Ratgeber

Doctolib und Selbstzahler-Termine: Was das Urteil bedeutet und wie Sie richtig buchen

Online schnell einen Facharzttermin buchen – und erst kurz vor dem Klick merken, dass er privat bezahlt werden muss? Genau darum ging es in einem Urteil gegen eine große Buchungsplattform. Was entschieden wurde, was ein Marktcheck 2026 zeigt und wie Sie als Kassenpatient sicher buchen.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Was sind Selbstzahler-Termine auf Doctolib?
  2. Das Urteil des Landgerichts Berlin II: Was entschieden wurde
  3. Der Marktcheck 2026: Selbstzahlung trotz Kassen-Filter
  4. So buchen Sie Selbstzahler-Termine richtig
  5. Was kostet ein Selbstzahler-Termin über die Plattform?
  6. Warum online so viele Selbstzahler-Termine auftauchen
  7. Kostenlose Alternativen zum Selbstzahler-Termin
  8. Wenn Sie öfter selbst zahlen: Versicherung statt Einzelrechnung
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Landgericht Berlin II hat am 18.11.2025 entschieden, dass Doctolib beim Filter für gesetzlich Versicherte keine reinen Selbstzahler- oder Privatpraxis-Termine anzeigen darf; ein Hinweis erst vor der Buchung kommt zu spät (Az. 52 O 149/25, nicht rechtskräftig).
  • Bei einem Marktcheck im Mai 2026 waren trotz Filter „gesetzlich versichert“ 144 von 349 Terminarten in 37 Haut- und Frauenarztpraxen in Berlin und Hamburg mit Selbstzahlung verbunden (vzbv, 02.07.2026).
  • Bei online buchbaren Ersterterminen warteten Privatversicherte und Selbstzahler im Herbst 2025 im Schnitt 29,7 Tage, gesetzlich Versicherte 49,1 Tage; nur 43,5 % der Ärztinnen und Ärzte zeigten überhaupt Online-Termine für Kassenpatienten (Homburg-Studie 2026).
  • Ein Selbstzahler-Termin wird nach der GOÄ abgerechnet; die Praxis muss Sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
  • Kostenlose Alternative: Die Terminservicestelle 116 117 vermittelt mit Überweisung binnen einer Woche einen Termin, auch online – 2025 wurden 49 % der Vermittlungen online selbst gebucht (KBV).

Auf Doctolib finden Kassenpatienten neben Kassenterminen auch Selbstzahler-Termine, die privat nach der GOÄ bezahlt werden. Das Landgericht Berlin II hat am 18.11.2025 entschieden, dass beim Filter für gesetzlich Versicherte keine reinen Selbstzahler-Termine erscheinen dürfen und ein Hinweis erst vor der Buchung zu spät kommt (Az. 52 O 149/25, nicht rechtskräftig); prüfen Sie deshalb vor jeder Buchung die Terminart und lassen Sie sich die Kosten in Textform geben (§ 630c Abs. 3 BGB, Stand: Oktober 2026).

Was sind Selbstzahler-Termine auf Doctolib?

Buchungsplattformen wie Doctolib bündeln die Online-Termine vieler Praxen. Neben Terminen für gesetzlich Versicherte bieten Praxen dort auch Termine an, die privat bezahlt werden. Für Kassenpatienten sind das Selbstzahler-Termine. Hinter dem Begriff stecken drei Varianten:

Privatsprechstunde

Eine Kassenpraxis öffnet zusätzliche Zeiten für Privatpatienten und Selbstzahler – oft mit früheren Terminen.

Privatpraxis

Die Praxis hat keine Kassenzulassung. Kassenpatienten können dort nur als Selbstzahler behandelt werden.

Individuelle Gesundheitsleistung

Eine Leistung, die nicht zum Kassenkatalog gehört, etwa bestimmte Vorsorgeuntersuchungen auf Wunsch.

In allen Fällen rechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Was das konkret kostet, zeigen der Ratgeber Selbstzahler-Termin und der Selbstzahler-Kostenrechner – ein ausführlicher Facharzttermin kostet zum Schwellenwert zum Beispiel 41,56 €.

