiterverwendet werden, wenn Sie dann eine gültige Gesundheitskarte vorlegen; erstreckt sich die Behandlung über mehrere Quartale, gilt sie quartalsübergreifend weiter. Im Zweifel fragen Sie die Facharztpraxis.

Darf ich mehrere Fachärzte derselben Fachrichtung aufsuchen?

Grundsätzlich ja, die Arztwahl ist frei. Innerhalb eines Kalendervierteljahres sollen Sie den Arzt aber nur aus wichtigem Grund wechseln (§ 76 Abs. 3 SGB V). Eine Zweitmeinung oder ein Umzug sind typische Gründe.

Ändert das Primärarztsystem die Regeln für den Facharzt ohne Überweisung?

Das ist geplant: Laut Koalitionsvertrag sollen gesetzlich Versicherte künftig zuerst über Haus- oder Kinderarztpraxis bzw. die 116 117 zum Facharzt gehen, mit Ausnahmen für Augenheilkunde und Gynäkologie. Ein Gesetzentwurf lag am 18.10.2026 nicht vor; bis dahin gelten die heutigen Regeln.

Quellen

  1. § 76 SGB V – Freie Arztwahl – abgerufen 18.10.2026
  2. KBV: Bundesmantelvertrag-Ärzte (PDF), § 13 Anspruchsberechtigung und Arztwahl – abgerufen 18.10.2026
  3. § 75 SGB V – Inhalt und Umfang der Sicherstellung (Abs. 1a) – abgerufen 18.10.2026
  4. KBV/GKV-Spitzenverband: Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte – Terminservicestellen (PDF) – Fassung vom 06.12.2021, abgerufen 18.10.2026
  5. KBV: Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung (Anlage 2 BMV-Ä), Muster 6 Überweisungsschein (PDF) – abgerufen 18.10.2026
  6. § 73b SGB V – Hausarztzentrierte Versorgung – abgerufen 18.10.2026
  7. § 19a Ärzte-ZV – Sprechstunden und offene Sprechstunden – abgerufen 18.10.2026
  8. Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPD (PDF), S. 76 – Kapitel Gesundheit
  9. BMG: Interview im Deutschen Ärzteblatt – 08.05.2026
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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