Inhalt (8 Abschnitte)
- Was ist die Terminservicestelle 116 117?
- So nutzen Sie die Terminservicestelle: Telefon, online, App
- Fristen der Terminservicestelle: Woche, vier Wochen, Krankenhaus
- Terminservicestelle 116 117 in Zahlen: 2024 und 2025
- Tipps: So klappt es mit der 116 117 schneller
- Wenn es bei der Terminservicestelle hakt
- Was sich bei der 116 117 ändern soll
- Ohne Terminservicestelle schneller: als Privatpatient
- Die Terminservicestelle 116 117 ist rund um die Uhr erreichbar und vermittelt gesetzlich Versicherten Termine bei Fach-, Haus- und Kinderärzten sowie Psychotherapeuten (§ 75 Abs. 1a SGB V).
- Mit Überweisung und Vermittlungscode muss sie binnen einer Woche vermitteln; die Wartezeit darf vier Wochen nicht überschreiten, in der Radiologie drei Wochen.
- Für Augenarzt, Frauenarzt, Hausarzt, Kinderarzt und Psychotherapie brauchen Sie keine Überweisung (Anlage 28 Bundesmantelvertrag-Ärzte).
- 2025 vermittelten die Terminservicestellen rund 1,94 Millionen Termine, 98 % fristgerecht, im Schnitt nach 10 Tagen; fast die Hälfte buchten Versicherte selbst online (KBV).
- Privatversicherte können den Terminservice nicht nutzen – sie brauchen ihn aber auch seltener: 60 % bekommen einen Facharzttermin in unter vier Wochen (G-BA-Befragung 2025).
Die Terminservicestelle 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt gesetzlich Versicherten rund um die Uhr Arzttermine – telefonisch unter 116 117, online oder per App. Mit Überweisung und Vermittlungscode muss sie binnen einer Woche einen Facharzttermin vermitteln, der höchstens vier Wochen entfernt liegt (Radiologie: drei Wochen), sonst einen ambulanten Termin im Krankenhaus (§ 75 Abs. 1a SGB V). 2025 gelang das zu 98 % fristgerecht (KBV, Stand: Oktober 2026).
Was ist die Terminservicestelle 116 117?
Jede der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) muss eine Terminservicestelle betreiben. So steht es in § 75 Abs. 1a SGB V, eingeführt 2015 und mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019 ausgebaut. Seit 2020 sind die Terminservicestellen bundesweit einheitlich unter 116 117 rund um die Uhr erreichbar. Sie sind Teil des Patientenservice 116117, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) herausgibt. Laut Gesetz hat die Terminservicestelle vier Aufgaben:
- Behandlungstermine vermitteln – bei Fachärzten, Hausärzten, Kinderärzten und Psychotherapeuten, binnen einer Woche.
- Bei der Hausarztsuche helfen, wenn Sie eine neue Hausarztpraxis brauchen.
- Telemedizinische Angebote finden, etwa eine Videosprechstunde.
- Akutfälle nach einer standardisierten Ersteinschätzung in die passende Versorgung lotsen – mit Termin spätestens am Folgetag.
Nicht zuständig ist die Terminservicestelle für Zahnärzte und Kieferorthopäden (§ 1 Anlage 28 BMV-Ä). Und: Der Terminservice steht laut KBV ausschließlich gesetzlich Versicherten zur Verfügung.
So nutzen Sie die Terminservicestelle: Telefon, online, App
1. Unterlagen bereitlegen
Überweisung mit Vermittlungscode (Ausnahmen siehe unten), Gesundheitskarte, Kalender. Bei eingeschränkter Mobilität sagen Sie das gleich dazu – die Terminservicestelle berücksichtigt es (§ 6 Abs. 5 Anlage 28 BMV-Ä).
2. Kanal wählen
Telefon 116 117 (kostenlos, ohne Vorwahl, 24/7), der 116117-Terminservice im Browser oder die App 116117 für iOS und Android. Online sehen Sie freie Termine sofort und buchen selbst.
3. Termin annehmen oder tauschen
Einen bestimmten Arzt können Sie nicht verlangen. Passt ein Termin nicht, sagen Sie es im ersten Kontakt oder kurz danach – dann soll ein weiterer angeboten werden (§ 5 Abs. 1 Anlage 28 BMV-Ä).
