Lexikon: Kassenpatient, Privatpatient & Co. – Bedeutung einfach erklärt
Von „116 117“ bis „Zweibettzimmer“: die wichtigsten Begriffe rund um Facharzttermine, Selbstzahler-Rechnungen, Krankenhaus-Wahlleistungen und den Weg zum Privatpatienten – kurz erklärt, mit Paragraf und Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung.
- 116 117
- Bundesweit einheitliche Rufnummer der Kassenärztlichen Vereinigungen: rund um die Uhr Terminservicestelle und ärztlicher Bereitschaftsdienst. Die Notfallreform, die der Bundestag am 15.10.2026 beschlossen hat, teilt sie in Terminservice und Akutleitstelle (Bundesrat ausstehend). Mehr dazu →
- Ambulante Zusatzversicherung
- Privater Zusatztarif für gesetzlich Versicherte, der Privatbehandlungen beim Arzt nach der GOÄ erstattet – Umfang, Erstattungsgrenzen und Wartezeiten je nach Tarif. Beim Antrag werden meist Gesundheitsfragen gestellt. Mehr dazu →
- Arbeitgeberzuschuss
- Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung von Angestellten über der Versicherungspflichtgrenze: die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Mehr dazu →
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse, mit dem bestimmte Gruppen trotz Versicherungspflicht privat versichert bleiben oder werden – etwa Studierende (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Frist: drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht; nicht widerrufbar (§ 8 Abs. 2). Mehr dazu →
- Beihilfe
- Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten, je nach Land und Familienstand meist 50 bis 80 %. Den Rest sichert ein privater Restkostentarif ab; Beamte mit Beihilfeanspruch sind versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Mehr dazu →
- Chefarztbehandlung
- Umgangssprachlich für wahlärztliche Leistungen im Krankenhaus: Behandlung durch die liquidationsberechtigten Ärztinnen und Ärzte, abgerechnet nach GOÄ mit 25 % Abschlag (§ 6a GOÄ). Kassenpatienten haben keinen Anspruch darauf. Mehr dazu →
- Dringlichkeitscode
- Umgangssprachlich für den Vermittlungscode auf der Überweisung, mit dem die Terminservicestelle einen Facharzttermin vermittelt (BT-Drs. 21/3858). Ob ein Fall dringlich ist, kennzeichnet der überweisende Arzt (Anlage 28 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Mehr dazu →
- Einbettzimmer
- Wahlleistung Unterkunft im Krankenhaus. 2024 kostete es im Bundesdurchschnitt 132,04 € pro Tag, von 91,00 € (Sachsen-Anhalt) bis 155,60 € (Berlin); der Entlassungstag wird nicht berechnet (PKV-Verband; Gemeinsame Empfehlung DKG/PKV-Verband). Mehr dazu →
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
- Gebührenverzeichnis, nach dem Vertragsärzte Kassenleistungen über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen – innerhalb eines Budgets. Gegenstück für Privatleistungen ist die GOÄ. Mehr dazu →
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
- Leistung mancher Tarife, wenn Versicherte im Krankenhaus auf eine versicherte Wahlleistung wie das Einbettzimmer verzichten. In der PKV entfielen 2024 0,62 % der Krankenhausleistungen darauf (PKV-Verband). Mehr dazu →
- Facharzt
- Ärztin oder Arzt mit Weiterbildung in einem Fachgebiet, etwa Dermatologie oder Neurologie. Gesetzlich Versicherte, die warten mussten, warteten 2024 im Schnitt 42 Tage auf einen Facharzttermin (BT-Drs. 21/3858). Mehr dazu →
- Freie Arztwahl
- Recht gesetzlich Versicherter, unter den zugelassenen Ärztinnen und Ärzten frei zu wählen (§ 76 SGB V); ein Wechsel im Quartal nur aus wichtigem Grund. Das geplante Primärarztsystem soll den direkten Facharztzugang einschränken. Mehr dazu →
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Rechtsverordnung, nach der Privat- und Selbstzahler-Leistungen berechnet werden: Punktzahl × Punktwert 5,82873 Cent × Steigerungsfaktor (§ 5 GOÄ). Eine neue GOÄ ist in Vorbereitung; Bundesärztekammer und PKV-Verband halten ein Inkrafttreten zum 01.01.2028 für erreichbar. Mehr dazu →
