Inhalt (15 Abschnitte)
- Was heißt eigentlich „Privatpatient“?
- Die vier Wege, Privatpatient zu werden – im Überblick
- Weg 1: Mit der privaten Krankenversicherung dauerhaft Privatpatient
- Was kostet es, als Privatversicherte/r Privatpatient zu sein?
- Privatpatient werden als Angestellte/r: der Zeitplan 2026/2027
- Weg 2: Ambulante Zusatzversicherung – wie ein Privatpatient beim Arzt
- Weg 3: Kostenerstattung nach § 13 SGB V
- Weg 4: Als Selbstzahler zum Privattermin
- Privatpatient im Krankenhaus: Einzelzimmer und Chefarzt
- Was Privatpatienten wirklich mehr haben – belegt
- Rechenbeispiel: selbst zahlen oder versichern?
- Fünf Irrtümer über Privatpatienten
- Welcher Weg passt zu Ihnen?
- In fünf Schritten zum Privatpatienten
- Weitere Ratgeber rund um den Privatpatienten-Status
- Dauerhaft Privatpatient werden Sie mit der privaten Krankenversicherung: als Angestellte/r über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €), als hauptberuflich Selbstständige/r, als Beamtin/Beamter oder als Student/in mit Befreiung binnen drei Monaten.
- Gesetzlich Versicherte werden mit einer ambulanten Zusatzversicherung je nach Tarif beim Arzt wie Privatpatienten abgerechnet – mit Gesundheitsfragen und Wartezeiten von bis zu drei Monaten (§ 197 VVG).
- Mit Kostenerstattung nach § 13 SGB V bekommen Sie eine Privatrechnung, die Kasse erstattet aber höchstens den Kassensatz abzüglich bis zu 5 % Verwaltungskosten; Sie sind mindestens ein Quartal gebunden.
- Als Selbstzahler rechnet die Praxis nach der GOÄ ab: Ein ausführlicher Facharzttermin kostet zum Schwellenwert 41,56 €.
- 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025).
Privatpatient werden Sie dauerhaft mit der privaten Krankenversicherung – das dürfen Angestellte mit einem Jahresgehalt über 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027), hauptberuflich Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung. Alle anderen werden mit einer ambulanten Zusatzversicherung, über Kostenerstattung nach § 13 SGB V oder als Selbstzahler beim Arzt wie Privatpatienten abgerechnet (Stand: Oktober 2026).
Was heißt eigentlich „Privatpatient“?
Ob Sie beim Arzt Kassen- oder Privatpatient sind, entscheidet die Abrechnung. Als Kassenpatient zeigen Sie Ihre Versichertenkarte; die Praxis rechnet über die Kassenärztliche Vereinigung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab ab, innerhalb eines Budgets. Als Privatpatient schließen Sie mit der Praxis einen Behandlungsvertrag und bekommen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Punktzahl mal Punktwert 5,82873 Cent mal Steigerungsfaktor (§ 5 GOÄ). Jede Leistung wird einzeln vergütet.
Wer die Rechnung bezahlt, ist eine zweite Frage. Privatversicherte reichen sie bei ihrer privaten Krankenversicherung ein, die nach ihrem Tarif erstattet. Gesetzlich Versicherte, die sich privat behandeln lassen, zahlen selbst – es sei denn, eine Zusatzversicherung oder die Kostenerstattung ihrer Kasse springt ein. Genau daraus ergeben sich die vier Wege zum Privatpatienten.