4. Zum Termin
Code und Gesundheitskarte mitnehmen. Können Sie nicht kommen, sagen Sie rechtzeitig ab – so bekommt jemand anderes den Termin.
Eine Überweisung brauchen Sie für die Vermittlung zu Augenarzt, Frauenarzt, Hausarzt, Kinder- und Jugendarzt sowie Psychotherapeuten nicht (§ 75 Abs. 1a Satz 4 SGB V, § 3 Abs. 3 Anlage 28 BMV-Ä). Für alle anderen Facharzttermine erklärt der Ratgeber Dringlichkeitscode auf der Überweisung, wie Sie an den Code kommen und was er bewirkt.
Fristen der Terminservicestelle: Woche, vier Wochen, Krankenhaus
Die Fristen sind der eigentliche Wert der Terminservicestelle – sie gelten gesetzlich, nicht als Kulanz:
- Vermittlungsfrist: eine Woche ab dem Tag Ihrer Kontaktaufnahme (§ 2 Abs. 1 Anlage 28 BMV-Ä).
- Wartezeit: höchstens vier Wochen nach Ablauf dieser Woche, bei radiologischen Terminen drei Wochen (§ 75 Abs. 1a Satz 5 SGB V).
- Psychotherapeutische Akutbehandlung: höchstens zwei Wochen Wartezeit (§ 75 Abs. 1a Satz 15 SGB V).
- Ersatztermin im Krankenhaus: Gelingt keine Vermittlung, muss ein ambulanter Termin in einem zugelassenen Krankenhaus angeboten werden – innerhalb einer weiteren Woche (§ 75 Abs. 1a Satz 7 SGB V, § 2 Abs. 2 Anlage 28).
Die Fristen gelten nicht für verschiebbare Routineuntersuchungen, etwa Früherkennung, und für Bagatellerkrankungen; dann vermittelt die Terminservicestelle „in einer angemessenen Frist“. Was Sie tun können, wenn die Frist nicht eingehalten wird, steht im Ratgeber Facharzttermin innerhalb von 4 Wochen.
Wie weit ist zumutbar?
Die vermittelte Praxis muss in zumutbarer Entfernung liegen. Maßstab ist die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum nächsten geeigneten Facharzt: plus höchstens 30 Minuten bei Haus- und allgemeinen Fachärzten wie Augen-, Frauen-, Haut-, HNO-Ärzten, Orthopäden und Urologen, plus höchstens 60 Minuten bei spezialisierten Fachärzten wie fachärztlich tätigen Internisten und Radiologen (§ 6 Anlage 28 BMV-Ä). 2024 fuhren Versicherte nach einer Vermittlung im Schnitt 27 Minuten mit dem Auto, rund 20 Kilometer (BT-Drs. 21/3858).
Was gilt für den Ersatztermin im Krankenhaus?
Das Krankenhaus behandelt Sie ambulant zu den Regeln der Kassenversorgung – und nur im Umfang des Überweisungsauftrags. Folgebehandlungen sind in der Regel bis sechs Wochen nach dem ersten Termin möglich, wenn sie den Behandlungserfolg sichern (§ 7 Anlage 28 BMV-Ä, § 76 Abs. 1a SGB V). Entscheidungen über Diagnose und Therapie trifft dort eine Fachärztin oder ein Facharzt.
Terminservicestelle 116 117 in Zahlen: 2024 und 2025
| Kennzahl | 2024 | 2025 |
|---|---|---|
| von Praxen angebotene Termine | 2.688.984 | 3.276.570 |
| Buchungen und berechtigte Vermittlungswünsche | 1.504.735 | 1.937.494 |
| davon fristgerecht | 97 % | 98 % |
| Ø Vermittlungsdauer | 11 Tage | 10 Tage |
| Vermittlungsquote | 48 % | 46 % |
| Anteil Online-Selbstbuchung | 40 % | 49 % |
Die Nachfrage ist stark gestiegen: von 572.436 Anrufen 2019 auf 3.424.985 Vermittlungswünsche 2024; die Zahl der von Praxen gemeldeten freien Termine wuchs von 2022 bis 2024 um rund 77 % (BT-Drs. 21/3858). Vertragsärzte sind gesetzlich verpflichtet, der Terminservicestelle freie Termine zu melden (§ 75 Abs. 1a SGB V). Videosprechstunden spielen kaum eine Rolle: 2025 wurden 16.747 Video-Termine angeboten und 1.532 gebucht.
