Inhalt (9 Abschnitte)
- Selbstzahler, Privatpatient, Privatversicherter: die Begriffe
- Der Unterschied auf einen Blick
- Wo Selbstzahler und Privatversicherte gleich behandelt werden
- Wo der Unterschied ins Geld geht
- Selbstzahler im Krankenhaus: Wahlleistungen wie Privatpatienten
- Woran Sie in der Praxis erkennen, wie abgerechnet wird
- Vier Wege, wie Kassenpatienten zum Privatpatienten werden
- Für wen die private Krankenversicherung infrage kommt
- Vier Irrtümer über Selbstzahler
- Selbstzahler sind nicht privat versichert: Sie bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung und bezahlen eine Privatbehandlung selbst.
- Bei der Abrechnung gibt es keinen Unterschied – Selbstzahler und Privatversicherte bekommen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- Der Unterschied liegt beim Zahler: Privatversicherten erstattet die private Krankenversicherung die Rechnung je nach Tarif, Selbstzahler tragen sie allein – die Kasse erstattet in der Regel nichts.
- Bei der Terminvergabe werden beide oft gleich behandelt: Online warteten Privatversicherte und Selbstzahler im Herbst 2025 im Schnitt 29,7 Tage, gesetzlich Versicherte 49,1 Tage (Homburg-Studie 2026).
- Dauerhaft Privatpatient wird, wer in die PKV wechseln darf – oder als Kassenpatient eine ambulante Zusatzversicherung abschließt, die Privatrechnungen je nach Tarif erstattet.
Nein, ein Selbstzahler ist nicht wie privat versichert: Beim Arzt werden beide gleich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und bekommen oft dieselben Termine – Selbstzahler tragen die Rechnung aber selbst, während Privatversicherten die PKV sie je nach Tarif erstattet. Selbstzahler bleiben gesetzlich versichert; die Kasse erstattet Privatrechnungen in der Regel nicht (§ 13 SGB V, Stand: Oktober 2026).
Selbstzahler, Privatpatient, Privatversicherter: die Begriffe
Im Alltag gehen drei Begriffe durcheinander. Sauber getrennt bedeuten sie:
Selbstzahler
Wer eine ärztliche Leistung selbst bezahlt. Bei Kassenpatienten zum Beispiel ein Termin in der Privatsprechstunde, beim Privatarzt oder eine individuelle Gesundheitsleistung.
Privatpatient
Wer privatärztlich behandelt und nach der GOÄ abgerechnet wird – egal, wer die Rechnung am Ende bezahlt. In diesem Sinn ist auch ein Selbstzahler beim Termin Privatpatient.
Privatversicherter
Wer eine private Krankenversicherung hat. Er ist bei jeder Behandlung Privatpatient, und seine Versicherung erstattet die Rechnungen je nach Tarif.
Die Frage „Ist Selbstzahler wie privat versichert?“ lässt sich deshalb so beantworten: Beim Termin und auf der Rechnung ja – bei der Bezahlung nein.
Der Unterschied auf einen Blick
| Selbstzahler (gesetzlich versichert) | Privatversicherter | |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | gesetzlich; Privatbehandlung nur im Einzelfall | private Krankenversicherung |
| Abrechnung beim Arzt | GOÄ | GOÄ |
| Wer zahlt am Ende? | Sie selbst; die Kasse erstattet in der Regel nichts | die PKV, je nach Tarif und abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts |
| Termine | oft gemeinsam mit Privatpatienten angeboten | Privatpatient bei jedem Arzt: 60 % bekommen einen Facharzttermin in unter vier Wochen (G-BA-Befragung 2025) |
| Krankenhaus | Einzelzimmer und Chefarzt nur als selbst bezahlte Wahlleistung | Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt je nach Tarif vertraglich vereinbart |
| Planbarkeit | Kosten fallen pro Termin an | fester Monatsbeitrag, unabhängig vom Einkommen |
| Zugang | jeder Kassenpatient | Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige, Beamte, Studierende mit Befreiung |
Wo Selbstzahler und Privatversicherte gleich behandelt werden
Die Rechnung: Für beide gilt die GOÄ. Jede Leistung wird mit Punktzahl × Punktwert 5,82873 Cent × Steigerungsfaktor berechnet (§ 5 GOÄ); ein ausführlicher Facharzttermin kostet zum Schwellenwert 41,56 €, ein MRT des Knies 251,80 €. Über dem 2,3-fachen Satz muss die Praxis schriftlich begründen (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Was einzelne Leistungen kosten, zeigt der Selbstzahler-Kostenrechner.
