Inhalt (9 Abschnitte)
- Die kurze Antwort: drei Gründe für schnellere Termine
- Wie groß ist der Vorsprung der Privatpatienten?
- Grund 1: Privatleistungen werden einzeln bezahlt
- Grund 2: Das Budget für Kassenleistungen
- Grund 3: Organisation, Online-Kalender und knappe Arztzeit
- Drei verbreitete Irrtümer zum Termin-Vorsprung
- Ist das erlaubt? Die Rechtslage in Kürze
- Was Kassenpatienten jetzt tun können
- Dauerhaft schneller: der Weg zum Privatpatienten
- Privatpatienten bekommen deutlich häufiger schnell einen Termin: 60 % in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025).
- Hauptgrund ist die Vergütung: Privatleistungen werden nach der GOÄ einzeln bezahlt; laut WIP liegt die ambulante Vergütung für Privatversicherte etwa beim 2,3-fachen der GKV-Vergütung.
- Fachärztliche Kassenleistungen werden aus einer budgetierten Gesamtvergütung bezahlt (§ 87a SGB V); mehr Termine bringen der Praxis nicht automatisch mehr Honorar.
- Viele Praxen bieten eigene Privatsprechstunden an; bei Online-Terminen zeigten nur 43,5 % der untersuchten Ärztinnen und Ärzte überhaupt einen Termin für Kassenpatienten (Homburg-Studie 2026).
- Kassenpatienten haben kostenlose Abkürzungen: Mit Überweisung vermittelt die 116 117 binnen einer Woche einen Termin innerhalb von vier Wochen (§ 75 Abs. 1a SGB V).
Warum bekommen Privatpatienten schneller Termine? Vor allem wegen der Vergütung: Privatleistungen werden nach der GOÄ einzeln bezahlt – laut WIP etwa zum 2,3-fachen der GKV-Vergütung –, fachärztliche Kassenleistungen dagegen aus einem Budget. Viele Praxen bieten deshalb eigene Privatsprechstunden an. Ergebnis: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in unter vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Befragung 2025, Stand: Oktober 2026).
Die kurze Antwort: drei Gründe für schnellere Termine
1. Einzelvergütung
Jede Privatleistung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einzeln bezahlt – bei jedem Termin.
2. Budget
Fachärztliche Kassenleistungen kommen aus einer begrenzten Gesamtvergütung, viele als Pauschale je Quartal.
3. Organisation
Praxen bieten eigene Privatsprechstunden an und vergeben Online-Termine je nach Versicherungsstatus.
Keiner dieser Gründe ist ein Vorwurf an Ärztinnen und Ärzte. Praxen sind Unternehmen mit Personal, Miete und Geräten, und sie arbeiten in einem Vergütungssystem, das der Gesetzgeber und die Selbstverwaltung gestaltet haben. Wer versteht, wie es funktioniert, findet leichter den eigenen schnellsten Weg.
Wie groß ist der Vorsprung der Privatpatienten?
Die aktuellste Gegenüberstellung liefert die Versichertenbefragung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (Erhebung 11.11.–11.12.2025, 3.970 Befragte): 60 % der Privatversicherten bekamen ihren letzten Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 %. Länger als zwei Monate warteten 13 % gegenüber 37 %. Eine Auswertung online buchbarer Ersttermine bei Doctolib (Homburg, Fachzentrum Finanzen GmbH, 2026; Herausgeber ist ein Beratungsunternehmen) kam auf 29,7 Tage für Privatversicherte und Selbstzahler gegenüber 49,1 Tagen für Kassenpatienten – mit großen Unterschieden je Fachrichtung:
Früheste online buchbare Facharzttermine: GKV gegenüber PKV
Durchschnittliche Wartezeit in Tagen je Fachrichtung (Ersttermin über Doctolib, Herbst 2025); „PKV“ schließt Selbstzahler ein
Homburg, „Zugang zu ambulanten Facharztterminen nach Versicherungsstatus“, Fachzentrum Finanzen GmbH 2026 (25.971 Ärztinnen und Ärzte, erhoben 18.10.–06.11.2025). PKV-Werte für Neurologie, Urologie, Haut und Frauen aus GKV-Wert minus ausgewiesener Differenz berechnet. Herausgeber ist ein Beratungsunternehmen; telefonisch vergebene Termine sind nicht erfasst.
