Hintergrund

Warum gibt es keine Facharzttermine? Die Ursachen – sachlich erklärt

Wochenlange Wartezeiten, volle Praxen, „keine neuen Patienten“: Viele gesetzlich Versicherte fragen sich, warum es so schwer ist, einen Facharzttermin zu bekommen. Die Antwort hat mehrere Teile – Arbeitszeit, Budget, Bedarfsplanung und Organisation. Hier sind die Ursachen, sachlich erklärt und mit Zahlen belegt, und die Wege, die trotzdem schnell zum Termin führen.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 19. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Die Lage in Zahlen: Wie knapp sind Facharzttermine?
  2. Ursache 1: Ärztliche Arbeitszeit wird knapper
  3. Ursache 2: Das Budget für fachärztliche Kassenleistungen
  4. Ursache 3: Die Bedarfsplanung begrenzt die Kassensitze
  5. Ursache 4: Erreichbarkeit, Online-Kalender und Selbstzahler-Termine
  6. Ursache 5: Wenig Steuerung – und was die Politik plant
  7. Was sich 2027 ändert
  8. Trotz Terminmangel schnell zum Facharzt: Ihre Wege
Das Wichtigste in Kürze
  • Gesetzlich Versicherte, die warten mussten, warteten 2024 im Schnitt 42 Tage auf einen Facharzttermin, 2019 waren es 33 Tage (BT-Drs. 21/3858).
  • Ärztliche Arbeitszeit wird knapper: Die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sank in fünf Jahren um 8 %, der Teilzeitanteil stieg von 15 % (2014) auf 28 % (2024), 23,4 % sind 60 Jahre oder älter (Bundesärztekammer).
  • Fachärztliche Kassenleistungen werden aus einer budgetierten Gesamtvergütung bezahlt (§ 87a SGB V); viele Leistungen sind Pauschalen je Quartal, Privatleistungen werden nach der GOÄ einzeln bezahlt.
  • Die Zahl der Kassensitze regelt die Bedarfsplanung (§§ 99 ff. SGB V); ab 01.01.2027 entfallen zudem die Zuschläge für vermittelte Termine (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).
  • Privatversicherte bekommen zu 60 % einen Facharzttermin in unter vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025).

Warum gibt es keine Facharzttermine? Weil mehrere Engpässe zusammenkommen: Die ärztliche Arbeitszeit in den Praxen wird knapper – die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sank in fünf Jahren um 8 %, der Teilzeitanteil stieg auf 28 % (Bundesärztekammer) –, fachärztliche Kassenleistungen werden aus einem Budget bezahlt (§ 87a SGB V), und die Zahl der Kassensitze ist geplant. Gesetzlich Versicherte warteten 2024 im Schnitt 42 Tage (BT-Drs. 21/3858, Stand: Oktober 2026).

Die Lage in Zahlen: Wie knapp sind Facharzttermine?

Ganz ohne Termine sind Kassenpatienten nicht – aber die Wartezeiten sind gestiegen, und viele empfinden sie als zu lang. Die wichtigsten Zahlen aus amtlichen Quellen und großen Befragungen:

42 Tage
durchschnittliche Wartezeit gesetzlich Versicherter auf einen Facharzttermin 2024 (2019: 33 Tage)
BT-Drs. 21/3858
30 %
der gesetzlich Versicherten finden die Wartezeit auf den Facharzttermin „(viel) zu lang“
GKV-Spitzenverband, Befragung 2025
15 vs. 6 %
bekamen trotz Überweisung keinen Termin – gesetzlich gegenüber privat Versicherten
G-BA-Versichertenbefragung 2025
35 vs. 60 %
Termin in unter vier Wochen – gesetzlich gegenüber privat Versicherten
G-BA-Versichertenbefragung 2025

Die Zahlen widersprechen sich nicht, sie messen Verschiedenes: Der GKV-Spitzenverband nennt für 2025 einen Median von 10 Tagen – die Hälfte bekam den Termin also recht schnell –, aber ein Viertel wartete länger als 30 Tage. Die Bundesregierung rechnet mit dem Durchschnitt der Versicherten, die überhaupt warten mussten. Alle Studien mit Methode stehen auf der Seite Wartezeit Facharzttermin.