Die Termine: Viele Praxen bieten Zeiten „für Privatpatienten und Selbstzahler“ an. In einer Auswertung der frühesten online buchbaren Ersttermine bei 25.971 Ärztinnen und Ärzten wurden beide Gruppen gemeinsam erfasst: Sie warteten im Herbst 2025 im Schnitt 29,7 Tage, gesetzlich Versicherte 49,1 Tage (Homburg-Studie 2026, Herausgeber ist ein Beratungsunternehmen).
Die Rechte: Für Selbstzahler gilt zusätzlich, dass die Praxis vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren muss, wenn sie weiß, dass die Kasse sie nicht übernimmt (§ 630c Abs. 3 BGB). Mehr zu Rechten und Erstattung im Ratgeber Selbstzahler-Termin.
Wo der Unterschied ins Geld geht
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung: Vier ausführliche Facharzttermine zum Schwellenwert (je 41,56 €) und ein MRT des Knies (251,80 €) kosten zusammen 418,04 € im Jahr. Als Selbstzahler zahlen Sie das selbst. Als Privatversicherter reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer Versicherung ein und bekommen sie je nach Tarif erstattet – abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts. Im Krankenhaus wird der Unterschied noch deutlicher: Sechs Nächte im Einbettzimmer kosten selbst bezahlt im Bundesdurchschnitt rund 792 € (PKV-Verband, 2024), dazu kommt die Chefarztbehandlung. Privatversicherte mit entsprechendem Tarif haben beides vertraglich vereinbart.
Selbstzahler im Krankenhaus: Wahlleistungen wie Privatpatienten
Auch im Krankenhaus können Kassenpatienten wie Privatpatienten behandelt werden – als Selbstzahler für Wahlleistungen. Das Einbett- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung vereinbaren sie vor der Leistung schriftlich oder in Textform mit dem Krankenhaus (§ 17 Abs. 2 KHEntgG). Das Einbettzimmer kostete 2024 im Bundesdurchschnitt 132,04 € pro Tag (PKV-Verband); die Chefarztbehandlung wird nach der GOÄ mit 25 % Abschlag abgerechnet (§ 6a GOÄ) und gilt für alle beteiligten Wahlärzte. Der Unterschied zum Privatversicherten ist derselbe wie beim Arzt: Die Rechnungen sind gleich, aber der Selbstzahler trägt sie allein. Privatversicherte mit Wahlleistungstarif und Kassenpatienten mit Krankenhaus-Zusatzversicherung bekommen die Kosten je nach Tarif erstattet.
Woran Sie in der Praxis erkennen, wie abgerechnet wird
- Karte oder Rechnung: Legen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vor und wird über sie abgerechnet, sind Sie Kassenpatient. Bekommen Sie eine Rechnung nach GOÄ, sind Sie – für diese Leistung – Privatpatient.
- Terminart: Bezeichnungen wie „Privatsprechstunde“ oder „Privatpatienten und Selbstzahler“ zeigen, dass privat abgerechnet wird.
- Kosteninformation: Erhalten Sie vorab eine Kosteninformation in Textform, geht es um eine Leistung, die Sie selbst bezahlen (§ 630c Abs. 3 BGB).
- Leistungen auf Verlangen: Individuelle Gesundheitsleistungen müssen auf der Rechnung als „auf Verlangen“ erbracht gekennzeichnet sein (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Vier Wege, wie Kassenpatienten zum Privatpatienten werden
- Selbst zahlen: im Einzelfall, ohne Vertrag – planbar nur bei bekannten Kosten.
- Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V: Sie wählen bei Ihrer Kasse Kostenerstattung, mindestens für ein Kalendervierteljahr. Erstattet wird höchstens der Kassensatz abzüglich bis zu 5 % Verwaltungskosten; den Rest einer Privatrechnung zahlen Sie selbst. Details unter Kostenerstattungsprinzip.
- Ambulante Zusatzversicherung: Sie bleiben gesetzlich versichert, der Tarif erstattet Privatrechnungen nach GOÄ je nach Leistungsumfang. Mehr unter ambulante Zusatzversicherung.
- Private Krankenversicherung: Sie sind dauerhaft und bei jedem Arzt Privatpatient – wenn Sie in die PKV dürfen.
Alle Wege im Detail – mit Kosten, Fristen und Zeitplan 2026/2027 – erklärt unser Ratgeber Privatpatient werden. Einen grundsätzlichen Vergleich beider Systeme finden Sie unter Kassenpatient vs. Privatpatient.