- Gemeinsame Empfehlung Wahlleistung Unterkunft
- Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des PKV-Verbands zur Preisbildung für Ein- und Zweibettzimmer (seit 01.08.2002): Basispreis plus Komfortzuschläge, jährlich angepasst – 2026 mit Faktor 1,062. Mehr dazu →
- Hausarzt-Vermittlungsfall
- Facharzttermin, den die Hausarztpraxis direkt vermittelt. Von Oktober 2024 bis September 2025 waren es rund 4,49 Mio. Fälle (Zi). Die Zuschläge dafür entfallen ab 01.01.2027 (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Mehr dazu →
- Hausarztzentrierte Versorgung
- Versorgungsform der GKV, bei der Versicherte zuerst ihre Hausarztpraxis aufsuchen. Der Koalitionsvertrag 2025 will darauf ein verbindliches Primärarztsystem aufbauen. Mehr dazu →
- IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)
- Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören und Versicherte selbst zahlen. Laut IGeL-Report 2024 des Medizinischen Dienstes geben gesetzlich Versicherte mindestens 2,4 Mrd. € im Jahr dafür aus. Die Kosten richten sich nach der GOÄ. Mehr dazu →
- Kassenpatient
- Gesetzlich versicherte Person, die beim Arzt mit der Versichertenkarte behandelt wird; die Praxis rechnet nach dem EBM mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Rund 74,36 Mio. Menschen sind gesetzlich versichert (BMG, Stand 01.09.2026). Mehr dazu →
- Kostenerstattung
- Wahlrecht gesetzlich Versicherter, statt Sachleistung eine Rechnung zu erhalten (§ 13 Abs. 2 SGB V): Erstattung höchstens zum Kassensatz, Abschlag für Verwaltungskosten bis 5 %, Bindung mindestens ein Kalendervierteljahr. Mehr dazu →
- Krankenhaus-Zusatzversicherung
- Privater Zusatztarif für gesetzlich Versicherte, der je nach Tarif Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung zahlt. Ein mit „sehr gut“ bewerteter Zweibett-Tarif kostete für 32-Jährige ab 31 € im Monat (Finanztest 4/2026). Mehr dazu →
- Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
- Pflichtversicherung für Rentnerinnen und Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert waren (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Ein Wechsel in die PKV ist dann nicht möglich. Mehr dazu →
- Primärarztprinzip (PKV-Tarif)
- Klausel mancher PKV-Tarife, nach der Facharztbesuche ohne vorherige Überweisung durch die Hausarztpraxis geringer erstattet werden. Ob ein Tarif sie enthält, steht in den Bedingungen. Mehr dazu →
- Primärarztsystem
- Geplante Steuerung in der GKV: erst Hausarztpraxis oder 116 117, dann Facharzt – mit Ausnahmen für Augenheilkunde und Gynäkologie (Koalitionsvertrag 2025). Am 18.10.2026 lag kein Gesetzentwurf vor; erste Wirkungen nicht vor 2028. Mehr dazu →
- Privatarzt
- Ärztin oder Arzt ohne Kassenzulassung, der ausschließlich nach der GOÄ abrechnet. Gesetzlich Versicherte zahlen selbst, wenn keine Zusatzversicherung oder genehmigte Kostenerstattung greift. Mehr dazu →
- Private Krankenversicherung (PKV)
- Krankenversicherung auf privatrechtlicher Grundlage mit Beitrag nach Alter, Tarif und Gesundheit statt nach Einkommen. Der Versicherer kann die Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). Rund 8,79 Mio. Menschen sind vollversichert (PKV-Verband, Ende 2025). Mehr dazu →
- Privatpatient
- Patient, der mit der Praxis einen privaten Behandlungsvertrag schließt und eine Rechnung nach der GOÄ erhält. Dauerhaft Privatpatient ist, wer privat krankenversichert ist; 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen (G-BA-Versichertenbefragung 2025). Mehr dazu →
- Privatsprechstunde
- Sprechstunde einer Vertragsarztpraxis für Privatpatienten und Selbstzahler, abgerechnet nach der GOÄ. Vertragsärzte müssen daneben mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten (§ 19a Ärzte-ZV). Mehr dazu →
- Punktwert
- Euro-Betrag je Punkt der GOÄ: 5,82873 Cent (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Eine Leistung mit 150 Punkten kostet damit im Einfachsatz 8,74 €, zum Schwellenwert 2,3 rund 20,11 €. Mehr dazu →
