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Arzt nimmt nur Privatpatienten: Was dahintersteckt und Ihre Wege

Sie rufen in einer Praxis an und hören: „Wir behandeln nur Privatpatienten.“ Das kann zwei ganz verschiedene Dinge bedeuten – eine reine Privatpraxis ohne Kassenzulassung oder eine Kassenpraxis, die Sie in die Privatbehandlung lenkt. Hier erfahren Sie, was erlaubt ist, was ein Termin kostet und welche Wege Sie haben.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Arzt nimmt nur Privatpatienten: Privatpraxis oder Kassenpraxis?
  2. Warum Ärzte nur Privatpatienten behandeln
  3. So erkennen Sie, ob eine Praxis Kassenpatienten behandelt
  4. Wenn eine Kassenpraxis Sie nur privat behandeln will
  5. Was ein Termin in der Privatpraxis kostet
  6. Wer die Rechnung der Privatpraxis bezahlt
  7. Ist ein Privatarzt gleich ein Chefarzt?
  8. Ihre Wege, wenn die Wunschpraxis nur Privatpatienten nimmt
Das Wichtigste in Kürze
  • Nimmt ein Arzt nur Privatpatienten, hat er meist keine Kassenzulassung; gesetzlich Versicherte dürfen solche Praxen zulasten der Kasse nur im Notfall aufsuchen (§ 76 Abs. 1 SGB V).
  • Praxen mit Kassenzulassung müssen gesetzlich Versicherten mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstunden anbieten (§ 19a Ärzte-ZV) und dürfen sie nicht zur Privatbehandlung drängen (§ 128 Abs. 5a SGB V).
  • Als Selbstzahler rechnet die Privatpraxis nach der GOÄ ab: Eine eingehende Beratung mit Untersuchung kostet zum Schwellenwert 41,56 €, eine Honorarvereinbarung über dem 3,5-fachen Satz ist nur vorher und schriftlich möglich (§ 2 GOÄ).
  • Die Kasse übernimmt Privatarzt-Rechnungen nur ausnahmsweise: bei Kostenerstattung nach vorheriger Zustimmung (§ 13 Abs. 2 SGB V); eine ambulante Zusatzversicherung zahlt je nach Tarif.
  • Ein Privatarzt ist nicht dasselbe wie ein Chefarzt: Privatarzt heißt Arzt ohne Kassenzulassung, Chefarzt ist die leitende Ärztin oder der leitende Arzt einer Krankenhausabteilung.

Wenn ein Arzt nur Privatpatienten nimmt, hat er meist keine Kassenzulassung: Reine Privatpraxen behandeln rechtmäßig nur Privatpatienten und Selbstzahler; gesetzlich Versicherte dürfen sie zulasten der Kasse nur im Notfall aufsuchen (§ 76 Abs. 1 SGB V). Hat die Praxis eine Kassenzulassung, muss sie Kassenpatienten mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstunden anbieten (§ 19a Ärzte-ZV). Als Selbstzahler kostet ein ausführlicher Termin 41,56 € (GOÄ, Stand: Oktober 2026).

Arzt nimmt nur Privatpatienten: Privatpraxis oder Kassenpraxis?

Der Satz „Wir nehmen nur Privatpatienten“ kann zwei verschiedene Situationen beschreiben – mit ganz unterschiedlicher Rechtslage. Entscheidend ist, ob die Ärztin oder der Arzt eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung hat. An der Versorgung gesetzlich Versicherter nehmen nur zugelassene und ermächtigte Ärzte und medizinische Versorgungszentren teil (§ 95 Abs. 1 SGB V).

Privatpraxis und Kassenpraxis im Vergleich. Quellen: SGB V, Ärzte-ZV (abgerufen 18.10.2026), Bundesmantelvertrag-Ärzte (Fassung 01.04.2026). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
MerkmalReine PrivatpraxisPraxis mit Kassenzulassung
Wen sie behandeltPrivatpatienten und Selbstzahlergesetzlich Versicherte, zusätzlich Privatpatienten
Pflicht gegenüber Kassenpatientenkeinemindestens 25 Stunden Sprechstunde pro Woche (§ 19a Ärzte-ZV)
Ablehnung von Kassenpatientenzulässignur in begründeten Fällen (§ 13 Abs. 7 BMV-Ä)
AbrechnungGOÄ, Rechnung an SieEBM über die Kassenärztliche Vereinigung; privat nur auf Ihr schriftliches Verlangen
Kasse zahlt?nur im Notfall (§ 76 Abs. 1 SGB V) oder bei Kostenerstattung mit vorheriger Zustimmungja, für Kassenleistungen