Wie lange Versicherte auf einen Facharzttermin warten

Anteil der Befragten nach Wartezeit beim letzten Facharzttermin, in Prozent – Privatversicherte warten deutlich seltener lange

0 %20 %40 %60 %189unter 1 Woche42271–4 Wochen24221–2 Monate10282–6 Monate39über 6 Monate
PrivatversicherteGesetzlich Versicherte

Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, Erhebung 11.11.–11.12.2025 (Dynata, N = 3.970; Abb. 20: PKV n = 416, GKV n = 3.282), veröffentlicht April 2026. Rundungsbedingt nicht immer 100 %.

Ursache 1: Ärztliche Arbeitszeit wird knapper

Auf den ersten Blick gibt es mehr Ärztinnen und Ärzte denn je: Ende 2025 waren rund 446.000 berufstätig, 2,0 % mehr als im Vorjahr (Bundesärztekammer, Ärztestatistik 2025). Für Facharzttermine zählt aber, wie viel Arztzeit in den Praxen ankommt – und da zeigen die Daten einen Strukturwandel:

Strukturdaten zur Ärzteschaft. Quelle: Bundesärztekammer, Ärztestatistik 2025 (Stichtag 31.12.2025); Arbeitszeit und Teilzeit nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für 2024.
KennzahlWert
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Veränderung zum Vorjahr−1,3 %
Niedergelassene, Veränderung in fünf Jahren−8 %
Angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich seit 2020+48 %
Anteil Angestellter in der ambulanten Versorgung39 %
Teilzeitanteil der Ärzteschaft 2014 → 202415 % → 28 %
Durchschnittliche Wochenarbeitszeit 202440,3 Stunden
Anteil der Berufstätigen ab 60 Jahren23,4 %
Praxisinhaberinnen und -inhaber über 60 Jahre44 %

Die Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte sind in den vergangenen zehn Jahren stärker gesunken als bei den Erwerbstätigen insgesamt; als Grund nennt das Statistische Bundesamt den gestiegenen Teilzeitanteil. Das ist eine Entwicklung, die viele Berufe betrifft, und kein Vorwurf. Für Patienten bedeutet sie: Mehr Köpfe heißen nicht automatisch mehr Termine. Und weil 44 % der Praxisinhaberinnen und -inhaber über 60 sind, befürchtet die Bundesärztekammer, dass sich Praxisschließungen beschleunigen.

Ursache 2: Das Budget für fachärztliche Kassenleistungen

Die Krankenkassen zahlen für die ambulante Versorgung eine Gesamtvergütung an die Kassenärztliche Vereinigung – „mit befreiender Wirkung“ für den vereinbarten Behandlungsbedarf (§ 87a Abs. 3 SGB V). Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt das Geld nach einem Maßstab, der verhindern soll, dass Praxen ihre Tätigkeit „übermäßig ausdehnen“ (§ 87b Abs. 2 SGB V). Für Facharztpraxen heißt das: Mehr Kassenpatienten bringen nicht automatisch mehr Honorar. Viele fachärztliche Leistungen sind Pauschalen, die einmal im Quartal gezahlt werden – bei Orthopäden etwa 24,46 € Grundpauschale für Versicherte von 6 bis 59 Jahren (EBM 4/2026). Hausärztliche Leistungen sind nach § 87a Abs. 3c SGB V inzwischen vollständig zu vergüten, fachärztliche nicht.

Privatleistungen werden dagegen nach der Gebührenordnung für Ärzte einzeln bezahlt; nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP, Institut des PKV-Verbands) im Schnitt etwa zum 2,3-fachen der GKV-Vergütung (März 2025). Dass dieser Unterschied die Terminvergabe beeinflusst, liegt nahe – die Hintergründe erklärt der Ratgeber Warum bekommen Privatpatienten schneller Termine?

Ursache 3: Die Bedarfsplanung begrenzt die Kassensitze

Wie viele Ärztinnen und Ärzte einer Fachgruppe in einer Region Kassenpatienten behandeln dürfen, regelt die Bedarfsplanung (§§ 99 ff. SGB V) nach einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ist ein Planungsbereich für eine Fachgruppe als überversorgt gesperrt, kommt ein Arzt dort meist nur über einen frei werdenden Kassensitz zur Zulassung. Die Planung arbeitet mit Verhältniszahlen von Einwohnern je Arzt. Außerhalb der Bedarfsplanung arbeiten reine Privatpraxen, die keine Kassenpatienten behandeln – mehr dazu im Ratgeber Arzt nimmt nur Privatpatienten.

