Ratgeber

Welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll? Bewertungen, Kosten und Ihre Rechte

„Diese Untersuchung zahlt die Kasse leider nicht – möchten Sie sie trotzdem?“ Solche Angebote heißen Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Hier finden Sie die Bewertungen des IGeL-Monitors je Fachrichtung, was IGeL kosten und welche Rechte Sie haben. Eine medizinische Empfehlung für Ihren Fall ersetzt das nicht – die gibt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Was sind IGeL-Leistungen?
  2. IGeL in Zahlen: der IGeL-Report 2024
  3. Welche IGeL sind sinnvoll? Die Bewertungen nach Fachrichtung
  4. Was IGeL kosten
  5. Ihre Rechte bei IGeL-Angeboten
  6. Checkliste: fünf Fragen vor jeder IGeL
  7. Unterschied zwischen IGeL-Leistungen und Wahlleistungen
  8. Wer bezahlt IGeL – und wie Sie mehr Leistungen absichern
Das Wichtigste in Kürze
  • IGeL sind ärztliche Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung; sie dürfen nur mit schriftlichem Behandlungsvertrag vor Beginn erbracht werden (§ 3 Abs. 1 BMV-Ä).
  • Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes hatte Ende 2024 56 IGeL bewertet: 30 mit „tendenziell negativ“ oder „negativ“, 23 mit „unklar“, nur 3 mit „tendenziell positiv“ und keine mit „positiv“.
  • Gesetzlich Versicherte geben mindestens 2,4 Mrd. € im Jahr für IGeL aus; die höchsten Umsätze erzielen Gynäkologie und Augenheilkunde mit je 500 Mio. € (IGeL-Report 2024).
  • Spitzenreiter ist der Ultraschall von Eierstöcken und Gebärmutter zur Krebsfrüherkennung mit 143 Mio. € im Jahr – bewertet mit „negativ“ bzw. „tendenziell negativ“.
  • Ihre Rechte: Kosten vorher in Textform (§ 630c Abs. 3 BGB), schriftliche Zustimmung mit Hinweis auf die Kostenpflicht (§ 18 Abs. 8 BMV-Ä), Rechnung nach GOÄ.

Welche IGeL-Leistungen sinnvoll sind, bewertet der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes wissenschaftlich: Von 56 bewerteten Leistungen erhielten Ende 2024 30 die Bewertung „tendenziell negativ“ oder „negativ“, 23 „unklar“ und nur 3 „tendenziell positiv“ – keine „positiv“. Gesetzlich Versicherte geben mindestens 2,4 Mrd. € im Jahr für IGeL aus. Ob eine Leistung für Sie sinnvoll ist, klären Sie mit Ihrer Ärztin; bezahlen müssen Sie nur nach schriftlicher Zustimmung (§ 18 Abs. 8 BMV-Ä, Stand: Oktober 2026).

Was sind IGeL-Leistungen?

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Die vertragsärztliche Versorgung umfasst keine Leistungen, für die die Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind – insbesondere solche, die der Gemeinsame Bundesausschuss ausgeschlossen hat. Solche Leistungen dürfen nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden, über die vor Beginn ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen wird (§ 3 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte).

Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen Versorgung hinausgehen, darf der Arzt nur berechnen, wenn sie auf Verlangen erbracht wurden (§ 1 Abs. 2 GOÄ); auf der Rechnung sind sie als solche zu kennzeichnen (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Wichtig: Dieselbe Untersuchung kann bei einem konkreten medizinischen Anlass eine Kassenleistung sein – ob ein solcher Anlass besteht, beurteilt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

IGeL in Zahlen: der IGeL-Report 2024

Für den IGeL-Report 2024 ließ der Medizinische Dienst Bund 2.013 gesetzlich Versicherte zwischen 18 und 80 Jahren von forsa befragen. Die wichtigsten Ergebnisse:

2,4 Mrd. €
geben gesetzlich Versicherte mindestens pro Jahr für IGeL aus
IGeL-Report 2024
26 %
der Befragten fühlten sich gut über IGeL informiert
IGeL-Report 2024
41 vs. 22 %
der Frauen bzw. Männer nutzen IGeL
IGeL-Report 2024
Umsätze mit IGeL nach Fachgebiet, Hochrechnung pro Jahr. Quelle: IGeL-Report 2024 des Medizinischen Dienstes Bund (Pressemitteilung vom 03.12.2024).
FachgebietUmsatz pro Jahr
Gynäkologie500 Mio. €
Augenheilkunde500 Mio. €
Orthopädie und Unfallmedizin397 Mio. €
Allgemeinmedizin341 Mio. €