Die vier Wege, Privatpatient zu werden – im Überblick
| Weg | Wer darf | Was Sie bekommen | Was es kostet |
|---|---|---|---|
| Private Krankenversicherung | Angestellte über 77.400 € / 84.150 €, Selbstständige, Beamte, Studierende mit Befreiung | dauerhaft Privatpatient; Leistungen vertraglich zugesichert, je nach Tarif mit Chefarzt und Einzelzimmer | Beitrag nach Alter und Tarif, nicht nach Einkommen; Arbeitgeber zahlt bei Angestellten die Hälfte |
| Ambulante Zusatzversicherung | alle gesetzlich Versicherten (Annahme nach Gesundheitsfragen) | Privatbehandlung beim Arzt, Erstattung je nach Tarif | Monatsbeitrag je nach Alter und Tarif |
| Kostenerstattung (§ 13 SGB V) | alle gesetzlich Versicherten | Privatrechnung, Erstattung höchstens zum Kassensatz | Differenz zur Privatrechnung plus bis zu 5 % Verwaltungsabschlag |
| Selbstzahler | alle | Privattermin, oft schneller | volle GOÄ-Rechnung, z. B. 41,56 € für Beratung und Untersuchung |
Ob die private Krankenversicherung für Sie offensteht, prüft der Privat-versichern-Check in einer Minute. Den passenden Weg für Ihr Ziel und Budget zeigt der Termin-Wege-Check.
Weg 1: Mit der privaten Krankenversicherung dauerhaft Privatpatient
Der direkte Weg: Sie verlassen die gesetzliche Krankenversicherung und versichern sich privat. Dann sind Sie bei jedem Arzt und in jedem Krankenhaus Privatpatient – im Umfang Ihres Tarifs. Wer das darf, regelt das Sozialgesetzbuch V:
- Angestellte mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze: 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 € (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Im selben Job endet die Pflichtversicherung zum Jahresende, wenn Ihr Gehalt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4); bei einem neuen Job ab dem ersten Tag. Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, 2026 bis 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V).
- Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler – unabhängig vom Einkommen (§ 5 Abs. 5 SGB V). In der freiwilligen GKV würden sie auf alle Einnahmen zahlen (§ 240 SGB V), 2027 bis rund 1.345 € im Monat (mit Kind, eigene Berechnung).
- Beamtinnen und Beamte mit Beihilfe (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V): Die Beihilfe trägt 50 bis 80 % der Krankheitskosten, die PKV nur den Rest.
- Studierende, die sich binnen drei Monaten nach Beginn der studentischen Pflichtversicherung befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 SGB V) – unwiderruflich für das ganze Studium.
Drei Punkte klären Sie vor dem Wechsel mit einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk – jeweils mit einer Lösung: Gesundheitsprüfung: Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorab, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annimmt (so funktioniert die anonyme Risikovoranfrage). Familie: In der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag; Neugeborene versichern Sie ohne Gesundheitsprüfung nach, wenn Sie sie binnen zwei Monaten anmelden (§ 198 VVG). Langfristig planen: Ab 55 ist der Weg zurück in die GKV meist ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V); Alterungsrückstellungen und der gesetzliche 10-%-Zuschlag dämpfen den Beitrag ab 65 (§§ 149, 150 VAG). Wie der Wechsel praktisch abläuft, erklärt der Ratgeber zum Wechsel in die PKV.
Was kostet es, als Privatversicherte/r Privatpatient zu sein?
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach Eintrittsalter, Tarif, Selbstbehalt und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn – nicht nach dem Einkommen. Nach Angaben des PKV-Verbands lag der durchschnittliche Beitrag 2026 bei rund 617 € im Monat. Für 35-Jährige fand Stiftung Warentest den günstigsten empfehlenswerten Rundum-Tarif ab 649 € im Monat (Finanztest 3/2025) – ein Beispiel für ein bestimmtes Alter, kein Angebot.
Für Angestellte halbiert sich die Belastung: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Bei 649 € Beitrag bleiben damit 324,50 € Eigenanteil. Zum Vergleich: Mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze zahlen Angestellte in der GKV 2026 einen Arbeitnehmeranteil von 613,22 €, 2027 voraussichtlich rund 672,56 € (mit Kind, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %; eigene Berechnung). Selbstständige zahlen den PKV-Beitrag allein, setzen die Basisbeiträge aber als Sonderausgaben ab (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Beamte versichern mit Beihilfe nur 20 bis 50 % ihrer Kosten privat.