Amtlich ist diese Zahl: Gesetzlich Versicherte, die auf einen Facharzttermin warten mussten, warteten 2024 im Schnitt 42 Tage, 2019 waren es 33 Tage (Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3858). Alle Studien mit Methode finden Sie auf der Seite Wartezeit Facharzttermin.
Grund 1: Privatleistungen werden einzeln bezahlt
Für Privatpatienten rechnet die Praxis nach der GOÄ ab: Punktzahl mal Punktwert 5,82873 Cent mal Steigerungsfaktor, ohne Begründung bis zum 2,3-fachen Satz (§ 5 GOÄ). Kommt ein Privatpatient viermal im Quartal, werden vier Termine bezahlt. Für Kassenpatienten gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) mit einem Orientierungswert von 12,7404 Cent je Punkt (2026). Viele fachärztliche Leistungen sind dort Pauschalen, die einmal im Behandlungsfall – also im Quartal – gezahlt werden.
| Situation | Kassenpatient (EBM) | Privatpatient (GOÄ) |
|---|---|---|
| 1 Termin im Quartal | 24,46 € | 41,56 € |
| 2 Termine im Quartal | 24,46 € | 83,12 € |
| 3 Termine im Quartal | 24,46 € | 124,68 € |
Das Beispiel ist bewusst einfach; im Alltag kommen auf beiden Seiten weitere Leistungen hinzu. Den Durchschnitt über alle Praxen hat das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP, ein Institut des PKV-Verbands) berechnet: 2023 gaben Privatversicherte für ambulant-ärztliche Behandlung 14,23 Mrd. € aus; nach den Regeln der GKV hätten dieselben Leistungen 6,24 Mrd. € gekostet. Die ambulante Vergütung für Privatversicherte liegt damit etwa beim 2,3-fachen, im Schnitt 73.839 € Mehrumsatz je Arztpraxis (WIP, März 2025).
Grund 2: Das Budget für Kassenleistungen
Die Krankenkassen zahlen für die vertragsärztliche Versorgung eine Gesamtvergütung an die Kassenärztliche Vereinigung – „mit befreiender Wirkung“, also als festen Betrag für den vereinbarten Behandlungsbedarf (§ 87a Abs. 3 SGB V). Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt das Geld nach einem Verteilungsmaßstab, der verhindern soll, dass Praxen ihre Tätigkeit „übermäßig ausdehnen“ (§ 87b Abs. 2 SGB V). Für die einzelne Facharztpraxis heißt das: Zusätzliche Kassenpatienten bringen nicht automatisch zusätzliches Honorar. Hausärztliche Leistungen sind nach § 87a Abs. 3c SGB V inzwischen vollständig zu vergüten; für Fachärzte gilt das nicht.
Einige Leistungen wurden bisher außerhalb des Budgets bezahlt, darunter Termine, die die Terminservicestelle vermittelt hat, und Behandlungen nach Vermittlung durch die Hausarztpraxis (§ 87a Abs. 3 SGB V). Genau das ändert sich: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz streicht ab 01.01.2027 die Zuschläge und die Vergütung außerhalb des Budgets für diese Fälle (BGBl. 2026 I Nr. 228; KV Sachsen-Anhalt, Infoletter vom 28.07.2026). Wie sich das auf das Terminangebot für Kassenpatienten auswirkt, ist offen.
Grund 3: Organisation, Online-Kalender und knappe Arztzeit
Viele Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bieten neben den Kassensprechstunden eigene Privatsprechstunden an. Das ist zulässig, solange sie gesetzlich Versicherten mindestens 25 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen (§ 19a Ärzte-Zulassungsverordnung, § 17 Abs. 1a Bundesmantelvertrag-Ärzte). Auch online zeigt sich die Trennung: In der Homburg-Studie zeigten nur 43,5 % der 25.971 erfassten Ärztinnen und Ärzte überhaupt einen Online-Termin für gesetzlich Versicherte.
