Inhalt (6 Abschnitte)
- Selbstzahler-Rechnungen folgen der GOÄ: Punktzahl × 5,82873 Cent × Steigerungsfaktor (§ 5 GOÄ).
- Ohne schriftliche Begründung darf die Praxis bei Beratung, Untersuchung, Ultraschall und Psychotherapie bis zum 2,3-fachen, bei MRT bis zum 1,8-fachen Satz berechnen.
- Ein ausführlicher Facharzttermin mit eingehender Beratung und Untersuchung kostet zum Schwellenwert 41,56 €, ein MRT des Knies 251,80 €, ein MRT des Kopfes 461,64 €.
- Eine Verhaltenstherapie-Sitzung von 50 Minuten kostet zum Schwellenwert 100,55 € (GOÄ Nr. 870).
- Die Krankenkasse erstattet Selbstzahler-Rechnungen in der Regel nicht; mit Kostenerstattung nach § 13 SGB V höchstens den Kassensatz abzüglich Verwaltungskosten.
Ein Facharzttermin als Selbstzahler kostet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zum Schwellenwert 21,44 € (Beratung und symptombezogene Untersuchung) bis 41,56 € (eingehende Beratung und Untersuchung eines Organsystems); ein MRT des Knies 251,80 €, des Kopfes 461,64 € (Punktwert 5,82873 Cent, Stand Oktober 2026). Rechnen Sie Ihre Leistung durch:
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Stand 18.10.2026. Gebühr = Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, je Einzelgebühr gerundet (§ 5 GOÄ). Rahmen nach GOÄ-Abschnitt: Beratung, Untersuchung, Ultraschall, Augen, Psychotherapie bis 3,5 (Schwelle 2,3); MRT bis 2,5 (Schwelle 1,8). Ziffernkombinationen nach dem GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer; Ihre Rechnung hängt von den tatsächlich erbrachten Leistungen ab. Auslagen wie Kontrastmittel kommen hinzu. Ihre Auswahl wird nicht übertragen. Orientierung, kein Kostenvoranschlag.
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- Selbstzahler-Preise nach GOÄ für typische Facharzt-Leistungen
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Facharzt-Fahrplan als PDFSelbstzahler-Kosten: So rechnet die GOÄ
Gehen Sie als Kassenpatient privat zum Arzt, rechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Ärzte ab – genauso wie bei Privatpatienten. Jede Leistung hat im Gebührenverzeichnis eine Nummer und eine Punktzahl. Der Rechenweg hat drei Schritte:
- Einfachsatz: Punktzahl × Punktwert 5,82873 Cent (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Beispiel eingehende Beratung, Nr. 3: 150 Punkte × 5,82873 Cent = 8,74 €.
- Steigerungsfaktor: Die Praxis multipliziert mit einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5 – je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen (§ 5 Abs. 2). Bei Nr. 3 zum Schwellenwert 2,3: 20,11 €.
- Summe: Alle Einzelgebühren werden addiert. Nr. 3 + Nr. 7 (vollständige Untersuchung eines Organsystems, 160 Punkte, 21,45 €) = 41,56 €.
Der Gebührenrahmen hängt vom Abschnitt der GOÄ ab. Für die meisten ärztlichen Leistungen – Beratung, Untersuchung, Ultraschall, EKG, Augenuntersuchung, Psychotherapie – gilt ein Rahmen bis zum 3,5-fachen, ohne schriftliche Begründung bis zum 2,3-fachen. Für Röntgen, MRT und andere Leistungen der Abschnitte A, E und O gilt bis 2,5-fach, ohne Begründung bis 1,8-fach. Laborleistungen reichen bis zum 1,3-fachen (§ 5 Abs. 3 und 4 GOÄ).