Das Urteil des Landgerichts Berlin II: Was entschieden wurde

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Plattform geklagt. Gegenstand war der Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“: Trotz aktiviertem Filter zeigte das Portal auch Privatpraxen, die Kassenpatienten nur als Selbstzahler behandeln. Ein Hinweis darauf erschien erst nach der Terminauswahl.

Eckdaten des Verfahrens laut Meldung des vzbv vom 15.01.2026, Stand 18.10.2026.
PunktInhalt
Gericht und DatumLandgericht Berlin II, Urteil vom 18.11.2025
Aktenzeichen52 O 149/25
Kern der EntscheidungDer Filter weckt die Erwartung, nur Kassentermine zu sehen; reine Selbstzahler-Termine dort anzuzeigen, ist irreführend. Ein Warnhinweis erst vor der Buchung kommt zu spät.
Folge laut vzbvPrivatsprechstunden und Selbstzahler-Termine müssen klar gekennzeichnet sein und dürfen Versicherten nur auf ausdrücklichen Wunsch angezeigt werden.
Rechtskraftnicht rechtskräftig – die Plattform hat Berufung zum Kammergericht eingelegt

Für Sie heißt das: Ein Gericht hat die Erwartung von Kassenpatienten bestätigt, beim Filter „gesetzlich versichert“ auch Kassentermine zu sehen. Endgültig entschieden ist der Streit aber noch nicht. Bis dahin bleibt die eigene Prüfung vor der Buchung wichtig.

Der Marktcheck 2026: Selbstzahlung trotz Kassen-Filter

Ein halbes Jahr nach dem Urteil hat der vzbv die Plattform erneut geprüft (19.–21.05.2026, Pressemitteilung vom 02.07.2026). Untersucht wurden 349 Terminarten in 37 Frauen- und Hautarztpraxen in Berlin und Hamburg, jeweils mit aktivem Filter für gesetzlich Versicherte und freien Terminen in den nächsten 14 Tagen.

144 von 349
Terminarten mit Selbstzahlung – trotz Filter „gesetzlich versichert“
vzbv-Marktcheck 2026
20 von 37
Praxen mit Hinweis auf Ausfallhonorar bei mindestens einer Terminart
vzbv-Marktcheck 2026
28 von 49
Hautarzt-Kassenleistungen nur als Selbstzahlerleistung angeboten
vzbv-Marktcheck 2026

Der vzbv fordert Mindeststandards für Terminplattformen, etwa eine eindeutige Kennzeichnung von Privatsprechstunden und Selbstzahlerleistungen. Auch die Bundesregierung plant Regeln: Der Gesetzentwurf GeDIG (Kabinettsbeschluss vom 15.07.2026) sieht Anforderungen an Terminbuchungsplattformen und eine digitale Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen in der ePA-App vor. Das parlamentarische Verfahren war im Oktober 2026 nicht abgeschlossen.

So buchen Sie Selbstzahler-Termine richtig

1. Filter setzen – und trotzdem lesen

Nutzen Sie den Filter für gesetzlich Versicherte, verlassen Sie sich aber nicht allein darauf. Entscheidend ist die Bezeichnung der Terminart.

2. Terminart prüfen

Steht „Selbstzahler“, „Privatsprechstunde“ oder „Privatpatienten und Selbstzahler“ dabei, bezahlen Sie privat. Unklar? Fragen Sie in der Praxis nach.

3. Kosten erfragen

Vor der Behandlung muss die Praxis Sie in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). Bitten Sie um GOÄ-Nummern und Faktor.

4. Bedingungen lesen

Prüfen Sie Hinweise auf Ausfallhonorare und Stornofristen, bevor Sie buchen.

5. Belege sichern

Speichern Sie Buchungsbestätigung und Kosteninformation. Die Rechnung brauchen Sie für eine Zusatzversicherung oder die Steuererklärung.

Was kostet ein Selbstzahler-Termin über die Plattform?