Auch PKV-Beiträge können steigen. Dagegen wirken Alterungsrückstellungen – Ende 2025 insgesamt 355,4 Mrd. € (PKV-Verband) –, der gesetzliche 10-%-Zuschlag, der den Beitrag ab 65 dämpft (§§ 149, 150 VAG), wählbare Beitragsentlastungstarife und das Recht auf Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG). Was der Beitrag für Sie über die Jahre bedeutet, rechnet ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk mit echten Angeboten durch.
Privatpatient werden als Angestellte/r: der Zeitplan 2026/2027
Für Angestellte ist der Termin entscheidend, denn die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 außerordentlich stark – das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhöht sie zusätzlich um 3.600 € im Jahr. So sieht der Zeitplan nach heutigem Stand aus:
| Ihre Situation | Wechsel in die PKV |
|---|---|
| Gleicher Job, Gehalt über 84.150 € | voraussichtlich zum 01.01.2027 (§ 6 Abs. 4 SGB V) |
| Gleicher Job, Gehalt 77.401 bis 84.150 € | nicht zum 01.01.2027 – frühestens zum Jahresende, an dem das Gehalt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt |
| Neuer Job 2026, Gehalt über 77.400 € | ab dem ersten Arbeitstag; liegt das Gehalt 2027 unter 80.550 €, ist eine Befreiung binnen drei Monaten möglich |
| Neuer Job 2027, Gehalt über 84.150 € | ab dem ersten Arbeitstag |
Endet die Pflichtversicherung, führt Ihre Kasse Sie automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Für die PKV erklären Sie den Austritt binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis und weisen den neuen Schutz nach (§ 188 Abs. 4 SGB V). Planen Sie Antrag und Gesundheitsprüfung deshalb einige Wochen vorher ein.
Weg 2: Ambulante Zusatzversicherung – wie ein Privatpatient beim Arzt
Sie bleiben gesetzlich versichert und schließen zusätzlich einen privaten Tarif ab, der Privatbehandlungen beim Arzt erstattet. Dann können Sie Privatsprechstunden und Privatpraxen nutzen und werden nach der GOÄ abgerechnet – im Umfang des Tarifs. Was diese Tarife leisten, unterscheidet sich stark: Manche erstatten bis zum Höchstsatz der GOÄ, andere nur einen Prozentsatz oder bis zu einem Jahresbetrag; manche schließen Privatärzte ohne Kassenzulassung ein.
- Gesundheitsfragen: Zusatzversicherungen fragen beim Antrag in der Regel nach Ihrer Gesundheit. Ein spezialisierter Partner-Experte klärt vorab, welche Tarife infrage kommen.
- Wartezeiten: Bis zu drei Monate, für Psychotherapie, Entbindung und Zahnbehandlung bis zu acht Monate (§ 197 VVG). Schließen Sie den Tarif also ab, bevor ein Termin drängt.
- Rechnerischer Vergleich: Der Selbstzahler-Rechner zeigt, bis zu welchem Monatsbeitrag sich ein Tarif bei Ihrer Nutzung lohnt.
Welche Tarifmerkmale zählen, erklärt der Ratgeber ambulante Zusatzversicherung.