Dazu kommt, dass ärztliche Arbeitszeit knapper wird. Nach der Ärztestatistik der Bundesärztekammer ging die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte 2025 um 1,3 % zurück, in fünf Jahren um 8 %; 39 % der ambulant Tätigen arbeiten inzwischen angestellt. Der Teilzeitanteil der Ärzteschaft stieg von 15 % (2014) auf 28 % (2024), die durchschnittliche Wochenarbeitszeit lag 2024 bei 40,3 Stunden. 23,4 % der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte waren Ende 2025 60 Jahre oder älter. Wo Arztzeit knapp ist, wirkt die unterschiedliche Vergütung stärker. Mehr dazu im Ratgeber Warum gibt es keine Facharzttermine?
Drei verbreitete Irrtümer zum Termin-Vorsprung
- „Privatpatienten werden medizinisch besser behandelt.“ Belegt ist der Unterschied beim Zugang – Termine, Arztwahl, je nach Tarif Chefarzt und Einbettzimmer. Für die ärztliche Sorgfalt gelten für alle Patienten dieselben Regeln; Kassenleistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein (§ 12 SGB V).
- „Kassenpatienten bekommen gar keine Facharzttermine mehr.“ Die Terminservicestellen vermittelten 2025 rund 1,94 Millionen Termine, 98 % davon fristgerecht, im Schnitt nach 10 Tagen (KBV-Evaluationsbericht 2025). Der GKV-Spitzenverband nennt für 2025 einen Median von 10 Tagen bis zum Facharzttermin – ein Viertel der Befragten wartete aber länger als 30 Tage, und 30 % empfanden die Wartezeit als „(viel) zu lang“.
- „Als Privatpatient wartet man nie.“ In der G-BA-Befragung warteten 24 % der Privatversicherten ein bis zwei Monate und 13 % länger. Die Fächer mit den längsten Wartezeiten – Haut, Augen, Orthopädie, Kardiologie, HNO, Gynäkologie – waren für beide Gruppen dieselben. Der Privatstatus verbessert die Chancen deutlich, eine Garantie ist er nicht.
Ist das erlaubt? Die Rechtslage in Kürze
Vertragsärzte haben einen Versorgungsauftrag: Mit der Zulassung sind sie zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet (§ 95 Abs. 3 SGB V). Sie müssen mindestens 25 Wochenstunden Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten, dürfen die Behandlung nur in begründeten Fällen ablehnen (§ 13 Abs. 7 BMV-Ä) und Kassenpatienten nicht dazu drängen, statt der Kassenleistung privat zu zahlen (§ 128 Abs. 5a SGB V). Eine Pflicht, alle Termine unabhängig vom Versicherungsstatus in einer einzigen Reihenfolge zu vergeben, enthalten diese Vorschriften nicht. Die Details – allgemein und ohne Einzelfallberatung – erklärt der Ratgeber Dürfen Privatpatienten bevorzugt werden?
Was Kassenpatienten jetzt tun können
Die gute Nachricht: Auch ohne Privatstatus gibt es Abkürzungen – und sie kosten nichts.
1. Hausarztpraxis zuerst
Sie kann Facharzttermine oft selbst vermitteln oder eine Überweisung ausstellen; hält sie den Fall für dringlich, kennzeichnet sie das mit einem Vermittlungscode, umgangssprachlich Dringlichkeitscode.
2. Terminservicestelle 116 117
Mit Überweisung vermittelt sie binnen einer Woche einen Termin; die Wartezeit darf vier Wochen nicht überschreiten, in der Radiologie drei. Gelingt das nicht, muss sie einen ambulanten Termin im Krankenhaus anbieten (§ 75 Abs. 1a SGB V).
3. Offene Sprechstunden nutzen
Augen-, Frauen-, HNO-, Haut-, Orthopädie-, Urologie-, Neurologie- und Psychiatrie-Praxen, Chirurgen sowie Kinder- und Jugendpsychiater müssen mindestens fünf Stunden pro Woche ohne Termin anbieten (§ 17 Abs. 1a und 1c BMV-Ä).
4. Gezielt privat
Für einen einzelnen schnellen Termin als Selbstzahler – was er kostet, zeigt der Selbstzahler-Rechner.
