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Privatsprechstunde als Kassenpatient: Kosten, Ablauf und wann sie sich lohnt

Viele Praxen haben eigene Sprechzeiten für Privatpatienten – oft mit freien Terminen schon in den nächsten Tagen. Auch gesetzlich Versicherte können sie nutzen. Hier erfahren Sie, was die Privatsprechstunde kostet, welche Regeln für Praxis und Patient gelten und welche kostenlose Alternative viele nicht kennen.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Was ist eine Privatsprechstunde – und dürfen Kassenpatienten hin?
  2. Kassensprechstunde, offene Sprechstunde, Privatsprechstunde im Vergleich
  3. Die Privatsprechstunde als Kassenpatient: der Ablauf
  4. Was kostet die Privatsprechstunde?
  5. Ihre Rechte in der Privatsprechstunde
  6. Die kostenlose Alternative: offene Sprechstunde und 116 117
  7. Wann sich die Privatsprechstunde lohnt
Das Wichtigste in Kürze
  • Vertragsärzte dürfen neben ihren Kassensprechstunden Privatsprechstunden anbieten, müssen gesetzlich Versicherten aber mindestens 25 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen (§ 19a Ärzte-ZV, § 17 Abs. 1a BMV-Ä).
  • Als Kassenpatient nutzen Sie die Privatsprechstunde nur, wenn Sie ausdrücklich verlangen, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und das schriftlich bestätigen (§ 18 Abs. 8 BMV-Ä); drängen darf die Praxis Sie nicht (§ 128 Abs. 5a SGB V).
  • Abgerechnet wird nach der GOÄ: zum Schwellenwert 21,44 € für Beratung mit symptombezogener Untersuchung, 41,56 € für eingehende Beratung mit Untersuchung eines Organsystems.
  • Kostenlose Alternative: Augen-, Frauen-, HNO-, Haut-, Orthopädie-, Urologie-, Neurologie- und Psychiatrie-Praxen, Chirurgen sowie Kinder- und Jugendpsychiater müssen mindestens fünf Stunden pro Woche offene Sprechstunde ohne Termin anbieten.
  • Mit einer ambulanten Zusatzversicherung zahlen Sie die Privatsprechstunde je nach Tarif nicht selbst; dauerhaft dort Patient sind Privatversicherte.

Als Kassenpatient können Sie die Privatsprechstunde einer Kassenpraxis nutzen, wenn Sie ausdrücklich verlangen, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und das schriftlich bestätigen (§ 18 Abs. 8 BMV-Ä). Abgerechnet wird nach der GOÄ – ein ausführlicher Termin kostet zum Schwellenwert 41,56 €. Kostenlose Alternative ist die offene Sprechstunde ohne Termin, die viele Facharztpraxen mindestens fünf Stunden pro Woche anbieten müssen (§ 17 Abs. 1a BMV-Ä, Stand: Oktober 2026).

Was ist eine Privatsprechstunde – und dürfen Kassenpatienten hin?

Eine Privatsprechstunde sind Zeiten, die eine Praxis für Privatpatienten und Selbstzahler reserviert. Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung dürfen solche Zeiten anbieten – zusätzlich zu ihrem Versorgungsauftrag für gesetzlich Versicherte. Der verlangt mindestens 25 Stunden Sprechstunde pro Woche für gesetzlich Versicherte, bei Teilzulassung anteilig (§ 19a Ärzte-Zulassungsverordnung, § 17 Abs. 1a Bundesmantelvertrag-Ärzte).

Kassenpatienten dürfen die Privatsprechstunde nutzen. Die Bedingung steht im Bundesmantelvertrag: Eine Vergütung darf der Vertragsarzt vom Versicherten nur fordern, wenn dieser vor Beginn der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und das schriftlich bestätigt (§ 18 Abs. 8 Satz 3 Nr. 2 BMV-Ä). Ohne Ihr eigenes, schriftliches Verlangen bleibt es bei der Kassenleistung.

Warum Privatsprechstunden oft schneller Termine haben, ist gut belegt: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025). Die Gründe erklärt der Ratgeber Warum bekommen Privatpatienten schneller Termine?