Was typische Leistungen als Selbstzahler kosten
| Leistung (GOÄ-Nummern) | Einfachsatz | Schwellenwert | Höchstsatz |
|---|---|---|---|
| Beratung + symptombezogene Untersuchung (1 + 5) | 9,32 € | 21,44 € | 32,64 € |
| Eingehende Beratung + Untersuchung eines Organsystems (3 + 7) | 18,07 € | 41,56 € | 63,24 € |
| Hautarzt-Check mit Auflichtmikroskopie (1 + 7 + 750) | 20,98 € | 48,26 € | 73,44 € |
| Augenhintergrund + Augeninnendruck (1 + 1242 + 1256) | 19,35 € | 44,51 € | 67,73 € |
| Ultraschall Bauch, bis 4 Organe, mit Beratung (1 + 410 + 3 × 420) | 30,30 € | 69,69 € | 106,08 € |
| Herz-Ultraschall mit Beratung (1 + 424) | 45,46 € | 104,56 € | 159,12 € |
| MRT Knie (5729) | 139,89 € | 251,80 € | 349,72 € |
| MRT Wirbelsäule (5705) | 244,81 € | 440,65 € | 612,02 € |
| MRT Kopf (5700) | 256,46 € | 461,64 € | 641,16 € |
| Psychotherapie, 50 Minuten, Verhaltenstherapie (870) | 43,72 € | 100,55 € | 153,00 € |
Die Kombinationen folgen dem GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer: Ein Hautkrebs-Screening als Privatleistung ist mit den Nummern 1 und 7 berechnungsfähig; die Auflichtmikroskopie (Nr. 750) kommt nur hinzu, wenn sie zur Abklärung nötig ist. Die eingehende Beratung (Nr. 3) darf nur allein oder zusammen mit bestimmten Untersuchungen (Nr. 5 bis 8, 800, 801) berechnet werden. Zum Vergleich mit Marktpreisen: Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes nennt für eine Augeninnendruckmessung mit Augenspiegelung in der Regel 20 bis 40 €, für ein Kopf-MRT zur Alzheimer-Früherkennung in der Regel 260 bis 580 €.
Drei Rechenbeispiele
| Fall | pro Termin | pro Jahr | Zusatztarif lohnt bis |
|---|---|---|---|
| Hautarzt-Check, Schwellenwert, 2 Termine im Jahr | 48,26 € | 96,52 € | 8,04 € / Monat |
| MRT Knie mit ergänzender Serie, Schwellenwert, 1 Termin | 356,72 € | 356,72 € | 29,73 € / Monat |
| Ausführlicher Facharzttermin, Höchstsatz, 4 Termine | 63,24 € | 252,96 € | 21,08 € / Monat |
„Zusatztarif lohnt bis“ ist der Monatsbeitrag, bei dem ein Tarif rechnerisch genauso viel kostet, wie Sie im Jahr selbst zahlen würden – vorausgesetzt, er erstattet die Rechnung vollständig. Echte Tarife haben oft Erstattungsquoten, Jahreshöchstbeträge und Wartezeiten von bis zu drei Monaten (bei Psychotherapie bis zu acht Monaten, § 197 VVG). Das MRT-Beispiel zeigt außerdem: Teure Einzelleistungen fallen selten an – wer nur gelegentlich zum Facharzt muss, zahlt oft günstiger selbst; wer regelmäßig geht, profitiert eher von einer Versicherung.
Ihre Rechte als Selbstzahler
- Kosten vorher in Textform: Weiß die Praxis, dass die Kasse die Behandlung nicht bezahlt, muss sie Sie vor Beginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
- Begründung über dem Schwellenwert: Rechnet die Praxis mehr als den 2,3-fachen bzw. 1,8-fachen Satz ab, muss sie das auf der Rechnung für die einzelne Leistung verständlich begründen (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
- Honorarvereinbarung nur vorher und schriftlich: Einen Faktor über 3,5 gibt es nur mit einer persönlich ausgehandelten Vereinbarung vor der Behandlung – für MRT, Labor und andere Leistungen der Abschnitte A, E, M und O ist das nicht erlaubt (§ 2 GOÄ).
- Kein Drängen zur Privatbehandlung: Vertragsärzte dürfen Versicherte nicht dazu beeinflussen, statt der Kassenleistung eine private Behandlung zu wählen (§ 128 Abs. 5a SGB V). Sie müssen mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten (§ 19a Ärzte-Zulassungsverordnung).
Selbst zahlen, Kostenerstattung oder Versicherung?
