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Privatarzt-Zusatzversicherung: welche Tarife Privatarzt-Rechnungen übernehmen

Ihre Wunschärztin hat eine reine Privatpraxis – und Sie möchten die Rechnungen nicht jedes Mal selbst tragen? Dann brauchen Sie einen Zusatztarif, der ausdrücklich auch Ärzte ohne Kassenzulassung einschließt. Hier erfahren Sie, an welchen Tarifmerkmalen das hängt, wann sich ein Tarif rechnet und wann die private Krankenversicherung der bessere Weg ist.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Warum Sie beim Privatarzt eine eigene Absicherung brauchen
  2. Privatarzt-Zusatzversicherung: fünf Tarifmerkmale, auf die es ankommt
  3. Privatpraxis, Privatsprechstunde, Kassenpraxis: was der Tarif abdecken muss
  4. Rechenbeispiele: Wann rechnet sich ein Privatarzt-Tarif?
  5. Kostenerstattung als Alternative zur Privatarzt-Versicherung?
  6. Antrag: Gesundheitsfragen ehrlich beantworten, vorab klären
  7. So gehen Sie beim Abschluss vor
  8. Privatarzt dauerhaft ohne Rechnungssorgen: die PKV
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Privatarzt-Zusatzversicherung ist eine ambulante Zusatzversicherung, deren Tarif auch Ärzte ohne Kassenzulassung einschließt – ob ein Tarif das tut, muss in seinen Bedingungen stehen.
  • Weil die Kasse beim Privatarzt nichts zahlt (§ 76 Abs. 1 SGB V), muss der Tarif ohne Vorleistung der Kasse erstatten; prüfen Sie außerdem den erstatteten GOÄ-Satz und Jahreshöchstbeträge.
  • Rechenbeispiel: Zwei Hautarzt-Checks und ein Herz-Ultraschall plus zwei ausführliche Termine kosten nach GOÄ zum Schwellenwert 284,20 € im Jahr – bis 23,68 € im Monat wäre ein voll erstattender Tarif günstiger.
  • Kostenerstattung nach § 13 SGB V hilft beim Privatarzt nur mit vorheriger Zustimmung der Kasse und höchstens bis zum Kassensatz.
  • Unbegrenzt freie Wahl unter Privatärzten bietet die private Krankenversicherung – für Angestellte über 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027), Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung.

Eine Privatarzt-Zusatzversicherung ist eine ambulante Zusatzversicherung, deren Tarif ausdrücklich auch Ärzte ohne Kassenzulassung einschließt. Ob ein Tarif das tut, bis zu welchem GOÄ-Satz er erstattet und ob er ohne Vorleistung der Kasse zahlt, steht in den Tarifbedingungen. Ohne Zusatztarif zahlt die Kasse Privatärzte nur im Notfall oder bei Kostenerstattung mit vorheriger Zustimmung (§ 76, § 13 SGB V; Stand: Oktober 2026).

Warum Sie beim Privatarzt eine eigene Absicherung brauchen

An der Versorgung gesetzlich Versicherter nehmen nur Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung oder Ermächtigung teil (§ 95 Abs. 1 SGB V). Andere Ärzte dürfen gesetzlich Versicherte zulasten der Kasse nur in Notfällen in Anspruch nehmen (§ 76 Abs. 1 SGB V). Beim Privatarzt zahlt die Kasse also nichts – auch nicht anteilig. Wer Kostenerstattung gewählt hat, braucht für den Privatarzt die vorherige Zustimmung der Kasse und bekommt höchstens den Kassensatz (§ 13 Abs. 2 SGB V).

Das hat eine Folge, die viele übersehen: Ein Zusatztarif, der nur ergänzt, was die Kasse vorgeleistet hat, hilft beim Privatarzt wenig. Für reine Privatpraxen brauchen Sie einen Tarif, der die GOÄ-Rechnung selbst erstattet. Was ein Besuch kostet, zeigt der Ratgeber Privatarzt-Kosten; wie er abläuft, der Ratgeber Als Kassenpatient zum Privatarzt.

Privatarzt-Zusatzversicherung: fünf Tarifmerkmale, auf die es ankommt

1. Welche Ärzte?

Schließt der Tarif ausdrücklich Ärztinnen und Ärzte ohne Kassenzulassung ein – oder nur Privatbehandlungen in Kassenpraxen?

2. Ohne Vorleistung der Kasse?

Erstattet der Tarif auch dann, wenn die gesetzliche Kasse nichts gezahlt hat? Beim Privatarzt ist das der Normalfall.

3. Bis zu welchem GOÄ-Satz?

Bis zum Schwellenwert (2,3) oder bis zum Höchstsatz (3,5)? Honorarvereinbarungen über 3,5 (§ 2 GOÄ) erstatten Tarife nicht unbedingt.

4. Höchstbeträge

Gibt es einen Jahreshöchstbetrag oder eine Staffel in den ersten Versicherungsjahren? Passt das zu Ihrer Nutzung?