Kassensprechstunde, offene Sprechstunde, Privatsprechstunde im Vergleich

Sprechstundenarten in Kassenpraxen. Quellen: § 19a Ärzte-ZV (abgerufen 18.10.2026), §§ 17, 18 BMV-Ä (Fassung 01.04.2026); GOÄ-Beträge eigene Berechnung zum Schwellenwert.
MerkmalKassensprechstundeOffene SprechstundePrivatsprechstunde
Umfangmindestens 25 Stunden pro Wochedavon mindestens 5 Stunden in bestimmten Facharztgruppenfrei, zusätzlich
Termin nötig?ja, meistneinja
Kosten für Kassenpatientenkeine (Versichertenkarte)keine (Versichertenkarte)GOÄ-Rechnung, z. B. 41,56 €
VoraussetzungVersichertenkarteVersichertenkarte, Wartezeit vor Ortschriftliches Verlangen der Privatbehandlung
Wo veröffentlichtKassenärztliche VereinigungKassenärztliche Vereinigung, gesondert ausgewiesenPraxis, Terminportale

Die Privatsprechstunde als Kassenpatient: der Ablauf

1. Termin anfragen

Sagen Sie bei der Anmeldung, dass Sie gesetzlich versichert sind und die Privatsprechstunde nutzen möchten – oder dass Sie eine ambulante Zusatzversicherung haben.

2. Kosten vorher erfahren

Die Praxis muss Sie vor Beginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn die Übernahme nicht gesichert ist (§ 630c Abs. 3 BGB).

3. Schriftlich bestätigen

Sie bestätigen vor der Behandlung schriftlich, dass Sie auf eigene Kosten behandelt werden möchten (§ 18 Abs. 8 BMV-Ä).

4. Behandlung und Rechnung

Die Rechnung nennt je Leistung Datum, GOÄ-Nummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz; über dem 2,3-fachen Satz eine Begründung (§ 12 GOÄ).

5. Bezahlen oder einreichen

Sie bezahlen die Rechnung – und reichen sie bei Ihrer Zusatzversicherung ein, falls Sie eine haben.

Was kostet die Privatsprechstunde?

Die Kosten folgen der Gebührenordnung für Ärzte: Punktzahl mal 5,82873 Cent mal Steigerungsfaktor, ohne Begründung bis 2,3-fach, bei MRT und Röntgen bis 1,8-fach (§ 5 GOÄ).

Typische Kosten in der Privatsprechstunde nach GOÄ zum Schwellenwert, eigene Berechnung (Punktwert 5,82873 Cent), Stand 18.10.2026; ohne Auslagen.
Leistung (GOÄ-Nummern)Kosten
Beratung + symptombezogene Untersuchung (1 + 5)21,44 €
Eingehende Beratung + Untersuchung eines Organsystems (3 + 7)41,56 €
Augenhintergrund + Augeninnendruck mit Beratung (1 + 1242 + 1256)44,51 €
Hautarzt-Check mit Auflichtmikroskopie (1 + 7 + 750)48,26 €
Ultraschall Bauch mit Beratung (1 + 410 + 3 × 420)69,69 €

Ihren Termin – auch mit Einfach- und Höchstsatz – rechnet der Selbstzahler-Rechner. Alle Beispiele je Fachrichtung stehen im Ratgeber Privatarzt-Kosten.

Ihre Rechte in der Privatsprechstunde

  • Freiwilligkeit: Vertragsärzte dürfen Versicherte nicht zur privatärztlichen Versorgung anstelle der zustehenden Kassenleistung beeinflussen (§ 128 Abs. 5a SGB V). Ihr Anspruch auf die Kassenleistung bleibt bestehen.
  • Kosten vorab: voraussichtliche Kosten in Textform vor Beginn (§ 630c Abs. 3 BGB).
  • Nachvollziehbare Rechnung: Pflichtangaben und Begründung über dem Schwellenwert (§ 12 GOÄ); eine Honorarvereinbarung über 3,5 nur vorher, persönlich und schriftlich, nicht für MRT, Röntgen und Labor (§ 2 GOÄ).
  • Jederzeit zurück zur Kasse: Für spätere Termine können Sie wieder die Kassensprechstunde nutzen – die Wahl gilt für den einzelnen Behandlungsvertrag.

Wie die Rechtslage zur Bevorzugung von Privatpatienten insgesamt aussieht, erklärt der Ratgeber Dürfen Privatpatienten bevorzugt werden?

Die kostenlose Alternative: offene Sprechstunde und 116 117

Bevor Sie zahlen, lohnt ein Blick auf zwei kostenlose Wege. Ärztinnen und Ärzte bestimmter Facharztgruppen müssen von ihren Kassensprechstunden mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten (§ 17 Abs. 1a Satz 3 BMV-Ä). Das betrifft die Arztgruppen der EBM-Kapitel Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde, HNO, Haut, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neurologie und Neurochirurgie, Orthopädie, Psychiatrie und Urologie (§ 17 Abs. 1c BMV-Ä). Die Kassenärztlichen Vereinigungen weisen die offenen Sprechstunden im Internet gesondert aus (§ 17 Abs. 1 BMV-Ä). Sie bringen Zeit mit, zahlen aber nichts.