Ursache 4: Erreichbarkeit, Online-Kalender und Selbstzahler-Termine

Ein Termin scheitert oft schon am ersten Kontakt. In der G-BA-Versichertenbefragung gaben 18 % der gesetzlich Versicherten an, in der Praxis niemanden erreicht zu haben, bei Privatversicherten 13 %. Online sieht es nicht besser aus: In einer Auswertung von 25.971 Ärztinnen und Ärzten bei Doctolib zeigten nur 43,5 % überhaupt einen Online-Termin für gesetzlich Versicherte; Kassenpatienten warteten auf den frühesten online buchbaren Ersttermin im Schnitt 49,1 Tage, Privatversicherte und Selbstzahler 29,7 Tage (Homburg, Fachzentrum Finanzen GmbH, 2026 – Studie eines Beratungsunternehmens, nicht begutachtet).

Hinzu kommen Selbstzahler-Angebote im Kassenfilter: Ein Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands im Mai 2026 fand bei Frauen- und Hautarztpraxen in Berlin und Hamburg 144 von 349 Terminarten mit Hinweis auf Selbstzahlung. Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass ein Portal bei der Suche nach Kassenterminen keine reinen Selbstzahler-Termine zeigen darf (Urteil vom 18.11.2025, Az. 52 O 149/25, nicht rechtskräftig).

Ursache 5: Wenig Steuerung – und was die Politik plant

Gesetzlich Versicherte können die meisten Fachärzte direkt aufsuchen. Eine verbindliche Verteilung der Termine nach Dringlichkeit gibt es dabei nicht; die Dringlichkeit kennzeichnet der überweisende Arzt nur für die Vermittlung über die Terminservicestelle (Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte). Gezielt gesteuert wird heute über die Hausarzt-Vermittlung und die Terminservicestellen: 2025 vermittelten die Terminservicestellen rund 1,94 Millionen Termine, 98 % fristgerecht, im Schnitt nach 10 Tagen (KBV-Evaluationsbericht 2025). Von Oktober 2024 bis September 2025 machten Hausarzt- und Terminservicestellen-Vermittlungen zusammen aber nur 1,7 % aller fachärztlichen Fälle aus (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung).

Hier setzt das angekündigte Primärarztsystem an: Laut Koalitionsvertrag 2025 sollen Hausarztpraxis oder 116 117 künftig den Bedarf feststellen und einen Zeitkorridor für den Facharzttermin festlegen, mit Ausnahmen für Augenheilkunde und Gynäkologie. Das Bundesgesundheitsministerium hat dazu im Januar 2026 einen Dialogprozess gestartet; ein Gesetzentwurf lag am 18.10.2026 nicht vor, erste Wirkungen werden nicht vor 2028 erwartet. Was das für Sie bedeuten könnte, zeigt der Primärarztsystem-Check.

Was sich 2027 ändert

  • Zuschläge für vermittelte Termine fallen weg: Bisher wurden Termine über die Terminservicestelle und nach Hausarzt-Vermittlung außerhalb des Budgets und mit Zuschlägen bezahlt. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz streicht das ab dem 01.01.2027; diese Fälle werden wieder aus dem Budget vergütet (BGBl. 2026 I Nr. 228; KV Sachsen-Anhalt, Infoletter vom 28.07.2026). Wie sich das auf das Terminangebot auswirkt, ist offen.
  • 116 117 wird neu aufgestellt: Der Bundestag hat am 15.10.2026 eine Notfallreform beschlossen, die die 116 117 in Terminservice und Akutleitstelle teilt; wann die Änderungen gelten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
  • Digitale Terminvermittlung: Ein Kabinettsentwurf vom Juli 2026 sieht vor, die Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen in die ePA-App zu integrieren.

Trotz Terminmangel schnell zum Facharzt: Ihre Wege

Kostenlos mit Frist

Überweisung mit Vermittlungscode und Terminservicestelle 116 117: Vermittlung binnen einer Woche, Wartezeit höchstens vier Wochen, sonst Termin im Krankenhaus (§ 75 Abs. 1a SGB V). Mehr im Ratgeber Terminservicestelle 116 117.

Offene Sprechstunde

Augen-, Frauen-, HNO-, Haut-, Orthopädie-, Urologie-, Neurologie- und Psychiatrie-Praxen, Chirurgen sowie Kinder- und Jugendpsychiater bieten mindestens fünf Stunden pro Woche ohne Termin an (§ 17 Abs. 1a und 1c BMV-Ä).

Als Selbstzahler

Privattermin gegen Rechnung nach der GOÄ, zum Beispiel 41,56 € für eine eingehende Beratung mit Untersuchung – rechnen Sie Ihren Fall mit dem Selbstzahler-Rechner.

