Ratgeber

Als Kassenpatient zum Privatarzt: Ablauf, Rechnung, Rezepte

Die Wunschpraxis ist eine Privatpraxis – und Sie sind gesetzlich versichert. Das geht, aber mit eigenen Spielregeln: Behandlungsvertrag, Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte, Privatrezept. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Besuch beim Privatarzt abläuft, worauf Sie bei der Rechnung achten und wer zahlt.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Was ist ein Privatarzt?
  2. Als Kassenpatient zum Privatarzt: der Ablauf in sechs Schritten
  3. Brauche ich eine Überweisung für den Privatarzt?
  4. Rezepte, Überweisungen und Laboraufträge vom Privatarzt
  5. Was kostet der Privatarzt?
  6. Wer übernimmt die Kosten für den Privatarzt?
  7. Ist ein Privatarzt gleich ein Chefarzt?
  8. Wann sich der Privatarzt lohnt – und wann eine Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
  • Als Kassenpatient können Sie jederzeit zum Privatarzt gehen; eine Überweisung brauchen Sie dafür nicht, die Rechnung zahlen Sie aber grundsätzlich selbst.
  • Die Kasse zahlt Ärzte ohne Kassenzulassung nur im Notfall (§ 76 Abs. 1 SGB V) oder bei Kostenerstattung nach vorheriger Zustimmung, höchstens zum Kassensatz (§ 13 Abs. 2 SGB V).
  • Abgerechnet wird nach der GOÄ: Eine eingehende Beratung mit Untersuchung kostet zum Schwellenwert 41,56 €; die voraussichtlichen Kosten muss die Praxis vorher in Textform nennen (§ 630c Abs. 3 BGB).
  • Rezepte und Überweisungen eines Privatarztes gelten nicht zulasten der Kasse: Kassenrezepte und Kassenüberweisungen stellen nur Vertragsärzte aus.
  • Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet Privatarzt-Rechnungen je nach Tarif; dauerhaft freie Wahl unter Privatärzten bietet die private Krankenversicherung.

Als Kassenpatient zum Privatarzt gehen Sie jederzeit – ohne Überweisung, aber auf eigene Rechnung: Die Praxis rechnet nach der GOÄ ab, eine eingehende Beratung mit Untersuchung kostet zum Schwellenwert 41,56 €. Die Kasse zahlt nur im Notfall oder bei Kostenerstattung mit vorheriger Zustimmung (§ 76 Abs. 1, § 13 Abs. 2 SGB V). Rezepte des Privatarztes sind Privatrezepte, die die Kasse in der Regel nicht übernimmt (Stand: Oktober 2026).

Was ist ein Privatarzt?

Ein Privatarzt ist eine niedergelassene Ärztin oder ein niedergelassener Arzt ohne Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. An der Versorgung gesetzlich Versicherter nehmen nur zugelassene und ermächtigte Ärzte sowie medizinische Versorgungszentren teil (§ 95 Abs. 1 SGB V). Privatärzte behandeln deshalb Privatpatienten und Selbstzahler – also auch Kassenpatienten, die die Rechnung selbst tragen.

Davon zu unterscheiden ist die Privatsprechstunde: Viele Kassenpraxen bieten neben ihren Kassensprechstunden eigene Zeiten für Privatpatienten an. Auch dort zahlen Kassenpatienten selbst, haben aber jederzeit die Möglichkeit, in derselben Praxis einen Kassentermin zu bekommen. Mehr dazu im Ratgeber Privatsprechstunde als Kassenpatient; warum manche Ärzte nur privat arbeiten, erklärt der Ratgeber Arzt nimmt nur Privatpatienten.

Als Kassenpatient zum Privatarzt: der Ablauf in sechs Schritten

1. Termin vereinbaren

Telefonisch, online oder vor Ort. Sagen Sie gleich, dass Sie gesetzlich versichert sind und selbst zahlen – oder eine Zusatzversicherung haben.

2. Kosten vorab erfragen

Weiß die Praxis, dass die Kasse nicht zahlt, muss sie Sie vor Beginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).

3. Behandlungsvertrag

Sie schließen einen privaten Behandlungsvertrag. Ein Satz über 3,5 ist nur mit einer schriftlichen Honorarvereinbarung vor der Behandlung zulässig (§ 2 GOÄ).

4. Behandlung

Medizinisch gelten dieselben Sorgfaltspflichten wie in jeder Praxis. Die Ärztin oder der Arzt erläutert Diagnose und Therapie (§ 630c Abs. 2 BGB).

5. Rechnung prüfen

Die Rechnung nennt Datum, GOÄ-Nummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz je Leistung; über dem 2,3-fachen Satz eine verständliche Begründung (§ 12 GOÄ).