Der zweite Weg ist die Terminservicestelle 116 117: Mit Überweisung vermittelt sie binnen einer Woche einen Facharzttermin; die Wartezeit darf vier Wochen nicht überschreiten, in der Radiologie drei, sonst gibt es einen ambulanten Termin im Krankenhaus (§ 75 Abs. 1a SGB V). Wie das am besten klappt, erklärt der Ratgeber Terminservicestelle 116 117.

Wann sich die Privatsprechstunde lohnt

Die Privatsprechstunde lohnt sich, wenn …

  • Sie einen Termin nicht wochenlang aufschieben möchten und die offene Sprechstunde nicht passt
  • es um eine einzelne, planbare Leistung mit klarem Kostenrahmen geht
  • Sie eine ambulante Zusatzversicherung haben, die die Rechnung je nach Tarif erstattet

Erst die kostenlosen Wege, wenn …

  • Sie Zeit für die offene Sprechstunde haben
  • eine Überweisung vorliegt und die Vier-Wochen-Frist der 116 117 reicht
  • Folgeleistungen wie Labor oder Bildgebung über die Kasse laufen sollen

Wer die Privatsprechstunde regelmäßig nutzen möchte, fährt mit einer Versicherung besser: Bei vier ausführlichen Terminen im Jahr zahlen Sie selbst 166,24 €, ein voll erstattender Tarif rechnet sich bis 13,85 € im Monat – mehr im Ratgeber ambulante Zusatzversicherung. Dauerhaft in der Privatsprechstunde zu Hause sind Privatversicherte. Die private Krankenversicherung wählen dürfen Angestellte mit einem Jahresgehalt über 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026), hauptberuflich Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung – das prüft der Privat-versichern-Check. Den passenden Weg zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check.

Häufige Fragen

Was ist eine Privatsprechstunde?

Eine Privatsprechstunde sind Sprechzeiten, die eine Praxis für Privatpatienten und Selbstzahler reserviert – zusätzlich zu den Kassensprechstunden. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte. Vertragsärzte dürfen Privatsprechstunden anbieten, solange sie gesetzlich Versicherten mindestens 25 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen.

Ist die Privatsprechstunde nur für Privatpatienten?

Nein. Auch gesetzlich Versicherte können sie nutzen, wenn sie vor Beginn ausdrücklich verlangen, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und das schriftlich bestätigen (§ 18 Abs. 8 BMV-Ä). Die Rechnung zahlen sie dann selbst – oder eine ambulante Zusatzversicherung je nach Tarif.

Was kostet eine Privatsprechstunde als Kassenpatient?

Das hängt von den Leistungen ab und richtet sich nach der GOÄ. Zum Schwellenwert kostet eine Beratung mit symptombezogener Untersuchung 21,44 €, eine eingehende Beratung mit Untersuchung eines Organsystems 41,56 €, ein Ultraschall des Bauchs mit Beratung 69,69 € (eigene Berechnung, Punktwert 5,82873 Cent). Die Praxis muss die voraussichtlichen Kosten vorher in Textform nennen.

Darf mich die Praxis statt eines Kassentermins in die Privatsprechstunde schicken?

Anbieten darf sie die Privatsprechstunde, drängen nicht: Vertragsärzte, die Versicherte zur privatärztlichen Versorgung anstelle der Kassenleistung beeinflussen, verstoßen gegen ihre Pflichten (§ 128 Abs. 5a SGB V). Ihr Anspruch auf die Kassenleistung bleibt. Bekommen Sie keinen Kassentermin, hilft die Terminservicestelle 116 117.

Wie finde ich eine offene Sprechstunde ohne Termin?

Die Kassenärztlichen Vereinigungen veröffentlichen die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte im Internet und weisen offene Sprechstunden gesondert aus (§ 17 Abs. 1 BMV-Ä). Viele Facharztgruppen müssen mindestens fünf Stunden pro Woche offene Sprechstunde anbieten – kostenlos mit Ihrer Versichertenkarte.

Quellen

  1. KBV: Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), § 17 und § 18 Abs. 8 (PDF) – Fassung vom 01.04.2026
  2. § 19a Ärzte-Zulassungsverordnung – Mindestsprechstunden – abgerufen 18.10.2026
  3. § 128 SGB V – Unzulässige Zusammenarbeit (Abs. 5a) – abgerufen 18.10.2026
  4. § 630c BGB – Informationspflichten (Kosten in Textform) – abgerufen 18.10.2026
  5. § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren – abgerufen 18.10.2026
  6. § 75 SGB V – Terminservicestellen – abgerufen 18.10.2026
  7. KBV: Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Stand 4/2026 – Kapitelübersicht (PDF) – erstellt 01.10.2026
  8. Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (PDF) – veröffentlicht April 2026
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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