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Primärarztsystem für Privatversicherte: Was geplant ist und was Ihr Tarif regelt

Gilt das geplante Primärarztsystem auch für Privatversicherte? Viele Medien erwähnen eine Ausnahme nur am Rande. Hier ist, was die Quellen tatsächlich sagen – und warum für Privatversicherte vor allem eines zählt: die Bedingungen ihres Tarifs.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Gilt das Primärarztsystem für Privatversicherte?
  2. Was die Quellen zum Primärarztsystem sagen
  3. Warum für Privatversicherte der Tarif entscheidet
  4. Primärarzttarife in der PKV: das Hausarztprinzip im Vertrag
  5. Primärarztsystem: Ausnahmen im Überblick
  6. Schon privat versichert? Das können Sie tun
  7. Gesetzlich versichert mit Zusatzversicherung: Was dann gilt
  8. Freie Facharztwahl dauerhaft sichern: Wer in die PKV darf
Das Wichtigste in Kürze
  • Die bisherigen Pläne für ein Primärarztsystem betreffen die gesetzliche Krankenversicherung: Der Koalitionsvertrag 2025 verankert es „in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag“ – beides Instrumente des Sozialgesetzbuchs V.
  • Eine ausdrückliche Aussage zur privaten Krankenversicherung enthält bisher keine Primärquelle; ein Gesetzentwurf lag am 18.10.2026 nicht vor.
  • Für Privatversicherte regelt der Tarif, ob sie direkt zum Facharzt gehen: Viele Tarife erlauben das, manche haben ein Primärarzt- oder Hausarztprinzip mit geringerer Erstattung ohne Überweisung.
  • Privatversicherte bekommen schon heute schneller Termine: 60 % in unter vier Wochen, gesetzlich Versicherte 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025).

Das Primärarztsystem betrifft Privatversicherte nach den bisherigen Plänen nicht unmittelbar: Der Koalitionsvertrag 2025 verankert es „in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag“ – beides Instrumente der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine ausdrückliche Regel zur PKV gibt es noch nicht, ein Gesetzentwurf lag am 18.10.2026 nicht vor. Für Privatversicherte entscheidet ihr Tarif, ob sie direkt zum Facharzt gehen (Stand: Oktober 2026).

Gilt das Primärarztsystem für Privatversicherte?

Die ehrliche Antwort hat zwei Teile. Erstens: Alles, was bisher geplant ist, setzt an Instrumenten der gesetzlichen Krankenversicherung an. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD spricht von einem „verbindlichen Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag“. Die Hausarztzentrierte Versorgung ist in § 73b SGB V geregelt; der Kollektivvertrag ist das System der Verträge zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen. Auch die Terminvermittlung über die 116 117, die im Primärarztsystem eine Rolle spielen soll, steht laut KBV ausschließlich gesetzlich Versicherten zur Verfügung.

Zweitens: Eine Primärquelle, die wörtlich sagt „gilt nicht für Privatversicherte“, gibt es bisher nicht. Die Behauptung, Privatversicherte seien „ausgenommen“, ist deshalb eine Schlussfolgerung, keine beschlossene Regel. Wir formulieren es so, wie es belegbar ist: Die bisherigen Pläne betreffen die gesetzliche Krankenversicherung. Sobald der für November 2026 angekündigte Gesetzentwurf vorliegt, aktualisieren wir diese Seite.

Was die Quellen zum Primärarztsystem sagen

Aussagen zum Primärarztsystem und ihr Bezug zur privaten Krankenversicherung. Quellen wie angegeben, abgerufen am 18.10.2026.
QuelleAussageBezug zur PKV
Koalitionsvertrag 2025, S. 76verbindliches Primärarztsystem „in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag“; Ausnahmen Augenheilkunde und Gynäkologie; Termingarantie über Primärärzte oder 116 117Instrumente des SGB V – keine ausdrückliche PKV-Aussage
BMG, 27.01.2026Dialogprozess zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens; Ersteinschätzung und Weiterentwicklung der Terminvermittlung als wesentliche Bestandteilekeine PKV-Aussage
BMG-Interview, 08.05.2026erste Auswirkungen „nicht vor 2028“; Selektiv- und Kollektivvertrag sollen gleichberechtigt nebeneinanderstehenkeine PKV-Aussage
Regierungsbefragung, 23.09.2026Gesetzentwurf „wahrscheinlich im November“; das duale System sorge „für Innovationsoffenheit und für Qualitätssicherung“, eine Abschaffung der PKV lehnte das Ministerium abBekenntnis zum Nebeneinander von GKV und PKV
116117.deTerminservice „ausschließlich“ für gesetzlich VersichertePrivatversicherte nutzen ihn heute nicht