Zwei von drei Befragten hielten IGeL fälschlich für medizinisch notwendige Leistungen. Ab 45 Jahren nutzen jede zweite Frau (50 %) und etwa jeder dritte Mann (29 %) Selbstzahlerleistungen; am häufigsten genannt wurden der Ultraschall über die Scheide bei Frauen und die PSA-Bestimmung bei Männern. Regional zeigt sich ein Gefälle: Im Süden nutzen 37 % IGeL, im Westen 33 %, im Norden 31 % und im Osten 26 %.

Welche IGeL sind sinnvoll? Die Bewertungen nach Fachrichtung

Der IGeL-Monitor bewertet IGeL auf einer Skala von „positiv“ über „tendenziell positiv“, „unklar“ und „tendenziell negativ“ bis „negativ“; manche Leistungen sind nur beschrieben („ohne Bewertung“). Die Bewertungen beziehen sich auf die jeweils beschriebene Anwendung, meist die Früherkennung ohne Beschwerden. Eine Auswahl häufig angebotener Leistungen:

Bewertungen des IGeL-Monitors (Medizinischer Dienst Bund), Liste „IGeL A–Z“, abgerufen am 18.10.2026. Keine medizinische Empfehlung für den Einzelfall.
FachrichtungIGeLBewertung
AugenarztAugenspiegelung mit Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennungtendenziell negativ
AugenarztOCT zur Früherkennung eines Glaukomstendenziell negativ
AugenarztOCT zur Früherkennung einer feuchten altersbedingten Makuladegenerationtendenziell negativ
FrauenarztUltraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennungnegativ
FrauenarztUltraschall zur Früherkennung von Gebärmutterkörperkrebstendenziell negativ
FrauenarztUltraschall der Brust zur Krebsfrüherkennungunklar
UrologePSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebstendenziell negativ
UrologeUltraschall zur Früherkennung von Prostatakrebstendenziell negativ
HautarztDermatoskopie zur Früherkennung von Hautkrebsohne Bewertung
HautarztLichttherapie bei Akneunklar
Allgemein/LaborFrüherkennungsuntersuchung auf Vitamin-D-Mangelunklar
Allgemein/LaborBlutuntersuchung zur Früherkennung von Schilddrüsenfunktionsstörungentendenziell negativ
Innere/KardiologieEKG zur Früherkennung einer koronaren Herzerkrankungtendenziell negativ
OrthopädieStoßwellentherapie der Kalkschulterunklar
NeurologieAkupunktur zur Vorbeugung von Migräneanfällentendenziell positiv
HNODurchblutungsfördernde Infusionstherapie beim Hörsturznegativ

Neben der Akupunktur zur Migräne-Vorbeugung sind in der aktuellen Liste die Lichttherapie zur Behandlung einer saisonalen depressiven Störung („Winterdepression“) und eine Immunprophylaxe gegen wiederkehrende Blasenentzündungen mit „tendenziell positiv“ bewertet. Die vollständige Liste mit Begründungen finden Sie beim IGeL-Monitor. Ob eine Leistung für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation ab – sprechen Sie Nutzen, mögliche Schäden und Alternativen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt durch.

Was IGeL kosten

Die Preise reichen laut IGeL-Report 2024 von rund 30 € für die häufig verkaufte Vitamin-D-Bestimmung bis zu mehreren tausend Euro für komplexe Augenoperationen. Weil IGeL nach der GOÄ abgerechnet werden, lassen sich viele Beträge nachrechnen:

Kosten ausgewählter Leistungen: GOÄ-Beträge zum Schwellenwert 2,3 als eigene Berechnung (Punktwert 5,82873 Cent, Stand 18.10.2026); Marktpreise laut IGeL-Monitor mit Datum der jeweiligen Bewertung.
LeistungKostenQuelle
Augenhintergrund + Augeninnendruck mit Beratung (GOÄ 1 + 1242 + 1256)44,51 €GOÄ, eigene Berechnung
Augeninnendruckmessung mit Augenspiegelung, Marktpreisin der Regel 20–40 €IGeL-Monitor, Stand 12.12.2019
Ultraschall eines Organs (GOÄ 410)26,81 €GOÄ, eigene Berechnung
PSA-Bestimmung inkl. Beratung, Marktpreis25–35 €IGeL-Monitor, Stand 06.04.2017
Vitamin-D-Bestimmungrund 30 €IGeL-Report 2024
MRT zur Alzheimer-Früherkennung, Marktpreisin der Regel 260–580 €IGeL-Monitor, Stand 15.05.2019

Was andere Selbstzahler-Leistungen kosten, rechnet der Selbstzahler-Rechner; Beispiele je Fachrichtung stehen im Ratgeber Privatarzt-Kosten.

