Inhalt (6 Abschnitte)
- Angestellte dürfen in die PKV, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt: 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 € (Bundesrat ausstehend).
- Im selben Job endet die Pflichtversicherung zum Jahresende, wenn das Gehalt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V); bei einem neuen Job ab dem ersten Tag.
- Hauptberuflich Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern (§ 5 Abs. 5 SGB V); Beamte mit Beihilfe sind versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
- Studierende können sich binnen drei Monaten nach Beginn der studentischen Pflichtversicherung befreien lassen – unwiderruflich für das Studium (§ 8 SGB V).
- Für am 31.12.2026 Privatversicherte gilt 2027 voraussichtlich eine Grenze von 80.550 € (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.).
Privat versichern dürfen sich Angestellte mit einem regelmäßigen Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze – 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 € –, hauptberuflich Selbstständige unabhängig vom Einkommen, Beamte mit Beihilfe und Studierende mit Befreiung binnen drei Monaten (§§ 5, 6, 8 SGB V, Stand Oktober 2026). Prüfen Sie Ihren Fall:
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Stand 18.10.2026. Grenzen: 2026 77.400 € (amtlich); 2027 84.150 € und 80.550 € für am 31.12.2026 Privatversicherte (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Freiwillige GKV für Selbstständige: 14,6 % + 2,9 % Ø-Zusatzbeitrag + Pflege 3,6 % (mit Kind), mindestens auf 1.376,67 €, höchstens auf 6.375 € im Monat (2027, Entwurf). Ergebnis „voraussichtlich“ – verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse. Keine Rechtsberatung.
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Facharzt-Fahrplan als PDFPrivat versichern: Die Voraussetzungen nach Gruppe
Ob Sie in die private Krankenversicherung (PKV) dürfen, entscheidet nicht der Wunsch, sondern das Gesetz. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist versicherungspflichtig, wer zu einer der Gruppen in § 5 SGB V gehört – etwa als Angestellte/r oder Student/in. Wer versicherungsfrei ist (§ 6 SGB V), nicht versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V) oder sich befreien lässt (§ 8 SGB V), kann sich privat versichern.
| Gruppe | Voraussetzung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Angestellte | regelmäßiges Jahresgehalt über 77.400 € (2026) bzw. 84.150 € (2027) | § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 SGB V |
| Selbstständige, Freiberufler | hauptberuflich selbstständig – unabhängig vom Einkommen | § 5 Abs. 5 SGB V |
| Beamte, Richter, Soldaten | Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge | § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V |
| Studierende | Befreiung binnen drei Monaten nach Beginn der Pflichtversicherung, unwiderruflich | § 8 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 SGB V |
| Rentner | in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert – PKV in der Regel nicht möglich | § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V |
| Ab 55 | wer privat versichert ist und erst nach 55 versicherungspflichtig würde, bleibt meist versicherungsfrei – Rückkehr in die GKV meist ausgeschlossen | § 6 Abs. 3a SGB V |
Angestellte: Gehalt, Termin und die Grenze 2027
Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt: Monatsgehalt mal zwölf plus feste, vertraglich zugesicherte Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Überstunden und unsichere Boni zählen in der Regel nicht. Die Grenze steigt 2027 außerordentlich stark: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhöht sie zusätzlich um 3.600 € im Jahr, auf 84.150 € laut Kabinettsbeschluss. Die genaue Grenze erklärt die Seite zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027.
- Gleicher Arbeitgeber: Die Pflichtversicherung endet mit Ablauf des Jahres, in dem Ihr Gehalt die Grenze übersteigt – aber nur, wenn es auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Für einen Wechsel zum 01.01.2027 brauchen Sie also voraussichtlich mehr als 84.150 €.
- Neuer Job: Liegt das Gehalt vorausschauend über der Grenze des Jahres, sind Sie ab dem ersten Tag versicherungsfrei.
- Austritt erklären: Endet die Pflicht, führt Ihre Kasse Sie automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Für die PKV erklären Sie den Austritt binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis und weisen den neuen Schutz nach (§ 188 Abs. 4 SGB V).
- Bestandsgrenze 2027: Wer am 31.12.2026 privat versichert ist, für den gilt 2027 voraussichtlich 80.550 €. Liegt das Gehalt darunter, kann man sich wegen der Anhebung der Grenze binnen drei Monaten befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Drei Rechenbeispiele
| Fall | Ergebnis | Frühester Termin |
|---|---|---|
| Angestellt, 90.000 €, gleicher Arbeitgeber | Ja – voraussichtlich zum 01.01.2027 (Abstand +5.850 €) | 01.01.2027 |
| Angestellt, 80.000 €, neuer Job noch 2026 | Ja – ab Jobbeginn; 2027 unter der Bestandsgrenze 80.550 €, dann Befreiung binnen drei Monaten möglich | erster Arbeitstag |
| Angestellt, 82.000 €, gleicher Arbeitgeber | Noch nicht – 2027 liegt die Grenze höher (Abstand −2.150 €) | frühestens 01.01.2028 |
Für Selbstständige zeigt der Check zusätzlich, was die freiwillige GKV bei ihrem Einkommen kostet: Bei 48.000 € Gewinn im Jahr wären es 2027 rund 844 € im Monat (4.000 € × 21,1 %, mit Krankengeld und Pflege mit Kind) – in der PKV hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab.