- Risikovoranfrage (anonym)
- Anfrage eines Vermittlers bei mehreren privaten Versicherern ohne Namen des Kunden: Sie zeigt vor dem Antrag, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer annehmen würde. Mehr dazu →
- Schwellenwert
- Faktor der GOÄ, bis zu dem eine Praxis ohne schriftliche Begründung abrechnen darf: 2,3 bei persönlichen Leistungen, 1,8 bei Leistungen der Abschnitte A, E, O wie dem MRT, 1,15 bei Labor (§ 5, § 12 Abs. 3 GOÄ). Mehr dazu →
- Selbstzahler
- Patientin oder Patient, der eine ärztliche Leistung privat bezahlt, etwa für einen schnelleren Termin. Die Praxis muss vorab in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn die Kasse sie nicht trägt (§ 630c Abs. 3 BGB). Mehr dazu →
- Steigerungsfaktor
- Multiplikator der GOÄ zwischen 1,0 und 3,5 (bei MRT und Röntgen bis 2,5, bei Labor bis 1,3), mit dem die Praxis Schwierigkeit und Zeitaufwand berücksichtigt (§ 5 Abs. 2–4 GOÄ). Darüber nur mit vorheriger Honorarvereinbarung (§ 2 GOÄ). Mehr dazu →
- Terminservicestelle (TSS)
- Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung, die über 116 117 Facharzttermine vermittelt: binnen einer Woche, Wartezeit höchstens vier Wochen, Radiologie drei Wochen, sonst Krankenhaustermin (§ 75 Abs. 1a SGB V). 2025 vermittelte sie 1,94 Mio. Termine, 98 % fristgerecht (KBV). Mehr dazu →
- Versicherungspflichtgrenze
- Jahresarbeitsentgeltgrenze, oberhalb der Angestellte in der GKV versicherungsfrei sind und in die PKV dürfen: 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 €, für am 31.12.2026 Privatversicherte 80.550 € (Bundesrat ausstehend). Mehr dazu →
- Vertragsarzt
- Ärztin oder Arzt mit Kassenzulassung, der gesetzlich Versicherte über die Kassenärztliche Vereinigung behandelt. Vertragsärzte dürfen Versicherte nicht zur Privatbehandlung statt der Kassenleistung drängen (§ 128 Abs. 5a SGB V). Mehr dazu →
- Videosprechstunde
- Ärztliche Behandlung per Video, für fast alle Arztgruppen erlaubt, seit 01.04.2025 für bis zu 50 % der Patienten im Quartal (KBV). 2025 waren nur 0,5 % der über 116 117 angebotenen Termine Videotermine. Mehr dazu →
- Wahlarztkette
- Regel, nach der eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen für alle beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhauses gilt, etwa auch Anästhesie und Labor (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Mehr dazu →
- Wahlleistung
- Leistung im Krankenhaus über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus, vor allem Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Sie wird vor der Erbringung schriftlich oder in Textform vereinbart (§ 17 Abs. 2 KHEntgG). Mehr dazu →
- Wartezeit (Versicherung)
- Zeit nach Vertragsbeginn, in der eine private Kranken- oder Zusatzversicherung noch nicht leistet: höchstens drei Monate, für Entbindung, Psychotherapie und Zahnbehandlung höchstens acht Monate (§ 197 Abs. 1 VVG). Mehr dazu →
- Zuzahlung
- Eigenanteil gesetzlich Versicherter an Kassenleistungen. Im Krankenhaus 10 € pro Kalendertag (2026), ab 01.01.2027 15 €, höchstens 28 Tage im Jahr (§ 61, § 39 Abs. 4 SGB V; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Mehr dazu →
- Zweibettzimmer
- Wahlleistung Unterkunft mit einer weiteren Person im Zimmer. 2024 kostete es im Bundesdurchschnitt 67,90 € pro Tag, von 43,91 € in Sachsen-Anhalt bis 75,59 € in Nordrhein-Westfalen (PKV-Verband). Mehr dazu →
- Öffnungsaktion
- Angebot der privaten Krankenversicherer für Beamte: Wer binnen sechs Monaten nach der Verbeamtung beantragt, wird nicht abgelehnt; der Risikozuschlag ist auf höchstens 30 % begrenzt (PKV-Verband). Mehr dazu →
- Überweisung
- Schein, mit dem eine Ärztin oder ein Arzt Patienten an eine andere Praxis weiterleitet. Für die TSS-Vermittlung meist nötig – außer bei Augenarzt, Frauenarzt und Psychotherapie. Radiologie, Labor und Nuklearmedizin gibt es nur auf Überweisung (§ 13 Abs. 4 BMV-Ä). Mehr dazu →
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