Inhalt (7 Abschnitte)
- MRT-Termin: Wie lange warten Kassenpatienten?
- Die Überweisung: Pflicht für das MRT – und Ihr Schlüssel zur Frist
- Sechs Wege zum schnelleren MRT-Termin
- Die Drei-Wochen-Frist der Terminservicestelle im Detail
- So bereiten Sie die Anfrage bei der 116 117 vor
- Selbstzahler-MRT: Wann sich der schnelle Weg lohnt
- Dauerhaft schneller: Zusatzversicherung oder PKV
- Ein MRT bekommen Kassenpatienten nur auf Überweisung (§ 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte) – sie ist zugleich der Schlüssel zum kostenlosen schnellen Termin.
- Mit Überweisung muss die Terminservicestelle 116 117 binnen einer Woche einen Termin vermitteln; in der Radiologie darf die Wartezeit drei Wochen nicht überschreiten, sonst gibt es einen Termin im Krankenhaus (§ 75 Abs. 1a SGB V).
- 2025 dauerte die Vermittlung eines Radiologie-Termins über die Terminservicestellen im Schnitt acht Tage (KBV-Evaluationsbericht).
- Bei online buchbaren Radiologie-Terminen warteten gesetzlich Versicherte im Herbst 2025 im Schnitt 24,4 Tage, Privatversicherte und Selbstzahler 7,3 Tage (Homburg-Studie 2026).
- Als Selbstzahler kostet ein MRT nach der GOÄ zum Regelsatz 251,80 € (Knie) bis 461,64 € (Kopf).
Einen MRT-Termin bekommen Kassenpatienten am schnellsten kostenlos mit einer Überweisung: Dann muss die Terminservicestelle 116 117 binnen einer Woche einen Termin vermitteln, und die Wartezeit darf in der Radiologie drei Wochen nicht überschreiten – sonst gibt es einen Termin im Krankenhaus (§ 75 Abs. 1a SGB V). Schneller und mit freier Praxiswahl geht es als Selbstzahler: Online warteten Privatversicherte und Selbstzahler im Herbst 2025 im Schnitt 7,3 statt 24,4 Tage, ein Knie-MRT kostet nach GOÄ 251,80 € (Stand: Oktober 2026).
MRT-Termin: Wie lange warten Kassenpatienten?
Verlässliche Zahlen speziell zum MRT gibt es kaum; die Erhebungen erfassen die Radiologie insgesamt. Drei Quellen geben ein Bild:
Die Online-Werte stammen aus einer Auswertung der frühesten Ersttermine bei 25.971 Ärztinnen und Ärzten, herausgegeben von einem Beratungsunternehmen (Homburg, Fachzentrum Finanzen GmbH); telefonisch vergebene Termine sind nicht erfasst. In Hamburg zeigten 77,2 % der Radiologinnen und Radiologen gar keinen Online-Termin für Kassenpatienten. Über alle Fachrichtungen warteten gesetzlich Versicherte, die warten mussten, 2024 im Schnitt 42 Tage auf einen Facharzttermin (Bundesregierung, BT-Drs. 21/3858). Wie lange es in Ihrer Fachrichtung im Schnitt dauert, zeigt der Wartezeit-Rechner.
Früheste online buchbare Facharzttermine: GKV gegenüber PKV
Durchschnittliche Wartezeit in Tagen je Fachrichtung (Ersttermin über Doctolib, Herbst 2025); „PKV“ schließt Selbstzahler ein
Homburg, „Zugang zu ambulanten Facharztterminen nach Versicherungsstatus“, Fachzentrum Finanzen GmbH 2026 (25.971 Ärztinnen und Ärzte, erhoben 18.10.–06.11.2025). PKV-Werte für Neurologie, Urologie, Haut und Frauen aus GKV-Wert minus ausgewiesener Differenz berechnet. Herausgeber ist ein Beratungsunternehmen; telefonisch vergebene Termine sind nicht erfasst.
Die Überweisung: Pflicht für das MRT – und Ihr Schlüssel zur Frist
Radiologie gehört zu den Fächern, in denen Kassenpatienten nur auf Überweisung behandelt werden (§ 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Ohne Überweisung gibt es das MRT nicht als Kassenleistung. Die Überweisung ist aber auch Ihre Eintrittskarte zur Terminservicestelle. Hält Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen zeitnahen Termin für nötig, kennzeichnet sie oder er die Überweisung mit einem Vermittlungscode, umgangssprachlich „Dringlichkeitscode“ (Anlage 28 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Ob dieser Vermerk vergeben wird, ist eine ärztliche Entscheidung – wir können und wollen das nicht versprechen. Was der Code bedeutet, erklärt der Ratgeber Dringlichkeitscode auf der Überweisung.
Sechs Wege zum schnelleren MRT-Termin
1. Über die überweisende Praxis
Fragen Sie in der Praxis, die Sie überweist, ob sie selbst einen Termin vermitteln kann. Hausärztinnen und Hausärzte vermitteln jedes Jahr Millionen Facharzttermine – 2023 laut Bundesregierung rund 2,54 Millionen.
