Ratgeber

Facharzttermin über die Krankenkasse: Terminservices von TK, Barmer, DAK & AOK

Viele Kassenpatienten fragen zuerst ihre Krankenkasse, wenn sie keinen Facharzttermin finden. Einige Kassen helfen tatsächlich mit eigenen Terminservices – allerdings ohne gesetzliche Frist. Hier der Überblick mit Stand und Quelle, ohne Rangliste.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Facharzttermin über die Krankenkasse: Wie funktioniert das?
  2. Terminservices der Krankenkassen im Überblick
  3. Krankenkasse oder 116 117: der Unterschied
  4. So nutzen Sie den Terminservice Ihrer Krankenkasse richtig
  5. Grenzen: Was die Krankenkasse nicht leisten kann
  6. Weitere Wege: Selbstzahler, Zusatzversicherung, Privatpatient
Das Wichtigste in Kürze
  • Einen Facharzttermin über die Krankenkasse vermitteln zum Beispiel der TK-TerminService, der Barmer Termin-Service und die DAK-Arzttermin-Hotline – kostenlos, aber ohne gesetzliche Frist und ohne Erfolgsgarantie (Angaben der Kassen, Stand 18.10.2026).
  • Eine gesetzliche Frist gilt nur bei der Terminservicestelle 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung: Vermittlung binnen einer Woche, Termin binnen vier Wochen danach (§ 75 Abs. 1a SGB V).
  • Die AOK verweist auf ihrer Seite zum Facharztterminservice auf den Patientenservice 116 117 und den Vermittlungscode auf der Überweisung.
  • Kassen-Terminservices schließen teils Psychotherapie und sehr kurzfristige Termine aus; in dringenden Fällen verweisen sie auf Hausarztpraxis und 116 117.
  • Dauerhaft schneller geht es meist als Privatpatient: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in unter vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Befragung 2025).

Einen Facharzttermin über die Krankenkasse bekommen Sie bei einigen Kassen über einen eigenen Terminservice – etwa den TK-TerminService, den Barmer Termin-Service oder die DAK-Arzttermin-Hotline. Diese Services sind kostenlos, haben aber keine gesetzliche Frist. Die gibt es nur bei der Terminservicestelle 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung: Vermittlung binnen einer Woche, Termin binnen vier Wochen danach (§ 75 Abs. 1a SGB V, Stand: Oktober 2026).

Facharzttermin über die Krankenkasse: Wie funktioniert das?

Krankenkassen behandeln nicht selbst und vergeben keine Praxistermine. Ein Kassen-Terminservice arbeitet deshalb wie ein Suchdienst: Sie nennen Fachrichtung, Region und Wunschzeitraum, der Service ruft für Sie bei Praxen an und meldet sich mit einem Ergebnis. Die Praxen entscheiden selbst, ob und wann sie einen Termin vergeben. Die Barmer schreibt dazu offen, es könnten „keine Wunschtermine vermittelt und keine Erfolgsgarantien gegeben werden“.

Gesetzlich verankert ist dagegen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) unter 116 117. Sie hat Zugriff auf die freien Termine, die Vertragsärzte ihr melden müssen, und ist an Fristen gebunden. Die beiden Wege schließen sich nicht aus – Sie können je nach Situation den passenden wählen. Wie die KV-Terminservicestelle funktioniert, erklärt die Anleitung Terminservicestelle 116 117.

Terminservices der Krankenkassen im Überblick

Die folgende Tabelle beschreibt die Angebote von vier bekannten Krankenkassen bzw. der AOK-Gemeinschaft anhand ihrer eigenen Angaben. Sie ist keine Rangliste und keine Bewertung.