Ihre Rechte bei IGeL-Angeboten

  • Schriftlicher Vertrag vorher: Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs nur im Rahmen einer Privatbehandlung mit schriftlichem Behandlungsvertrag vor Beginn (§ 3 Abs. 1 BMV-Ä).
  • Zustimmung und Kostenhinweis: Eine Vergütung darf der Vertragsarzt nur fordern, wenn er vorher Ihre schriftliche Zustimmung eingeholt und Sie auf die Pflicht zur Kostenübernahme hingewiesen hat (§ 18 Abs. 8 Satz 3 Nr. 3 BMV-Ä).
  • Kosten in Textform: Die voraussichtlichen Kosten muss die Praxis vor Beginn in Textform nennen (§ 630c Abs. 3 BGB).
  • Korrekte Rechnung: Abrechnung nach der GOÄ mit Nummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz; Leistungen auf Verlangen sind als solche zu kennzeichnen (§ 12 GOÄ).
  • Kein Ersatz für Kassenleistungen: Vertragsärzte dürfen Sie nicht dazu drängen, statt einer Kassenleistung privat zu zahlen (§ 128 Abs. 5a SGB V). Wie das bei Terminen aussieht, erklärt der Ratgeber Dürfen Privatpatienten bevorzugt werden?

Checkliste: fünf Fragen vor jeder IGeL

1. Welchen Nutzen hat die Leistung für mich?

Fragen Sie nach Nutzen, möglichen Schäden – etwa durch Fehlalarme und Folgeuntersuchungen – und Alternativen.

2. Wie bewertet der IGeL-Monitor sie?

Die Bewertungen mit Begründung stehen kostenlos auf igel-monitor.de.

3. Wäre es bei mir eine Kassenleistung?

Bei einem konkreten medizinischen Anlass kann dieselbe Untersuchung von der Kasse bezahlt werden.

4. Was kostet sie genau?

Lassen Sie sich die Kosten mit GOÄ-Nummern und Steigerungssatz in Textform geben.

5. Brauche ich Bedenkzeit?

Sie müssen nicht sofort entscheiden. Eine IGeL ist eine freiwillige Privatleistung.

Unterschied zwischen IGeL-Leistungen und Wahlleistungen

Beide Begriffe meinen Leistungen, die Kassenpatienten selbst bezahlen – aber an verschiedenen Orten. IGeL gibt es ambulant in der Arztpraxis. Wahlleistungen gibt es im Krankenhaus: vor allem das Einbett- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch die Chefärztin oder den Chefarzt. Sie müssen vor der Erbringung schriftlich oder in Textform vereinbart werden, nachdem das Krankenhaus über die Entgelte unterrichtet hat (§ 17 Abs. 2 KHEntgG). Ein Einbettzimmer kostete 2024 im Bundesdurchschnitt 132,04 € pro Tag, ein Zweibettzimmer 67,90 € (PKV-Verband). Mehr dazu auf der Seite Einzelzimmer im Krankenhaus.

Wer bezahlt IGeL – und wie Sie mehr Leistungen absichern

Als Kassenpatient zahlen Sie IGeL grundsätzlich selbst. Ob eine ambulante Zusatzversicherung oder eine private Krankenversicherung bestimmte Leistungen erstattet, die für Kassenpatienten IGeL sind, regelt der jeweilige Tarif – das gilt etwa für erweiterte Vorsorgeuntersuchungen. Steuerlich können selbst getragene Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung zählen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen (§ 33 EStG); keine Steuerberatung im Einzelfall – mehr im Ratgeber Arztkosten steuerlich absetzen.

Grundsätzlich gilt: Der Leistungskatalog der GKV ist gesetzlich festgelegt und kann sich ändern – 2027 steigen etwa die Zuzahlungen um 50 % (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228). In der privaten Krankenversicherung legt Ihr Vertrag den Leistungsumfang fest. Welche Vorteile als Privatpatient belegt sind, lesen Sie unter Privatpatient-Vorteile; alle Wege zum Privatpatienten vergleicht die Seite Privatpatient werden. Welcher Weg zu Ihnen passt, zeigt der kostenlose Termin-Wege-Check – ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll?