Warum Ärzte nur Privatpatienten behandeln

Für eine reine Privatpraxis braucht es keine Kassenzulassung. Wie viele Kassensitze es in einer Region für eine Fachgruppe gibt, regelt dagegen die Bedarfsplanung (§§ 99 ff. SGB V); ist ein Planungsbereich gesperrt, kommt ein Arzt dort meist nur über einen frei werdenden Sitz zur Kassenzulassung. Eine Privatpraxis kann dagegen grundsätzlich jede approbierte Ärztin und jeder approbierte Arzt eröffnen.

Hinzu kommt die Vergütung. In der Privatpraxis wird jede Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte einzeln bezahlt; fachärztliche Kassenleistungen kommen aus einer budgetierten Gesamtvergütung (§ 87a SGB V), viele davon als Pauschale je Quartal. Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP, Institut des PKV-Verbands) liegt die ambulante Vergütung für Privatversicherte im Schnitt etwa beim 2,3-fachen der GKV-Vergütung (März 2025). Und auch die Arztzeit wird knapper: Die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sank 2025 um 1,3 %, in fünf Jahren um 8 % (Bundesärztekammer, Ärztestatistik 2025). Mehr Hintergründe liefert der Ratgeber Warum bekommen Privatpatienten schneller Termine?

So erkennen Sie, ob eine Praxis Kassenpatienten behandelt

  • Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung: Die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren im Internet bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte; offene Sprechstunden sind gesondert ausgewiesen (§ 17 Abs. 1 BMV-Ä). Wer dort fehlt, hat in der Regel keine Kassenzulassung.
  • Praxisschild und Website: Hinweise wie „Privatpraxis“ oder „nur Privatpatienten und Selbstzahler“ deuten auf eine Praxis ohne Zulassung.
  • Online-Terminportale: Achten Sie auf Hinweise wie „Selbstzahler“ oder „Privatleistung“. Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass ein Portal bei der Suche nach Kassenterminen keine reinen Selbstzahler-Termine zeigen darf (Urteil vom 18.11.2025, Az. 52 O 149/25, nicht rechtskräftig).
  • Nachfragen: Fragen Sie am Telefon direkt: „Haben Sie eine Kassenzulassung, und wann ist die Kassensprechstunde?“

Wenn eine Kassenpraxis Sie nur privat behandeln will

Anders liegt der Fall, wenn eine Praxis mit Kassenzulassung Ihnen sagt, es gebe Termine „nur privat“. Vertragsärzte, die Versicherte zur privatärztlichen Versorgung anstelle der zustehenden Kassenleistung beeinflussen, verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten (§ 128 Abs. 5a SGB V). Eine Privatrechnung darf die Praxis nur verlangen, wenn Sie vor Beginn ausdrücklich verlangen, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und das schriftlich bestätigen (§ 18 Abs. 8 BMV-Ä). Dass es in der Praxis trotzdem vorkommt, zeigt ein Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands vom Mai 2026: Hautarztpraxen in Berlin und Hamburg boten dort 28 von 49 Kassenleistungen online nur als Selbstzahlerleistung an.

Was dann hilft: nach der Kassensprechstunde oder der offenen Sprechstunde fragen, eine Überweisung holen und die Terminservicestelle 116 117 nutzen – sie vermittelt binnen einer Woche einen Termin mit höchstens vier Wochen Wartezeit (§ 75 Abs. 1a SGB V). Wie Sie vorgehen, wenn eine Praxis Sie ganz abweist, erklärt der Ratgeber Darf ein Arzt Kassenpatienten ablehnen?