Terminservices ausgewählter Krankenkassen laut eigenen Angaben auf tk.de, barmer.de, dak.de und aok.de, jeweils abgerufen am 18.10.2026. Angebote können sich ändern.
KrankenkasseAngebotSo erreichen Sie esRückmeldung / Hinweise
Techniker Krankenkasse (TK)TK-TerminService, kostenlos; Wunschtermin und Fachrichtung nennentelefonisch montags bis freitags 7 bis 22 Uhr oder digital über TK-Doc-App bzw. „Meine TK“Zwischenmeldung nach 2 Werktagen; ausgeschlossen u. a. Psychotherapie, Psychiatrie, Heilmittel und Termine innerhalb von drei Tagen
BarmerBarmer Termin-Service für nicht dringende Facharzttermine, bundesweitüber das kostenlose Barmer-TelefonRückmeldung innerhalb einer Woche; bei dringenden Terminen Verweis auf 116 117 mit Vermittlungscode
DAK-GesundheitDAK-Arzttermin-Hotline, z. B. für Dermatologie, Radiologie, Orthopädietelefonisch zum Ortstarif oder per Online-Formular, mit VersichertennummerRückmeldung spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen; keine Termine für ambulante Psychotherapie
AOKSeite „Facharztterminservice“ als Leistung aller AOKsverweist auf den Patientenservice 116 117, 116117-termine.de und die App 116117Vermittlungscode auf der Überweisung; Augen- und Frauenarzt ohne Vermittlungscode

Die Angebote anderer Krankenkassen, etwa von Betriebs- und Innungskrankenkassen, haben wir nicht ausgewertet. Ob Ihre Kasse einen eigenen Service hat und wie er funktioniert, erfahren Sie in deren Online-Filiale, in der App oder telefonisch.

TK: Facharzttermin über die Krankenkasse mit TK-TerminService

Die Techniker Krankenkasse beschreibt ihren Service als Hilfe für alle, die keine Zeit für die Terminsuche haben oder keine passende Facharztpraxis finden. Eine Überweisung ist laut TK „nicht unbedingt erforderlich“ – mit Ausnahmen wie der diagnostischen Radiologie. Bei Neurologie, Orthopädie oder Augenheilkunde meldet sich der Service, wenn eine Überweisung die Suche erleichtern könnte. Beauftragt ist ein externer Dienstleister. Kommt im gewünschten Zeitraum kein Termin zustande, sucht die TK nach eigenen Angaben gemeinsam mit Ihnen nach Alternativen.

Barmer: Termin-Service für nicht dringende Termine

Die Barmer trennt klar: Für dringende Termine verweist sie auf die 116 117 mit Überweisung und Vermittlungscode – Termin „innerhalb von fünf Wochen“. Ihr eigener Termin-Service ist für nicht dringende Facharzttermine gedacht. Er kontaktiert mehrere Praxen und erkundigt sich nach offenen Sprechstunden, wenn keine festen Termine frei sind.

DAK-Gesundheit: Arzttermin-Hotline

Die DAK-Arzttermin-Hotline versucht, Termine zum Beispiel in Dermatologie, Radiologie oder Orthopädie zu vermitteln, und meldet sich spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen. Für die Anfrage brauchen Sie Ihre Versichertennummer. In dringenden Fällen verweist auch die DAK auf die Hausarztpraxis, die über einen Vermittlungscode entscheidet, und auf die 116 117.

AOK: Facharzttermin über die 116 117

Die AOK beschreibt auf ihrer bundesweiten Leistungsseite den Weg über den Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigungen: Vermittlung „innerhalb weniger Tage, spätestens nach vier Wochen“, telefonisch oder online über 116117-termine.de und die App 116117. Ob Ihre regionale AOK zusätzlich hilft, erfahren Sie direkt bei ihr.

Krankenkasse oder 116 117: der Unterschied

Terminservice der Krankenkasse

  • freiwilliger Zusatzservice einzelner Kassen
  • oft ohne Überweisung nutzbar (außer z. B. Radiologie)
  • Wunschzeitraum und Region angeben
  • keine gesetzliche Frist, keine Erfolgsgarantie
  • teils Ausschlüsse, etwa Psychotherapie oder sehr kurzfristige Termine

Terminservicestelle 116 117

  • gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung
  • Vermittlung binnen einer Woche, Termin binnen vier Wochen danach
  • Ersatztermin im Krankenhaus, wenn keine Vermittlung gelingt
  • 24 Stunden erreichbar, online und per App
  • meist Überweisung mit Vermittlungscode nötig, kein Anspruch auf Wunscharzt

Faustregel: Haben Sie eine Überweisung mit Vermittlungscode oder brauchen einen Augen-, Frauenarzt- oder Psychotherapie-Termin, ist die 116 117 mit ihrer Frist meist die bessere Wahl. Was hinter dem Code steckt, erklärt der Ratgeber Dringlichkeitscode auf der Überweisung. Für einen nicht dringenden Termin ohne Überweisung kann der Service Ihrer Kasse eine gute Ergänzung sein.