So lange dauerte die Vermittlung über die 116 117 im Jahr 2025
Durchschnittliche Vermittlungsdauer der Terminservicestellen in Tagen je Fachgruppe – die Höchstwartezeit liegt bei vier Wochen, in der Radiologie bei drei
KBV, Evaluationsbericht 116117 Terminservicestellen 2025 (veröffentlicht 29.06.2026); Fristen: § 75 Abs. 1a Satz 5 SGB V.
Je nach Fachgruppe unterscheidet sich die Vermittlungsdauer stark – von 3 Tagen in der HNO bis 20 Tagen in der Gastroenterologie und 28 Tagen in der Endokrinologie. Welche Wartezeit Sie in Ihrer Fachrichtung erwartet, mit und ohne Terminservicestelle, zeigt der Wartezeit-Rechner; alle Studien im Überblick finden Sie unter Wartezeit Facharzttermin.
Tipps: So klappt es mit der 116 117 schneller
- Online zuerst: Fast jede zweite Buchung lief 2025 online. Im 116117-Terminservice sehen Sie freie Termine sofort, auch außerhalb der Bürozeiten.
- Flexibel bei Ort und Uhrzeit: Wer auch Vormittage oder eine Praxis im Nachbarort akzeptiert, wird schneller vermittelt.
- Mit vollständiger Überweisung: Fehlt der Vermittlungscode, kann die Terminservicestelle bei den meisten Facharztgruppen nicht vermitteln.
- Hausarztpraxis parallel fragen: Hausarztpraxen vermitteln deutlich mehr Termine als die Terminservicestellen – mehr dazu unter Facharzttermin über den Hausarzt.
- Nicht mehrfach buchen, rechtzeitig absagen: Laut Barmer verliert der Code nach zweimaliger Absage seine Gültigkeit.
Wenn es bei der Terminservicestelle hakt
| Situation | Was Sie tun können |
|---|---|
| Die Überweisung hat keinen Vermittlungscode | Praxis um eine neue Überweisung bitten oder – bei Augen-, Frauen-, Hausarzt und Psychotherapie – ohne Überweisung buchen. |
| Online ist kein Termin frei | Telefonisch unter 116 117 vermitteln lassen: Die Wochenfrist läuft ab Ihrer Kontaktaufnahme. |
| Der angebotene Termin liegt zu weit weg | Auf die Zumutbarkeitsgrenze hinweisen (plus 30 bzw. 60 Minuten Fahrzeit); wird sie überschritten, ist ein Krankenhaustermin zu vermitteln (§ 6 Abs. 4 Anlage 28). |
| Es gibt keinen Termin binnen der Frist | Nach dem ambulanten Ersatztermin im Krankenhaus fragen (§ 75 Abs. 1a Satz 7 SGB V). |
| Sie haben den Eindruck, Praxen melden keine Termine | Das der Kassenärztlichen Vereinigung schildern: Sie überwacht die vertragsärztlichen Pflichten (BT-Drs. 21/3858). |
Bleibt es schwierig, sind Alternativen oft schneller: ein Termin in der offenen Sprechstunde, ein Selbstzahler-Termin nach der Gebührenordnung für Ärzte oder der Terminservice Ihrer Krankenkasse.
Was sich bei der 116 117 ändern soll
Drei Vorhaben betreffen die Terminservicestelle. Erstens: Ab dem 01.01.2027 entfallen die Zuschläge, die Praxen für über die Terminservicestelle vermittelte Patientinnen und Patienten bekamen; diese Fälle werden wieder aus dem Budget bezahlt (§ 87 Abs. 2c SGB V; KV Sachsen-Anhalt, 28.07.2026). Ob Praxen dann weniger Termine melden, ist offen. Zweitens: Die vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossene Notfallreform teilt die 116 117 in Terminservice und Akutleitstelle; der Bundesrat muss noch beraten. Drittens: Laut Kabinettsentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation (Juli 2026) soll die digitale Terminvermittlung der KVen in die ePA-App der Krankenkassen kommen.
Und das geplante Primärarztsystem würde der 116 117 eine neue Rolle geben: Laut Koalitionsvertrag sollen Hausarztpraxis oder 116 117 den Bedarf für einen Facharzttermin feststellen und einen Zeitkorridor festlegen. Was bisher bekannt ist, lesen Sie unter Primärarztsystem: ab wann?