Dauerhaft schneller: der Weg zum Privatpatienten
Wer den Termin-Vorsprung dauerhaft haben möchte, hat zwei Möglichkeiten. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung werden Sie beim Arzt je nach Tarif privat abgerechnet und können Privatsprechstunden nutzen – die Wege erklärt der Ratgeber Privatpatient trotz gesetzlicher Krankenkasse. Vollständig und vertraglich gesichert Privatpatient werden Sie mit der privaten Krankenversicherung: als Angestellte/r mit einem Jahresgehalt über 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026), als Selbstständige/r, Beamtin/Beamter oder Student/in mit Befreiung. Ob das für Sie gilt, prüft der Privat-versichern-Check; welcher Weg zu Ihrem Ziel und Budget passt, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check.
Häufige Fragen
Warum nehmen Ärzte lieber Privatpatienten?
Vor allem wegen der Vergütung. Privatleistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte einzeln bezahlt, fachärztliche Kassenleistungen aus einem Budget, viele davon als Pauschale je Quartal. Nach Berechnungen des WIP (Institut des PKV-Verbands) liegt die ambulante Vergütung für Privatversicherte im Schnitt etwa beim 2,3-fachen. Für die medizinische Behandlung gelten für alle Patienten dieselben Standards.
Bekommt man als Privatpatient wirklich schneller einen Termin?
Im Durchschnitt ja. 60 % der Privatversicherten bekamen ihren letzten Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 %; länger als zwei Monate warteten 13 % gegenüber 37 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025). Eine Garantie ist der Status nicht – auch Privatpatienten warten in gefragten Fachrichtungen.
Ist es erlaubt, Privatpatienten schneller Termine zu geben?
Vertragsärzte müssen gesetzlich Versicherten mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstunden anbieten (§ 19a Ärzte-Zulassungsverordnung) und dürfen Kassenpatienten nicht zur Privatbehandlung drängen (§ 128 Abs. 5a SGB V). Eigene Privatsprechstunden außerhalb dieser Zeiten sind zulässig. Die Rechtslage im Überblick – ohne Einzelfallberatung – steht im Ratgeber „Dürfen Privatpatienten bevorzugt werden?“.
Was kann ich als Kassenpatient tun, um schneller einen Facharzttermin zu bekommen?
Bitten Sie Ihre Hausarztpraxis um eine Überweisung – bei Dringlichkeit mit Vermittlungscode – und wenden Sie sich an die Terminservicestelle 116 117. Sie muss binnen einer Woche einen Termin mit höchstens vier Wochen Wartezeit vermitteln, sonst einen Termin im Krankenhaus anbieten. Alternativ helfen ein Selbstzahler-Termin, eine ambulante Zusatzversicherung oder – wenn Sie dürfen – die private Krankenversicherung.
Ändert sich 2027 etwas an der Terminvergabe?
Ab 01.01.2027 entfallen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Zuschläge und die Vergütung außerhalb des Budgets für Termine über die Terminservicestelle und für Hausarzt-Vermittlungen; diese Fälle werden wieder aus dem Budget bezahlt. Wie sich das auf das Terminangebot auswirkt, ist offen. Ein Primärarztsystem ist angekündigt, ein Gesetzentwurf lag am 18.10.2026 nicht vor.
Quellen
- Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (PDF) – Erhebung 11/12-2025, veröffentlicht April 2026
- WIP: Mehrumsatz und Leistungsausgaben von PKV-Versicherten, Jahresbericht 2025 (PDF) – März 2025
- § 87a SGB V – Gesamtvergütung – abgerufen 18.10.2026
- § 87b SGB V – Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung) – abgerufen 18.10.2026
- KBV: Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Stand 4/2026 (PDF) – erstellt 01.10.2026
- Homburg: Zugang zu ambulanten Facharztterminen nach Versicherungsstatus (Studienseite) – Fachzentrum Finanzen GmbH, 2026
- Bundesärztekammer: Ärztestatistik 2025 – Stichtag 31.12.2025
- KV Sachsen-Anhalt: Infoletter zum Spargesetz – Auswirkungen auf die Honorare ab 2027 (PDF) – 28.07.2026
- § 19a Ärzte-Zulassungsverordnung – Mindestsprechstunden – abgerufen 18.10.2026
- KBV: Evaluationsbericht 116117 Terminservicestellen 2025 (PDF) – 29.06.2026
- GKV-Spitzenverband: Versichertenbefragung (Pressemitteilung) – 05.01.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.