Den Zeitplan und die geplanten Elemente im Detail erklärt der Ratgeber Primärarztsystem: ab wann? Ihre persönliche Einordnung nach Versicherung und Fachgruppe zeigt der Primärarztsystem-Check.

Warum für Privatversicherte der Tarif entscheidet

Die private Krankenversicherung beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Tarifbedingungen des Versicherers. Was erstattet wird – und unter welchen Voraussetzungen –, steht in diesen Bedingungen, nicht im Sozialgesetzbuch V. Das hat einen großen Vorteil: Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang kann nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung per Spargesetz gekürzt werden, und der Versicherer kann eine Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG).

Zum Vergleich: In der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber 2026 mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, die Zuzahlungen ab 2027 um 50 % zu erhöhen und den Festzuschuss für Zahnersatz von 60 auf 50 % zu senken (BGBl. 2026 I Nr. 228). Ein künftiges Primärarztsystem würde dort ebenfalls per Gesetz eingeführt. Für Privatversicherte gilt dagegen, was sie bei Vertragsabschluss gewählt haben.

Politisch hat das Bundesgesundheitsministerium in der Regierungsbefragung am 23.09.2026 deutlich gemacht, dass es am Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung festhält: Das duale System sorge „für Innovationsoffenheit und für Qualitätssicherung“; den Vorschlag, die PKV abzuschaffen, nannte das Ministerium verfassungsrechtlich schwierig und lehnte ihn ab. Es gehe darum, „dass wir in der Patientensteuerung einfach besser werden“ – gemeint ist die Versorgung der gesetzlich Versicherten, deren Wartezeiten das Ministerium als „einfach zu lang“ bezeichnete.

Primärarzttarife in der PKV: das Hausarztprinzip im Vertrag

Ein Primärarztprinzip gibt es in der PKV schon heute – freiwillig und als Tarifmerkmal. In solchen Tarifen ist die erste Anlaufstelle vertraglich festgelegt, meist die Haus- oder Allgemeinarztpraxis. Wer ohne Überweisung direkt zum Facharzt geht, bekommt je nach Bedingungen einen geringeren Prozentsatz erstattet. Welche Fachrichtungen ausgenommen sind und was im Notfall gilt, regelt jeder Tarif selbst. Solche Tarife können im Beitrag günstiger sein, weil die Steuerung Kosten spart.

Tarif ohne Primärarztprinzip

  • direkter Facharztbesuch nach den Tarifbedingungen
  • volle Wahlfreiheit bei Fachärzten und Spezialisten
  • Beitrag je nach Tarif und Leistungsumfang

Tarif mit Primärarztprinzip

  • erste Anlaufstelle vertraglich festgelegt
  • ohne Überweisung je nach Tarif geringere Erstattung
  • Beitrag kann günstiger sein; Ausnahmen laut Bedingungen

Wer die freie Facharztwahl als Hauptgrund für die PKV sieht, sollte bei der Tarifwahl gezielt darauf achten. Genau das prüft ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk beim Vergleich – zusammen mit Leistungen wie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, die je nach Tarif dazugehören.