Ohne Terminservicestelle schneller: als Privatpatient
Privatversicherte können den Terminservice nicht nutzen – sie brauchen ihn aber auch seltener. In der Versichertenbefragung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss bekamen 60 % der Privatversicherten ihren Facharzttermin in weniger als vier Wochen, bei gesetzlich Versicherten waren es 35 %. Mit dem Gesundheitssystem insgesamt waren 70 % der Privatversicherten zufrieden, aber nur 46 % der gesetzlich Versicherten.
Dauerhaft Privatpatient werden können Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (77.400 € im Jahr 2026; 2027 voraussichtlich 84.150 €, Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend), hauptberuflich Selbstständige, Beamte und Studierende, die sich binnen drei Monaten befreien lassen. Ob das für Sie gilt, zeigt der Privat-versichern-Check. Wer nicht wechseln darf, kann sich mit einer ambulanten Zusatzversicherung beim Arzt je nach Tarif wie ein Privatpatient abrechnen lassen. Welcher Weg zu Ihnen passt, zeigt der Termin-Wege-Check – kostenlos und ohne Gesundheitsfragen. Gesundheitsfragen im späteren Versicherungsantrag klärt ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk vorab anonym, zum Beispiel per anonymer Risikovoranfrage.
Häufige Fragen
Was macht die Terminservicestelle 116 117?
Sie vermittelt gesetzlich Versicherten Behandlungstermine bei Vertragsärzten und Psychotherapeuten, hilft bei der Suche nach einer Hausarztpraxis, unterstützt bei telemedizinischen Angeboten und vermittelt in Akutfällen nach einer standardisierten Ersteinschätzung die passende Versorgung (§ 75 Abs. 1a Satz 3 SGB V).
Wie lange dauert es, bis ich über die 116 117 einen Termin bekomme?
Die Vermittlung muss binnen einer Woche erfolgen, die Wartezeit auf den Termin darf danach höchstens vier Wochen betragen, in der Radiologie drei Wochen. 2025 dauerte die Vermittlung im Schnitt 10 Tage – von 3 Tagen in der HNO bis 28 Tagen in der Endokrinologie (KBV-Evaluationsbericht 2025).
Kann ich bei der Terminservicestelle online einen Termin buchen?
Ja. Über den 116117-Terminservice im Browser oder die App 116117 buchen Sie selbst – mit Vermittlungscode oder, beim Augen-, Frauen- und Hausarzt sowie in der Psychotherapie, auch ohne Überweisung. 2025 kamen 49 % der Buchungen über diese Online-Selbstbuchung zustande (KBV).
Vermittelt die Terminservicestelle auch Psychotherapie?
Ja: Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde, eine daraus empfohlene Akutbehandlung (Wartezeit höchstens zwei Wochen) und probatorische Sitzungen, wenn die Behandlung zeitnah erforderlich ist. Eine Überweisung ist dafür nicht nötig (§ 75 Abs. 1a SGB V, § 2a Anlage 28 BMV-Ä).
Kostet der Anruf bei der 116 117 etwas?
Nein. Der Anruf ist aus deutschen Fest- und Mobilfunknetzen kostenlos und ohne Vorwahl möglich (116117.de). Auch die Vermittlung selbst kostet nichts – sie gehört zur vertragsärztlichen Versorgung.
Können Privatpatienten die Terminservicestelle nutzen?
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 ja, den Terminservice nein: Er steht laut KBV ausschließlich gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Privatpatienten vereinbaren Termine direkt mit der Praxis und werden nach der GOÄ abgerechnet.
Quellen
- § 75 SGB V – Inhalt und Umfang der Sicherstellung (Abs. 1a) – abgerufen 18.10.2026
- KBV/GKV-Spitzenverband: Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte – Terminservicestellen (PDF) – Fassung vom 06.12.2021, abgerufen 18.10.2026
- KBV: Evaluationsbericht 116117 Terminservicestellen 2025 (PDF) – veröffentlicht 29.06.2026
- KBV: Evaluationsbericht 116117 Terminservicestellen 2024 (PDF) – 2025
- 116117.de: Fragen und Antworten zum Patientenservice – abgerufen 18.10.2026
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/3858 (PDF) – 28.01.2026
- Zi: Terminvermittlung – Zi insights (PDF) – 27.05.2026
- BMG: Bundestag beschließt Notfallreform – 15.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.