5. Folgeleistungen

Rezepte, Labor und Bildgebung des Privatarztes gelten nicht zulasten der Kasse. Sind Arznei- und Verbandmittel auf Privatrezept, Labor und Bildgebung mitversichert?

Rahmen: Wartezeit und Kündigung

Wartezeit höchstens drei Monate (§ 197 VVG). Der Versicherer kann nur in den ersten drei Versicherungsjahren ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 2 VVG).

Privatpraxis, Privatsprechstunde, Kassenpraxis: was der Tarif abdecken muss

Je nachdem, wo Sie sich privat behandeln lassen, muss ein Tarif Unterschiedliches leisten. Die Übersicht hilft beim Lesen der Tarifbedingungen:

Was ein ambulanter Zusatztarif je nach Behandlungsort abdecken muss. Rechtsgrundlagen: §§ 13, 76, 95 SGB V, § 18 Abs. 8 BMV-Ä (Fassung 01.04.2026). Leistungen immer je nach Tarif.
Wo Sie behandelt werdenWas die Kasse zahltWas der Tarif leisten muss
Reine Privatpraxis (ohne Kassenzulassung)nichts, außer im NotfallPrivatärzte einschließen und die volle GOÄ-Rechnung ohne Vorleistung der Kasse erstatten
Privatsprechstunde einer Kassenpraxisnichts – Sie haben schriftlich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werdenPrivatbehandlung bei Kassenärzten erstatten, bis zum passenden GOÄ-Satz
Kassenpraxis mit Kostenerstattunghöchstens Kassensatz minus bis zu 5 %die Differenz zur GOÄ-Rechnung übernehmen
Kassenpraxis mit Versichertenkartedie Kassenleistung als Sachleistungnichts – hier greift der Tarif nur bei Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs, je nach Tarif

Wer vor allem eine bestimmte Privatpraxis nutzen möchte, braucht also die erste Zeile. Wer schnelle Termine in der Privatsprechstunde seiner Kassenpraxis sucht, kommt mit der zweiten Zeile aus – mehr dazu im Ratgeber Privatsprechstunde als Kassenpatient.

Rechenbeispiele: Wann rechnet sich ein Privatarzt-Tarif?

Ob sich ein Tarif lohnt, zeigt der Vergleich mit den Kosten, die Sie selbst tragen würden. Teilen Sie die Jahreskosten durch zwölf – bis zu diesem Monatsbeitrag ist ein Tarif, der die Rechnungen vollständig erstattet, rechnerisch günstiger. Drei Nutzungsprofile, zum Schwellen- und zum Höchstsatz:

Jahreskosten beim Privatarzt nach GOÄ und Break-even-Beitrag pro Monat; eigene Berechnung mit Punktwert 5,82873 Cent, Stand 18.10.2026. Volle Erstattung vorausgesetzt, ohne Auslagen.
Nutzungsprofil pro JahrSchwellenwertTarif lohnt bis / MonatHöchstsatzTarif lohnt bis / Monat
2 × Hautarzt-Check mit Auflichtmikroskopie96,52 €8,04 €146,88 €12,24 €
1 × Herz-Ultraschall mit Beratung + 2 × ausführlicher Termin187,68 €15,64 €285,60 €23,80 €
3 × ausführlicher Termin + 1 × MRT Knie376,48 €31,37 €539,44 €44,95 €

Kombinieren Sie die ersten beiden Profile – zwei Hautarzt-Checks, ein Herz-Ultraschall und zwei ausführliche Termine –, kommen Sie zum Schwellenwert auf 284,20 € im Jahr; ein Tarif rechnet sich dann bis 23,68 € im Monat. Wichtig: Rechnet die Privatpraxis zum Höchstsatz ab und erstattet Ihr Tarif nur bis zum Schwellenwert, bleibt bei jeder Rechnung ein Eigenanteil. Ihre eigenen Zahlen rechnet der Selbstzahler-Rechner mit Vergleich zu einem Monatsbeitrag Ihrer Wahl.

Kostenerstattung als Alternative zur Privatarzt-Versicherung?

Mit Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V bekommen Sie bei der Kasse grundsätzlich einen Teil Ihrer Privatrechnung zurück. Beim Privatarzt gelten aber zwei Hürden: Sie brauchen die vorherige Zustimmung der Kasse, die nur bei medizinischen oder sozialen Gründen und gleichwertiger Versorgung infrage kommt (Satz 5 und 6), und erstattet wird höchstens der Kassensatz abzüglich bis zu 5 % Verwaltungskosten (Satz 8 und 10). Für den regelmäßigen Besuch einer Privatpraxis ist das selten eine verlässliche Lösung. Alle Regeln stehen im Ratgeber Kostenerstattungsprinzip.