2. Terminservicestelle 116 117
Mit Überweisung vermittelt sie binnen einer Woche einen Termin; die Wartezeit darf in der Radiologie drei Wochen nicht überschreiten. Erreichbar rund um die Uhr unter 116 117 oder online. Mehr: Terminservicestelle 116 117.
3. Ihre Krankenkasse fragen
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob und wie sie bei der Suche nach einem Facharzttermin unterstützt. Was dabei möglich ist, beschreibt der Ratgeber Facharzttermin über die Krankenkasse.
4. Online und telefonisch suchen
Viele Radiologie-Praxen vergeben Termine online. Prüfen Sie die Terminart genau: Nicht jeder angezeigte Termin ist ein Kassentermin. Ein Anruf in mehreren Praxen kann sich lohnen.
5. Als Selbstzahler
Sie wählen Praxis und Termin selbst und zahlen nach der GOÄ – ein Knie-MRT kostet zum Regelsatz 251,80 €, ein Kopf-MRT 461,64 €. Details: MRT als Selbstzahler: Kosten.
6. Versichert als Privatpatient
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung oder – wenn Sie dürfen – der privaten Krankenversicherung werden Privatrechnungen je nach Tarif erstattet.
Die Drei-Wochen-Frist der Terminservicestelle im Detail
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Erreichbarkeit | 24 Stunden, 7 Tage, Rufnummer 116 117 oder online |
| Vermittlung | binnen einer Woche nach Ihrer Anfrage |
| Höchstwartezeit Radiologie | drei Wochen (andere Fächer: vier Wochen) |
| Ersatz | gelingt keine fristgerechte Vermittlung: ambulanter Termin in einem Krankenhaus |
| Zumutbare Entfernung | Fahrzeit zur nächsten geeigneten Praxis plus höchstens 30 Minuten, bei spezialisierten Fachärzten plus 60 Minuten |
| Ausnahmen | verschiebbare Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen: Vermittlung in angemessener Frist |
| Arztwahl | kein Anspruch auf eine bestimmte Praxis |
2025 vermittelten die Terminservicestellen insgesamt 1,94 Mio. Termine, 98 % davon fristgerecht (KBV-Evaluationsbericht, 29.06.2026). Zur Einordnung für 2027: Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entfallen ab 01.01.2027 die Zuschläge für Praxen, die Termine über die Terminservicestelle oder auf Vermittlung der Hausarztpraxis annehmen (BGBl. 2026 I Nr. 228). Wie sich das auf das Terminangebot auswirkt, ist offen. Alle Zahlen und Fristen über die Fachrichtungen hinweg stehen auf der Seite Wartezeit Facharzttermin.
So bereiten Sie die Anfrage bei der 116 117 vor
- Überweisung bereithalten: Die Terminservicestelle braucht für Radiologie-Termine eine Überweisung. Steht ein Vermittlungscode darauf, halten Sie ihn bereit.
- Versichertenkarte: Für die Vermittlung brauchen Sie Ihre Angaben als gesetzlich Versicherter.
- Flexibel bleiben: Zumutbar ist eine Fahrzeit von bis zu 30 Minuten mehr als zur nächsten geeigneten Praxis. Wer bereit ist, etwas weiter zu fahren, bekommt oft früher einen Termin.
- Online oder telefonisch: Die Terminservicestelle ist rund um die Uhr unter 116 117 erreichbar und bietet eine Online-Buchung – 2025 wurden 49 % der Vermittlungen online selbst gebucht (KBV-Evaluationsbericht).
- Kalender griffbereit: Prüfen Sie vorab, wann Sie können. Und sagen Sie rechtzeitig ab, wenn Sie einen vermittelten Termin nicht wahrnehmen können – das schafft Platz für andere.
Wenn die Frist nicht klappt: Termin im Krankenhaus
Kann die Terminservicestelle keinen Termin innerhalb der Frist vermitteln, muss sie Ihnen einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten (§ 75 Abs. 1a SGB V). Für Sie bleibt das eine Kassenleistung. Ausgenommen von der Frist sind nur verschiebbare Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen – dann gilt eine „angemessene“ Frist.
Ändert das Primärarztsystem etwas am MRT-Termin?
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht ein verbindliches Primärarztsystem vor, in dem gesetzlich Versicherte künftig zuerst über die Hausarztpraxis oder die 116 117 zum Facharzt gehen. Für das MRT ändert sich dadurch voraussichtlich wenig: Radiologische Leistungen gibt es für Kassenpatienten schon heute nur auf Überweisung. Ein Gesetzentwurf lag im Oktober 2026 nicht vor; erste Wirkungen erwartet das Bundesgesundheitsministerium nicht vor 2028.