Weg 3: Kostenerstattung nach § 13 SGB V
Statt der Versichertenkarte können gesetzlich Versicherte Kostenerstattung wählen (§ 13 Abs. 2 SGB V). Sie bekommen dann eine Privatrechnung nach der GOÄ, zahlen sie und reichen sie bei Ihrer Kasse ein. Klingt nach Privatpatient – hat aber Haken:
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Erstattungshöhe | höchstens die Vergütung, die die Kasse als Sachleistung gezahlt hätte (Satz 8) |
| Abschlag | für Verwaltungskosten höchstens 5 % (Satz 10) |
| Bindung | mindestens ein Kalendervierteljahr (Satz 12) |
| Bereiche | auf ärztliche, zahnärztliche, stationäre oder veranlasste Leistungen beschränkbar (Satz 4) |
| Privatärzte | nicht zugelassene Ärzte nur nach vorheriger Zustimmung der Kasse (Satz 5–6) |
| Information | vorher die Kasse informieren; die Praxis weist darauf hin, dass Sie nicht erstattete Kosten selbst tragen (Satz 2–3) |
Weil die GOÄ-Rechnung meist über dem Kassensatz liegt, bleibt ein Eigenanteil. Daran ändert auch ein Wahltarif nichts zwingend: Kassen können Kostenerstattung als Wahltarif mit Prämie anbieten (§ 53 Abs. 4 SGB V), müssen aber nicht. Laut Mitgliederstatistik des Gesundheitsministeriums nutzten im September 2026 nur 1.576 Versicherte einen solchen Wahltarif. Kostenerstattung lohnt sich vor allem in Kombination mit einer ambulanten Zusatzversicherung, die die Differenz übernimmt – mehr im Ratgeber Kostenerstattungsprinzip.
Weg 4: Als Selbstzahler zum Privattermin
Der schnellste Weg ohne Vertrag: Sie buchen einen Privattermin und zahlen die Rechnung selbst. Viele Vertragsarztpraxen bieten Privatsprechstunden an, reine Privatpraxen nehmen nur Selbstzahler und Privatpatienten (als Kassenpatient zum Privatarzt). Die Kosten folgen der GOÄ:
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Beratung + symptombezogene Untersuchung (GOÄ-Nrn. 1 + 5) | 21,44 € |
| Eingehende Beratung + Untersuchung eines Organsystems (GOÄ-Nrn. 3 + 7) | 41,56 € |
| Hautarzt-Check mit Auflichtmikroskopie (GOÄ-Nrn. 1 + 7 + 750) | 48,26 € |
| MRT Knie (GOÄ-Nr. 5729, Schwellenwert 1,8) | 251,80 € |
| Psychotherapie-Sitzung, 50 Minuten (GOÄ-Nr. 870) | 100,55 € |
Ihre Rechte: Die Praxis muss Sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn die Kasse sie nicht trägt (§ 630c Abs. 3 BGB). Vertragsärzte dürfen Sie nicht dazu drängen, statt der Kassenleistung privat zu zahlen (§ 128 Abs. 5a SGB V). Und Terminportale müssen sauber trennen: Das Landgericht Berlin II hat am 18.11.2025 entschieden, dass bei der Suche nach Terminen für gesetzlich Versicherte keine reinen Selbstzahler-Termine erscheinen dürfen (Az. 52 O 149/25, nicht rechtskräftig).
Privatpatient im Krankenhaus: Einzelzimmer und Chefarzt
Im Krankenhaus heißt „privat“: Wahlleistungen. Kassenpatienten haben keinen Anspruch auf Einbettzimmer oder Chefarzt – die Kasse zahlt das medizinisch Notwendige (§ 39, § 12 SGB V). Wahlleistungen vereinbaren Sie vor der Behandlung schriftlich oder in Textform (§ 17 KHEntgG). Ein Einbettzimmer kostete 2024 im Bundesdurchschnitt 132,04 € pro Tag, ein Zweibettzimmer 67,90 € (PKV-Verband). Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Zweibettzimmer kostete für 32-Jährige ab 31 € im Monat (Finanztest 4/2026, mit „sehr gut“ bewerteter Tarif). Alle Details stehen auf der Seite Einzelzimmer im Krankenhaus; Ihr Bundesland rechnet der Krankenhaus-Komfort-Rechner.