Das hängt vom Einzelfall ab und ist eine medizinische Frage für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Eine wissenschaftliche Orientierung bietet der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes: Von 56 bewerteten Leistungen erhielten Ende 2024 nur 3 die Bewertung „tendenziell positiv“, keine „positiv“; 30 wurden „tendenziell negativ“ oder „negativ“ bewertet, 23 „unklar“. Die Bewertung jeder einzelnen IGeL steht auf igel-monitor.de.

Welche IGeL-Leistungen beim Augenarzt sind sinnvoll?

Die häufig angebotene Augenspiegelung mit Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung bewertet der IGeL-Monitor mit „tendenziell negativ“, ebenso die OCT zur Glaukom-Früherkennung und die Heidelberg Retina Tomographie (Abruf 18.10.2026). Das gilt für die Früherkennung ohne Beschwerden; bei einem konkreten medizinischen Anlass kann eine Untersuchung Kassenleistung sein.

Welche IGeL beim Frauenarzt lohnen sich?

Der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung – laut IGeL-Report 2024 die umsatzstärkste IGeL – ist vom IGeL-Monitor mit „negativ“ bewertet, der Ultraschall zur Früherkennung von Gebärmutterkörperkrebs mit „tendenziell negativ“. Ultraschall und MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung sind mit „unklar“ bewertet (Abruf 18.10.2026). Besprechen Sie Nutzen und Risiken mit Ihrer Ärztin.

Muss ich eine IGeL bezahlen, wenn ich nichts unterschrieben habe?

Vertragsärzte dürfen für Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung nur dann eine Vergütung verlangen, wenn sie vorher Ihre schriftliche Zustimmung eingeholt und Sie auf die Kostenpflicht hingewiesen haben (§ 18 Abs. 8 BMV-Ä); zudem ist vor Beginn ein schriftlicher Behandlungsvertrag nötig (§ 3 Abs. 1 BMV-Ä). Ob das im Einzelfall eingehalten wurde, klärt eine Rechtsberatung oder Ihre Kassenärztliche Vereinigung.

Was ist der Unterschied zwischen IGeL und Wahlleistungen?

IGeL sind ambulante Leistungen in der Arztpraxis, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Wahlleistungen gibt es im Krankenhaus: zum Beispiel Einbett- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, vereinbart vor der Behandlung schriftlich oder in Textform (§ 17 KHEntgG). Beide zahlen Kassenpatienten selbst oder über eine Zusatzversicherung je nach Tarif.

Zahlt eine private Kranken- oder Zusatzversicherung IGeL?

Das regelt der Tarif. Manche Leistungen, die für Kassenpatienten IGeL sind, können in der privaten Krankenversicherung oder einer ambulanten Zusatzversicherung erstattungsfähig sein; maßgeblich sind die Tarifbedingungen. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk zeigt Ihnen, welche Tarife welche Vorsorge- und Zusatzleistungen einschließen.

Quellen

  1. IGeL-Monitor (Medizinischer Dienst Bund): IGeL-Report 2024 (Pressemitteilung) – 03.12.2024
  2. IGeL-Monitor: IGeL A–Z mit Bewertungen – abgerufen 18.10.2026
  3. IGeL-Monitor: Augenspiegelung mit Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung – abgerufen 18.10.2026
  4. IGeL-Monitor: PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs – abgerufen 18.10.2026
  5. KBV: Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), § 3 und § 18 Abs. 8 (PDF) – Fassung vom 01.04.2026
  6. § 630c BGB – Informationspflichten (Kosten in Textform) – abgerufen 18.10.2026
  7. § 1 GOÄ – Anwendungsbereich (Leistungen auf Verlangen) – abgerufen 18.10.2026
  8. § 12 GOÄ – Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung – abgerufen 18.10.2026
  9. § 17 KHEntgG – Wahlleistungen – abgerufen 18.10.2026
Redaktion Schneller-zum-Facharzt.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu Facharztterminen, Wartezeiten, Selbstzahler-Kosten, Krankenhaus-Wahlleistungen und der Krankenversicherung (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Keine medizinische Beratung: Bei akuten Beschwerden wählen Sie den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Kassenärztliche Vereinigung, kein Angebot der Terminservicestelle. Herausgeber: Schneller-zum-Facharzt.de. Schneller-zum-Facharzt.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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