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Privatarzt-Kosten 2026: GOÄ-Beispiele je Fachrichtung und wer erstattet

Was kostet ein Termin beim Privatarzt? Die Antwort steht in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – man muss sie nur rechnen können. Hier finden Sie die Formel, Beispiele je Fachrichtung vom Einfach- bis zum Höchstsatz, die wichtigsten Einzelpositionen und wer die Rechnung erstattet.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. So entstehen die Kosten beim Privatarzt: die GOÄ-Formel
  2. Privatarzt-Kosten je Fachrichtung: Beispiele 2026
  3. Die wichtigsten Einzelpositionen der Privatarzt-Rechnung
  4. Privatarzt-Rechnung prüfen: fünf Punkte
  5. Was der Privatarzt im Jahr kostet
  6. Wer erstattet die Privatarzt-Kosten?
  7. Neue GOÄ in Vorbereitung
  8. Privatarzt ohne Rechnungssorgen: Ihre Wege
Das Wichtigste in Kürze
  • Privatarzt-Kosten folgen der GOÄ: Punktzahl × Punktwert 5,82873 Cent × Steigerungsfaktor (§ 5 GOÄ).
  • Ohne schriftliche Begründung darf der Arzt für Beratung, Untersuchung und Ultraschall bis zum 2,3-fachen, für MRT und Röntgen bis zum 1,8-fachen Satz berechnen.
  • Zum Schwellenwert kostet eine eingehende Beratung mit Untersuchung eines Organsystems 41,56 €, ein Herz-Ultraschall mit Beratung 104,56 €, ein MRT des Knies 251,80 €, ein MRT des Kopfes 461,64 €.
  • Die gesetzliche Kasse erstattet Privatarzt-Rechnungen in der Regel nicht; eine ambulante Zusatzversicherung je nach Tarif, die private Krankenversicherung nach Tarif.
  • Eine neue GOÄ ist in Vorbereitung: Bundesärztekammer und PKV-Verband halten ein Inkrafttreten zum 01.01.2028 für erreichbar.

Die Privatarzt-Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Punktzahl × 5,82873 Cent × Steigerungsfaktor. Zum üblichen Schwellenwert kostet eine Beratung mit symptombezogener Untersuchung 21,44 €, eine eingehende Beratung mit Untersuchung eines Organsystems 41,56 €, ein MRT des Knies 251,80 € (Stand: Oktober 2026). Die gesetzliche Kasse erstattet Privatarzt-Rechnungen in der Regel nicht, eine ambulante Zusatzversicherung je nach Tarif.

So entstehen die Kosten beim Privatarzt: die GOÄ-Formel

Für jede ärztliche Leistung legt das Gebührenverzeichnis der GOÄ eine Nummer und eine Punktzahl fest. Der Einfachsatz ist Punktzahl mal Punktwert; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Den Einfachsatz multipliziert der Arzt mit einem Steigerungsfaktor, der Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände der Behandlung abbildet (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Wie weit er gehen darf, hängt vom Abschnitt der GOÄ ab:

Gebührenrahmen nach § 5 GOÄ, abgerufen am 18.10.2026. Über dem Schwellenwert ist eine schriftliche, auf die einzelne Leistung bezogene Begründung nötig (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
LeistungsartRahmenSchwellenwert (ohne Begründung)
Persönliche ärztliche Leistungen: Beratung, Untersuchung, Ultraschall, EKG, Augen, Psychotherapie1,0–3,52,3
Medizinisch-technische Leistungen: z. B. Röntgen, MRT (Abschnitte A, E, O)1,0–2,51,8
Laborleistungen (Abschnitt M)1,0–1,31,15

Unsere Beispiele und der Selbstzahler-Rechner nutzen deshalb den Schwellenwert als Standard. Darüber muss die Rechnung für die einzelne Leistung verständlich begründen, warum der Fall schwieriger oder aufwendiger war. Ein Satz über dem Höchstsatz ist nur mit einer Honorarvereinbarung möglich (§ 2 GOÄ).

Privatarzt-Kosten je Fachrichtung: Beispiele 2026

Ein Termin besteht meist aus mehreren Positionen. Diese typischen Kombinationen folgen dem GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer und den Abrechnungsregeln des Gebührenverzeichnisses:

Kosten typischer Privatarzt-Termine nach GOÄ, eigene Berechnung mit Punktwert 5,82873 Cent, je Einzelgebühr gerundet; Stand 18.10.2026; ohne Auslagen wie Kontrastmittel. Punktzahlen ab Nr. 750 nach einer Abschrift des Gebührenverzeichnisses (Sekundärquelle).
Fachrichtung: Leistung (GOÄ-Nummern)EinfachsatzSchwellenwertHöchstsatz
Allgemein/Innere: Beratung + symptombezogene Untersuchung (1 + 5)9,32 €21,44 €32,64 €
Orthopädie u. a.: eingehende Beratung + Untersuchung eines Organsystems (3 + 7)18,07 €41,56 €63,24 €
Haut: Check mit Auflichtmikroskopie (1 + 7 + 750)20,98 €48,26 €73,44 €
Augen: Augenhintergrund + Augeninnendruck (1 + 1242 + 1256)19,35 €44,51 €67,73 €
Innere: Ultraschall Bauch, bis 4 Organe (1 + 410 + 3 × 420)30,30 €69,69 €106,08 €
Kardiologie: Herz-Ultraschall mit Beratung (1 + 424)45,46 €104,56 €159,12 €
Radiologie: MRT Knie (5729)139,89 €251,80 €349,72 €
Radiologie: MRT Wirbelsäule (5705)244,81 €440,65 €612,02 €
Radiologie: MRT Kopf (5700)256,46 €461,64 €641,16 €