Was Privatpatienten wirklich mehr haben – belegt
Über Privatpatienten kursieren viele Behauptungen. Diese Unterschiede sind mit Zahlen belegt – ausführlich in den Ratgebern Privatpatient-Vorteile und Warum bekommen Privatpatienten schneller Termine?:
Dazu kommen die vertraglichen Vorteile der Vollversicherung: Der Versicherer kann die Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG), und den vereinbarten Leistungsumfang kann der Gesetzgeber nicht per Gesetz kürzen. In der GKV steigen dagegen 2027 die Zuzahlungen um 50 % – im Krankenhaus von 10 auf 15 € pro Tag –, und der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 % (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228).
Wie lange Versicherte auf einen Facharzttermin warten
Anteil der Befragten nach Wartezeit beim letzten Facharzttermin, in Prozent – Privatversicherte warten deutlich seltener lange
Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, Erhebung 11.11.–11.12.2025 (Dynata, N = 3.970; Abb. 20: PKV n = 416, GKV n = 3.282), veröffentlicht April 2026. Rundungsbedingt nicht immer 100 %.
Rechenbeispiel: selbst zahlen oder versichern?
Angenommen, Sie gehen viermal im Jahr privat zu einer Fachärztin, jeweils mit eingehender Beratung und Untersuchung. Zum Schwellenwert der GOÄ kostet jeder Termin 41,56 €, im Jahr 166,24 €. Ein ambulanter Zusatztarif lohnt sich rechnerisch, solange sein Beitrag unter 13,85 € im Monat liegt und er die Rechnungen vollständig erstattet. Kommt ein MRT des Knies dazu (251,80 €), steigt die Grenze auf rund 34,84 € im Monat. Wer nur gelegentlich einen schnellen Termin braucht, zahlt oft günstiger selbst; wer regelmäßig geht oder Privatpraxen nutzt, profitiert eher von einer Versicherung – und wer dauerhaft Privatpatient sein darf, von der PKV. Ihren Fall rechnet der Selbstzahler-Rechner.
Fünf Irrtümer über Privatpatienten
- „Privatpatienten bekommen immer sofort einen Termin.“ Nicht immer: 60 % bekommen ihn in weniger als vier Wochen, 13 % warten aber auch länger als zwei Monate (G-BA-Versichertenbefragung 2025). Der Vorsprung ist deutlich, eine Garantie gibt es nicht.
- „Mit einer Zusatzversicherung bin ich Privatpatient.“ Beim Arzt werden Sie privat abgerechnet – im Umfang Ihres Tarifs. Versicherungsrechtlich bleiben Sie gesetzlich versichert, mit allen Regeln der GKV.
- „Kostenerstattung macht mich zum Privatpatienten.“ Sie bekommen eine Privatrechnung, die Kasse erstattet aber höchstens den Kassensatz abzüglich bis zu 5 % Verwaltungskosten (§ 13 Abs. 2 SGB V).
- „In die PKV kann jeder.“ Nein. Angestellte brauchen ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze; Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung dürfen ohne Gehaltsgrenze.
- „Einmal privat, immer privat.“ Unter 55 führt eine neue Versicherungspflicht zurück in die GKV, etwa wenn das Gehalt unter die Grenze sinkt. Ab 55 ist der Weg zurück meist ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V) – deshalb lohnt eine langfristige Tarifwahl.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Die PKV passt, wenn …
- Sie dürfen – Gehalt über der Grenze, selbstständig, verbeamtet oder Studienbeginn
- Sie dauerhaft Privatpatient sein möchten, beim Arzt und im Krankenhaus
- Sie einen Beitrag möchten, der nicht mit Ihrem Einkommen steigt
- Sie langfristig planen – der Partner-Experte rechnet den Beitrag im Alter mit Ihnen durch
Eine Zusatzversicherung passt, wenn …
- Sie (noch) nicht in die PKV dürfen
- Ihnen vor allem schnelle Facharzttermine oder das Einzelzimmer wichtig sind
- Sie die Vorteile der Familienversicherung in der GKV behalten möchten
- Sie den Tarif vor dem ersten Bedarf abschließen – wegen Gesundheitsfragen und Wartezeiten
In fünf Schritten zum Privatpatienten
1. Ziel klären
Schnellere Termine, Einzelzimmer, freie Arztwahl – oder alles dauerhaft? Der Termin-Wege-Check sortiert das in 60 Sekunden.