Primärarztsystem: Ausnahmen im Überblick

Für gesetzlich Versicherte sind die geplanten Ausnahmen der wichtigste Punkt der Reform. Für Privatversicherte mit Primärarzttarif legt der Vertrag die Ausnahmen fest. Die Gegenüberstellung zeigt, wo welche Regel herkommt:

Ausnahmen vom Primärarztprinzip: Pläne für die GKV (Koalitionsvertrag 2025; KBV 29.01.2026) und PKV-Tarife (Tarifbedingungen). Stand 18.10.2026.
BereichGesetzlich Versicherte (Pläne)Privatversicherte
Augenheilkunde, GynäkologieAusnahme laut Koalitionsvertragnach Tarif; ohne Primärarztprinzip ohnehin direkt
Zahnärzteals Ausnahme genanntnach Tarif bzw. Zahntarif
Bestimmte chronische Erkrankungen„geeignete Lösungen“, z. B. Jahresüberweisungennach Tarif
Psychotherapieoffennach Tarif
Alle übrigen Fachärztevoraussichtlich erst Primärarzt oder 116 117Tarif ohne Primärarztprinzip: direkt; mit: je nach Bedingungen

Ob und wie sich die Reform indirekt auf die Terminvergabe in den Praxen auswirkt, lässt sich vor dem Gesetzentwurf nicht seriös sagen. Fest steht: Privatversicherte vereinbaren ihre Termine schon heute direkt mit der Praxis ihrer Wahl, und daran ändern die bisher bekannten Pläne nichts.

Schon privat versichert? Das können Sie tun

  1. Bedingungen prüfen: Suchen Sie in Ihren Tarifbedingungen nach Begriffen wie „Primärarzt“, „Hausarztprinzip“ oder „Überweisung“ und nach der Erstattungshöhe ohne Überweisung.
  2. Tarifwechsel erwägen: Bei Ihrem Versicherer können Sie in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln und behalten die Alterungsrückstellung (§ 204 Abs. 1 VVG). Für Mehrleistungen – etwa den Wegfall eines Primärarztprinzips – darf der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit eine Wartezeit verlangen. Mehr dazu: Tarifwechsel nach § 204 VVG.
  3. Termine wie gewohnt vereinbaren: Privatversicherte buchen direkt bei der Praxis. Den Terminservice der 116 117 können sie nicht nutzen, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 aber schon; abgerechnet wird nach der GOÄ.

Wie schnell Privatversicherte heute zum Termin kommen, zeigt auch eine Online-Auswertung: Beim frühesten online buchbaren Ersttermin lagen Privatversicherte und Selbstzahler im Herbst 2025 im Schnitt bei 29,7 Tagen, gesetzlich Versicherte bei 49,1 Tagen (Homburg, Fachzentrum Finanzen GmbH 2026 – Studie eines Beratungsunternehmens, nicht begutachtet). Den Vergleich je Fachrichtung zeigt der Wartezeit-Rechner.

Gesetzlich versichert mit Zusatzversicherung: Was dann gilt

Wer gesetzlich versichert ist und eine ambulante Zusatzversicherung hat, bleibt für Kassenleistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung – ein künftiges Primärarztsystem würde für diese Leistungen also nach den Plänen gelten. Lassen Sie sich dagegen privat behandeln, erstattet die Zusatzversicherung die Rechnung je nach Tarif. Ob ein Tarif dafür eine Überweisung verlangt, regeln seine Bedingungen. Wie solche Tarife funktionieren, erklärt die Seite ambulante Zusatzversicherung. Und wer heute ohne Überweisung zum Facharzt will, findet alle Regeln im Ratgeber Facharzt ohne Überweisung.

Freie Facharztwahl dauerhaft sichern: Wer in die PKV darf

Das Primärarztsystem ist für viele ein zusätzlicher Grund, über die private Krankenversicherung nachzudenken. Der wichtigste bleibt der Zeitvorteil: In der Versichertenbefragung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss bekamen 60 % der Privatversicherten ihren Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 %. Mit dem Gesundheitssystem waren 70 % der Privatversicherten zufrieden, aber nur 46 % der gesetzlich Versicherten.

Was die PKV neben der freien Facharztwahl bietet

  • Wählbarer Leistungsumfang: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, Heilpraktiker, Brille, hochwertiger Zahnersatz und Auslandsschutz – je nach Tarif.
  • Beitrag unabhängig vom Einkommen: Gehaltserhöhungen, Miet- oder Kapitalerträge erhöhen den PKV-Beitrag nicht; Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung sind wählbar.
  • Arbeitgeberzuschuss: Angestellte bekommen die Hälfte des Beitrags, 2026 bis zu 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V).
  • Vorsorge fürs Alter: Alterungsrückstellungen – Ende 2025 insgesamt 355,4 Mrd. € laut PKV-Verband – und der gesetzliche 10-%-Zuschlag dämpfen den Beitrag ab 65 (§§ 149, 150 VAG).
  • Kinder: Neugeborene werden ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit nachversichert, wenn sie binnen zwei Monaten angemeldet werden (§ 198 VVG).