6. Bezahlen und einreichen

Sie bezahlen die Rechnung. Haben Sie eine ambulante Zusatzversicherung, reichen Sie sie dort ein.

Brauche ich eine Überweisung für den Privatarzt?

Nein. Beim Privatarzt sind Sie Selbstzahler; eine Kassenüberweisung spielt keine Rolle. Wichtig ist der umgekehrte Fall: Eine Überweisung, die ein Privatarzt ausstellt, ist keine Kassenüberweisung. Leistungen anderer Kassenärzte veranlasst nur ein Vertragsarzt, und zwar durch Überweisung auf dem vereinbarten Vordruck (§ 24 Abs. 1 BMV-Ä). Brauchen Sie danach einen Kassenfacharzt, eine Untersuchung in der Radiologie oder einen Termin über die Terminservicestelle 116 117, holen Sie die Überweisung in einer Praxis mit Kassenzulassung, zum Beispiel bei Ihrer Hausärztin. Mehr dazu im Ratgeber Facharzt ohne Überweisung.

Rezepte, Überweisungen und Laboraufträge vom Privatarzt

Was ein Privatarzt für Kassenpatienten ausstellen kann – und was die Kasse übernimmt. Grundlage: §§ 73, 76, 95 SGB V, § 24 BMV-Ä (Fassung 01.04.2026). Stand 18.10.2026.
DokumentVom PrivatarztKasse zahlt?
RezeptPrivatrezeptin der Regel nein – Verordnungen zulasten der Kasse gehören zur vertragsärztlichen Versorgung (§ 73 Abs. 2 Nr. 7 SGB V)
Überweisungprivate Überweisungnein – Kassenüberweisungen stellen Vertragsärzte aus (§ 24 BMV-Ä)
Labor, Röntgen, MRTAuftrag als Privatleistungnein – Sie zahlen auch die Folgeleistungen privat
Behandlung selbstRechnung nach GOÄnur im Notfall oder bei Kostenerstattung mit vorheriger Zustimmung

Das heißt praktisch: Wer zum Privatarzt geht, sollte vorher klären, ob nach dem Termin Medikamente, Labor oder Bildgebung folgen könnten – und ob er diese über eine Kassenpraxis bekommen möchte. Denkbar ist auch eine Kombination: Termin beim Privatarzt, Rezept und Überweisung bei der Hausärztin. Ob das im Einzelfall möglich ist, entscheidet die Kassenpraxis, die sich selbst ein Bild machen muss; Verordnungen darf ein Vertragsarzt nur ausstellen, wenn er sich vom Zustand des Patienten persönlich überzeugt hat oder ihn aus der laufenden Behandlung kennt (§ 15 Abs. 2 BMV-Ä).

Was kostet der Privatarzt?

Privatärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab: Punktzahl mal 5,82873 Cent mal Steigerungsfaktor. Ohne schriftliche Begründung darf die Praxis für Beratung, Untersuchung und Ultraschall bis zum 2,3-fachen Satz berechnen, für MRT und Röntgen bis zum 1,8-fachen (§ 5 GOÄ). Typische Beispiele zum Schwellenwert: Beratung mit symptombezogener Untersuchung 21,44 €, eingehende Beratung mit Untersuchung eines Organsystems 41,56 €, Hautarzt-Check mit Auflichtmikroskopie 48,26 €, Ultraschall des Bauchs mit Beratung 69,69 €. Alle Beispiele je Fachrichtung und die Spanne vom Einfach- bis zum Höchstsatz stehen im Ratgeber Privatarzt-Kosten; Ihren Fall rechnet der Selbstzahler-Rechner.

Wer übernimmt die Kosten für den Privatarzt?

Gesetzliche Krankenkasse

Grundsätzlich nicht. Ärzte ohne Zulassung nur im Notfall (§ 76 Abs. 1 SGB V). Bei Kostenerstattung nur nach vorheriger Zustimmung der Kasse, bei medizinischen oder sozialen Gründen und gleichwertiger Versorgung, höchstens zum Kassensatz (§ 13 Abs. 2 SGB V). Mehr unter Kostenerstattungsprinzip.

Ambulante Zusatzversicherung

Je nach Tarif. Entscheidend ist, ob Ärzte ohne Kassenzulassung eingeschlossen sind und bis zu welchem GOÄ-Satz erstattet wird – mehr unter Privatarzt-Zusatzversicherung.

Private Krankenversicherung

Erstattet nach Tarif; als Privatversicherte/r sind Sie nicht an die Kassenzulassung gebunden.

Steuer

Selbst getragene Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung zählen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen (§ 33 EStG). Keine Steuerberatung im Einzelfall – mehr im Ratgeber Arztkosten steuerlich absetzen.