Antrag: Gesundheitsfragen ehrlich beantworten, vorab klären

Wie bei allen Zusatzversicherungen fragen die Versicherer beim Antrag in der Regel nach Ihrem Gesundheitszustand. Je nach Antwort wird der Antrag normal angenommen, mit Zuschlag oder Leistungsausschluss angenommen oder abgelehnt. Beantworten Sie die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Der einfachste Weg: Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk klärt vorab – auf Wunsch anonym –, welche Tarife mit Privatarzt-Baustein für Sie infrage kommen und zu welchen Bedingungen. Alles Weitere zu Leistungen, Wartezeiten und Kündigungsschutz steht im Ratgeber ambulante Zusatzversicherung.

So gehen Sie beim Abschluss vor

1. Nutzung schätzen

Welche Privatpraxen, wie oft, welche Leistungen? Daraus ergeben sich Ihre Jahreskosten nach GOÄ – der Maßstab für den Beitrag.

2. Tarifbedingungen lesen

Privatärzte eingeschlossen? Erstattung ohne Vorleistung der Kasse? Bis 3,5-fach? Höchstbeträge und Staffel?

3. Gesundheitsfragen vorab klären

Lassen Sie anonym prüfen, welche Versicherer Sie zu welchen Bedingungen annehmen, bevor Sie einen Antrag stellen.

4. Rechtzeitig abschließen

Wegen der Wartezeit von bis zu drei Monaten vor dem ersten geplanten Termin – nicht erst, wenn er drängt.

Privatarzt dauerhaft ohne Rechnungssorgen: die PKV

Wer regelmäßig Privatpraxen nutzt, stößt mit einem Zusatztarif irgendwann an Grenzen – Höchstbeträge, GOÄ-Satz, Folgeleistungen. In der privaten Krankenversicherung sind Sie dagegen nicht an die Kassenzulassung gebunden: Privatärzte stehen Ihnen offen, erstattet wird nach Tarif, im Krankenhaus je nach Tarif mit Chefarzt und Einbettzimmer. Die Leistungen sind vertraglich zugesichert; der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG).

Wählen dürfen die PKV Angestellte mit einem Jahresgehalt über 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend), hauptberuflich Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Studierende mit Befreiung binnen drei Monaten. Angestellte bekommen die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgeber, 2026 bis 613,22 € im Monat. Ob das für Sie gilt, prüft der Privat-versichern-Check; welcher Weg – Zusatztarif oder PKV – zu Ihrem Budget passt, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check.

Häufige Fragen

Zahlt eine Zusatzversicherung den Privatarzt?

Je nach Tarif. Entscheidend ist, ob die Tarifbedingungen Ärzte ohne Kassenzulassung ausdrücklich einschließen und ob der Tarif auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Kasse erstattet – beim Privatarzt zahlt die Kasse nämlich nichts. Prüfen Sie außerdem, bis zu welchem GOÄ-Satz erstattet wird und ob es Jahreshöchstbeträge gibt.

Welche Versicherung zahlt Privatärzte?

Die private Krankenversicherung erstattet Privatarzt-Rechnungen nach Tarif; als Privatversicherte/r sind Sie nicht an die Kassenzulassung gebunden. Gesetzlich Versicherte brauchen eine ambulante Zusatzversicherung, deren Tarif Privatärzte einschließt. Einen Vergleich mit allen Bedingungen macht ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk.

Übernimmt die Krankenkasse über Kostenerstattung den Privatarzt?

Nur nach vorheriger Zustimmung. Die Kasse kann sie erteilen, wenn medizinische oder soziale Gründe die Behandlung beim Privatarzt rechtfertigen und eine zumindest gleichwertige Versorgung gewährleistet ist (§ 13 Abs. 2 Satz 5 und 6 SGB V). Erstattet wird auch dann höchstens der Kassensatz abzüglich bis zu 5 % Verwaltungskosten.

Gibt es eine Privatarzt-Zusatzversicherung ohne Wartezeit?

Gesetzlich dürfen Wartezeiten höchstens drei Monate betragen, für Psychotherapie, Entbindung und Zahnbehandlung höchstens acht Monate (§ 197 VVG). Ob ein Tarif kürzere oder keine Wartezeiten hat, regeln seine Bedingungen. Schließen Sie den Tarif am besten ab, bevor der erste Termin ansteht.

Lohnt sich eine Versicherung für den Privatarzt?

Das hängt von Ihrer Nutzung ab. Rechnen Sie Ihre voraussichtlichen GOÄ-Kosten pro Jahr aus und teilen Sie sie durch zwölf – bis zu diesem Monatsbeitrag ist ein voll erstattender Tarif günstiger als selbst zu zahlen. Bei vier ausführlichen Terminen im Jahr sind das 13,85 €, mit einem MRT des Knies 34,84 €.

Quellen

  1. § 76 SGB V – Freie Arztwahl – abgerufen 18.10.2026
  2. § 13 SGB V – Kostenerstattung – abgerufen 18.10.2026
  3. § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 18.10.2026
  4. § 206 VVG – Kündigung des Versicherers – abgerufen 18.10.2026
  5. § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren – abgerufen 18.10.2026
  6. § 2 GOÄ – Abweichende Vereinbarung – abgerufen 18.10.2026
  7. § 95 SGB V – Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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