So nutzen Sie den Terminservice Ihrer Krankenkasse richtig

  1. Erst die Hausarztpraxis fragen: In dringenden Fällen verweisen DAK und Barmer selbst auf die Hausarztpraxis und eine Überweisung mit Vermittlungscode. Hausarztpraxen dürfen dringend erforderliche Facharzttermine auch selbst vermitteln – mehr dazu unter Facharzttermin über den Hausarzt.
  2. Zeitraum realistisch wählen: Je flexibler Sie bei Uhrzeit und Entfernung sind, desto eher findet der Service etwas.
  3. Nur nötige Angaben machen: Die TK unterscheidet in ihren Datenschutzhinweisen zwischen Versichertendaten und Angaben zur Terminvermittlung, zu denen auch Beschwerden gehören können; diese behandelt der beauftragte Dienstleister vertraulich, Versichertendaten werden sechs Monate nach Abschluss gelöscht. Nennen Sie, was für die Terminsuche nötig ist.
  4. Vermittelte Termine selbst absagen: Brauchen Sie einen vermittelten Termin nicht mehr, sagen Sie ihn laut TK direkt in der Praxis ab – so vermeiden Sie mögliche Ausfallhonorare, auf die auch die Barmer hinweist.
  5. Parallel offene Sprechstunden prüfen: Augen-, Frauen-, Haut-, HNO-, Neurologie-, Orthopädie- und Urologie-Praxen müssen mindestens fünf Stunden pro Woche ohne Termin öffnen (§ 19a Ärzte-ZV, § 17 BMV-Ä). Die Barmer nennt dafür die Arztsuche der 116 117.

Grenzen: Was die Krankenkasse nicht leisten kann

So hilfreich Kassen-Terminservices sind: Am Grundproblem ändern sie wenig. Gesetzlich Versicherte, die auf einen Facharzttermin warten mussten, warteten 2024 im Schnitt 42 Tage, 2019 waren es 33 Tage (Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3858). In der Versichertenbefragung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bekamen nur 35 % der gesetzlich Versicherten ihren letzten Facharzttermin in weniger als vier Wochen, bei Privatversicherten waren es 60 %. „Trotz Überweisung keinen Termin“ erlebten 15 % der gesetzlich und 6 % der privat Versicherten.

Hinzu kommt der Spardruck in der gesetzlichen Krankenversicherung: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhöht ab 2027 die Zuzahlungen um 50 % – im Krankenhaus von 10 auf 15 € pro Tag – und streicht die Zuschläge, die Praxen bisher für vermittelte Termine bekamen (BGBl. 2026 I Nr. 228; § 87 Abs. 2c SGB V). Hintergründe zum Gesetz erklärt der Überblick zum GKV-Spargesetz 2027. Wie lange Sie in Ihrer Fachrichtung im Schnitt warten, zeigt der Wartezeit-Rechner.

Kostenerstattung: ein Weg über die Krankenkasse mit Haken

Manche Versicherte fragen ihre Kasse nach der Kostenerstattung statt der Gesundheitskarte. Das ist möglich: Nach § 13 Abs. 2 SGB V können gesetzlich Versicherte Kostenerstattung wählen und werden dann beim Arzt privat abgerechnet. Die Kasse erstattet aber höchstens den Betrag, den sie als Sachleistung gezahlt hätte, abzüglich bis zu 5 % Verwaltungskosten, und Sie sind mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Die Differenz zur Privatrechnung tragen Sie selbst – sinnvoll ist das meist nur in Kombination mit einem passenden Zusatztarif. Details erklärt die Seite Kostenerstattungsprinzip.

Weitere Wege: Selbstzahler, Zusatzversicherung, Privatpatient

Selbstzahler-Termin

Einzelner Termin gegen Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte – ein ausführlicher Facharzttermin kostet zum Schwellenwert 41,56 €. Die Kasse erstattet das in der Regel nicht. Mehr unter Selbstzahler-Termin.