Bei MRT gelten Schwellenwert 1,8 und Höchstsatz 2,5. Eine ergänzende Serie, zum Beispiel mit Kontrastmittel (Nr. 5731), kostet zum Schwellenwert 104,92 € zusätzlich; das Kontrastmittel wird als Auslage berechnet. Zum Vergleich mit Marktpreisen nennt der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes für ein Kopf-MRT zur Alzheimer-Früherkennung in der Regel 260 bis 580 € (Stand 15.05.2019). Ihren Termin rechnet der Selbstzahler-Rechner mit Einfach-, Schwellen- und Höchstsatz durch.

Die wichtigsten Einzelpositionen der Privatarzt-Rechnung

Wer seine Rechnung nachvollziehen möchte, findet hier die häufigsten Positionen mit Punktzahl und Betrag zum Schwellenwert:

GOÄ-Einzelpositionen, Punktzahlen aus dem Gebührenverzeichnis (bis Nr. 718 amtlich, ab Nr. 750 Abschrift); Beträge eigene Berechnung, Stand 18.10.2026.
Nr.Leistung (kurz)PunkteSchwellenwert
1Beratung8010,72 €
3Eingehende Beratung, mindestens 10 Minuten15020,11 €
5Symptombezogene Untersuchung8010,72 €
7Vollständige Untersuchung eines Organsystems16021,45 €
8Ganzkörperstatus26034,86 €
410Ultraschall eines Organs20026,81 €
651Ruhe-EKG25333,92 €
750Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie)12016,09 €
5729MRT eines Gelenks (Faktor 1,8)2.400251,80 €

Nicht jede Kombination ist erlaubt: Die eingehende Beratung (Nr. 3) ist nur als einzige Leistung oder zusammen mit bestimmten Untersuchungen (Nrn. 5, 6, 7, 8, 800, 801) berechnungsfähig; die Nrn. 1 und 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal (Gebührenverzeichnis, Abschnitt B).

Privatarzt-Rechnung prüfen: fünf Punkte

  • Pflichtangaben: Datum, GOÄ-Nummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz je Leistung (§ 12 Abs. 2 GOÄ).
  • Begründung: Über dem 2,3-fachen Satz (MRT: 1,8) muss die Rechnung für die einzelne Leistung verständlich begründen, warum (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
  • Kombinationen: Passen die Nummern zueinander? Die Regeln stehen im Gebührenverzeichnis, Erläuterungen gibt der GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer.
  • Honorarvereinbarung: Ein Satz über 3,5 nur mit schriftlicher Vereinbarung vor der Behandlung – nicht für MRT, Röntgen und Labor (§ 2 GOÄ).
  • Kostenhinweis: Die voraussichtlichen Kosten muss die Praxis vorher in Textform nennen, wenn die Übernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist (§ 630c Abs. 3 BGB).

Was der Privatarzt im Jahr kostet

Für die Entscheidung, ob Sie selbst zahlen oder sich versichern, zählen die Jahreskosten. Drei Beispiele zum Schwellenwert:

96,52 €
2 Hautarzt-Checks mit Auflichtmikroskopie im Jahr
GOÄ, eigene Berechnung
166,24 €
4 ausführliche Facharzttermine im Jahr (je 41,56 €)
GOÄ, eigene Berechnung
418,04 €
4 ausführliche Termine plus ein MRT des Knies
GOÄ, eigene Berechnung

Geteilt durch zwölf ergibt das den Monatsbeitrag, bis zu dem eine Versicherung, die die Rechnungen vollständig erstattet, günstiger wäre: 8,04 €, 13,85 € bzw. 34,84 €. Was ein Tarif dafür leisten muss, erklärt der Ratgeber Privatarzt-Zusatzversicherung.

Wer erstattet die Privatarzt-Kosten?