Selbstständige, Beamte, Studierende
Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig und können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. In der freiwilligen GKV zahlen sie auf alle Einnahmen (§ 240 SGB V) – 2027 bis rund 1.345 € im Monat (mit Kind, eigene Berechnung).
Beamte und Anwärter
Die Beihilfe trägt 50 bis 80 % der Krankheitskosten, die PKV nur den Rest. Mit der Öffnungsaktion der PKV gibt es in den ersten sechs Monaten keine Ablehnung und höchstens 30 % Risikozuschlag. Ihren Satz zeigt der Beihilfe-Rechner.
Studierende
Befreiung binnen drei Monaten nach Studienbeginn oder nach Ende der Familienversicherung – unwiderruflich für das Studium. Tarife und Fallstricke erklärt der Ratgeber zur PKV für Studierende.
Wenn Sie (noch) nicht in die PKV dürfen
Auch dann müssen Sie auf Komfort nicht verzichten. Eine ambulante Zusatzversicherung stellt Sie beim Arzt je nach Tarif wie einen Privatpatienten, eine Krankenhaus-Zusatzversicherung sichert Einzel- oder Zweibettzimmer und Chefarzt. Kostenlose Wege zum schnelleren Facharzttermin – Dringlichkeitscode und Terminservicestelle 116 117 – stehen Ihnen ohnehin offen. Einen Überblick über alle Wege gibt die Seite Privatpatient werden; was ein Krankenhausaufenthalt mit Einzelzimmer kostet, zeigt der Krankenhaus-Komfort-Rechner.
Grenzen des Checks
Der Check bildet die Grundregeln ab. Sonderfälle – etwa mehrere Beschäftigungen, Elternzeit, Kurzarbeit, Nebentätigkeiten neben der Selbstständigkeit oder der Wechsel aus dem Beamtenverhältnis – prüft Ihre Krankenkasse im Einzelfall. Die Werte für 2027 stehen erst mit der Zustimmung des Bundesrats fest. Was die PKV Sie kostet und bringt, rechnet ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk kostenlos mit Ihnen durch – den Einstieg bietet der Termin-Wege-Check.
Häufige Fragen
Wer darf sich privat krankenversichern?
Angestellte mit einem regelmäßigen Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €; 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €), hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen, Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch sowie Studierende, die sich binnen drei Monaten von der studentischen Pflichtversicherung befreien lassen. Rentner in der Krankenversicherung der Rentner sind dagegen pflichtversichert.
Ab welchem Gehalt kann ich 2027 in die PKV?
Ab einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt über 84.150 € – so steht es im Entwurf der Rechengrößen 2027, den das Kabinett am 07.10.2026 beschlossen hat; der Bundesrat muss noch zustimmen. Mitgerechnet werden feste Sonderzahlungen wie vertragliches Weihnachtsgeld. Wer am 31.12.2026 schon privat versichert ist, für den gilt voraussichtlich die niedrigere Grenze von 80.550 €.
Wann kann ich als Angestellter in die PKV wechseln?
Bei einem neuen Job mit Gehalt über der Grenze ab dem ersten Arbeitstag. Steigt Ihr Gehalt beim selben Arbeitgeber, endet die Pflichtversicherung mit Ablauf des Kalenderjahres – aber nur, wenn Ihr Gehalt auch die Grenze des nächsten Jahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Ihre Kasse führt Sie danach freiwillig weiter, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis austreten (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Können Studenten in die private Krankenversicherung?
Ja, mit einer Befreiung von der studentischen Pflichtversicherung (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Den Antrag stellen Sie binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse; er gilt für das ganze Studium und kann nicht widerrufen werden. Die studentische Pflichtversicherung endet spätestens mit dem 30. Geburtstag.
Kann ich als Rentner in die PKV wechseln?
In der Regel nicht: Wer die Vorversicherungszeit erfüllt, ist in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Mehr Komfort beim Arzt und im Krankenhaus bringt dann eine Zusatzversicherung – je nach Tarif und Gesundheitsprüfung.
Brauche ich für die PKV eine Gesundheitsprüfung?
Ja, private Versicherer fragen beim Antrag nach Ihrer Gesundheit. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk kann vorab eine anonyme Risikovoranfrage stellen – dann wissen Sie, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annimmt, bevor Sie einen Antrag stellen. Für Beamte gibt es die Öffnungsaktion mit erleichterter Annahme in den ersten sechs Monaten.
Quellen
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht – abgerufen 18.10.2026
- § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht – abgerufen 18.10.2026
- § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft – abgerufen 18.10.2026
- BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 – Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 steigen – 07.10.2026
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.) – verkündet 29.07.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.