Ambulante Zusatzversicherung

Sie bleiben in Ihrer Krankenkasse und werden beim Arzt je nach Tarif wie ein Privatpatient abgerechnet. Gesundheitsfragen beim Antrag sind üblich; die Wartezeit beträgt höchstens drei Monate (§ 197 VVG).

Private Krankenversicherung

Dauerhaft Privatpatient – für Angestellte über 77.400 € (2027 voraussichtlich 84.150 €, Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend), Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung.

Für viele Versicherte ist die private Krankenversicherung der verlässlichste Dauerweg zu schnellen Terminen: Privatversicherte vereinbaren Termine direkt, ohne Vermittlungscode, und 70 % von ihnen sind mit dem Gesundheitssystem zufrieden (gesetzlich Versicherte: 46 %, G-BA-Befragung 2025). Die Leistungen sind vertraglich zugesichert; der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). Zur ehrlichen Abwägung gehören auch: Beiträge können steigen, jede Person zahlt einen eigenen Beitrag, und ab 55 ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung meist ausgeschlossen – Punkte, die ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk mit Ihnen durchrechnet. Ob Sie wechseln dürfen, zeigt der Privat-versichern-Check; welcher Weg insgesamt passt, der kostenlose Termin-Wege-Check ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Kann die Krankenkasse einen Facharzttermin vermitteln?

Einige Krankenkassen bieten das als zusätzlichen Service an, etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit. Eine gesetzliche Pflicht mit Frist gibt es dafür nicht – die hat nur die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 (§ 75 Abs. 1a SGB V).

Wie funktioniert der TK-TerminService?

Laut TK nennen Versicherte Wunschtermin und Fachrichtung telefonisch (montags bis freitags 7 bis 22 Uhr) oder digital über die TK-Doc-App bzw. „Meine TK“. Dauert die Suche länger, gibt es nach zwei Werktagen eine Zwischenmeldung. Ausgeschlossen sind unter anderem Termine bei Psychotherapeuten und Psychiatern sowie Termine, die innerhalb der nächsten drei Tage nötig sind (Stand 18.10.2026).

Bietet die AOK einen Terminservice für Facharzttermine?

Auf ihrer bundesweiten Seite „Facharztterminservice“ verweist die AOK auf den Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigungen unter 116 117 und die Online-Buchung über 116117-termine.de oder die App 116117 – mit Vermittlungscode auf der Überweisung (Stand 18.10.2026). Regionale Zusatzangebote erfragen Sie bei Ihrer AOK.

Ist der Termin über die Krankenkasse schneller als über die 116 117?

Das lässt sich nicht allgemein sagen, denn die Kassen veröffentlichen dazu keine Zahlen. Die Terminservicestellen vermittelten 2025 im Schnitt nach 10 Tagen und zu 98 % fristgerecht (KBV). Der Kassen-Terminservice eignet sich vor allem für nicht dringende Termine und wenn Sie keine Überweisung mit Vermittlungscode haben.

Brauche ich für den Terminservice der Krankenkasse eine Überweisung?

Laut TK nicht unbedingt – außer bei Fachgebieten wie der Radiologie, die Kassenpatienten nur mit Überweisung aufsuchen dürfen (§ 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Bei Neurologie, Orthopädie oder Augenheilkunde könne eine Überweisung die Suche erleichtern.

Quellen

  1. Techniker Krankenkasse: TK-TerminService – abgerufen 18.10.2026
  2. Barmer: Termine beim Facharzt – abgerufen 18.10.2026
  3. DAK-Gesundheit: DAK-Arzttermin-Hotline – abgerufen 18.10.2026
  4. AOK: Facharztterminservice – abgerufen 18.10.2026
  5. § 75 SGB V – Inhalt und Umfang der Sicherstellung (Abs. 1a) – abgerufen 18.10.2026
  6. KBV: Bundesmantelvertrag-Ärzte (PDF), § 13 Abs. 4 – abgerufen 18.10.2026
  7. KBV: Evaluationsbericht 116117 Terminservicestellen 2025 (PDF) – veröffentlicht 29.06.2026
  8. Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (PDF) – Erhebung 11/12-2025, veröffentlicht April 2026
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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