Was ein Termin in der Privatpraxis kostet

Privatpraxen rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab: Punktzahl mal 5,82873 Cent mal Steigerungsfaktor. Ohne schriftliche Begründung darf die Praxis bis zum 2,3-fachen Satz berechnen, bei MRT und Röntgen bis zum 1,8-fachen (§ 5 GOÄ). Typische Beträge:

GOÄ-Beträge zum Schwellenwert, eigene Berechnung mit Punktwert 5,82873 Cent, Stand 18.10.2026; ohne Auslagen.
Leistung (GOÄ-Nummern)Kosten
Beratung + symptombezogene Untersuchung (1 + 5)21,44 €
Eingehende Beratung + Untersuchung eines Organsystems (3 + 7)41,56 €
Ultraschall Bauch mit Beratung (1 + 410 + 3 × 420)69,69 €
Herz-Ultraschall mit Beratung (1 + 424)104,56 €
MRT Knie (5729, Schwellenwert 1,8)251,80 €

Wichtig bei Privatpraxen: Eine Gebühr über dem Höchstsatz von 3,5 ist nur mit einer Honorarvereinbarung möglich, die vor der Behandlung nach persönlicher Absprache schriftlich getroffen wird und den Hinweis enthalten muss, dass eine Erstattung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist (§ 2 Abs. 2 GOÄ). Für MRT, Röntgen und Labor ist eine solche Vereinbarung unzulässig (§ 2 Abs. 3 GOÄ). Die voraussichtlichen Kosten muss Ihnen die Praxis vorher in Textform nennen, wenn die Übernahme nicht gesichert ist (§ 630c Abs. 3 BGB). Alle Beispiele je Fachrichtung stehen im Ratgeber Privatarzt-Kosten; Ihren Fall rechnet der Selbstzahler-Rechner.

Vor dem ersten Termin in der Privatpraxis klären

  • Kostenrahmen: Welche Leistungen sind geplant, mit welchem Steigerungsfaktor – und was kostet der Termin voraussichtlich insgesamt?
  • Honorarvereinbarung: Soll ein Satz über 3,5 vereinbart werden? Dann bekommen Sie einen Abdruck der schriftlichen Vereinbarung (§ 2 Abs. 2 GOÄ) – und sollten vorher klären, ob Ihre Versicherung das erstattet.
  • Erstattung: Haben Sie eine Zusatzversicherung? Prüfen Sie, ob sie Privatärzte ohne Kassenzulassung einschließt.
  • Folgeleistungen: Rezepte, Überweisungen und Laboraufträge einer Privatpraxis gelten nicht zulasten Ihrer Kasse – mehr dazu im Ratgeber Als Kassenpatient zum Privatarzt.

Wer die Rechnung der Privatpraxis bezahlt

Gesetzliche Kasse

Grundsätzlich nicht – außer im Notfall (§ 76 Abs. 1 SGB V). Mit Kostenerstattung nur nach vorheriger Zustimmung der Kasse, bei medizinischen oder sozialen Gründen und gleichwertiger Versorgung, und höchstens zum Kassensatz (§ 13 Abs. 2 SGB V). Mehr unter Kostenerstattungsprinzip.

Ambulante Zusatzversicherung

Je nach Tarif. Prüfen Sie, ob Ärzte ohne Kassenzulassung eingeschlossen sind und bis zu welchem GOÄ-Satz erstattet wird – mehr unter Privatarzt-Zusatzversicherung.

Private Krankenversicherung

Erstattet nach Ihrem Tarif. Als Privatversicherte/r sind Sie nicht an die Kassenzulassung gebunden – Privatpraxen stehen Ihnen offen.

Ist ein Privatarzt gleich ein Chefarzt?

Nein – auch wenn beides nach „privat“ klingt. Ein Privatarzt ist eine niedergelassene Ärztin oder ein niedergelassener Arzt ohne Kassenzulassung. Ein Chefarzt leitet eine Abteilung im Krankenhaus. Die Chefarztbehandlung ist im Krankenhaus eine Wahlleistung, die vor der Behandlung schriftlich oder in Textform vereinbart wird (§ 17 Abs. 2 KHEntgG) und für alle beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Hauses gilt, die sogenannte Wahlarztkette (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Abgerechnet wird nach der GOÄ, bei stationärer Behandlung mit 25 % Abschlag (§ 6a GOÄ). Was Chefarzt und Einzelzimmer kosten, zeigt die Seite Einzelzimmer im Krankenhaus.