2. Zugang prüfen
Dürfen Sie in die PKV? Der Privat-versichern-Check rechnet mit den Grenzen 2026 und 2027.
3. Gesundheitsfragen vorab klären
Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Partner-Experten zeigt, welche Versicherer Sie zu welchen Bedingungen annehmen – bevor Sie einen Antrag stellen.
4. Angebote vergleichen
Leistungen, Selbstbehalt, Beitragsentwicklung, Krankenhausbausteine – mit allen Vor- und Nachteilen.
5. Fristen einhalten
Austritt aus der GKV binnen zwei Wochen nach Hinweis der Kasse (§ 188 Abs. 4 SGB V), Befreiung binnen drei Monaten (§ 8 SGB V), Öffnungsaktion für Beamte binnen sechs Monaten.
Weitere Ratgeber rund um den Privatpatienten-Status
Ambulante Zusatzversicherung: Privatpatient beim Arzt
Wie Kassenpatienten mit einem Zusatztarif beim Arzt privat abgerechnet werden – Leistungen, Haken und Break-even-Rechnung.
Weiterlesen PrivatpatientWarum Privatpatienten schneller Termine bekommen
Vergütung, Budget, Organisation: die Gründe für den Termin-Vorsprung – sachlich und mit Zahlen 2026.
Weiterlesen PrivatpatientAls Kassenpatient zum Privatarzt
Ablauf, Rechnung, Rezept und Überweisung beim Privatarzt – und wer die Kosten übernimmt.
Weiterlesen PrivatpatientKassenpatient vs. Privatpatient im Vergleich
Termin, Abrechnung, Arztwahl, Krankenhaus, Kosten: alle Unterschiede aus Patientensicht – mit Zahlen 2026.
Weiterlesen PrivatpatientKostenerstattung nach § 13 SGB V
Privatrechnung statt Versichertenkarte: Was die Kasse erstattet, was Sie selbst zahlen – mit Ablauf und Rechenbeispiel.
Weiterlesen PrivatpatientPrivatarzt-Kosten: GOÄ-Beispiele 2026
Was der Privatarzt kostet – je Fachrichtung, vom Einfach- bis zum Höchstsatz, und wer die Rechnung erstattet.
Weiterlesen PrivatpatientPrivatpatient trotz gesetzlicher Krankenkasse
Vier Wege, beim Arzt privat behandelt zu werden, ohne die GKV zu verlassen – mit Kosten, Haken und Rechenbeispiel.
Weiterlesen PrivatpatientPrivatpatient-Vorteile: was belegt ist
Schnellere Termine, freie Arztwahl, Chefarzt, sichere Leistungen – welche Vorteile mit Zahlen belegt sind.
Weiterlesen PrivatpatientArzt nimmt nur Privatpatienten – was nun?
Privatpraxis oder Kassenpraxis? Was erlaubt ist, was der Termin kostet und wie Kassenpatienten trotzdem schnell drankommen.
Weiterlesen PrivatpatientDarf ein Arzt Kassenpatienten ablehnen?
Was der Bundesmantelvertrag sagt, was im Notfall gilt – und die schnellsten Wege zum Termin, wenn die Praxis Nein sagt.
Weiterlesen PrivatpatientDürfen Privatpatienten bevorzugt werden?
Was Praxen dürfen, was sie Kassenpatienten schulden – und welche Wege Sie haben. Allgemein erklärt, mit Paragraf.
Weiterlesen PrivatpatientPrivatarzt-Zusatzversicherung
Welche Tarifmerkmale Rechnungen reiner Privatpraxen abdecken – mit Prüfliste und Break-even-Rechnung.
Weiterlesen PrivatpatientPrivatsprechstunde als Kassenpatient
Was die Privatsprechstunde kostet, welche Regeln gelten und welche kostenlose Alternative es gibt.