Für wen die private Krankenversicherung infrage kommt
In die PKV dürfen vor allem vier Gruppen (§§ 5, 6, 8 SGB V):
- Angestellte mit einem regelmäßigen Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze: 2026 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 € (Bundesrat ausstehend).
- Hauptberuflich Selbstständige – unabhängig vom Einkommen.
- Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch; die Beihilfe trägt je nach Dienstherr und Familienstand 50 bis 80 % der Kosten.
- Studierende, die sich binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht befreien lassen.
Was die PKV bietet: Leistungen sind vertraglich zugesichert, und der Versicherer kann die Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG). Der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab; Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, 2026 bis 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V). Wichtig zu wissen und gut lösbar: Vor dem Abschluss gibt es eine Gesundheitsprüfung – ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annimmt, klärt ein Partner-Experte vorab per anonymer Risikovoranfrage. Ab 55 ist der Weg zurück in die GKV meist ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V), und in der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag – Kinder lassen sich aber binnen zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung nachversichern (§ 198 VVG). Ob Sie dürfen, zeigt der Privat-versichern-Check; den Ablauf eines Wechsels erklärt der Ratgeber zum Wechsel in die PKV.
Vier Irrtümer über Selbstzahler
- „Als Selbstzahler bin ich privat versichert.“ Nein – Sie bleiben in Ihrer Krankenkasse und zahlen nur die einzelne Behandlung privat.
- „Selbstzahler bekommen immer sofort einen Termin.“ Oft schneller, aber ohne Garantie – auch Privatpraxen haben Wartelisten.
- „Die Kasse zahlt einen Teil zurück.“ Nur, wenn Sie vorher Kostenerstattung gewählt haben – und dann höchstens den Kassensatz.
- „Privatversicherte zahlen nie etwas selbst.“ Je nach Tarif gibt es einen Selbstbehalt; Rechnungen bekommen Privatversicherte meist selbst und reichen sie ein.
Welcher Weg zu Ihnen passt – selbst zahlen, Zusatzversicherung oder dauerhaft privat versichert –, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Ist ein Selbstzahler das Gleiche wie ein Privatversicherter?
Nein. Beide werden beim Arzt nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet, aber nur Privatversicherte haben eine Versicherung, die die Rechnung je nach Tarif erstattet. Selbstzahler sind meist gesetzlich versichert und bezahlen eine Privatbehandlung aus eigener Tasche.
Was heißt Selbstzahler beim Arzt?
Selbstzahler bezahlen eine ärztliche Leistung selbst, statt sie über die Krankenversichertenkarte abzurechnen – etwa einen Termin in einer Privatsprechstunde, bei einem Privatarzt oder eine individuelle Gesundheitsleistung. Die Praxis muss vorher in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
Werden Selbstzahler wie Privatpatienten behandelt?
Bei der Abrechnung und oft auch bei der Terminvergabe ja: Viele Praxen bieten Termine „für Privatpatienten und Selbstzahler“ an, und in einer Auswertung online buchbarer Termine wurden beide gemeinsam erfasst (29,7 Tage Wartezeit gegenüber 49,1 Tagen für gesetzlich Versicherte, Homburg-Studie 2026). Medizinisch muss jeder Patient sorgfältig behandelt werden.
Kann ich als Selbstzahler die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen?
In der Regel nicht. Nur wer vorher Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt hat, bekommt höchstens den Kassensatz abzüglich bis zu 5 % Verwaltungskosten; bei Psychotherapie kann unter Umständen § 13 Abs. 3 SGB V helfen. Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet Privatrechnungen je nach Tarif.
Wie werde ich vom Selbstzahler zum Privatversicherten?
In die private Krankenversicherung dürfen Angestellte mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €; 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026: 84.150 €, Bundesrat ausstehend), hauptberuflich Selbstständige, Beamte und Studierende, die sich binnen drei Monaten befreien lassen. Ob das für Sie gilt, zeigt unser Privat-versichern-Check.
Quellen
- § 17 KHEntgG – Wahlleistungen – abgerufen 18.10.2026
- § 630c BGB – Informationspflichten – abgerufen 19.10.2026
- § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren – abgerufen 19.10.2026
- § 13 SGB V – Kostenerstattung – abgerufen 19.10.2026
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit – abgerufen 18.10.2026
- § 206 VVG – Kündigung des Versicherers – abgerufen 19.10.2026
- BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 – Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend
- Homburg: Zugang zu ambulanten Facharztterminen nach Versicherungsstatus – Fachzentrum Finanzen GmbH 2026, Beratungsunternehmen als Herausgeber
- Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA 2025 (PDF) – N = 3.970, veröffentlicht 04/2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.