Ihre Wege, wenn die Wunschpraxis nur Privatpatienten nimmt

Sie haben drei Möglichkeiten. Erstens: eine Kassenpraxis über die Terminservicestelle 116 117 – kostenlos, mit Frist. Zweitens: die Privatpraxis als Selbstzahler – schnell, aber mit voller GOÄ-Rechnung. Drittens: dauerhaft Zugang zu Privatpraxen, entweder mit einer ambulanten Zusatzversicherung, die Privatärzte je nach Tarif einschließt, oder mit der privaten Krankenversicherung. Die PKV wählen dürfen Angestellte mit einem Jahresgehalt über 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026), hauptberuflich Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung – das prüft der Privat-versichern-Check. Welcher Weg zu Ihrem Budget passt, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check.

Häufige Fragen

Warum nehmen Ärzte nur noch Privatpatienten?

Eine Praxis ohne Kassenzulassung darf ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler behandeln. Für eine solche Privatpraxis braucht es keinen Kassensitz, dessen Zahl die Bedarfsplanung begrenzt, und abgerechnet wird jede Leistung einzeln nach der GOÄ statt aus einem Budget. Nach Berechnungen des WIP liegt die ambulante Vergütung für Privatversicherte im Schnitt etwa beim 2,3-fachen der GKV-Vergütung.

Ist ein Privatarzt gleich ein Chefarzt?

Nein. Privatarzt bedeutet, dass eine Ärztin oder ein Arzt ohne Kassenzulassung praktiziert und nur Privatpatienten und Selbstzahler behandelt. Chefarzt ist eine Funktion im Krankenhaus: die Leitung einer Abteilung. Die Chefarztbehandlung im Krankenhaus ist eine Wahlleistung, die Kassenpatienten selbst bezahlen oder über eine Zusatzversicherung absichern.

Zahlt die Krankenkasse den Besuch beim Privatarzt?

In der Regel nicht. Gesetzlich Versicherte dürfen Ärzte ohne Kassenzulassung zulasten der Kasse nur in Notfällen in Anspruch nehmen (§ 76 Abs. 1 SGB V). Wer Kostenerstattung gewählt hat, braucht für Privatärzte die vorherige Zustimmung der Kasse; sie kommt bei medizinischen oder sozialen Gründen und gleichwertiger Versorgung infrage und deckt höchstens den Kassensatz (§ 13 Abs. 2 SGB V).

Darf eine Kassenpraxis nur Privatpatienten annehmen?

Nein. Eine Praxis mit Kassenzulassung ist zur Versorgung gesetzlich Versicherter verpflichtet, muss mindestens 25 Stunden pro Woche Kassensprechstunden anbieten und darf Versicherte nur in begründeten Fällen ablehnen (§ 95 Abs. 3 SGB V, § 19a Ärzte-ZV, § 13 Abs. 7 BMV-Ä). Zusätzliche Privatsprechstunden sind erlaubt. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wie finde ich einen Arzt, der Kassenpatienten nimmt?

Die Kassenärztlichen Vereinigungen veröffentlichen die Praxen mit Kassenzulassung und ihre Sprechstundenzeiten im Internet, offene Sprechstunden gesondert. Schneller geht es oft über die Terminservicestelle 116 117: Mit Überweisung vermittelt sie binnen einer Woche einen Termin mit höchstens vier Wochen Wartezeit.

Quellen

  1. § 76 SGB V – Freie Arztwahl – abgerufen 18.10.2026
  2. § 95 SGB V – Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung – abgerufen 18.10.2026
  3. § 19a Ärzte-Zulassungsverordnung – Mindestsprechstunden – abgerufen 18.10.2026
  4. § 13 SGB V – Kostenerstattung – abgerufen 18.10.2026
  5. § 2 GOÄ – Abweichende Vereinbarung – abgerufen 18.10.2026
  6. § 128 SGB V – Unzulässige Zusammenarbeit (Abs. 5a) – abgerufen 18.10.2026
  7. KBV: Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) (PDF) – Fassung vom 01.04.2026
  8. vzbv: Marktcheck Selbstzahler-Termine trotz Filter (Pressemitteilung) – 02.07.2026
  9. WIP: Mehrumsatz und Leistungsausgaben von PKV-Versicherten, Jahresbericht 2025 (PDF) – März 2025
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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