Weiterlesen PrivatpatientZusatzversicherung für schnellere Termine
Wie ein Zusatztarif über Privatsprechstunde und Privatpraxis zu schnelleren Facharztterminen führen kann – ehrlich mit Grenzen.
WeiterlesenWie lange Sie als Kassenpatient in Ihrer Fachrichtung warten, zeigt der Wartezeit-Rechner; alle Studien dazu finden Sie unter Wartezeit Facharzttermin. Begriffe wie GOÄ, Wahlleistung oder Kostenerstattung erklärt das Lexikon.
Häufige Fragen
Kann jeder Privatpatient werden?
Dauerhaft über die private Krankenversicherung nicht: Das dürfen Angestellte mit einem regelmäßigen Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €), hauptberuflich Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung. Beim Arzt privat behandeln lassen kann sich dagegen jeder – mit einer ambulanten Zusatzversicherung, über Kostenerstattung nach § 13 SGB V oder als Selbstzahler.
Was kostet es, Privatpatient zu werden?
Das hängt vom Weg ab. In der PKV richtet sich der Beitrag nach Eintrittsalter, Tarif und Gesundheit, nicht nach dem Einkommen; als Angestellte/r zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, 2026 bis 613,22 € im Monat. Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Zweibettzimmer kostete für 32-Jährige ab 31 € im Monat (Finanztest 4/2026). Als Selbstzahler zahlen Sie je Termin nach GOÄ, zum Beispiel 41,56 € für eine eingehende Beratung mit Untersuchung.
Kann ich als Kassenpatient Privatpatient sein?
Beim Arzt ja: Sie können sich jederzeit privat behandeln lassen und die Rechnung selbst zahlen, Kostenerstattung bei Ihrer Kasse wählen oder eine ambulante Zusatzversicherung abschließen, die Privatrechnungen je nach Tarif erstattet. Versicherungsrechtlich bleiben Sie Kassenpatient, bis Sie in die PKV wechseln dürfen.
Ist Selbstzahler das Gleiche wie Privatpatient?
Nicht ganz. Abgerechnet wird gleich – nach der Gebührenordnung für Ärzte. Als Privatpatient erstattet Ihre private Krankenversicherung die Rechnung nach Ihrem Tarif. Als Selbstzahler tragen Sie sie selbst, sofern keine Zusatzversicherung oder Kostenerstattung greift.
Wie werde ich im Krankenhaus Privatpatient?
Indem Sie Wahlleistungen vereinbaren: Einbett- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Das geht vor der Behandlung schriftlich oder in Textform (§ 17 KHEntgG). Bezahlen können Sie selbst – ein Einbettzimmer kostete 2024 im Schnitt 132,04 € pro Tag –, über eine Krankenhaus-Zusatzversicherung oder mit der PKV je nach Tarif.
Kann ich aus der PKV wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Unter 55 nur, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden – etwa weil Ihr Gehalt unter die Grenze sinkt. Ab 55 ist der Weg zurück meist ausgeschlossen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren (§ 6 Abs. 3a SGB V). Wählen Sie den Tarif deshalb auf Dauer – ein spezialisierter Partner-Experte rechnet mit Ihnen auch den Beitrag im Alter durch.
Quellen
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
- § 13 SGB V – Kostenerstattung – abgerufen 18.10.2026
- § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren – abgerufen 18.10.2026
- Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (PDF) – veröffentlicht April 2026
- § 197 VVG – Wartezeiten – abgerufen 18.10.2026
- § 17 KHEntgG – Wahlleistungen – abgerufen 18.10.2026
- BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 – Kabinettsbeschluss 07.10.2026
- Stiftung Warentest: Krankenhauszusatzversicherung im Vergleich (Finanztest 4/2026) – 16.03.2026
- vzbv: Urteil LG Berlin II gegen Doctolib (52 O 149/25) – Urteil 18.11.2025, nicht rechtskräftig
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.