Ist ein Privatarzt gleich ein Chefarzt?

Nein. Die Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber Verschiedenes. Ein Privatarzt ist niedergelassen und hat keine Kassenzulassung. Ein Chefarzt leitet eine Abteilung im Krankenhaus. Die Behandlung durch die Chefärztin oder den Chefarzt ist im Krankenhaus eine Wahlleistung, die Sie vor der Behandlung schriftlich oder in Textform vereinbaren (§ 17 Abs. 2 KHEntgG); abgerechnet wird nach der GOÄ mit 25 % Abschlag bei stationärer Behandlung (§ 6a GOÄ). Was das kostet, zeigt die Seite Einzelzimmer im Krankenhaus.

Wann sich der Privatarzt lohnt – und wann eine Versicherung

Für einen einzelnen schnellen Termin oder eine zweite Meinung ist der Privatarzt eine gute Option – mit klarer Rechnung und meist kurzer Wartezeit. Wer regelmäßig zu Privatärzten gehen möchte, rechnet besser mit einer Versicherung: Bei vier ausführlichen Terminen im Jahr zahlen Sie nach GOÄ 166,24 €; ein Zusatztarif, der das vollständig erstattet, ist bis 13,85 € im Monat günstiger.

Dauerhaft freie Wahl unter allen Ärzten – mit und ohne Kassenzulassung – haben Sie als Privatversicherte/r. In die private Krankenversicherung dürfen Angestellte mit einem Jahresgehalt über 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026), hauptberuflich Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung. Ob das für Sie gilt, prüft der Privat-versichern-Check; welcher Weg zu Ihrem Budget passt, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Privatarzt eine Überweisung?

Nein. Beim Privatarzt sind Sie Selbstzahler und schließen direkt einen Behandlungsvertrag mit der Praxis. Umgekehrt gilt: Eine Überweisung des Privatarztes ist keine Kassenüberweisung – für die Terminservicestelle 116 117 oder einen Kassenfacharzt brauchen Sie eine Überweisung einer Praxis mit Kassenzulassung (§ 24 BMV-Ä).

Kann ein Privatarzt ein Kassenrezept ausstellen?

Nein. Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehören zur vertragsärztlichen Versorgung (§ 73 Abs. 2 SGB V), an der nur zugelassene und ermächtigte Ärzte teilnehmen (§ 95 Abs. 1 SGB V). Ein Privatarzt stellt ein Privatrezept aus; das Medikament bezahlen Sie in der Apotheke in der Regel selbst.

Zahlt die Krankenkasse den Privatarzt?

In der Regel nicht. Ärzte ohne Kassenzulassung dürfen gesetzlich Versicherte zulasten der Kasse nur in Notfällen in Anspruch nehmen (§ 76 Abs. 1 SGB V). Mit Kostenerstattung ist ein Privatarzt nur nach vorheriger Zustimmung der Kasse möglich, und erstattet wird höchstens der Kassensatz (§ 13 Abs. 2 SGB V).

Ist ein Privatarzt gleich ein Chefarzt?

Nein. Ein Privatarzt ist eine niedergelassene Ärztin oder ein niedergelassener Arzt ohne Kassenzulassung. Ein Chefarzt leitet eine Abteilung im Krankenhaus; die Chefarztbehandlung ist dort eine Wahlleistung, die Kassenpatienten selbst bezahlen oder über eine Zusatzversicherung absichern.

Was kostet ein Besuch beim Privatarzt?

Das richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte. Zum Schwellenwert kostet eine Beratung mit symptombezogener Untersuchung 21,44 €, eine eingehende Beratung mit Untersuchung eines Organsystems 41,56 €, ein Ultraschall des Bauchs mit Beratung 69,69 € (eigene Berechnung, Punktwert 5,82873 Cent). Weitere Beispiele stehen im Ratgeber Privatarzt-Kosten.

Quellen

  1. § 76 SGB V – Freie Arztwahl – abgerufen 18.10.2026
  2. § 95 SGB V – Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung – abgerufen 18.10.2026
  3. § 73 SGB V – Kassenärztliche Versorgung – abgerufen 18.10.2026
  4. § 13 SGB V – Kostenerstattung – abgerufen 18.10.2026
  5. § 12 GOÄ – Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung – abgerufen 18.10.2026
  6. § 2 GOÄ – Abweichende Vereinbarung – abgerufen 18.10.2026
  7. § 630c BGB – Informationspflichten (Kosten in Textform) – abgerufen 18.10.2026
  8. KBV: Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), § 24 Überweisungen (PDF) – Fassung vom 01.04.2026
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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