Erstattung von Privatarzt-Rechnungen, Stand 18.10.2026. Leistungen von Zusatz- und Vollversicherung je nach Tarif.
KostenträgerErstattung
Gesetzliche Krankenkassegrundsätzlich nicht; Ärzte ohne Zulassung nur im Notfall (§ 76 Abs. 1 SGB V)
Kasse mit Kostenerstattungnur nach vorheriger Zustimmung, höchstens Kassensatz minus bis zu 5 % (§ 13 Abs. 2 SGB V) – mehr unter Kostenerstattungsprinzip
Ambulante Zusatzversicherungje nach Tarif, wenn Privatärzte eingeschlossen sind; bis zum Schwellen- oder Höchstsatz
Private Krankenversicherungnach Tarif; freie Wahl auch unter Ärzten ohne Kassenzulassung
Finanzamtals außergewöhnliche Belastung, soweit über der zumutbaren Belastung (§ 33 EStG); keine Steuerberatung im Einzelfall

Wie der Besuch beim Privatarzt abläuft und was mit Rezept und Überweisung passiert, lesen Sie im Ratgeber Als Kassenpatient zum Privatarzt.

Neue GOÄ in Vorbereitung

Die GOÄ soll grundlegend erneuert werden. Die Bundesärztekammer hat dem Bundesgesundheitsministerium am 31.07.2026 einen gemeinsam mit dem PKV-Verband aktualisierten Entwurf übergeben; ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 halten beide für erreichbar. Der PKV-Verband rechnet in den ersten drei Jahren mit Mehrausgaben von bis zu 13,2 % (1,9 Mrd. €). Ein Verordnungsentwurf des Ministeriums lag am 14.10.2026 nicht vor. Bis dahin gelten die hier genannten Werte der heutigen GOÄ.

Privatarzt ohne Rechnungssorgen: Ihre Wege

Wer nur gelegentlich zum Privatarzt geht, zahlt oft am günstigsten selbst. Wer regelmäßig Privatpraxen nutzen möchte, sichert sich mit einer ambulanten Zusatzversicherung ab, die Privatärzte einschließt. Und wer dauerhaft freie Arztwahl ohne Rechnungssorgen haben möchte, ist mit der privaten Krankenversicherung am besten aufgestellt – sie steht Angestellten mit einem Jahresgehalt über 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026), hauptberuflich Selbstständigen, Beamten und Studierenden mit Befreiung offen. Ob das für Sie gilt, prüft der Privat-versichern-Check; den passenden Weg zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check.

Häufige Fragen

Was kostet ein Termin beim Privatarzt?

Das hängt von den Leistungen ab. Nach der GOÄ zum Schwellenwert kostet eine Beratung mit symptombezogener Untersuchung 21,44 €, eine eingehende Beratung mit Untersuchung eines Organsystems 41,56 €, ein Ultraschall des Bauchs mit Beratung 69,69 € (eigene Berechnung, Punktwert 5,82873 Cent). Mit Begründung darf der Arzt bis zum 3,5-fachen Satz gehen.

Wie wird beim Privatarzt abgerechnet?

Nach der Gebührenordnung für Ärzte. Jede Leistung hat eine Nummer und eine Punktzahl; der Einfachsatz ist Punktzahl mal 5,82873 Cent. Der Arzt multipliziert mit einem Faktor je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand – bis 2,3 ohne Begründung, bis 3,5 mit Begründung; bei MRT und Röntgen 1,8 bzw. 2,5 (§ 5 GOÄ).

Zahlt die Krankenkasse die Kosten beim Privatarzt?

In der Regel nicht. Ärzte ohne Kassenzulassung dürfen gesetzlich Versicherte zulasten der Kasse nur in Notfällen in Anspruch nehmen (§ 76 Abs. 1 SGB V); bei Kostenerstattung braucht es die vorherige Zustimmung der Kasse, und erstattet wird höchstens der Kassensatz (§ 13 Abs. 2 SGB V). Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet je nach Tarif.

Darf ein Privatarzt mehr als den 3,5-fachen Satz verlangen?

Nur mit einer Honorarvereinbarung, die vor der Behandlung nach persönlicher Absprache schriftlich getroffen wird und den Hinweis enthält, dass eine Erstattung möglicherweise nicht vollständig gewährleistet ist (§ 2 GOÄ). Für MRT, Röntgen und Labor ist eine solche Vereinbarung unzulässig.

Kann ich Privatarzt-Kosten von der Steuer absetzen?

Selbst getragene Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen (§ 33 EStG); die zumutbare Belastung hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Das ist keine Steuerberatung im Einzelfall.

Quellen

  1. § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren – abgerufen 18.10.2026
  2. GOÄ – Gebührenverzeichnis (Anlage) – abgerufen 18.10.2026
  3. § 12 GOÄ – Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung – abgerufen 18.10.2026
  4. § 2 GOÄ – Abweichende Vereinbarung – abgerufen 18.10.2026
  5. abrechnungsstelle.com: GOÄ-Ziffern ab Nr. 750 (Abschrift des Gebührenverzeichnisses) – Sekundärquelle, abgerufen 18.10.2026
  6. Bundesärztekammer: GOÄ-Ratgeber – Liquidation des Hautkrebs-Screenings – Deutsches Ärzteblatt 2009
  7. Bundesärztekammer: GOÄ-Entwurf an das BMG übergeben – 31.07.2026
  8. § 13 SGB V – Kostenerstattung – abgerufen 18.10.2026
  9. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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