In die private Krankenversicherung dürfen Angestellte mit einem regelmäßigen Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze (77.400 € im Jahr 2026; 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 voraussichtlich 84.150 €, Bundesrat ausstehend), hauptberuflich Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Studierende, die sich binnen drei Monaten befreien lassen. Zur Entscheidung gehören auch diese Punkte: Beim Antrag gibt es Gesundheitsfragen – ein Partner-Experte kann sie vorab anonym klären lassen –, Beiträge können steigen, jede Person zahlt einen eigenen Beitrag, und ab 55 ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung meist ausgeschlossen. Alle Wege zum Privatpatienten vergleicht die Seite Privatpatient werden; ob Sie dürfen, zeigt der Privat-versichern-Check, und welcher Weg zu Ihnen passt, der kostenlose Termin-Wege-Check – ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Gilt das Primärarztsystem für Privatversicherte?

Nach den bisherigen Plänen betrifft es die gesetzliche Krankenversicherung: Der Koalitionsvertrag verankert das Primärarztsystem in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag, beides Instrumente des SGB V. Eine ausdrückliche Aussage zur PKV gibt es noch nicht; maßgeblich ist der Gesetzentwurf, der am 18.10.2026 nicht vorlag. Für Privatversicherte gilt ihr Tarif.

Müssen Privatpatienten künftig zuerst zum Hausarzt?

Nach heutigem Stand nur, wenn ihr eigener Tarif das vorsieht. Manche PKV-Tarife haben ein Primärarzt- oder Hausarztprinzip: Wer ohne Überweisung zum Facharzt geht, bekommt dann weniger erstattet. Tarife ohne diese Klausel erlauben den direkten Facharztbesuch nach ihren Bedingungen.

Welche Ausnahmen gibt es im Primärarztsystem?

Für gesetzlich Versicherte nennt der Koalitionsvertrag Augenheilkunde und Gynäkologie; zum Auftakt des Dialogprozesses wurden außerdem Zahnärzte und bestimmte chronische Erkrankungen genannt. Ob Psychotherapie direkt zugänglich bleibt, ist offen. In PKV-Tarifen mit Primärarztprinzip regeln die Tarifbedingungen, welche Fachärzte ausgenommen sind.

Was ist ein Primärarzttarif in der PKV?

Ein Tarif, in dem die erste Anlaufstelle – meist die Haus- oder Allgemeinarztpraxis – vertraglich vereinbart ist. Gehen Versicherte ohne Überweisung zum Facharzt, erstattet der Versicherer je nach Bedingungen einen geringeren Prozentsatz. Solche Tarife können günstiger sein; welche Regel gilt, steht in den Tarifbedingungen.

Kann ich als Privatversicherter in einen Tarif ohne Primärarztprinzip wechseln?

Bei Ihrem Versicherer können Sie in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln und behalten Ihre Alterungsrückstellung (§ 204 Abs. 1 VVG). Für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit eine Wartezeit verlangen. Ein Partner-Experte prüft, ob sich das lohnt.

Quellen

  1. Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPD (PDF), S. 76 – Kapitel Gesundheit, Abschnitt Ambulante Versorgung
  2. BMG: Start des Dialogprozesses zur Erarbeitung eines Primärversorgungssystems – 27.01.2026
  3. BMG: Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag – 23.09.2026
  4. BMG: Interview im Deutschen Ärzteblatt – 08.05.2026
  5. § 73b SGB V – Hausarztzentrierte Versorgung – abgerufen 18.10.2026
  6. § 204 VVG – Tarifwechsel – abgerufen 18.10.2026
  7. § 206 VVG – Kündigung des Versicherers – abgerufen 18.10.2026
  8. 116117.de: Fragen und Antworten zum Patientenservice – abgerufen 18.10.2026
  9. Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (PDF) – Erhebung 11/12-2025, veröffentlicht April 2026
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

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