Selbst zahlen passt, wenn …
- Sie nur selten einen schnellen Termin brauchen
- es um eine planbare Einzelleistung geht
- Sie die Kosten vorher schriftlich kennen
Eine Versicherung lohnt eher, wenn …
- Sie regelmäßig Fachärzte oder Privatpraxen aufsuchen – dann stellt Sie eine ambulante Zusatzversicherung je nach Tarif wie einen Privatpatienten
- Sie dauerhaft Privatpatient sein möchten und dürfen – dann ist die private Krankenversicherung der direkte Weg (Privat-versichern-Check)
- Sie Kostenerstattung erwägen: Die Kasse zahlt höchstens den Kassensatz minus bis zu 5 % Verwaltungskosten, und Sie sind mindestens ein Quartal gebunden (§ 13 Abs. 2 SGB V)
Alle Wege im Überblick finden Sie unter Privatpatient werden; wie lange Sie ohne Selbstzahlung warten würden, zeigt der Wartezeit-Rechner. Was für Sie persönlich passt, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check.
Grenzen des Rechners
Der Rechner bildet typische Ziffernkombinationen ab. Ihre tatsächliche Rechnung kann weitere Leistungen enthalten, etwa Laborwerte, Berichte oder Zuschläge, und Auslagen wie Kontrastmittel. Psychotherapeutinnen und -therapeuten rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten ab, die auf dieselben GOÄ-Nummern verweist. Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband haben dem Gesundheitsministerium im Juli 2026 einen aktualisierten Entwurf für eine neue GOÄ übergeben; ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 halten sie für erreichbar. Bis dahin gilt die heutige GOÄ.
Häufige Fragen
Was kostet ein Facharzttermin als Selbstzahler?
Das hängt von den Leistungen ab. Nach der GOÄ kostet eine Beratung mit symptombezogener Untersuchung zum Schwellenwert 21,44 €, eine eingehende Beratung mit vollständiger Untersuchung eines Organsystems 41,56 €. Kommen Ultraschall, Auflichtmikroskopie oder ein MRT hinzu, steigt die Rechnung entsprechend.
Was kostet ein MRT als Selbstzahler?
Nach der GOÄ zum Schwellenwert von 1,8: Knie 251,80 €, Wirbelsäule 440,65 €, Kopf 461,64 €. Eine ergänzende Serie, zum Beispiel mit Kontrastmittel, kostet 104,92 € mehr; das Kontrastmittel wird zusätzlich berechnet. Der IGeL-Monitor nennt für ein Kopf-MRT zur Alzheimer-Früherkennung in der Regel 260 bis 580 €.
Was bedeutet der Faktor 2,3 auf der Arztrechnung?
Die GOÄ legt für jede Leistung einen Einfachsatz fest. Die Praxis darf ihn je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand bis zum 3,5-fachen steigern, bei technischen Leistungen wie dem MRT bis zum 2,5-fachen. Über dem 2,3-fachen bzw. 1,8-fachen Satz muss sie schriftlich begründen, warum (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Zahlt die Krankenkasse einen Selbstzahler-Termin zurück?
In der Regel nicht. Haben Sie bei Ihrer Kasse Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt, erstattet sie höchstens den Betrag, den sie als Sachleistung gezahlt hätte, abzüglich bis zu 5 % Verwaltungskosten; den Rest tragen Sie. Eine ambulante Zusatzversicherung übernimmt Privatrechnungen je nach Tarif.
Ab wann lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung?
Rechnerisch dann, wenn der Jahresbeitrag niedriger ist als das, was Sie sonst selbst zahlen würden – und der Tarif Ihre Leistungen tatsächlich erstattet. Der Rechner zeigt dafür den Monatsbeitrag, bis zu dem sich ein Tarif bei Ihrer Nutzung rechnet. Erstattungsgrenzen, Wartezeiten und Gesundheitsfragen klären Sie mit einem spezialisierten Partner-Experten.
Quellen
- § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren – abgerufen 18.10.2026
- § 12 GOÄ – Fälligkeit und Abrechnung (Begründungspflicht) – abgerufen 18.10.2026
- § 2 GOÄ – Abweichende Vereinbarung – abgerufen 18.10.2026
- GOÄ – Gebührenverzeichnis (Anlage) – abgerufen 18.10.2026
- Bundesärztekammer: GOÄ-Ratgeber – Liquidation des Hautkrebs-Screenings – Deutsches Ärzteblatt 106 (40), 2009
- § 13 SGB V – Kostenerstattung – abgerufen 18.10.2026
- IGeL-Monitor: MRT zur Früherkennung einer Alzheimer-Demenz – Stand 15.05.2019
- § 630c BGB – Informationspflichten (Kosten in Textform) – abgerufen 18.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.