Als Privatpatient

Mit einer ambulanten Zusatzversicherung je nach Tarif oder dauerhaft mit der privaten Krankenversicherung – mehr unter Privatpatient trotz gesetzlicher Krankenkasse.

Die private Krankenversicherung wählen dürfen Angestellte mit einem Jahresgehalt über 77.400 € (2026) bzw. voraussichtlich 84.150 € (2027, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend), hauptberuflich Selbstständige, Beamte und Studierende mit Befreiung – das prüft der Privat-versichern-Check. Welcher Weg zu Ihrem Ziel und Budget passt, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check – ohne Gesundheitsfragen. Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117.

Häufige Fragen

Warum dauern Facharzttermine so lange?

Mehrere Faktoren kommen zusammen: Ärztliche Arbeitszeit wird knapper – weniger Niedergelassene, mehr Teilzeit, viele Ärztinnen und Ärzte nahe am Ruhestand (Bundesärztekammer, Ärztestatistik 2025). Fachärztliche Kassenleistungen werden aus einem Budget bezahlt (§ 87a SGB V), und die Zahl der Kassensitze ist durch die Bedarfsplanung begrenzt. Gesetzlich Versicherte warteten 2024 im Schnitt 42 Tage (BT-Drs. 21/3858).

Warum bekommen Kassenpatienten keine Termine, Privatpatienten aber schon?

Ein wesentlicher Grund ist die Vergütung: Privatleistungen werden nach der GOÄ einzeln bezahlt, laut WIP im Schnitt etwa zum 2,3-fachen der GKV-Vergütung; fachärztliche Kassenleistungen kommen aus einem Budget. Viele Praxen bieten daher eigene Privatsprechstunden an. 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in unter vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 %.

Gibt es zu wenige Fachärzte?

Die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte insgesamt stieg 2025 um 2,0 % auf rund 446.000. Gleichzeitig sank die Zahl der Niedergelassenen um 1,3 %, der Teilzeitanteil liegt bei 28 % und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei 40,3 Stunden (Bundesärztekammer, Destatis). Entscheidend für Termine ist die verfügbare Arztzeit in den Praxen – und die wird knapper.

Was kann ich tun, wenn ich keinen Facharzttermin bekomme?

Holen Sie sich eine Überweisung, bei Dringlichkeit mit Vermittlungscode, und wenden Sie sich an die Terminservicestelle 116 117: Vermittlung binnen einer Woche, Wartezeit höchstens vier Wochen, sonst ein Termin im Krankenhaus (§ 75 Abs. 1a SGB V). Viele Facharztpraxen bieten außerdem offene Sprechstunden ohne Termin an. Schneller geht es als Selbstzahler, mit einer Zusatzversicherung oder – wenn Sie dürfen – mit der PKV.

Wird es mit dem Primärarztsystem besser?

Das ist offen. Laut Koalitionsvertrag sollen Hausarztpraxis oder 116 117 künftig den Bedarf für einen Facharzttermin feststellen und einen Zeitkorridor festlegen, mit Ausnahmen für Augenheilkunde und Gynäkologie. Ein Gesetzentwurf lag am 18.10.2026 nicht vor; erste Wirkungen erwartet das Bundesgesundheitsministerium nicht vor 2028.

Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/3858 (PDF) – 28.01.2026
  2. Bundesärztekammer: Ärztestatistik 2025 – Stichtag 31.12.2025
  3. § 87a SGB V – Gesamtvergütung – abgerufen 18.10.2026
  4. § 87b SGB V – Honorarverteilung – abgerufen 18.10.2026
  5. GKV-Spitzenverband: Versichertenbefragung (Pressemitteilung) – 05.01.2026
  6. Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (PDF) – veröffentlicht April 2026
  7. KBV: Evaluationsbericht 116117 Terminservicestellen 2025 (PDF) – 29.06.2026
  8. WIP: Mehrumsatz und Leistungsausgaben von PKV-Versicherten, Jahresbericht 2025 (PDF) – März 2025
  9. KV Sachsen-Anhalt: Infoletter zum Spargesetz – Auswirkungen auf die Honorare ab 2027 (PDF) – 28.07.2026
  10. Zi: Terminvermittlung – Zi insights (PDF) – 27.05.2026
  11. BMG: Bundestag beschließt Notfallreform – 15.10.2026
  12. BMG: Start des Dialogprozesses zum Primärversorgungssystem – 27.01.2026
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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