Die Plattform selbst berechnet für Patienten nichts – bezahlt wird die Behandlung in der Praxis, nach der Gebührenordnung für Ärzte. Typische Beträge zum Schwellenwert (Regelsatz):

Typische Selbstzahler-Kosten nach GOÄ zum Schwellenwert 2,3 (MRT 1,8), eigene Berechnung mit Punktwert 5,82873 Cent, ohne Auslagen. Stand 18.10.2026.
TerminKosten
Kurzer Facharzttermin: Beratung + symptombezogene Untersuchung21,44 €
Ausführlicher Facharzttermin: eingehende Beratung + Untersuchung eines Organsystems41,56 €
Hautarzt-Check mit Auflichtmikroskopie48,26 €
MRT Knie251,80 €
Psychotherapie-Sitzung, 50 Minuten (Verhaltenstherapie)100,55 €

Mit Begründung darf die Praxis bis zum 3,5-fachen Satz abrechnen, beim MRT bis zum 2,5-fachen (§ 5, § 12 Abs. 3 GOÄ). Laborwerte, Kontrastmittel und andere Auslagen kommen hinzu.

Versehentlich einen Selbstzahler-Termin gebucht?

Das passiert schnell. Sagen Sie den Termin innerhalb der Frist ab, die bei der Buchung genannt wurde, oder fragen Sie in der Praxis, ob stattdessen ein Kassentermin möglich ist. Sind Sie schon in der Praxis, bitten Sie vor Beginn der Behandlung um die Kosteninformation in Textform – erst dann entscheiden Sie. Vertragsärzte dürfen Sie nicht dazu drängen, statt der Kassenleistung eine Privatbehandlung zu wählen (§ 128 Abs. 5a SGB V), und sie müssen mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten (§ 19a Ärzte-Zulassungsverordnung).

Warum online so viele Selbstzahler-Termine auftauchen

Die Zahlen zeigen, warum Kassenpatienten online oft zuerst auf Selbstzahler-Termine stoßen. Eine Auswertung der frühesten online buchbaren Ersttermine bei 25.971 Ärztinnen und Ärzten (Herbst 2025) ergab: Privatversicherte und Selbstzahler warteten im Schnitt 29,7 Tage, gesetzlich Versicherte 49,1 Tage. Nur 43,5 % der Ärztinnen und Ärzte zeigten überhaupt einen Online-Termin für gesetzlich Versicherte (Homburg-Studie 2026, Herausgeber ist ein Beratungsunternehmen; telefonische Termine nicht erfasst). In der Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA hatten 23 % der Privat- und 17 % der gesetzlich Versicherten ihren letzten Facharzttermin über ein Online-Portal gebucht.

Für Ihre Fachrichtung zeigt der Wartezeit-Rechner, wie groß der Unterschied im Schnitt ist. Tipps für die Online-Suche nach Kassenterminen gibt der Ratgeber Facharzttermin online buchen.

Kostenlose Alternativen zum Selbstzahler-Termin

  • Terminservicestelle 116 117: Mit Überweisung muss sie binnen einer Woche einen Facharzttermin vermitteln, die Wartezeit darf vier Wochen nicht überschreiten, in der Radiologie drei Wochen (§ 75 Abs. 1a SGB V). Auch sie bietet eine Online-Buchung an – 2025 wurden 49 % der Vermittlungen online selbst gebucht (KBV). Mehr: Terminservicestelle 116 117.
  • Überweisung mit Dringlichkeitscode: Hält Ihre Hausärztin einen zeitnahen Termin für nötig, vermerkt sie das auf der Überweisung. Ob ein Vermittlungscode vergeben wird, entscheidet die Ärztin. Mehr: Dringlichkeitscode.
  • Telefonisch nachfragen: Nicht jede Praxis stellt alle Kassentermine online. Ein Anruf kann sich lohnen.