Selbstzahler-MRT: Wann sich der schnelle Weg lohnt
Als Selbstzahler wählen Sie Praxis, Gerät und Termin selbst. Die Kosten folgen der Gebührenordnung für Ärzte; für MRT gilt ein Rahmen bis zum 2,5-fachen Satz, ohne Begründung bis zum 1,8-fachen, und eine Honorarvereinbarung über den Rahmen hinaus ist verboten (§§ 2, 5 GOÄ).
| Untersuchung | Regelsatz 1,8 | Höchstsatz 2,5 |
|---|---|---|
| MRT Knie bzw. Gelenk | 251,80 € | 349,72 € |
| MRT Wirbelsäule | 440,65 € | 612,02 € |
| MRT Kopf | 461,64 € | 641,16 € |
| Ergänzende Serie, z. B. mit Kontrastmittel | + 104,92 € | + 145,72 € |
Die Praxis muss Sie vorher in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). Die Krankenkasse erstattet ein privat bezahltes MRT in der Regel nicht. Ob und wie untersucht wird, entscheidet die Radiologin oder der Radiologe – auch als Selbstzahler.
Dauerhaft schneller: Zusatzversicherung oder PKV
Wer häufiger auf Facharzttermine angewiesen ist, kann vorsorgen. Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet Privatrechnungen nach der GOÄ je nach Tarif; Wartezeiten von bis zu drei Monaten und Gesundheitsfragen sind üblich (§ 197 VVG). Dauerhaft Privatpatient wird, wer in die private Krankenversicherung darf: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025). Ob die PKV für Sie offensteht, zeigt der Privat-versichern-Check. Wie der Weg zum MRT als Privatversicherter abläuft, erklärt der Ratgeber zum MRT für Privatversicherte.
Welcher Weg zu Ihrer Situation passt – kostenlos, als Selbstzahler oder versichert –, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check in 60 Sekunden. Ihre Fachrichtung fragen wir dort nicht ab.
Häufige Fragen
Wie bekomme ich schneller einen MRT-Termin als Kassenpatient?
Der wichtigste kostenlose Weg ist die Überweisung – gegebenenfalls mit Vermittlungscode („Dringlichkeitscode“), wenn Ihre Ärztin einen zeitnahen Termin für nötig hält. Damit vermittelt die Terminservicestelle 116 117 binnen einer Woche einen Termin, die Wartezeit darf in der Radiologie drei Wochen nicht überschreiten (§ 75 Abs. 1a SGB V). Schneller und mit freier Praxiswahl geht es als Selbstzahler.
Wie lange wartet man als Kassenpatient auf einen MRT-Termin?
Das ist regional sehr unterschiedlich. Bei online buchbaren Radiologie-Terminen lag der früheste Termin für gesetzlich Versicherte im Herbst 2025 im Schnitt bei 24,4 Tagen, für Privatversicherte und Selbstzahler bei 7,3 Tagen (Homburg-Studie 2026, Herausgeber ist ein Beratungsunternehmen). Über die Terminservicestelle dauerte die Vermittlung 2025 im Schnitt acht Tage.
Brauche ich für einen MRT-Termin eine Überweisung?
Als Kassenleistung ja: Radiologische Leistungen gibt es für gesetzlich Versicherte nur auf Überweisung (§ 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Auch für die Vermittlung über die Terminservicestelle brauchen Sie sie. Als Selbstzahler entscheidet die Praxis, ob sie eine ärztliche Überweisung oder Fragestellung sehen möchte.
Muss die Terminservicestelle mir einen MRT-Termin vermitteln?
Mit Überweisung ja: Sie muss binnen einer Woche einen Termin vermitteln, und die Wartezeit darf in der Radiologie drei Wochen nicht überschreiten. Gelingt das nicht, muss sie einen ambulanten Termin in einem Krankenhaus anbieten (§ 75 Abs. 1a SGB V). Einen Anspruch auf eine bestimmte Praxis gibt es nicht; bei verschiebbaren Routineuntersuchungen gilt eine angemessene Frist.
Was kostet ein MRT, wenn ich selbst zahle?
Nach der Gebührenordnung für Ärzte zum üblichen 1,8-fachen Satz: Knie oder ein anderes Gelenk 251,80 €, Wirbelsäule 440,65 €, Kopf 461,64 €; eine ergänzende Serie, etwa mit Kontrastmittel, kostet 104,92 € mehr. Höher als zum 2,5-fachen Satz darf ein MRT nicht berechnet werden.
Quellen
- BMG: Start des Dialogprozesses zum Primärversorgungssystem (27.01.2026) – kein Gesetzentwurf, Stand 18.10.2026
- § 75 SGB V – Terminservicestellen (Abs. 1a) – abgerufen 18.10.2026
- KBV: Bundesmantelvertrag-Ärzte (PDF) – § 13 Abs. 4, Anlage 28; Fassung 01.04.2026
- KBV: Evaluationsbericht 116117 Terminservicestellen 2025 (PDF) – 29.06.2026
- Homburg: Zugang zu ambulanten Facharztterminen nach Versicherungsstatus – Fachzentrum Finanzen GmbH 2026, Beratungsunternehmen als Herausgeber
- BT-Drucksache 21/3858 (Antwort der Bundesregierung, Wartezeiten) – 28.01.2026
- § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren – abgerufen 18.10.2026
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Wegfall der TSS-Zuschläge ab 01.01.2027
- Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA 2025 (PDF) – N = 3.970, veröffentlicht 04/2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.