Wenn Sie öfter selbst zahlen: Versicherung statt Einzelrechnung

Wer regelmäßig zum Facharzt muss und die schnellen Termine schätzt, zahlt mit Selbstzahler-Terminen auf Dauer viel. Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet Privatrechnungen nach der GOÄ je nach Tarif – dann buchen Sie Privattermine, ohne jedes Mal selbst zu zahlen. Wer in die private Krankenversicherung darf – Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige, Beamte, Studierende mit Befreiung –, ist dauerhaft Privatpatient: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, gesetzlich Versicherte zu 35 % (G-BA-Versichertenbefragung 2025). Welcher Weg zu Ihnen passt, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check – ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Was bedeutet „Selbstzahler“ bei Doctolib?

Ein Selbstzahler-Termin ist ein Termin, den Sie als gesetzlich Versicherter privat bezahlen – die Praxis rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte ab, nicht über Ihre Krankenversichertenkarte. Das kann eine Privatsprechstunde einer Kassenpraxis, eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung oder eine individuelle Gesundheitsleistung sein.

Darf Doctolib Kassenpatienten Selbstzahler-Termine anzeigen?

Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II vom 18.11.2025 (Az. 52 O 149/25) ist es irreführend, beim Filter „gesetzlich versichert“ Praxen anzuzeigen, die Kassenpatienten nur als Selbstzahler behandeln; ein Warnhinweis erst nach der Terminauswahl reicht nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Plattform hat Berufung eingelegt.

Wie erkenne ich einen Selbstzahler-Termin bei der Online-Buchung?

Achten Sie auf die Bezeichnung der Terminart – etwa „Selbstzahler“, „Privatsprechstunde“ oder „Privatpatienten und Selbstzahler“ – und auf Hinweise zu Kosten oder Ausfallhonorar. Im Zweifel fragen Sie in der Praxis nach, bevor Sie buchen. Vor der Behandlung muss die Praxis Sie in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).

Muss ich ein Ausfallhonorar zahlen, wenn ich einen Selbstzahler-Termin absage?

Das hängt davon ab, was bei der Buchung vereinbart wurde und ob die Regelung im Einzelfall wirksam ist. Im Marktcheck des vzbv wiesen 20 von 37 Praxen bei mindestens einer Terminart auf Ausfallhonorare hin. Lesen Sie die Bedingungen vor der Buchung und sagen Sie rechtzeitig ab. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt diese Information nicht.

Gibt es Selbstzahler-Termine auch auf anderen Portalen?

Ja, auch andere Buchungsportale zeigen Termine für Privatpatienten und Selbstzahler. Die Hinweise auf dieser Seite gelten dort genauso: Terminart prüfen, Kosten vorher erfragen, Bedingungen lesen. Laut G-BA-Versichertenbefragung 2025 hatten 23 % der Privatversicherten und 17 % der gesetzlich Versicherten ihren letzten Facharzttermin über ein Online-Portal gebucht.

Quellen

  1. vzbv: Arzttermine – Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt – LG Berlin II, Urteil vom 18.11.2025, Az. 52 O 149/25, nicht rechtskräftig; Meldung 15.01.2026
  2. vzbv: Trotz Filter – Doctolib zeigt Kassenpatientinnen kostenpflichtige Termine – Marktcheck 19.–21.05.2026, Pressemitteilung 02.07.2026
  3. Homburg: Zugang zu ambulanten Facharztterminen nach Versicherungsstatus – Fachzentrum Finanzen GmbH 2026, Beratungsunternehmen als Herausgeber
  4. zm 17/2026: GKV-Versicherte haben schlechteren Zugang zu online buchbaren Facharztterminen – 01.09.2026
  5. Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA 2025 (PDF) – N = 3.970, veröffentlicht 04/2026
  6. KBV: Evaluationsbericht 116117 Terminservicestellen 2025 (PDF) – 29.06.2026
  7. § 630c BGB – Informationspflichten – abgerufen 18.10.2026
  8. § 128 SGB V – unzulässige Zusammenarbeit (Abs. 5a) – abgerufen 18.10.2026
  9. § 19a Ärzte-ZV – Sprechstunden – abgerufen 18.10.2026
  10. BMG: Kabinett beschließt GeDIG (15.07.2026) – digitale Terminvermittlung, Anforderungen an Terminbuchungsplattformen
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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